K.-o.-Kriterium



Der Sprung über die B 10 auf Höhe des Gewerbe- und Industriegebiets Waldäcker...




... oder Hart vor der Haustüre von Lienzingen (im Hintergrund)?

Artenschutz ist entscheidend. Wenn eine Fläche bebaut werden soll und ein dadurch drohender Artenverlust nicht an anderer Stelle ausgeglichen werden kann, ist das ein glattes K.-o.-Kriterium. Dann geht nichts. Deshalb scheiterten Überlegungen, ein neues Gewerbe- und Industriegebiet für Mühlacker im Wald auszuweisen, und deshalb war auch die "Hart" vor den Toren Lienzingens vor einer Bebauung sicher. Doch diese Woche gab es eine halbe Kehrtwende. Ein neuer Begutachter hält plötzlich den Eingriff in die Artenwelt der "Hart" für ausgleichbar. Noch ist offen, ob dies die Naturschutzbehörde beim Landratsamt Enzkreis und beim Regierungspräsidium Karlsruhe auch so sieht und ihre Meinung revidiert. Wenn dies der Fall wäre, würde die Hart zur Alternative zum Sprung über die B 10 beim jetzigen Gewerbegebiet Waldäcker, die nach dem bisherigen Suchlauf als einzige Lösung galt. Als sich diese Änderung im Gemeinderatsausschuss für Umwelt und Technik am Dienstagabend abzeichnete, zog Freude auf bei manchen Ratskollegen. Denn die "Hart" hat eine Vorgeschichte.

Die Sitzung war nichtöffentlich. Ich kann nur darüber bloggen, weil OB Frank Schneider zwei Tage später die Medien informierte und gleichzeitig die Bürgerversammlung zur Gewerbegebietsentwicklung vom 11. März auf Ende April verlegte.

Meine Einschätzung: Ob der Verlust von Arten ausgeglichen werden kann, ist noch offen, weil die Stellungnahmen der Naturschutzbehörden noch fehlen. Deshalb ist der Standort „Hart“ noch nicht im Rennen. 

„Hart“ wäre der einzige Standort in Siedlungsnähe. Betroffen wären neben Lienzingen auch - etwas weiter weg - das Heidenwäldle und damit zusammen mehr als 5500 Menschen. Es geht ja nicht nur um ein harmlos klingendes Gewerbegebiet (GE), sondern um ein Industriegebiet (GI), in dem Betriebe rund um die Uhr arbeiten können. Wohngebietsnähe muss nach meiner Meinung auch ein  K.-o.-Kriterium sein. 

Zudem handelt es sich um eine Agrarfläche – wenn zugunsten der Bewirtschaftungsfläche für Landwirte auf den Sprung über die B 10 verzichtet werden sollte, so muss dieses Argument auch für die Lienzinger Bauern gelten, die zudem schon fünf Hektar Bewirtschaftungsfläche im benachbarten Gebiet „Ziegelhäule“ an den Naturschutz verloren haben. 

Um „Hart“ in Anspruch nehmen zu können, müsste zuerst der Regionalplan geändert werden, weil darüber ein Grünzug liegt, denn aus regionalplanerischen Gründen soll dieser Bereich von Bebauung freigehalten werden. Grünzüge sind nicht nach Belieben zu ändern, weil ihnen eine fachliche Bewertung zugrunde liegt. Im Regionalplan ist dagegen der Bereich „Lug/Fuchsensteige“ als Möglichkeit für ein Gewerbe- und Industriegebiet freigehalten worden. Da müsste der Regionalplan nicht in einem zeitlich aufwendigen Verfahren geändert werden. Wenn ein neues GE/GI-Gebiet so dringend ist, muss dies beachtet werden. 

Was auch noch gegen „Hart“ spricht: Wir sollten keinen Fleckenteppich an Gewerbegebieten schaffen. An allen Ecken und Enden der Stadt Gewerbegebiete auszuweisen, spricht nicht gerade für eine kluge Stadtentwicklungspolitik.

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