Wie wir mit Ausnahmen den Umweltschutz aushebeln und die Ausgleichsmaßnahmen vergessen

Wie viel ist Natur wert? Der Fall der Alten Ziegelei in Mühlacker zeigt, dass eine naturschutz- und planungsrechtliche Einschätzung des Naturwertes nicht trivial ist.

Eine von mehreren Ausgleichsmaßnahmen in den Waldäckern und im Aischbühl in Mühlacker: Neues Zuhause für Zauneidechsen.

Aktuell gilt: Unter der Annahme, dass ein Eingriff in den Naturhaushalt ausgeglichen werden kann, sind Eingriffe unter Umständen genehmigungsfähig. Die Bewertung liegt in der Bauleitplanung im Ermessensspielraum von Gemeinderat und Verwaltung, zunehmend auch bei den Gerichten.

Eingriffshierarchie und Wert der Natur

Am Anfang der Eingriffshierarchie steht immer das Gebot der Vermeidung und Minimierung. Erst dann folgt das Ausgleichsgebot (Kompensation). Ein Ausgleich muss im räumlichen und funktionalen Zusammenhang zum Eingriff stehen. Die letzte Möglichkeit stellen Ersatzmaßnahmen dar, die nicht im räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehen, aber qualitativ gleichwertig sein müssen. Ein großes Problem stellt dabei die Bewertung dar.

Was ist die Natur wert, die wir zerstören? Was für Arten kommen vor? Wie wirkt sich der Verlust auf die Gebiete drum herum aus? Und wie bewerten wir den sogenannten Time-lag? Beispielsweise können gewachsene Strukturen und alte Bäume nicht in wenigen Jahren und Jahrzehnten (Time-lag) kompensiert werden. 

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Wo kommen wir hin, wenn wir die Enz-Gärten weiterdenken? Zum elementaren Ort der Kultur und Begegnung - Der Architekt, seine Gedanken und unser Mühlacker

Manch gesprochene Rede hinterlässt weniger Eindrücke in der Erinnerung als die nur im Schweigen gedruckte….
eine Idee, die Luft braucht, wachsen und sich entwickeln kann ist so ein treffend schönes Bild, dem man betrachtend nähertreten muss, weil es einen festhält. Ja – und es sind diese literarischen Geistesblitze des Augenblicks –  die die Dinge anders, eben treffend, erklären.

Dies betrifft nicht nur die kleinen und großen Dinge des Gemeinwesens einer Stadt, nein – dies ist das fundamentale, demokratische Verständnis im Ringen um das Glück des Ganzen, das erkennbar in jedem Aufsatz und Kommentar für mich, wie durch einen roten Faden, zusammengehalten ist.

Man fühlt sich in das kantsche Sapere aude versetzt – Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen – und dann – ja, dann begegnet uns die Realität mit ihren Rätseln.

Vor diesem Rätsel stehen wir dann und müssen lernen, dass nicht einmal die Aufklärung mit ihrem von Descartes vorgedachtem Streben nach Vernunft und Freiheit uns von dem mittelalterlichen Reflex befreit hat das Neue zuerst einmal auf dem Scheiterhaufen zu verbrennen – das andere sowieso!

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OB-Barometer 2023: Flüchtlinge und Klima

Laut OB-Barometer 2023, der repräsentativen Jahresbefragung des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu), ist Flüchtlingshilfe die aktuell drängendste Aufgabe der Kommunen. Für die Zukunft nennen die Stadtspitzen die Klimathematik unangefochten als wichtigstes Handlungsfeld. 

Themenverschiebungen (Grafik: Difu)

In der diesjährigen Befragung der Stadtspitzen für das OB-Barometer des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) spielte die Corona-Pandemie keine Rolle mehr. Stattdessen stehen die Kommunen zunehmend vor der Herausforderung, verschiedene Krisen gleichzeitig bewältigen zu müssen: Für Städte und Gemeinden ist Krisenbewältigung zu einer Art Dauerzustand geworden.

Die seit 2022 wieder stark gewachsene Flüchtlingszuwanderung wird von den befragten Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern als aktuell drängendste zu bewältigende Aufgabe angesehen. Für mehr als die Hälfte der Stadtspitzen ist das Thema zentral, ebenso der dringende Wunsch nach einer Unterstützung durch Bund und Länder. Auch den Themen Wohnen und Finanzen wird aktuell eine steigende Dringlichkeit beigemessen. So sahen die Resultate 2021 aus.

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Von der Kohlplatte bis zum Hamberg – Lienzingen, seine Gruben und der Beginn der Müllabfuhr 1967 - Immer Ärger mit den Behörden - Quälende Suche nach Alternativen

Die Lienzinger taten sich schwer, mussten auf Fallstricke achten - bei der langwierigen Suche nach einer Antwort auf die immer drängender werdende Frage: Wohin mit dem Hausmüll?  Denn mehr als zehn Jahre lang beschäftigte das ihren Gemeinderat. Letztlich nahm ihm ein Zweckverband der Kommunen, dann der Enzkreis die Aufgabe ab. Aber zunächst war jede Gemeinde und jede Stadt bis 1972 für sich selbst verantwortlich. Ein Problem, das in den ersten Nachkriegsjahren noch keines war. Umweltschutz, das war vor allem auf dem Land noch ein Fremdwort. Zumindest auf dem Dorf regelte sich zunächst alles von allein. Müll landete auf dem Misthaufen, im Ofen oder auf dem Kompost.

Heute Waldstück, bis Mitte der sechziger Jahre eine offene Müllgrube der Gemeinde Lienzingen an der B35: die Kohlplatte. (Foto: G. Bächle)

So gab es 1949 in dem damals 940 Einwohner zählenden Dorf 145 landwirtschaftliche Betriebe, elf Jahre später noch 101, im Jahr 1971 immerhin 49. Abfälle, die sich nicht kompostieren oder verbrennen ließen, gab es nur wenige und was doch anfiel, wurde in einer Müllgrube deponiert, schreibt der Historiker Konrad Dussel in dem, 2016 erschienenen Ortsbuch von Lienzingen (S. 202). Heutzutage wird sortiert auf Teufel komm raus, getrennt, verwertet - und trotzdem produzierte 2021 jeder Einwohner des Enzkreises durchschnittlich 130,9 Kilogramm Restmüll (aus: Abfallbilanz des Landes)

So ähnlich sah es in der Kohlplatte aus. Aufnahme einer illegalen Müllhalde. (Foto: ZDF)

Das Thema nahmen die Kommunen in den ersten Jahren nach Kriegsende nicht sonderlich ernst. Doch das Landratsamt Vaihingen an der Enz regte schon 1956 eine staubfreie Müllabfuhr an. Landrat Dr. Friedrich Kuhnle schrieb am 1. Februar 1956 an die Bürgermeisterämter im Landkreis, geplant sei die Gründung eines Zweckverbandes. Ein Anschluss werde wohl nur für größere Gemeinden und für Kommunen, in denen die Landwirtschaft nur eine untergeordnete Bedeutung habe, in Betracht kommen. Dem vorausgegangen war eine Dienstbesprechung mit den Rathauschefs am 19. Januar 1956.

Lienzinger Geschichte(n) heute zu einem leicht anrüchigen Thema: Müll. In Deutschland gilt es als nahezu selbstverständlich, dass Abfälle gesammelt und entsorgt werden. Diese Selbstverständlichkeit steht aber am Ende eines langen Entwicklungsprozesses der Abfallwirtschaft, der Abfalltechnik und des Abfallrechts in Deutschland, heißt es beim Umweltbundesamt. Lienzingen, das Dorf, eignet sich als Musterfall für das Stück: Von den Müllkippen bis zu den Deponien oder Von der Beseitigung zum Kreislauf. Ratsprotokolle und Akten der früher selbstständigen Gemeinde Lienzingen sind durchaus ergiebig. Der neue Beitrag zu meiner digitalen Serie.

 

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Winzig ganz groß

Die Kleinausgabe eines Hauses – das so genannte Tiny House – unterscheidet sich baurechtlich nicht von einem großen Haus, schreibt die Stadtverwaltung auf meine Gemeinderatsanfrage. Nicht nur die geplante Tiny-Siedlung auf dem Senderareal in Mühlacker interessiert viele Menschen stark.

Kann so sein, muss aber nicht so sein.

Es besteht eine grundsätzliche Nachfrage, wie dieses Beispiel zeigt. Ein Post, auf den ich vor einiger Zeit stieß:  Ich bin auf der Suche nach einem Platz für ein Tiny Haus möglichst in Lienzingen. Kein Bauwagen, sondern ein sogenanntes Modulhaus, zirka 50 Quadratmeter Wohnfläche. Das Grundstück sollte ungefähr 150 Quadratmeter sein. Denkbar wäre auch ein Teil eines Gartens. Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte, wo ich nachfragen kann.

Ein Trend zum Kleinen, zum Winzigen. zum Minimalistischen. 

Die Einschätzung des Baurechtsamtes der Stadt Mühlacker: Baurechtlich ist ein Tiny House ein ganz normales Haus, dessen Genehmigungsfähigkeit sich nach den Festsetzungen des Bebauungsplans beziehungsweise im unbeplanten Innenbereich nach der Umgebungsbebauung und nach dem Bauordnungsrecht richtet. Es müsse also zum Beispiel innerhalb des Baufensters gebaut werden, die gesetzlichen Dämmstandards seien einzuhalten. Nicht zulässig sei ein Tiny House in einem nicht überbaubaren Teil des Grundstücks. Es habe auch nicht wie beispielsweise eine Garage ein Abstandsflächenprivileg, es dürfe also nicht im Grenzabstand errichtet werden.

Die weitere Botschaft aus dem Rathaus:

Die Bebauungspläne in Mühlacker setzen im Regelfall keine Mindestgröße von Gebäuden fest, so dass das Baurecht einem Gebäude, das (auch wesentlich) kleiner als zulässig gebaut wird, zunächst nicht entgegensteht. Kritisch könne im Einzelfall die Dachform sein, weil häufig Satteldach festgesetzt sei, viele Tiny Houses aber ein Flachdach hätten. Die Stadtverwaltung könne sich hier durchaus vorstellen, im konkreten Einzelfall Befreiungen von der zulässigen Dachform zu erteilen, da es sich im bebauten Umfeld schon aufgrund der geringeren Kubatur und meist eingeschossigen Höhe um einen untergeordneten (tiny!) Baukörper handle, der das Umfeld städtebaulich nicht prägen werde. Dies insbesondere dann, wenn es sich bei dem Bauvorhaben um eine Maßnahme der Nachverdichtung auf einer nicht für übliche Wohnhäuser geeigneten Fläche handle, das Projekt folglich dem schonenden Umgang mit Grund und Boden diene.

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Damit Jugend und Lehrer aus den unmöglichen Verhältnissen rauskommen

Als Zehnjähriger und Drittklässler war ich mittendrin im Geschehen, als Lienzingen Ende Oktober 1960 sein drittes Schulgebäude in fast vier Jahrhunderten einweihte. Der Abschied von dem steinernen Haus in der heutigen Kirchenburggasse und der Umzug in das neue Domizil Dr.-Otto-Schneider/Ecke Friedrich-Münch-Straße (damals Mühlweg) rührte und berührte uns schon.

29. Oktober 1960: Kinder und Lehrer ziehen um vom alten ins neue Schulhaus. Foto mit Lehrer Wilhelm Wagner (Hintergrund, vor der Treppe) und Schulleiter Karl Kießling (vorne links). (Soweit nichts anderes vermerkt, alle Smlg Gerhard Schwab, STAM).

Es war ein doppelter Einschnitt, zumindest in meinen Erinnerungen – in der alten Schule verpassten die Lehrer uns schon einmal schmerzhafte Tatzen mit dem Stock auf die Hand oder wir mussten, den Oberkörper nach vorne geneigt, Hiebe auf den Po als Strafe hinnehmen. Wahrscheinlich glich es gefühlt eher einem Zufall, dass der Abschied von der alten Schule auch für Lienzingens Pädagogen dem Abschied von der körperlichen Züchtigung durch Lehrer und somit von einer längst überholten Erziehungsmethode gleichkam. Denn ich war durchaus gelegentlich Kandidat für eine Prügelstrafe – mein erstes Zusammentreffen mit einem Zeigestock, in diesem Fall von Pfarrer Gerhard Schwab  zweckentfremdet, passierte schon in der ersten Klasse im Religionsunterricht. Der Holzstab ging auf meinem Allerwertesten in die Brüche. Offiziell abgeschafft wurde die Prügelstrafe in Baden-Württemberg erst 1973.

Die 1960 errichtete Grundschule (damals noch Volksschule) mit der Erweiterung in den Jahren 1995 und 1996. Hier beim Schulfest 2011 (Foto: G. Bächle)

Indessen: Der 950-Seelen-Ort feierte am 29. und 30. Oktober 1960 mit viel Musik, Spielen und Reden seine neue Schule. Klassiker wie Beethoven und Mozart, eingängige Volks- und Handwerkerlieder – ein Potpourri der beliebten Melodien, extra zusammengestellt für ein fröhliches Dorffest. Die Euphorie über das offizielle Festprogramm hielt sich bei manchen Schülern, so auch bei mir, in Grenzen, weil wir Schüler gesangmäßig ganz schön gefordert waren. Bei fast jedem zweiten der 16 Programmpunkte stand auf dem Blatt: Gesang der Schüler. Eine ähnlich tragende Rolle hatte allenfalls noch der Gesangverein.  Die Eltern hatten uns zu diesem besonderen Anlass in den Sonntagsstaat gesteckt, denn eine Weihe des neuen Hauses geschah schließlich nicht alle Tage – in diesem Fall genau 33 Jahre nach den ersten Plänen für ein Schulhaus, die noch auf einem Standort auf dem Gelände der heutigen Gärtnerei Mannhardt basierten, und nie realisiert worden waren.

Lienzinger Geschichte(n), letztes Kapitel der Schulbaugeschichte von 1874 bis 1961. Diesmal dreht sich alles um den 1960 eingeweihten Schulneubau. Quellen: die Akten des Landesarchivs Baden-Württemberg (StAL FL 20-18_Bü 503) und des Stadtarchivs Mühlacker (STAM) sowie dessen Ausschnittsammlung der lokalen Zeitungen.

Statt im Südwesten des Dorfes stand die neue Schule nun im Südosten. In die Hände der Kommunalpolitiker spielte dabei ein Erbe, Erben und die Gemeinde, die auf just jenes spekulierte. Das Grundstück für den realisierten Schulbau gehörte vormals Ingenieur Dr. Otto Schneider (1877 – 1952), gleichzeitig Namensgeber der hinter der Schule auf den Eichert hoch führenden neuen Straße. Seine Erben verkauften 1953 den gesamten Immobilien- und Grundbesitz der Gemeinde, darunter auch das Stück an der Ecke Mühlweg (heute Friedrich-Münch-Straße). Die Familie Schneider stand in Lienzingen für die Bierherstellung von zirka 1850 bis 1920. Doch Filius Otto hatte mit dem Brauen nichts im Sinn, er studierte und baute eine Maschinenbaufirma in Ludwigsburg auf, deren Chef er war. Seine Familie zog weg, als er noch Kind war.

 

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Mühlackers prominenteste Feldhecke und der Kammmolch bringen Stadt auf neue Linie

Zwar erlaubte die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Enzkreis, vorerst nur den südlichen Teil von Mühlackers prominentester Feldhecke jetzt zu roden und nicht die ganze wie von der Stadt beantragt, doch sie verband damit klare Auflagen. Nur deshalb, weil die BI Ulmer Schanz hartnäckig insistierte und das Regierungspräsidium Karlsruhe in letzter Minute doch noch die Schutzwürdigkeit sah. Damit löste sie ein Rechtswerk aus, wie eine Mitteilung der Stadtverwaltung an die Stadträte  von heute zeigt. Ohne Schutzstatus wäre das grüne Band gänzlich und ohne geordnetes Verfahren  vor dem 1. März verschwunden.

Bekanntlich hat die untere Naturschutzbehörde am Montagabend die Genehmigung zur Rodung der Feldhecke in der Ziegelei erteilt. Die Genehmigung enthält verschiedene Nebenbestimmungen, darunter ein Kammmolch-Monitoring. Bei einem Ortstermin am gestrigen Mittwoch wurde zwischen unterer Naturschutzbehörde, einem Vertreter des BUND und der von der Hofkammer beauftragten ökologischen Baubegleitung eine Untersuchung von Wanderbewegungen aus der Hecke zu den Laichgewässern (das heißt Teich und Schönenberger Tal) vereinbart. Die Beteiligten gingen zwar davon aus, dass eher nicht mit Wanderungen zu rechnen ist, auf diesem Wege lässt sich diese Frage aber rechtssicher und abschließend beantworten. Die Untersuchungen dauern bis Ende März.

Um die Ergebnisse dieser Untersuchung in die Abwägung und den Umweltbericht aufnehmen zu können, kündigte die Stadtverwaltung an, den Beschluss zur Abwägung und erneuten Offenlage, der ursprünglich für den 7. März im Ausschuss für Umwelt und Technik und am 21. März 2023 im Gemeinderat vorgesehen war, im April in die Sitzungen bringen. Der Satzungsbeschluss vor der Sommerpause sei durch diese Verschiebung nicht gefährdet. Mit dem Satzungsbeschluss hätte der Bebauungsplan alte Ziegelei Rechtskraft. Dann könnte gebaut werden.

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