Mühlacker-Lienzingen. Bürgerbeschwerden und -vorschläge wegen Nichteinhaltung von Tempolimits in Lienzingen griff Stadtrat Günter Bächle (CDU) in zwei Anfragen an die Stadtverwaltung auf. Sie sicherte inzwischen zu, tätig werden zu wollen, wie den Antworten laut Mitteilung der CDU-Gemeinderatsfraktion zu entnehmen ist. Eine Eingabe betraf die Brühlstraße, die andere die Bundesstraße 35 auf Höhe des Stadtteils.
Wohngebiet Brühl: Jeweils an den Einmündungen Karolingerstraße, Frankenstraße, Merowingerstraße, Hohenstaufenstraße und Andreas-Scheck-Straße in die Brühlstraße, herrsche rechts vor links, steht in der Anfrage. Hier sei auch im gesamten Gebiet Tempo-30 -Zone. Beides werde nicht oder nur selten beachtet und Anwohner der Salierstraße hätten, trotz vorsichtigen Einfahrens in den Kreuzungsbereich, einige prekäre Situationen. Hauptsächlich, weil durch die Brühlstraße ohne Berücksichtigung des rechts vor links durchgerast werde, so Anwohner laut Stadtrat Bächle. Als Abhilfe schlugen sie vor die entsprechende Kennzeichnung auf dem Straßenbelag, häufigere Kontrollen der Geschwindigkeit und Aufstellen des Verkehrszeichen 102: rotes Dreieck mit dem Kreuz in der Mitte auf weißem Grund. "Dies wäre vor allem für die Anwohner in oben genannten Querstraßen und der Salierstraße ein großes Plus an Sicherheit."
In der von Oberbürgermeister Frank Schneider unterschriebenen Antwort des Ordnungsamtes heißt es, die Straßenverkehrsbehörde greife den Vorschlag zur Markierung der Einmündungsbereiche gerne auf. Eine Umsetzung könne vom Frühjahr 2020 an erfolgen, wenn die Temperaturen für einen dauerhaften Auftrag der Markierung gegeben sind.
In der Brühlstraße wurde bislang, so die weitere Antwort, erfolgreich das Tempo mobil kontrolliert. Sei die Beanstandungsquote in den Jahren 2007 bis 2013 noch bei durchschnittlich 10,9 Prozent gelegen , sei sie danach einschließlich der letzten ausgewerteten Messung im Jahr 2019 auf einen Durchschnitt von 5,4 Prozent gesunken, mithin auf etwas weniger als die Hälfte. Die Kontrollen könnten deshalb nicht weiter verdichtet werden.
Das Verkehrszeichen 102 „Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts“ dürfe von vorn herein nur vor schwer erkennbaren Kreuzungen angeordnet werden: "Diese Voraussetzung für die Anordnung des Verkehrszeichens liegt in der Brühlstraße objektiv nicht vor", so die Erkenntnis im Rathaus.
Bundesstraße 35: Trotz Lärmschutzwall sei im Wohngebiet Gaiern/Neuwiesen selbst in der dritten Reihe ein latenter Geräusch-Grundpegel von der B 35 her zu hören, so die Feststellung des Stadtrats in seiner Anfrage. Besonders laut seien Motorräder, wenn bergaufwärts kräftig Gas gegeben wird. Ähnliche Klagen kämen von Anwohnern der Alemannen- und der Schelmenwaldstraße, wobei diese ergänzend angeben, durch die Nichteinhaltung von Tempo 70 in der Senke auf Höhe Schelmenwaldstraße/ Alemannenstraße entstehe zusätzlich Lärm. Deshalb ihr Vorschlag, dort in beiden Richtungen je einen stationären Blitzer zu installieren.
In der Antwort räumt der OB ein, dass die Aufstellung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage rechtlich möglich wäre, die Stadt sei auch zuständig. Sie will aber zunächst auf den vom Gemeinderat beauftragten Lärmaktionsplan warten, der auch die B 35 einbezieht. "Mögliche Maßnahmen zur Lärmreduzierung sollten Eingang in den Lärmaktionsplan finden, der derzeit überarbeitet wird." An den genannten Stelle würden mobile Geschwindigkeitskontrollen vorgenommen.