Vertröstungen aus dem Verkehrsministerium
Noch steht nicht endgültig fest, ob die Landesstraße 1134 zwischen Lienzingen und Mühlacker sowie die Osttangente kommendes Jahr saniert werden können, ist einem Antwortschreiben des baden-württembergischen Verkehrsministeriums zu entnehmen, das ich jetzt erhielt. Seit vorigem Jahr weisen Warnschilder entlang der Straße auf die schadhafte Fahrbahn hin. Leider bietet das Ministerium nicht mehr als eine erneute Vertröstung. Derweilen werden die Schäden zunehmen.
Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel für die Landesstraßen seien auch bei den Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen Prioritäten zu setzen, so das Verkehrsministerium. Es habe daher auf der Basis der Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) 2016 ein Erhaltungsprogramm für die Jahre 2017 bis 2020 in Abhängigkeit von den Finanzierungsmöglichkeiten aufgestellt. Die Priorisierung seien 2018 anhand neuer Finanzzahlen aktualisiert worden.
Die beiden Teilabschnitte der L 1134 bei Mühlacker hätten im Erhaltungsprogramm 2017-2020 nicht berücksichtigt werden können, da es im Regierungsbezirk Karlsruhe noch zahlreiche weitere Landesstraßen gebe, bei denen die Fahrbahndecke vergleichsweise noch schlechter sei. Danach könnten Maßnahmen, die sich nicht im Erhaltungsprogramm 2017-2020 befinden, nur in wenigen Ausnahmefällen vor dem Jahr 2020 umgesetzt werden.
Der Teilabschnitt der L 1134 zwischen Mühlacker (Einmündung Osttangente/B 10) und Lienzingen besitzt laut Ministerium eine höhere Dringlichkeit als der Teilabschnitt zwischen Lienzingen und Zaisersweiher: „Er sollte möglichst vor 2020 instandgesetzt werden. Eine Finanzierung ist in diesem Jahr jedoch nicht mehr möglich. Ob dies im nächsten Jahr gelingen wird, hängt von den dann zur Verfügung stehenden Mitteln ab.“ Beim Teilabschnitt zwischen Lienzingen und Zaisersweiher bestehe noch kein dringender Handlungsbedarf. Eine Sanierung sei daher erst nach 2020 zu erwarten.
Grundsätzlich sei es Aufgabe der Straßenmeisterei des Enzkreises, auftretende Schäden im Rahmen der Straßenunterhaltung zu beheben beziehungsweise Maßnahmen zu ergreifen, so dass die Straße weiterhin verkehrssicher genutzt werden könne, heißt es in dem Antwortschreiben weiter.
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