Roter Knopf und virtuelles Feuerwerk: Lienzingen auf der Datenautobahn
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Bis zu 50 Megabit pro Sekunde sind jetzt drin, was einem Meilenschritt gleichkommt. Bisher reichte es nicht einmal zu einem MB. Insgesamt investierten die Stadtwerke in Lienzingen 300.000 Euro; ohne die vor Jahren schon vorsorglich verlegten Leerrohre, die sich jetzt nutzen ließen, wäre die doppelte Summe notwendig gewesen. Als erster Stadtteil war Lienzingen an der Reihe. Die Anbindung ans Glasfasernetz erfolgte im Umspannwerk in Enzberg. Von dort ließen die Stadtwerke ein 6,5 Kilometer langes Glasfaserkabel nach Lienzingen verlegen. In Lienzingen selbst konnte ein neues Glasfasernetz zu den Verteilerkästen der Telekom aufgebaut werden mit einer Länge von zwei Kilometer, teilweise in vorhandenen Leerrohren, teilweise in neue, die im Zusammenhang mit neuen Stromleitungen kostengünstig in die Erde gebracht werden konnten. Den Abschnitt von den neuen Verteilerkästen der NeckarCom neben denen der Telekom, den sogenannten DSLAM, bis zum Endkunden übernimmt die NeckarCom. Ansprechpartner bei dieser Vertriebskooperation zwischen Stadtwerken und NeckarCom sind die Stadtwerke Mühlacker, die den Service erledigen und sich zügig das entsprechend Know-how aufgebaut haben. Der Wechsel ist kinderleicht. Mehr als 70 Privatleute und ein Industriebetrieb machten in Lienzingen jetzt schon davon Gebrauch. Der Industriebetrieb ließ sich das Glasfaserkabel direkt in den Betrieb legen.
Das schnelle Netz ist da, jetzt kann es genutzt werden. Der Einsatz hat sich gelohnt!
Das ist neu: Kommunen können Mobilfunk-Standorte steuern
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In meiner Anfrage hatte ich auf eine neue Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts verwiesen. Danach geht das Gericht davon aus, dass den Gemeinden eine Standortplanung für Anlagen des Mobilfunks nicht verwehrt ist. Da Mobilfunkanlagen städtebauliche Auswirkungen haben, dürfen die Gemeinden mit den Mitteln der Bauleitplanung Festsetzungen über ihre räumliche Zuordnung treffen. Zwar dürfen sie sich nicht an die Stelle des Bundesgesetz- oder Verordnungsgebers setzen; daher seien sie nicht befugt, für den gesamten Geltungsbereich eines Bauleitplans direkt oder mittelbar andere (insbesondere niedrigere) Grenzwerte festzusetzen. Sie seien aber an einer Standortplanung im Vorfeld der Abwehr schädlicher Umwelteinwirkungen nicht gehindert, wenn hierfür ein rechtfertigender städtebaulicher Anlass bestehe. Bei ihrer Bauleitplanung hätten die Gemeinden allerdings zu beachten, dass ein öffentliches Interesse an einer flächendeckenden angemessenen und ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Dienstleistungen des Mobilfunks bestehe.
In der Antwort verweist Schneider darauf, leider stehe das Urteil und die Urteilsbegründung derzeit immer noch nicht zur Verfügung. Vom Bundesverwaltungsgericht sei auf Anfrage mitgeteilt worden, dass die schriftlichen Urteilsgründe "derzeit erstellt und zu gegebener Zeit im Internet auf der Homepage des Bundesverwaltungsgerichts eingestellt" werden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte nach der herausgegebenen Pressemitteilung mit der Entscheidung vom 30. August 2012 das Urteil der Vorinstanz jedoch bestätigt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte mit Urteil vom 23. November 2010 entschieden, dass sich eine Standortplanung (Vorsorgeplanung) für Mobilfunkanlagen auf städtebauliche Gründe stützen könne. Bei einer Planung, bei der es nicht um die ausschließliche Verhinderung von Mobilfunkanlagen gehe, sondern um deren Ausschluss in bestimmten Gebieten unter der Voraussetzung, dass sich in anderen Teilen des Gemeindegebietes eine für dessen Versorgung ausreichende Zahl von Standorten finden lässt, stelle eine zulässige Standortsteuerung dar.
Voraussetzung für eine zulässige Steuerung sei also, dass städtebauliche Gründe für eine Steuerung vorliegen müssen und dass es sich nicht um eine reine Verhinderungsplanung handelt, dass also die Versorgung auf die durch die Planung festgesetzte Weise sichergestellt werden kann.
Dass Mobilfunkanlagen möglichst nicht in Wohngebieten errichtet werden sollen, entspreche bereits weitgehend der in Mühlacker praktizierten Vorgehensweise, so der OB. Mit Ausnahme des Standortes am Wasserhochbehälter und des verwaltungsgerichtlich entschiedenen Standortes in Enzberg befinde sich kein Mobilfunkstandort in einem Wohngebiet. Der historisch besonders sensible Bereich des Ortskerns Lienzingen werde außerdem zukünftig durch die Gesamtanlagensatzung „Etterdorf Lienzingen“ effektiv geschützt.
Die Stadtverwaltung sieht deshalb derzeit keinen unmittelbaren Bedarf, wegen der Steuerung von Mobilfunkanlagen flächendeckend tätig zu werden.
Das Ende des langen Wartens naht
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Die ersten Outdoor-DSLAMS werden zurzeit aufgestellt: Der Anschluss von Lienzingen an die schnelle Datenautobahn kommt zügig voran. Die gesamte Versorgung von Lienzingen mit Breitband wird wie geplant ab Oktober 2012 möglich sein, ließen die Stadtwerke Mühlacker erneut wissen. Sie liegen also gut im Plan. Eine Teilinbetriebnahme der bis jetzt erstellten Outdoor-DSLAM ist für Mitte/Ende August vorgesehen. Die Inbetriebnahme der restlichen DSLAM soll bis Ende September erfolgen. Es geschieht aber eine Gesamtinbetriebnahme im Oktober, vorher erfolgen Funktionstests. Das Ende der Zeit des lahmen Internets und der unzureichenden Datenübertragungsraten, die viel Geduld erfordern, ist absehbar. Die Stadtwerke nutzten die Verlegung der 20-kv-Stromleitung - zuletzt im Wohngebiet Gaiern-Neuwiesen - dazu, gleichzeitig Glasfaserkabel zu den Verteilerkästen in die Erde zu legen.
Obwohl viele Meter Gehwege und Straßen aufgegraben werden mussten, wickelten Stadtwerke und Baufirma die Arbeiten zügig, exakt und mit Umsicht ab. Bis zu den Verteilerkästen kümmern sich die Stadtwerke um den Ausbau der Breitbandversorgung, von dort bis zu den Haushalten und Betrieben übernimmt die NeckarCom die Versorgung - eine Arbeitsteilung, die sich in vielen Gemeinden des Landes bewährt hat. Ansprechpartner für alles sind die Stadtwerke, die in der neuesten Ausgabe ihrer Kundenzeitschrift ein Interview mit mir veröffentlicht haben, nachdem ich den ersten Antrag auf Umstieg unterschrieben hatte. Bald gibt es in Lienzingen bis zu 50 Megabit pro Sekunde statt der derzeit weniger als einem MB/s. Erst vorhin habe ich mich wieder geärgert, weil es viel zu lange gebraucht hat, das kleine Foto für diesen Beitrag hochzuladen.
Nach Lienzingen folgen Enzberg (2012/13) und Mühlhausen (2013).
Großes Interesse am Infoabend über schnelles Internet in Lienzingen
Das Projekt kann zur Marke werden, denn es hat auch einen Namen: Mühlacker.net. Das ist gleichzeitig die Internetadresse, über die die User allerdings derzeit noch auf der Stadtwerkeseite landen. Aber das soll sich bald ändern. Die Stadtwerke haben zudem eine kostenlose Serviceline: 0800 8765555 - denn Ansprechpartner sind die Stadtwerke als hundertprozentige Tochter der Stadt Mühlacker.
NeckarCom hat mit 6000 Kilometer nach der Telekom das zweitlängste Glasfasernetz in Baden-Württemberg.
Im Oktober 2012 soll es mit dem schnellen Internet und bis zu 50 MB pro Sekunde Datenübertragungsraten losgehen in Lienzingen. Das Glasfaserkabel nach Lienzingen liegt schon. Es zweigt in Enzberg vom landesweiten EnBW-Netz ab. Nun werden von den Stadtwerken die neun Kabelverzweiger der Telekom im Stadtteil erschlossen. Das heißt: Neben diesen wird jeweils ein zweiter Kasten gestellt, so genannte Outdoor-DSLAM. Dort erfolgt die Verknüpfung mit den Kupferkabeln der Telekom, die zu den Haushalten und Betrieben führen und die für die Kunden, die wechseln, um schnelles Internet zu bekommen, von der NeckarCom angemietet werden. Stadtwerke und NeckarCom verwenden VDSL und ermöglichen so die höheren Übertragungsraten.
Der jahrelang Einsatz für den Ausbau der Breitbandversorgung hat sich gelohnt. Es zeigt sich, dass Kommunalpolitik den Menschen nahe ist und weiß, was ihnen auf den Nägeln brennt. Nun kommt es darauf an, dass auch wirklich gewechselt und das neue Angebot solidarisch genutzt wird. Wer will schon ein lahmes Internet? Ich nicht. Morgen gebe ich den Antrag bei den Stadtwerken ab. Das Tarifmodell von Stadtwerken und NeckarCom ist, auch was die Flatrate betrifft, flexibel. Die Sache läuft. Oder wie heißt es auf dem Infoprospekt? "Das hat's in sich!"
Enzberg und Mühlhausen folgen.
Ein Weg zum Ausbau der Breitbandversorgung
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Die Stadtwerke engagieren sich in Kooperation mit der NeckarCom. Damit dies möglich wird, muss der Gemeinderat den Gesellschaftervertrag der SWM um den Auftrag "Breitbandversorgung" ergänzen. Das soll gleich am kommenden Dienstag geschehen, der Aufsichtsrat empfiehlt dies dem Gemeinderat. Ist die Änderung vollzogen, sind die Stadtwerke als hundertprozentiges Tochterunternehmen der Stadt in diesem Punkt voll handlungsfähig.
Wie der Vorlage der Stadtverwaltung zu entnehmen ist, haben die Stadtwerke zusammen mit der NeckarCom einen Stufenplan zum Ausbau der Breitbandversorgung ausgearbeitet, der zeitlich verdichtet werden soll, so dass die unterversorgten Gebiete möglichst rasch in den Genuß von Übertragsraten von 50 MBit/Sekunde kommen. Begonnen werden soll 2012. Vorgesehen sind Lienzingen, Enzberg und Mühlhausen.
Die Technik: Die Stadtwerke erschließen sämtliche Verzweiger der Telekom mit Glasfaser. So wird der Anschlusskasten so richtig an die große Datenautobahn angeschlossen. Beim Verzweiger wird ein Outdoor DSLAM (Zugangskonzentrator) installiert. Vom DSLAM laufen die DSL-Leitungen über normale Kupferleitungen bis zum Endkunden - diesen Part übernimmt die NeckarCom. Die Entfernung für die Funksignale wird so verkürzt, am Ende kommen mehr Kapazitäten in der heimischen Telefondose an. Neuer Anbieter ist dann die NeckarCom.
Das ist eine Lösung, die uns entscheidend voranbringt. Irgendwann wird es selbstverständlich werden, Glasfaser bis zu den einzelnen Häusern zu legen.
Wenn Stadtwerke und NeckarCom auf dem Markt sind, wird es notwendig sein, dass die von vielen bekundete Wechselbereitschaft auch realisiert wird. Denn der Ausbau der Breitbandversorgung ist mit Investitionskosten verbunden.
Hier die Vorlage der Stadtverwaltung zum Herunterladen:DSL_pdf.pdf
"Ein Weg zum Ausbau der Breitbandversorgung" vollständig lesenTelekom, Herr über die Kabelverzweiger auch in Lienzingen
Eine zähe Geschichte: Der dringend notwendige Ausbau der Breitbandversorgung in Mühlacker, vor allem in Stadtteilen wie Lienzingen, Enzberg und Lomersheim entwickelt sich zum Dauerbrenner. Jetzt hat der Gemeinderat auf Antrag der CDU-Fraktion beschlossen, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die die Stadtverwaltung im Bestreben unterstützt, das DSL-Netz dichter zu knüpfen, um die Übertragungskapazitäten entscheidend auszubauen. Dieser Arbeitskreis soll auch allen Bürgern offen stehen, die durch ihren Sachverstand und ihre Kenntnisse einen persönlichen Beitrag leisten können, um rasch das Ziel zu erreichen. Die Devise muss heißen: alle Kräfte bündeln! Bei der Beratung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Mühlacker habe ich im Gemeinderat gefordert, den Ausbau der Breitbandversorgung zu einem neuen Geschäftszweig zu machen. Vorbilder dafür gibt es (Danke meinem Gemeinderatskollegen Thomas Hauck für den Hinweis).
Leider kneift die Telekom, obwohl sie zum Beispiel ein Glasfaserkabel nach Lienzingen verlegt hat, von dem aber nur der UMTS-Mast an der Schelmenwaldstraße profitiert, aber nicht die (Netz-)Kunden des Unternehmens. Obwohl der Bund als Miteigentümer der Telekom den Ausbau der Breitbandversorgung beschleunigen könnte, tut sich wenig. Auch unsere Bundestagsabgeordneten zeichnen sich in dieser Sache nicht gerade durch Dynamik aus.
Die Telekom ist mit ihrem Netz ein Monopolist. Sie ist Herr über die Kabelverzweiger zum Beispiel in Lienzingen. Versuche von Konkurrenten, diese zu nutzen, um den Endverbraucher zu erreichen, blockt sie ab. Grund für mich, den Europaabgeordneten Daniel Caspary zu bitten, sich der Sache anzunehmen. Missbraucht die Telekom ihr Monopol? Ist in dieser Verweigerung, die Verteilerpunkte zu öffnen, eine Verletzung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften der Europäischen Union (EU) zu sehen? Caspary richtete eine Anfrage an die EU-Kommission. Inzwischen liegt die Antwort von EU-Kommissar Joaquin Almunia vor:
Nach Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) dürfen marktbeherrschende Unternehmen ihre Marktmacht nicht missbräuchlich ausnutzen.
Auf dem relevanten Markt für den Zugang zu den Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) in Deutschland verfügt nach den Feststellungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) derzeit lediglich die Deutsche Telekom über beträchtliche Marktmacht. Die Bundesnetzagentur hat deshalb die Deutsche Telekom verpflichtet, anderen Anbietern von Telekommunikationsdienstleistungen an den Hauptverteilern und Kabel- bzw. Endverzweigern die Zusammenschaltung zu ermöglichen. Die von der Bundesnetzagentur festgelegten Zusammenschaltungspunkte tragen einerseits der Netzstruktur, andererseits den technischen Möglichkeiten einer effizienten Zusammenschaltung Rechnung.
Grundsätzlich haben marktbeherrschende Telekommunikations-Unternehmen neben den Vorgaben nach nationalem Regulierungsrecht auch Artikel 102 AEUV zu beachten. Verweigert ein marktbeherrschendes Telekommunikations-Unternehmen die Zusammenschaltung, so kann dieses Verhalten gegen Artikel 102 AEUV verstoßen.
Aus dem in der Anfrage geschilderten Sachverhalt ergibt sich nicht eindeutig, ob die Zusammenschaltung mit dem Netz der Deutschen Telekom erfolgen soll und an welcher Stelle des Netzes der alternative Netzbetreiber seine DSLAMs installieren möchte. Sollte es um die Zusammenschaltung mit einem anderen Netz als dem der Deutschen Telekom gehen, so dürfte die Verweigerung der Zusammenschaltung nicht gegen Artikel 102 AEUV verstoßen, da dieser andere Betreiber vermutlich nicht marktbeherrschend ist. Dies dürfte auch für den Fall gelten, dass die Zusammenschaltung mit dem Netz der Deutschen Telekom an anderen als den im Beschluss der BNetzA vorgesehenen Zusammenschaltungsstellen verlangt wird, da dies möglicherweise nicht technisch und wirtschaftlich vertretbar wäre.
Sollte hingehen die Zusammenschaltung an den von der BNetzA festgelegten Zusammenschaltungsstellen des Netzes der Deutschen Telekom verweigert werden, so könnte dies missbräuchlich sein und gegen Artikel 102 AEUV verstoßen.
Inwieweit diese Antwort uns Munition gegen die Telekom liefert, muss nun im Einzelfall geprüft werden.