Gipsy-Rettung kostet weniger und muss von der Stadt bezahlt werden

Die Rettung  des Hundes Gipsy in der Silvesternacht in Großglattbach durch die Feuerwehr kostet einiges weniger als die ursprünglich genannten 8000 Euro. Das geht aus der Antwort von Oberbürgermeister Frank Schneider auf meine Anfrage als Vorsitzender der CDU-Gemeinderatsfraktion Mühlacker hervor.

Die reinen Feuerwehrkosten betragen laut OB zirka 2.600 Euro. Die Wiederherstellung des Durchlasses und des Feldweges werde auf etwa 3.000 Euro geschätzt.  Die beauftragte Baggerfirma habe erklärt, dass sie der Stadt Mühlacker keine Kosten für den Baggereinsatz zum Freilegen des Rohrs in Rechnung stellen werde. Wegen des Lärms des Silvesterfeuerwerks war Gypsi in das Rohr geflüchtet und musste von der Feuerwehr in einer nächtlichen Aktion befreit werden.

Der Einsatz der Feuerwehr zur Rettung des Hundes Gipsy habe großes Lob verdient. Allerdings würden sich manche Bürger mit der Übernahme der Kosten auf die Allgemeinheit schwer tun und fragten sich, ob die Haftpflichtversicherung des Hundehalters einspringen müsse, hieß es in der Anfrage.

Bei der Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen handelt es sich nach dem Feuerwehrgesetz um eine Pflichtaufgabe der Feuerwehr, antwortete der Verwaltungschef. Solche Einsätze seien laut Gesetz unentgeltlich. Ein Kostenersatzbescheid dürfe deshalb von der Gemeinde nicht erstellt werden. Ob der Hundehalter eine Versicherung hat, sei nicht bekannt.  „Der Hund war angeleint, hat sich aber vom Hundeführer losgerissen.“

Für Fundtiere – zum Beispiel entlaufene Hunde -  sei grundsätzlich der Gemeindevollzugsdienst  zuständig. Wenn es um die Tierrettung aus lebensbedrohlichen Lagen gehe, sei die Feuerwehr  gesetzlich zur technischen Hilfeleistung verpflichtet, steht in der Antwort aus dem Rathaus.

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