Noch keine Pläne für vierte Reinigungsstufe
Das Land Baden-Württemberg verstehe sich in dieser Technologie bundesweit als Vorreiter, so Abicht laut Mitteilung der CDU-Fraktion. Konkrete rechtliche Vorgaben und Kriterien seitens Bund und Land zu dieser Thematik seien derzeit allerdings tatsächlich noch nicht in Kraft. Die Stadtverwaltung habe daher das Landratsamt Enzkreis als die Aufsichtsbehörde nochmals um eine Einschätzung gebeten, das sich in seiner Antwort auf die aktuellsten Papiere des Umweltministeriums stützt: „Daraus geht hervor, dass Zielvorstellungen zur Notwendigkeit der vierten Reinigungsstufe im Laufe des Jahres entwickelt werden sollen, für Ende 2019 ist eine Erhebung bei den Umweltbehörden angedacht, um die Anzahl der betroffenen Anlagen und den Umsetzungszeitraum abschätzen zu können.“ <
So wie es aktuell aussieht, stehen laut Abicht vorerst überwiegend Kläranlagen der Größenklassen (GKl) 4 und 5 im Fokus, bei Kläranlagen der GKl 1 bis 3 sei aus Effizienzgründen bis auf weiteres kein Ausbau erforderlich. Inwieweit sich diesbezüglich im Rahmen einer Einzelfallprüfung aufgrund der örtlichen Gegebenheiten noch etwas ändern dürfte, könne er derzeit nicht absehen. Die Größenklassen (GKl) der Mühlacker Klärwerke: Mühlhausen und Lienzingen GKl 2, Enzberg und Großglattbach GKl 3 und Lomersheim GKl 4.
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