Abschreckungsversuch oder normaler Vorgang?
Sprengungen gibt es im Steinbruch Enzberg
Das Umweltamt selbst habe schon im Sommer 2013 diesen Vorschlag an das Steinbruchunternehmen und den hier tätigen Sprengsachverständigen weitergegeben, so Zeller. „Dort wurde diese Idee auch einigermaßen positiv aufgenommen. Unserer Kenntnis nach wird das Unternehmen 2014 die Daten ins Netz stellen.“
Hintergrund der Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Kreistagsfraktion waren Beschwerden in einer Versammlung der Bürgerinitiative gegen die Erweiterung des Steinbruchs (BI), dass der Enzkreis von der vierten Beschwerde an und der damit verbundenen Bitte, die Daten der gerade aktuellen Sprengungserschütterungen zu übermitteln, Gebühren erhebt. Die BI und Bächle sehen darin den Versuch einer Abschreckung gegenüber Bürgern, die sich über Erschütterungen beschweren, die Kreisverwaltung stellt dies in ihrer Antwort an den Kreisrat als normalen Vorgang dar. Einer der betroffenen Enzberger hat inzwischen einen Anwalt eingeschaltet, die Akte liegt inzwischen beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Es sei zutreffend, schreibt Zeller an Bächle, dass das Umweltamt im Falle eines Sprechers der Bürgerinitiative für die Übermittlung von aktuellen
Sprengerschütterungswerten eine Gebühr in Höhe von 27 Euro erhoben habe. Diese Gebühr entspreche einem beim Umweltamt durch die Anfrage hervorgerufenen Bearbeitungsaufwand von einer halben Stunde. Der Bürger habe sich innerhalb kurzer Zeit zuvor bereits dreimal unbegründet beim Landratsamt beschwert und dabei jedes Mal – außer der Reihe – um Übermittlung der aktuellen Sprengerschütterungswerte gebeten. Diese lägen bei der Behörde jedoch nicht einfach nur "abrufbereit" vor, sondern müssten von ihr mit einigem Aufwand zunächst beschafft werden, so Zeller.
Bei der Beantwortung seiner dritten Beschwerde per E-Mail sei dieser Bürger darauf hingewiesen worden, dass „wir spätestens bei der nächsten Beschwerde beziehungsweise Datenübermittlung eine Gebühr erheben würden“. Dies sei auch in einem weiteren Fall geschehen. „Der normale Modus ist es, dass wir – wie bei allen anderen Steinbrüchen im Enzkreis üblich – einmal für jedes Kalenderjahr im Januar / Februar des Folgejahres einen zusammenfassenden Spreng-Jahresbericht erhalten, der auch dann von jedermann kostenlos bei uns eingesehen werden kann“, so der Dezernent. Zulässige Grenzwerte - hier Anhaltswerte - seien gerade im Fall des Steinbruchs Enzberg in den vergangenen Jahren noch in keinem einzigen Fall überschritten worden. Vor diesem Hintergrund stelle sich die Frage der Begründetheit der Beschwerden dann eigentlich nicht mehr. Hintergrund für die vielen Beschwerden über Sprengerschütterungen ist laut Zeller ein Aufruf und eine genaue Anleitung auf der Internet-Seite der Bürgerinitiative, wie man sich bei der Wahrnehmung von Sprengerschütterungen beim Landratsamt beschweren sollte. Der Vorwurf, das Landratsamt wolle mit der Gebührenerhebung etwaige Anrufer und Beschwerdeführer „abschrecken“, sei keinesfalls gerechtfertigt. Man wolle nun die Entscheidung des Regierungspräsidiums abwarten.
Dieser Position hält der Kreisrat entgegen, das Landratsamt sei Genehmigungsbehörde für eine Steinbrucherweiterung. Wenn jemand das, wenn auch subjektive, Gefühl habe, eine gerade ausgeführte Sprengung sei zu heftig gewesen, müsse ihm die Möglichkeit der Beschwerde gelassen werden. Er unterstütze dabei das Landratsamt bei seiner Überwachungsaufgabe und dafür dürften nach den einschlägigen Vorschriften keine Gebühren verlangt werden.
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