Nicht einmal der Ablauf der Widerspruchsfrist wird beachtet
Mail an Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder, Chefin des Regierungspräsidiums Karlsruhe:
Denkmalrechtliches Widerspruchsverfahren, Senderstr. 70, Mühlacker
Aktenzeichen 21-2553.2-1/33
Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin,
wir dürfen Sie auf die nachstehende Mail der Stadtverwaltung Mühlacker hinweisen. Danach plant das vom SWR beauftragte Abbruchunternehmen für 24. März 2020 um 11 Uhr die Sprengung des stillgelegten Mittelwelle-Senders Mühlacker. Dadurch würden die Hinweise im Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 5.3.2020 (Seite 12, Absatz 4), wonach der Bescheid weiteren Verhandlungen mit der Stadt Mühlacker nicht entgegen stünden, zur Makulatur. Nicht einmal der Ablauf der Widerspruchsfrist im Rechtsbehelf wird beachtet. Der SWR setzt selber Recht und die Landesbehörden schauen untätig zu.
Inzwischen liegt dem Gemeinderat von Mühlacker der Widerspruchsbescheid zur Kenntnis vor, allerdings nur nichtöffentlich, was angesichts von öffentlichen Debatte und des Inhalts des Bescheides völlig unverständlich ist.
Wir haben erhebliche Zweifel, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe in dieser Sache sachgerecht abgewogen hat. Wir wollen noch nicht von einer Gefälligkeitsentscheidung zugunsten des SWR und zum Nachteil des Denkmalschutzes sprechen, sehen aber rechtstaatliche Prinzipien verletzt.
Dies begründen wir folgendermaßen:
1. Unverständlich ist, dass die Sanierungs- und Unterhaltskosten für einen in Betrieb befindlichen Sender aufgrund des ARD-Standards angenommen werden, obwohl es sich hier in Mühlacker um einen stillgelegten, musealen Sendemast handelt, dessen Unterhaltung wesentlich weniger aufwändig ist als ein Mast im Sendebetrieb (siehe beigefügte Tabelle der Stadt Mühlacker). Unberücksichtigt bleiben auch Angebote der Stadt und aus der Bürgerschaft, sich an dem finanziellen Aufwand zu beteiligen.