Mühlackers prominenteste Feldhecke und der Kammmolch bringen Stadt auf neue Linie
Zwar erlaubte die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Enzkreis, vorerst nur den südlichen Teil von Mühlackers prominentester Feldhecke jetzt zu roden und nicht die ganze wie von der Stadt beantragt, doch sie verband damit klare Auflagen. Nur deshalb, weil die BI Ulmer Schanz hartnäckig insistierte und das Regierungspräsidium Karlsruhe in letzter Minute doch noch die Schutzwürdigkeit sah. Damit löste sie ein Rechtswerk aus, wie eine Mitteilung der Stadtverwaltung an die Stadträte von heute zeigt. Ohne Schutzstatus wäre das grüne Band gänzlich und ohne geordnetes Verfahren vor dem 1. März verschwunden.
Bekanntlich hat die untere Naturschutzbehörde am Montagabend die Genehmigung zur Rodung der Feldhecke in der Ziegelei erteilt. Die Genehmigung enthält verschiedene Nebenbestimmungen, darunter ein Kammmolch-Monitoring. Bei einem Ortstermin am gestrigen Mittwoch wurde zwischen unterer Naturschutzbehörde, einem Vertreter des BUND und der von der Hofkammer beauftragten ökologischen Baubegleitung eine Untersuchung von Wanderbewegungen aus der Hecke zu den Laichgewässern (das heißt Teich und Schönenberger Tal) vereinbart. Die Beteiligten gingen zwar davon aus, dass eher nicht mit Wanderungen zu rechnen ist, auf diesem Wege lässt sich diese Frage aber rechtssicher und abschließend beantworten. Die Untersuchungen dauern bis Ende März.
Um die Ergebnisse dieser Untersuchung in die Abwägung und den Umweltbericht aufnehmen zu können, kündigte die Stadtverwaltung an, den Beschluss zur Abwägung und erneuten Offenlage, der ursprünglich für den 7. März im Ausschuss für Umwelt und Technik und am 21. März 2023 im Gemeinderat vorgesehen war, im April in die Sitzungen bringen. Der Satzungsbeschluss vor der Sommerpause sei durch diese Verschiebung nicht gefährdet. Mit dem Satzungsbeschluss hätte der Bebauungsplan alte Ziegelei Rechtskraft. Dann könnte gebaut werden.
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