Das kleine Haus der Marie Herz
Das ist doch eine glatte Eins. Oder? Ungewöhnlich gut überliefert nennt das Landesamt für Denkmalpflege den bis heute ländlich geprägten Ort. Lienzingen. Doch wie statisch ist Denkmalschutz, wie und wann greift er?? Am Beispiel von Herzenhäusle und die Erfahrung mit Friedenstraße 12.

Die Erhaltung des historischen Ortskernes von Lienzingen darf nicht nur die eingetragenen Kulturdenkmale zum Maßstab nehmen, sondern muss wirklich die Gesamtanlage im Visier haben. Notwendig ist deshalb, bei geplanten Eingriffen in den Bestand nicht nur nach dem 2012 vorgelegten denkmalpflegerischen Werteplan zu entscheiden, sondern den Einzelfall zusätzlich zu untersuchen. Diese Lehre ist aus dem Fall Friedenstraße 12 zu ziehen.

Darauf verstärkt zu achten, muss sich die untere Denkmalschutzbehörde bei der Stadt Mühlacker als Ziel vornehmen. Die Crux: Sie besteht aus gerade mal zwei Verwaltungsfachleuten, den denkmalpflegerischen Sachverstand muss die fachkundige Landesbehörde zuliefern. Die zuständige Tina Frühauf sitzt in der Außenstelle Karlsruhe des LDA, betreut als Ein-Frau-Unternehmen sowohl den Enzkreis als auch den Kreis Rastatt.
Vorbildlich die Dokumentation des Herzenhäusle, ganz ohne Landesdenkmalamt. Jetzt griff Tilman Marstaller zum Bohrer.
Lienzingen kann stolz sein über 85 Kulturdenkmale – im Enzkreis stehen mit 110 nur in Knittlingen mehr. Das Ortsbild beherrschen Fachwerkbauten des 16. bis 18. Jahrhunderts. Lienzingen gilt als eines der wenigen sogenannten Etterdörfer, die im deutschen Raum vorhanden sind. Perlen des ländlichen Raumes. Zwar erfolgte die detaillierte Ortsanalyse mit umfangreicher Untersuchung von Bausubstanz und Stadtstruktur vor gut zehn Jahren. Doch die jetzigen Erfahrungen um den fast beendeten Abbruch des Gebäudes Friedenstraße 12 lehren, dass nicht Maßstab ein Beschluss des Gemeinderats für den Abbruch sein kann und darf, sondern eine vorherige genaue Untersuchung des Gebäudes durch Fachleute. Der jedoch fehlt.
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