kultur.nordschwarzwald jetzt online

Flotter Start

Jetzt ist sie da: Die kulturelle Plattform für die gesamte Region. Spät Ernte. Ein konkretes Produkt als Ergebnis eines mehrjährigen regionalpolitischen Disputs in den Gremien des Regionalverbandes Nordschwarzwald. Das (und anderes) hatten CDU und SPD als Antragsteller in der Verbandsversammlung mit ihrem Vorstoß zum Ziel. 2015 eingereicht, fiel die Entscheidung dafür erst Ende 2018.
 
www.kultur.nordschwarzwald.de lautet die Adresse, auf der man sich zukünftig einen Überblick über alle Veranstaltungen und Angebote in der Kulturregion Nordschwarzwald verschaffen kann. Es handelt sich um eine Neuauflage des Kulturportals „erlebniswelt-kultur“. Es gibt zwar noch ein paar Hängerle, die wir mit der Agentur derzeit klären und optimieren, aber dennoch können wir starten, heißt es in einer Mitteilung des Regionalverbandes, bei dem für diese Arbeit eine Stelle angesiedelt wurde. Monika Schweickert betreut den Kulturbereich als Nischenaufgabe des Verbandes.

Durch Schnittstellenbildung mit bestehenden Veranstaltungsdatenbanken konnte nun erreicht werden, dass künftig alle Kulturtermine aus der Stadt Pforzheim, dem Enzkreis sowie den Landkreisen Freudenstadt und Calw in dem jeweiligen Portal ausgespielt und gebündelt auf der neuen Homepage erscheinen. Mit nur wenigen Klicks lässt sich somit das gesamte Spektrum und kulturelle Leben in der ganzen Kulturregion Nordschwarzwald entdecken. Aktionen und Projekte der Arbeitsgemeinschaft Kulturregion, Besonderheiten, die die Region betreffen, wie zum Beispiel Buchvorstellungen, sowie alle Kulturorte- und -einrichtungen können darin präsentiert werden. Der Erfolg und die Akzeptanz sind auch abhängig von den Meldungen der Veranstalter und wir hoffen, dass sich diese Homepage etablieren wird und wir eine groß aufgestellte Plattform anbieten können, die das hervorragend ausgeprägte Kulturleben in unserer Region gesamtheitlich aufzeigt, heißt es in einer Mitteilung. Meldungen zu Kulturorten oder besondere Beiträge nimmt die Geschäftsstelle entgegen.
 
Obwohl gerade erst der Herbst angebrochen ist, denkt die AG Kulturregion bereits an den kommenden Sommer. Dann nämlich soll erstmals der „Kultursommer“ stattfinden, nachdem er 2020 leider der Corona-Pandemie zum Opfer fiel. Sicherlich ist nicht auszuschließen, dass es auch im nächsten Jahr noch Corona-bedingte Einschränkungen geben wird, die Kulturszene zeigte aber bereits in den vergangenen schweren Monaten, wie flexibel viele Veranstalter und Kulturträger mit der Situation durch angepasste Alternativprogramme umgehen können.

Kultur als weicher Standortfaktor. Dazu gehören vielfältige Aktivitätenvor Ort. Oder auch Publikationen wie das Journal für Kultur Nordschwarzwald. Leider gescheitert: Die Bewerbung Pforzheims als Europäische Kulturhauptstadt - der Mehrheit des Gemeinderat unseres Oberzentrums fehlte der Mumm.

Für die Menschen in der Region, für Einheimische und Gäste gleichermaßen, ein Gewinn: das Kulturportal.

Baulücken: Jedesmal viel Tamtam und kein Ertrag

Baulücken, die ewige Geschichte Mühlacker Kommunalpolitik. Jedes Jahr legt das Baurechts- und Planungsamt der Stadtverwaltung  eine Statistik vor, die mit der Botschaft endet: In der Sache sind wir nicht wesentlich erfolgreich gewesen. Jedesmal die berechtigte Klage, zu viel erschlossenes Bauland stehe dem Markt nicht zur Verfügung, sei weiterhin unbebaut. Und dies in einer Zeit starker Nachfrage. Jedesmal eine endlose Diskussion über die Möglichkeiten zur Aktivierung dieser Flächen mit guten Ratschlägen. Jedesmal das Klagelied über diese Grundstücke, die fürs Enkele aufgehoben werden. Jedesmal die fruchtlose Debatte, der Staat solle exakt für diese Flächen den Kommunen die Möglichkeit einer höheren Grundsteuer eröffnen. Jedesmal viel Tamtam und keinen Ertrag. 

So war es schon 2009. Jedesmal kehrt alles wieder.

Vor 14 Monaten listete ich in meinem Blog – nicht zum ersten Mal - die Möglichkeiten auf, die andernorts zur Reaktivierung der Baulücken unternommen werden. Und zwar erfolgreich. Interessiert nicht – das Desinteresse beginnt beim Oberbürgermeister und endet beim Amtsleiter für Baurecht und Stadtplanung. Nicht einmal der Versuch wird unternommen, bei diesen Kommunen die Ergebnisse von Flächenmanagement abzufragen. Seit das Land Baden-Württemberg ein entsprechendes Förderprogramm zur Innenentwicklung aufgelegt hat, heißen die Inhaber der Stellen, die gefördert werden, Flächenmanager. Diese Job-Bezeichnung ist nicht meine Erfindung.

Doch dann stellte sich Optimismus bei mir in diesem Punkt ein. Von sich aus brachte die Stadtverwaltung meine Anfrage S19-088-60 vom 14. Juli 2019 auf die Tagesordnung des Gemeinderats. Höchst ungewöhnlich, aber der Sache offenbar durchaus dienlich. „Wie steht die Verwaltung zu einer eventuellen Anwendung von § 176 Baugesetzbuch durch die Stadt Mühlacker? Gäbe es Voraussetzungen?“ Im Zuge der Bearbeitung dieser  Anfrage sei deutlich geworden, dass die Fragestellung grundsätzlichen Charakter habe und eine Meinungsbildung im Gemeinderat zielführend wäre. Dies nicht zuletzt, weil aktuell das im Rahmen der Beratungen über die Situation der Baulücken vom Gemeinderat gewünschte Anschreiben an die Eigentümer in Bearbeitung sei. Immerhin beschloss der Gemeinderat, die Eigentümer von Baulücken anzuschreiben und hierbei deren Nutzungsabsichten zu erfragen. Allein 175 Baulücken in Gebieten, über die ein Bebauungsplan liegt, nannte die Verwaltung – eine Nettozahl. Brutto: 254.

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Alte Zahlen, neue Programme: LEP als Kostenbremse eines Ministeriums

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut

Der Landesentwicklungsplan 2002 ist fortschreibungswürdig – wohl kein anderes Bundesland hat einen derart betagten LEP.

LEP, was? Normalerweise interessiert dieses Thema nur Insider von Landesplanung und Regionalplanung, aber mit zunehmender Tendenz des Landes, die Voraussetzungen für Förderungen an den Raumkategorien fest zu machen, wird nach der Aktualität des gültigen Landesentwicklungsplanes gefragt. Vor allem aber: Die Vorgaben im Landesentwicklungsplan und in den Regionalplänen sind für die kommunale Bauleitplanung und die Fachplanung bindend.

Raumkategorien heißt das Zauberwort.

Jetzt werden Förderprogramme des Landes an den im LEP festgelegten Raumkategorien ausgerichtet. Zunehmend werden vor Ort die Aussagen des Landesentwicklungsplanes (LEP) Baden-Württemberg aus dem Jahr 2002 infrage gestellt, schrieb ich als Vorsitzender der CDU-Fraktion in der Versammlung des Regionalverbandes Nordschwarzwald der zuständigen Ministerin Nicole Hoffmeister-Kraut.

Neuestes Beispiel ist die Förderung der Anschaffung von elektrischen Zweirädern durch das Verkehrsministerium Baden-Württemberg, das eine solche Förderung nur in Gemeinden aus der Kategorie Ländlicher Raum vorsieht. Ein Beispiel: Im Enzkreis empfinden sich die Menschen in vielen der 28 Gemeinden nach ihrem Verständnis als im ländlichen Raum lebend, sind aber nach dem Landesentwicklungsplan Verdichtungsraum oder -randzone.

Im Enzkreis ist lediglich die Gemeinde Sternenfels als Ländlicher Raum kategorisiert - doch Nachbarorte wie Freudenstein fühlen sich zurecht auch als ländlich, gehen aber bei dem jüngsten Rad-Projekt leer aus. Es war schon immer ein Problem, dies verständlich zu machen. Mühlacker liegt voll im Verdichtungsraum Karlsruhe/Pforzheim. Hier die Karte aus dem Regionalplan 2015 für die Region Nordschwarzwald: Strukturkarte_NSW.pdf

In de Stadt Remseck ist es noch irrsinniger, Hochdorf gehört zum ländlichen Raum, die übrigen fünf Stadtteile nicht.

Zum Förderprogramm „E-Zweiradförderung für junge Leute" des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg habe sich ihr Haus mit dem zuständigen Verkehrsministerium ausgetauscht, so Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut in ihrer Antwort. Demnach werde die eigenständige und klimafreundliche Mobilität junger Menschen im Alter von 15 bis 21 Jahren im Ländlichen Raum durch eine finanzielle Förderung unterstützt, etwa für die Anschaffung eines E-Rollers oder eines Pedelecs.

Im Ländlichen Raum gebe es nach Einschätzung des das Förderprogramm verantwortenden Verkehrsministeriums insbesondere für junge Menschen hierfür besonderen Bedarf. Aufgrund des finanziellen Rahmens könne das Verkehrsministerium nur eine begrenzte Zahl junger Menschen fördern und fokussiere daher die Förderung auf den Ländlichen Raum in Anknüpfung an die Raumkategorien des LEP.

Der LEP als Kostenbremse eines Ministeriums? Eine ganz neue Aufgabe. Passend? Eher nicht!

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Bürgerbeteiligung zu alter Ziegelei und Goethestraße Nord: Wann kommt sie?

Wann ist der passende Zeitpunkt für die Beteiligung der Bürger an – zumal wichtigen – Bebauungsplanverfahren? Dazu gibt es differierende Meinungen in der Mühlacker Stadtpolitik. An solchen Bebauungsplänen – Ansiedlung Lidl an der Goethestraße sowie Reaktivierung der Fläche alte Ziegelei – wird gearbeitet, aber bisher ist die Öffentlichkeit zwar informiert, aber noch nicht zu den Plänen angehört worden. Das Ergebnis des Verkehrsgutachtens zu Lidl liegt dem Gemeinderat auch nicht vor. Das formale Verfahren zur Bürgerbeteiligung steht noch aus, aber der Eindruck wächse bei Bürgern, als würden vorher Fakten geschaffen. Die Verwaltung solle darlegen, von welchem Zeitplan der Bürgerbeteiligung sie ausgeht, schrieb ich dem OB.

Das Projekt Goethestraße Nord/Lidl sei zuletzt am 20. November 2019 öffentlich im Gestaltungsbeirat behandelt worden, so Oberbürgermeister Frank Schneider in seiner Antwort auf die Anfrage. Am 13. Februar 2020 seien die Pläne auf Wunsch des Bauherrn im Gestaltungsbeirat nichtöffentlich behandelt worden. „Sie sollten deshalb nochmals in öffentlicher Sitzung am 28. Mai beraten werden. Dies fiel coronabedingt aus, weshalb die Vorstellung auf die nächste Sitzung am 17. September 2020 verschoben werden musste.“ Der Anspruch der Verwaltung sei also durchaus, das Projekt über die planungsrechtlich vorgeschriebenen Schritte hinaus in der Öffentlichkeit vorzustellen.

Das Verkehrsgutachten liegt laut OB inzwischen vor. Es zeige keine Probleme auf, die das Projekt grundlegend in Frage stellen würden. Die Verwaltung plane, es den Gremien dann zu präsentieren, wenn die Nachricht von Lidl vorliege, dass das Projekt tatsächlich umgesetzt werde. Vorher ist es auch Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll, hierfür Aufwand zu betreiben. Das Bebauungsplanverfahren werde dann relativ zügig in die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gehen. In welcher Form diese erfolgen könne, werde unter den dann geltenden Corona-Bedingungen zu beurteilen sein, schreibt Schneider.

Der aktuelle Planungsstand in der Ziegelei sei Ende Mai in der öffentlichen Gemeinderatssitzung ausführlich vorgestellt worden, zuvor der alte Planstand in der Einwohnerversammlung Heidenwäldle/Eckenweiher/Bannholz im November 2019, heißt es in der Antwort. Unter den aktuellen Bedingungen ohne Not eine zusätzliche Öffentlichkeitsveranstaltung zur informellen Information der Bevölkerung zu organisieren, ist aus Sicht der Verwaltung nicht zu verantworten. Selbstverständlich erfolge aber im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit zumindest in Form eines Aushangs im Rathaus sowie auf der Website, in Abhängigkeit von den dann gegebenen Corona-Bedingungen gegebenenfalls auch als Veranstaltung.

Info: Die Öffentlichkeit ist laut Paragraf 3 des Baugesetzbuches möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Satzes 1.

Verkehrsentlastung der Ortsdurchfahrt Lienzingen: Was hat sich bisher getan?

Sind Verkehrsentlastungen im Paket möglich? Darauf suchen zwei Kommunen jetzt Antworten. Kann die Entlastung von Maulbronn auch zu weniger Verkehr auf der Ortsdurchfahrt Lienzingen im Zuge der Landesstraße 1134 führen? Deshalb gab es im zweiten Halbjahr 2019 Abstimmungsgespräche zwischen der Stadt Mühlacker, dem beauftragten Ingenieurbüro für die Verkehrszählung und –auswertung sowie der Stadtverwaltung in Maulbronn, heißt es in der Antwort von Oberbürgermeister Frank Schneider auf meine Anfrage als Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion. Im März 2020 habe sich Bürgermeister Andreas Felchle an das Landratsamt Enzkreis gewandt und um einen Besprechungstermin in Sachen Ortsumfahrung Maulbronn gebeten. Bei diesem Gespräch solle auch die Stadtverwaltung Mühlacker beteiligt werden, so der OB. Ergänzend erfuhr ich am Mittwochabend von Landrat Bastian Rosenau, die Terminabstimmung laufe aktuell. Noch stehe der Termin nicht konkret fest.

Die Friedenstraße im Stadtteil Lienzingen stärker belastet sei als nach dem Ergebnis der amtlichen Verkehrserhebung des Landes angenommen worden war. Das ergab ein 2019 vorgelegter Vergleich der Stadtverwaltung Mühlacker. Laut den Resultaten der Ende September 2018 im Auftrag der Stadt Maulbronn vorgenommenen Verkehrszählung, in die - in Abstimmung mit der Stadt Mühlacker - auch Lienzingen einbezogen war, rollten auf der Friedenstraße in 24 Stunden genau 8340 Fahrzeuge, davon waren 375 Schwerlaster mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht, was  einem Anteil von 4,5 Prozent entspricht, wiederum darunter waren 106 Busse (1,2 Prozent).

Abstimmungen zwischen der Stadt Maulbronn im Interesse einer Verkehrsreduzierung für Lienzingen und für Maulbronn durch eine mögliche Ostumgehung Maulbronns seien vorhanden, weitere erfolgten, sobald die Ergebnisse der Verkehrsbefragung im Mai in Maulbronn vorliegen, so die Stadtverwaltung auch in der Einwohnerversammlung im Frühjahr 2019 in Lienzingen.  Diese Ortsumgehung Maulbronn solle dann den überörtlichen Verkehr von der B 35 in Richtung Heilbronn aufnehmen.

In der Anfrage, auf die OB Schneider jetzt geantwortet hat, nahm ich Bezug auf Beratungen zu diesem Thema aufgrund eines CDU-Antrags in Gemeinderatssitzung 2003 und 2009 sowie auf die von der Stadt Maulbronn vorgenommenen Verkehrserhebung auch in Lienzingen 2018.

 

Alte Ziegelei - ein neuer Stadtteil für 1200 Menschen

Am Bebauungsplan alte Ziegelei kann nach der Entscheidung des Gemeinderats von gestern Abend weitergearbeitet werden

Ein Musterbeispiel für Innenentwicklung liefert Mühlacker. Einen wichtigen Schritt voran kam die Planung der Bebauung des Areals alte Ziegelei. Der Gemeinderat von Mühlacker stimmte gestern Abend den Grundzügen des auch nach den Vorstellungen des Investors, der Hofkammer des Hauses Württemberg, überarbeiteten Entwurfs des Bebauungsplanes einmütig zu, der nun weiterbearbeitet und dann ins Verfahren (Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung) gegeben werden kann. Zu den gestrigen Details des Beschlusses gehört die Vorgabe, pro Wohneinheit 1,5 Parkplätze nachweisen zu müssen.

Zentrale Punkte der Planung haben sich geändert:

  • Geparkt werden darf nach dem neuen Konzept nur noch in gemeinsamen Tiefgaragen
  • Die Erschließung des Wohngebiets – von der Ziegeleistraße her – erfolgt nicht mehr mittig, sondern im linken Bereich, weshalb für die dort bisher vorgesehenen P-R-Plätze ein neuer Standort gesucht werden muss
  • Hin zur Firma Craiss, der Logistiker mit Tradition, wird das Wohngebiet vor Lärm mit einem Erdwall geschützt.

Geplant wird auf der Basis, dass Craiss am jetzigen Standort bleibt und nach Süden erweitert (Beschluss des Gemeinderats vom September 2019). Sicherlich nicht die ideale Lösung, sagt sich auch das Unternehmen und prüft derzeit eine Verlagerung auf die 3,5 Hektar für Mahle planungsrechtlich gesicherte Erweiterungsfläche an der Osttangente. Das ist aber die Entscheidung von Craiss, Mahle und dem Grundstückseigentümer. Baurecht besteht seit einigen Jahren auf der Erweiterungsfläche.

Die alte Ziegelei wird dichter bebaut als ursprünglich vorgesehen. 100 Wohneinheiten (WE) pro Hektar. Der Regionalplan sieht 80 WE pro Hektar in Mittelzentren vor, die wir aber in unseren anderen Neubaugebieten deutlich unterschreiten, so dass das Minus dort mit einem Plus hier ausgeglichen werden kann. Ursprünglich sollten im Wohngebiet alte Ziegelei Platz für 800 bis 1000 Menschen geschaffen werden, jetzt sollen es 1200 werden (im Heidenwäldle leben 1000 Menschen). Für den Investor muss sich der neue Stadtteil rechnen. Das ist der Preis dafür, dass nicht die Stadt selbst das Areal realisiert – ein vertretbarer Preis.

Die Ziegelei wurde von der Stadt vor drei Jahren für 7,5 Millionen Euro gekauft. Gemeinderat und Verwaltung hoffen, unterm Strich für Wohnen- und Gewerbeflächen zusammen deutlich mehr erzielen zu können. Jetzt ist Feinarbeit am Bebauungsplan notwendig. Gehofft wird, dass die Kaufverträge mit den Investoren noch dieses Jahr abgeschlossen werden können.

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Staatsgerichtshof, Stuttgart, Neues Schloss, Weißer Saal, um 9: Vor 45 Jahren das Aus für Lienzingens Unabhängigkeit

Lienzingen soll selbstständig bleiben - Gemeinde warb 1975 mit einem Sonderdruck für ihren Kurs. Leider ohne Impressum. Erinnerungsstück aus meinem Archiv.

Heute vor 45 Jahren, am 23. Mai 1975, vormittags um fünf Minuten nach neun Uhr, im Weißen Saal des Neuen Schlosses in Stuttgart: Der amtierende Präsident des Staatsgerichtshofes Baden-Württemberg, Peter Rößler, verkündete das Urteil: Der Paragraph 121 des Besonderen

Aus meinem Beitrag zum Verlust der Selbstständigkeit in: Konrad Dussel, Ortsbuch Lienzingen, 2016, Verlag Regionalkultur. 19.90 Mark. Text für diese Blog-Serie Lienzinger Geschichte(n) erweitert.

Gemeindereformgesetzes ist verfassungsmäßig. Damit war die Normenkontrollklage der Gemeinde Lienzingen gegen die Entscheidung des Landtags vom 9. Juli 1974, Lienzingen in die Stadt Mühlacker einzugliedern, gescheitert. Laut Urteil mussten Lienzingen und Mühlacker bis zum 20. Juni 1975 eine Eingliederungsvereinbarung abschließen, die dann am 5. Juli 1975 in Kraft treten sollte [Mühlacker Tagblatt, 24. Mai 1975, S.  11].

Lienzingen fehlten 200 Einwohner

In der mündlichen Verhandlung vor dem Staatsgerichtshof, heute Landesverfassungsgericht, am 2. Mai 1975 hatte der Heidelberger Professor Uhle als Rechtsvertreter der Kommune argumentiert, dass auch die Landesregierung keine Zweifel an der Leistungsfähigkeit der Gemeinde hege. Die viel zitierten Verflechtungen zwischen Lienzingen und Mühlacker sah Uhle nicht. Dem Wunsch Mühlackers, sich nach Norden auszudehnen, sei die Gemeinde Lienzingen nicht abgeneigt, dazu bedürfe es keiner Eingliederung. Die Erfahrung zeige, dass Randgemeinden in der Regel vernachlässigt würden. Über kurz oder lang werde die Gemeinde Lienzingen die 2000-Einwohner-Grenze überschreiten, die mit Entscheidungsfaktor war, ob eine Kommune ihre Selbstständigkeit behalten kann oder nicht. Lienzingen fehlten zu diesem Zeitpunkt gut 200 Einwohner [Württembergisches Abendblatt, 3. Mai 1975, S. 11).

Die Frage ist eindeutig: Tafeln an den Ortseingängen von Lienzingen vor der Abstimmung im Januar 1974 über die umstrittene Eingemeindung, zu der alle Lienzinger Wahlberechtigten aufgerufen waren. (Foto: Sabine Straub)

Doch die Richter folgten nicht den Argumenten der Gemeinde Lienzingen, sondern denen der Stadt Mühlacker und der Landesregierung, wie sich in der Urteilsbegründung zeigte. Vorrangig war laut Gericht die Stärkung Mühlackers als Mittelzentrum, die Schaffung einer größeren, tragfähigeren Verwaltung auch für das Gebiet der Gemeinde Lienzingen. Die Entwicklungsmöglichkeiten Mühlackers seien im Enztal beschränkt, weil sie dort in Konflikt mit raumordnerischen und ökologischen Grundsätzen träten, wobei besonders auf den Bedarf an neuen Gewerbe- und Industriegebieten abgehoben wurde.  Andererseits habe aber Lienzingen selbst vorgetragen, dass auf seiner Gemarkung noch beträchtliche Gebiete für Industrie und Gewerbe erschlossen werden könnten. Nachteile für die Bevölkerung seien durch eine Eingliederung nicht erkennbar.  [Württembergisches Abendblatt, 24. Mai 1975, S. 9].

Ehrenbürgerschaft und Verabschiedung in einem

Am 5. Juli 1975 erfolgte die Eingemeindung, allerdings ohne Vertrag, denn am Tag nach der Entscheidung des Gerichts traten alle zehn Lienzinger Gemeinderatsmitglieder geschlossen zurück und begründeten dies in einer nichtöffentlichen Sitzung damit, dass die Württ. Landesregierung (…) den Bürgerwillen aufs Gröblichste missachtet habe [STAM, GR 104 vom 24. Mai 1975, S. 364].  Schließlich hätten sich 96 Prozent der Lienzinger bei einer Bürgeranhörung 1974 für die weitere Selbstständigkeit ihrer Kommune ausgesprochen. Öffentlich gemacht wurde die Amtsaufgabe am selben Tag, am 24. Mai, im festlich geschmückten kleinen Saal der Gemeindehalle vor Vertretern der Vereine, der Schule und weiterer  Honoratioren. Verbunden war diese Zusammenkunft aber auch mit der Ernennung von Richard Allmendinger, Bürgermeister von Lienzingen, zum Ehrenbürger und seiner Verabschiedung [STAM, GR 104 vom 9. Mai 1975,  S. 359]. Vize-Schultes Wilhelm Tochtermann

Stuttgarter Zeitung, 5. April 1972 (Auszug)

bescheinigte Allmendinger in einer Laudatio echten schwäbischen Fleiß, nie erlahmenden Unternehmergeist und Verhandlungsgeschick. Er habe für Lienzingen das Optimale erreicht (Vaihinger Kreiszeitung, 27. Mai 1975). Begonnen hatte die Veranstaltung mit dem Lied „Land wir kommen und wir gehen“, gesungen vom Männergesangverein „Freundschaft“ Lienzingen.  Im Mittelpunkt standen die Leistungen Allmendingers  in seiner 28-jährigen Amtszeit, sein Lebenswerk solltegewürdigt werden. „Brüder reicht die Hand zum Bunde“, zum Abschluss vorgetragen vom Gesangverein, sollte sich – wie sich bald darauf zeigte – nicht auf Mühlacker beziehen [Mühlacker Tagblatt, 26. Mai 1975, Seite 9].

An dem Kollektiv-Rücktritt änderte auch ein Schreiben von Landrat Dr. Heinz Reichert nichts, der als oberster Kommunalaufseher des Landratsamtes Enzkreis, dem stellvertretenden Bürgermeister Wilhelm Tochtermann schrieb, volles Verständnis dafür zu haben, dass die Gemeinde alle Rechtsmöglichkeiten gegen den Landtagsbeschluss ausgeschöpft habe und nach dem Ergebnis nun enttäuscht sei. Doch die Gemeinderäte könnten und sollten sich ihrer Verantwortung für das Schicksal der Gemeinde nicht entziehen. Aber die Ratsmitglieder blieben ihrer Linie treu und erklärten, der Rücktritt richte sich ausschließlich gegen eine Landesregierung, die eine allzeit lebensfähige Gemeinde in grotesker Weise abgewürgt habe [Mühlacker Tagblatt, 14. Juni 1975, S. 9].

Alle Gemeinderäte traten aus Protest zurück

Aufruf der Gemeinderäte von Lienzingen zum Protest, 1. Oktober 1973 (Smlg. Günter Bächle)
Der Rücktrittstext aus der Pforzheimer Zeitung

Mit dieser Mandatsniederlegung scheiterte in Lienzingen auch die Behandlung einer Rechtsfolgevereinbarung, die von der Stadtverwaltung Mühlacker ausgearbeitet und vom Mühlacker Gemeinderat am 24. Juni 1975 mit 42 gegen 0 Stimmen bei einer Enthaltung gebilligt wurde. In 15 Paragraphen wurde vor allem die formale Seite der Eingemeindung geregelt und unter anderem eine zweckmäßige und bürgernahe Betreuung zugesichert. Nach der nächsten regulären Gemeinderatswahl  am 7. September 1975 (die Wahl musste wegen der Lienzinger Abstimmung um einige Monate verschoben werden, s. MT 24.11.1974) solle Lienzingen zwei Sitze im Gemeinderat haben. Stadtrat Jörg Sattler (SPD) sagte in der Aussprache, die Stadt habe mit der Vorlage der Vereinbarungsentwürfe eine Aufgabe erfüllt, die über ihre Verpflichtung hinausginge. Unverständlich sei, dass der Gemeinderat von Lienzingen seine Tätigkeit einstelle, denn das gehe ja letztlich zu Lasten des Bürgers. [STAM, GR-Protokoll Mühlacker, 24. Juni 1975, § 81, S. 64ff].  Doch im Gegensatz zu den freiwillig abgeschlossenen Eingemeindungsvereinbarungen mit den jetzigen Stadtteilen Enzberg, Großglattbach, Lomersheim und Mühlhausen beinhaltete der Vertragsentwurf keinen Investitionskatalog. Im Gemeinderat von Lienzingen wurde das Papier nie behandelt.

Das Lienzinger Rathaus nach der Sanierung 2016/18, bis 1975 Amtssitz des Bürgermeisters der bis dato selbstständigen Gemeinde. (Fotos: Günter Bächle)

Denn zu den von Bürgermeister Allmendinger – bis zum 4. Juli 1975, 24 Uhr, im Amt - einberufenen Sitzungen am 6. Juni und 11. Juni erschien kein Ratsmitglied, so dass eine weitere Sitzung für den 18. Juni angesetzt wurde. Doch auch bei diesem dritten Versuch blieb der Bürgermeister wieder allein, aber anstelle des Gemeinderats hätte er nun entscheiden können. Er wollte es bewusst nicht.

Im Protokoll heißt es zur Eingliederungsvereinbarung: Da der Gemeinderat auf seinen Rücktritt beharrt, ist weder eine Beratung noch eine Beschlussfassung hierüber möglich.

In dieser letzten Lienzinger Ratssitzung entschied der Bürgermeister nur über eher formale Punkte wie über das Zehrgeld für die Lienzinger Teilnehmer des Kreisfeuerwehrtages in Großglattbach, Baugesuche und Bürgschaften für den Wohnungsbau. Es gab neben dem öffentlichen noch einen nichtöffentlichen Teil, in dem die noch wenige Wochen selbstständige Gemeinde Baudarlehen absicherte [STAM, GR 104 vom 6. Juni, 11. Juni, 18. Juni 1975,  S. 365-367].

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