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Jetzt geht es um den Deutschen Sandlaufkäfer



Der Cylindera germanica


Was bei Stuttgart 21 der Juchtenkäfer, ist bei der inzwischen abgeräumten Erdzwischendeponie der früheren Baustoffwerke der Deutsche Sandlaufkäfer. Das geht aus der Antwort des Naturschutzdezernenten des Enzkreises, Wolfgang Herz, hervor, die er auf meine Anfrage als Kreisrat gegeben hat. Was heißt schon "deutscher" Sandlaufkäfer? Er gehört zu den Ureinwohnern Bayerns, wie die Suche im Internet ergab. So schnell wie er ist kaum einer... Ein bayrischer Lienzinger?

Der Hintergrund; Die bisherige Erdzwischendeponie im Ziegelhäule bei Lienzingen, an der Landesstraße zwischen Mühlacker und Lienzingen, wird in den nächsten Monaten wieder in ihren früheren Zustand zurückgeführt. Das Erdzwischenlager war 1983 zunächst naturschutzrechtlich vom Landratsamt Enzkreis genehmigt worden. Danach wurde das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, bergrechtlich zuständig, das im März 2011 auch dem Abschlussbetriebsplan und damit der Renaturierung und Rückführung in landwirtschaftliche Fläche zugestimmt hat.

Anlass für meine Anfrage beim Enzkreis waren Aussagen des BUND, weite Teile dieser Fläche seien seit vielen Jahren nicht mehr genutzt. Hier habe sich eine artenreiche Fauna und Flora eingestellt mit vielen bedrohten und seltenen Arten. Naturschutzrechtlich sei es nicht möglich, das Gebiet zu rekultivieren. Ein Argument, das auch aus der Bevölkerung an mich herangetragen wurde. 

„Der bestandskräftige Abschlussbetriebsplan berücksichtigt die naturschutzrechtlichen Belange abschließend“, antwortete der Erste Landesbeamte Wolfgang Herz. Das jetzt thematisierte Vorkommen des Deutschen Sandlaufkäfers führe nach Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch das Naturschutzamt des Enzkreises nicht dazu, dass nachträgliche Änderungen am Bescheid des Regierungspräsidiums Freiburg gefordert werden könnten.

Allerdings handle es sich beim Deutschen Sandlaufkäfer um eine streng geschützte Art. Ein Verstoß gegen artenschutzrechtliche Verbote im Zuge der Umsetzung der Rekultivierungsmaßnahmen liegt aber wegen der Ausnahmebestimmung nach dem Bundesnaturschutzgesetze im Hinblick auf die bestandskräftige Genehmigung nicht vor, schreibt Herz.

Dessen ungeachtet wäre es seiner Meinung nach wünschenswert, dass die Beteiligten eine einvernehmliche Lösung finden, die das Anliegen der BUND-Ortsgruppe aufnimmt. Die untere Naturschutzbehörde werde deshalb zeitnah auf die Beteiligten zugehen, um diese Möglichkeit zu erörtern.

Zum Thema auch "Naturschutzdezernent plädiert für Käfer-Schutz"

Jobcenter, Ziegeleistraße 12, Mühlacker



Der Enzkreis ist präsent: Das neue Jobcenter an der Ziegeleistraße in Mühlacker

Der Enzkreis hat zum 1. Januar 2012 von der Agentur für Arbeit die Betreuung langzeitarbeitsloser Menschen übernommen. Bisher war der Kreis nur für die Kosten von Unterkunft und Heizung nach dem Sozialgesetzbuch II (landläufig: Hartz IV) zuständig, das Arbeitslosengeld II und alles, was damit zusammenhing, fiel in das Aufgabengebiet der Arbeitsagentur. Jetzt kommt die Hilfe aus einer Hand: Der Enzkreis baute Jobcenter in Pforzheim und Mühlacker auf, gleichzeitig übernahm er etwa 70 Beschäftigte der Arbeitsagentur. Rechtzeitig zum Jahresbeginn war das Jobcenter im ehemaligen Verwaltungsgebäude der Baustoffwerke, das der Enzkreis auf vorerst fünf Jahre gemietet hat, fertig. Heute ist es von Landrat Karl Röckinger der Öffentlichkeit vorgestellt worden: Mit dabei auch die Vertreter der Kreistagsfraktionen.

Das dreistöckige, 1979 errichtete Gebäude der früheren Ziegelwerke hat, ganz passend, die Adresse Ziegeleistraße 12. Für rund 200.000 Euro wurde es innerhalb von zwölf Wochen umgebaut. Insgesamt 18 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich dort um die Empfänger von Arbeitslosengeld II und werben bei Unternehmen um Arbeitsplätze. Es ist ein ganzheitlicher Ansatz: Der Fallmanager bemüht sich nicht nur darum, seine Kunden wieder in Arbeit zu bringen, sondern bezieht auch die Lebenssituation des Menschen ein, die möglicherweise hemmend bei der Jobsuche wirkt, kann auf weitere Angebote des Enzkreises wie Beratungsstellen - etwa für Schuldner - zurückgreifen, um den Menschen zu helfen. Ziel ist es nicht nur, die Sozialkassen zu entlasten, sondern auch jenen wieder das Gefühl zu geben, gebraucht zu werden, die seit längerem auf Arbeitssuche sind.

Etwa 600 bis 700 der zirka 2200 Bedarfsgemeinschaften im Enzkreis gibt es in jenen Gemeinden, für die das Jobcenter Mühlacker zuständig ist: Mühlacker, Illingen, Ötisheim, Sternenfels und Wiernsheim. Mit dem Jobcenter in Mühlacker wollte der Kreistag ein Signal setzen: Bürgerfreundlich durch möglichst kurze Wege.

Bahnhof und der Omnibusbahnhof sind zudem vor der Haustüre. Ziegeleistraße 12 - eine zentrale Anlaufstelle. Mittel- und langfristig sollte versucht werden, andere Enzkreis-Einrichtungen mit dem Jobcenter unter ein Dach zu bringen, möglicherweise in einem neuen Gebäude an der Ziegeleistraße. Das hängt auch mit der Planung für das frühere Ziegeleiareals zusammen, die noch entwickelt werden muss. Gewerbe und Dienstleistungen entlang der Ziegeleistraße - das ist aber als Nutzung im Gemeinderat unumstritten. Und da steht das bisherige Verwaltungsgebäude etwas sperrig im Gelände. Das ist jedoch Zukunftsmusik. Jetzt war es wichtig, dass das Jobcenter termingerecht starten konnte - und das ist dem Enzkreis voll gelungen. 

Aus der Erdzwischendeponie Ziegelhäule wird wieder landwirtschaftliche Fläche

Mühlacker-Lienzingen. Die inzwischen leer geräumte Erddeponie der früheren Baustoffwerke im Ziegelhäule bei Lienzingen, an der Landesstraße zwischen Mühlacker und Lienzingen, wird in den nächsten Monaten wieder in ihren früheren Zustand zurückgeführt. Das ergab die Antwort von Oberbürgermeister Frank Schneider auf eine Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, Günter Bächle. Einen Abschlussbetriebsplan besteht demnach bereits.
 

Das Erdzwischenlager sei 1983 zunächst naturschutzrechtlich vom Landratsamt Enzkreis genehmigt worden, so Schneider. „Danach wurde das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, bergrechtlich zuständig. Von dort wurde dem Abschlussbetriebsplan zugestimmt.“

Die Rekultivierung des Geländes sei Teil des Abschlussbetriebsplanes. Verwertbares Material liege nach Auskunft der Firma nicht mehr auf dem Gelände. Mit den Rekultivierungsarbeiten, das heißt auch mit dem Einebnen des Geländes, solle mit Beginn der Frostperiode 2011/2012 begonnen.

Von der Stadtverwaltung wurde, so die Antwort an den Stadtrat, in der Stellungnahme im Vorfeld der seinerzeitigen Genehmigung des Abschlussbetriebsplanes auf die Vorgaben des Gemeinderats vom Mai 1983 hingewiesen, dass das Gelände einzuebnen und wieder der ursprüngliche Zustand herzustellen sei.
Der Endzustand des Geländes ist in dem am 30. März 2011 genehmigten Abschlussbetriebsplan dargestellt, schreibt der OB. Danach ist im Bereich dreier Flurstücke im süd-westlichen Bereich des Erdzwischenlagers der Erhalt einer zirka 0,4 Hektar großen Ausgleichsfläche vorgesehen. Als naturschutzrechtliche Forderung sei in die Genehmigung des Abschlussbetriebsplanes aufgenommen worden, dass die Rodungs- und Bodenarbeiten außerhalb der Vegetationsperiode vorzunehmen sind.

Ob naturschutz- und insbesondere artenschutzrechtliche Gründe der Gesamtrekultivierung des Geländes rechtswirksam entgegenstehen, wie Bächle auch angefragt hatte, ist aktuell nicht bekannt, heißt es in dem Schreiben aus dem Rathaus. Die Stadtverwaltung habe die vom BUND-Ortsverband in einem Gespräch benannten artenschutzrechtlichen Erkenntnisse an das Landratsamt als untere Naturschutzbehörde und an das Regierungspräsidium als für die Rekultivierung zuständige Stelle zur Prüfung des Sachverhalts und gegebenenfalls zur Abwägung der beiden widerstreitenden Belange weiter gegeben. Zuständig sei in beiden Belangen nicht die Stadt Mühlacker.

Bächle bezog sich in seiner Anfrage, so die Pressemitteilung der CDU-Gemeinderatsfraktion, auf die Aussage des BUND, weite Teile dieser Fläche seien seit vielen Jahren nicht mehr genutzt. Hier habe sich eine artenreiche Fauna und Flora eingestellt mit vielen bedrohten und seltenen Arten. Naturschutzrechtlich sei es nicht möglich das Gebiet zu rekultivieren

Die Absicht des Eigentümers ergebe sich, so der OB weiter, aus seiner rechtsverbindlichen Rekultivierungsverpflichtung: Nach der Genehmigung des Abschlussbetriebsplanes ist der ackerfähige Boden wieder mindestens mit derselben Bodengüte wie vor Inbetriebnahme des Erdzwischenlagers aufzubringen. Der Verwaltungschef: „Der Boden ist entsprechend der vorgesehenen Folgenutzung zu rekultivieren, so dass die Bodenfunktionen gesichert beziehungsweise wieder hergestellt werden. Die landwirtschaftlich nutzbare Fläche wird der Landwirtschaft wieder zur Verfügung gestellt.“

Nachdem für die arten- und naturschutzrechtlichen Belange das Landratsamt zuständig ist, hat der Vorsitzende der CDU-Fraktion inzwischen als Kreisrat den Enzkreis um eine Klärung gebeten. Hintergrund seiner Anfrage an die Stadtverwaltung waren Fragen aus der Bürgerschaft, was aus dem Gelände werde und ob der Baumbestand gesichert werden könne.

Das Erdzwischenlager war als Übergangseinrichtung geschaffen worden, um für die Ziegelproduktion taugliches Material aus dem Bau der Schnellbahntrasse bei Illingen auf Halde nehmen zu können. Inzwischen ist die Ziegelproduktion in Mühlacker eingestellt worden, der Rest des Materials ging an ein Ziegelwerk in Bönnigheim im Kreis Ludwigsburg.