Von der Kohlplatte bis zum Hamberg – Lienzingen, seine Gruben und der Beginn der Müllabfuhr 1967 - Immer Ärger mit den Behörden - Quälende Suche nach Alternativen

Die Lienzinger taten sich schwer, mussten auf Fallstricke achten - bei der langwierigen Suche nach einer Antwort auf die immer drängender werdende Frage: Wohin mit dem Hausmüll?  Denn mehr als zehn Jahre lang beschäftigte das ihren Gemeinderat. Letztlich nahm ihm ein Zweckverband der Kommunen, dann der Enzkreis die Aufgabe ab. Aber zunächst war jede Gemeinde und jede Stadt bis 1972 für sich selbst verantwortlich. Ein Problem, das in den ersten Nachkriegsjahren noch keines war. Umweltschutz, das war vor allem auf dem Land noch ein Fremdwort. Zumindest auf dem Dorf regelte sich zunächst alles von allein. Müll landete auf dem Misthaufen, im Ofen oder auf dem Kompost.

Heute Waldstück, bis Mitte der sechziger Jahre eine offene Müllgrube der Gemeinde Lienzingen an der B35: die Kohlplatte. (Foto: G. Bächle)

So gab es 1949 in dem damals 940 Einwohner zählenden Dorf 145 landwirtschaftliche Betriebe, elf Jahre später noch 101, im Jahr 1971 immerhin 49. Abfälle, die sich nicht kompostieren oder verbrennen ließen, gab es nur wenige und was doch anfiel, wurde in einer Müllgrube deponiert, schreibt der Historiker Konrad Dussel in dem, 2016 erschienenen Ortsbuch von Lienzingen (S. 202). Heutzutage wird sortiert auf Teufel komm raus, getrennt, verwertet - und trotzdem produzierte 2021 jeder Einwohner des Enzkreises durchschnittlich 130,9 Kilogramm Restmüll (aus: Abfallbilanz des Landes)

So ähnlich sah es in der Kohlplatte aus. Aufnahme einer illegalen Müllhalde. (Foto: ZDF)

Das Thema nahmen die Kommunen in den ersten Jahren nach Kriegsende nicht sonderlich ernst. Doch das Landratsamt Vaihingen an der Enz regte schon 1956 eine staubfreie Müllabfuhr an. Landrat Dr. Friedrich Kuhnle schrieb am 1. Februar 1956 an die Bürgermeisterämter im Landkreis, geplant sei die Gründung eines Zweckverbandes. Ein Anschluss werde wohl nur für größere Gemeinden und für Kommunen, in denen die Landwirtschaft nur eine untergeordnete Bedeutung habe, in Betracht kommen. Dem vorausgegangen war eine Dienstbesprechung mit den Rathauschefs am 19. Januar 1956.

Lienzinger Geschichte(n) heute zu einem leicht anrüchigen Thema: Müll. In Deutschland gilt es als nahezu selbstverständlich, dass Abfälle gesammelt und entsorgt werden. Diese Selbstverständlichkeit steht aber am Ende eines langen Entwicklungsprozesses der Abfallwirtschaft, der Abfalltechnik und des Abfallrechts in Deutschland, heißt es beim Umweltbundesamt. Lienzingen, das Dorf, eignet sich als Musterfall für das Stück: Von den Müllkippen bis zu den Deponien oder Von der Beseitigung zum Kreislauf. Ratsprotokolle und Akten der früher selbstständigen Gemeinde Lienzingen sind durchaus ergiebig. Der neue Beitrag zu meiner digitalen Serie.

 

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Winzig ganz groß

Die Kleinausgabe eines Hauses – das so genannte Tiny House – unterscheidet sich baurechtlich nicht von einem großen Haus, schreibt die Stadtverwaltung auf meine Gemeinderatsanfrage. Nicht nur die geplante Tiny-Siedlung auf dem Senderareal in Mühlacker interessiert viele Menschen stark.

Kann so sein, muss aber nicht so sein.

Es besteht eine grundsätzliche Nachfrage, wie dieses Beispiel zeigt. Ein Post, auf den ich vor einiger Zeit stieß:  Ich bin auf der Suche nach einem Platz für ein Tiny Haus möglichst in Lienzingen. Kein Bauwagen, sondern ein sogenanntes Modulhaus, zirka 50 Quadratmeter Wohnfläche. Das Grundstück sollte ungefähr 150 Quadratmeter sein. Denkbar wäre auch ein Teil eines Gartens. Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte, wo ich nachfragen kann.

Ein Trend zum Kleinen, zum Winzigen. zum Minimalistischen. 

Die Einschätzung des Baurechtsamtes der Stadt Mühlacker: Baurechtlich ist ein Tiny House ein ganz normales Haus, dessen Genehmigungsfähigkeit sich nach den Festsetzungen des Bebauungsplans beziehungsweise im unbeplanten Innenbereich nach der Umgebungsbebauung und nach dem Bauordnungsrecht richtet. Es müsse also zum Beispiel innerhalb des Baufensters gebaut werden, die gesetzlichen Dämmstandards seien einzuhalten. Nicht zulässig sei ein Tiny House in einem nicht überbaubaren Teil des Grundstücks. Es habe auch nicht wie beispielsweise eine Garage ein Abstandsflächenprivileg, es dürfe also nicht im Grenzabstand errichtet werden.

Die weitere Botschaft aus dem Rathaus:

Die Bebauungspläne in Mühlacker setzen im Regelfall keine Mindestgröße von Gebäuden fest, so dass das Baurecht einem Gebäude, das (auch wesentlich) kleiner als zulässig gebaut wird, zunächst nicht entgegensteht. Kritisch könne im Einzelfall die Dachform sein, weil häufig Satteldach festgesetzt sei, viele Tiny Houses aber ein Flachdach hätten. Die Stadtverwaltung könne sich hier durchaus vorstellen, im konkreten Einzelfall Befreiungen von der zulässigen Dachform zu erteilen, da es sich im bebauten Umfeld schon aufgrund der geringeren Kubatur und meist eingeschossigen Höhe um einen untergeordneten (tiny!) Baukörper handle, der das Umfeld städtebaulich nicht prägen werde. Dies insbesondere dann, wenn es sich bei dem Bauvorhaben um eine Maßnahme der Nachverdichtung auf einer nicht für übliche Wohnhäuser geeigneten Fläche handle, das Projekt folglich dem schonenden Umgang mit Grund und Boden diene.

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Zugesagt, beschlossen, finanziert und doch nicht gebaut - der Spielplatz Ulmer Schanz

Trotz klarer Zusagen der Stadtverwaltung und der vom Gemeinderat 2015 bereitgestellten Gelder ist der Spielplatz für das Wohngebiet Ulmer Schanz in Mühlacker nie gebaut worden. Doch bis jetzt zeigte die Verwaltung keinerlei Bemühen – weder schriftlich noch mündlich – den Betroffenen gegenüber zu erklären, weshalb sie ihr Wort brach. Eine Spurensuche. Auf meine Gemeinderatsanfrage vom 11. Januar 2023 antwortete die Stadtverwaltung nun am 25. April (S23-005-60-66). Und siehe da – sie bringt Licht ins Dunkel. In der vom OB unterschriebenen Antwort werden Versäumnisse und Mängel in der Kommunikation eingeräumt. Das trifft auch auf Änderungen eines Teiles des Bebauungsplanes „alte Ziegelei“ zu, in dem nach den ursprünglichen Plänen nur eine kleingliedrige zweigeschossige Bebauung neben der Ulmer Schanz vorgesehen war. Jetzt geht es aber dort deutlich höher hinaus.

Mühlacker: Wo Ulmer Schanz (links) und künftige Ziegelhöhe aneinander grenzen. Ausschnitt aus den Planunterlagen der Stadt Mühlacker (Stand April 2023) mit dem Cluster AO. Ursprünglich war dort ein provisorischer Spielplatz für Ulmer Schanz und Aischbühl vorgesehen. In den ersten Entwürfen fiel zudem die Bebauung niedriger aus - Widerstand kam erst auf, als die Planer in die Höhe gingen

Das Thema ist alt, Kinder sind wohl inzwischen dem Spielplatzalter entwachsen. Im Juni 2011 fasste der Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss für den Spielplatz, im Sommer 2014 gab es einen gemeinsamen Antrag aller Ratsfraktionen für eine solche Investition. Doch nix geschah. In schöner Regelmäßigkeit meldeten sich immer wieder Eltern aus der Ulmer Schanz.  Meine Frage an die Stadtverwaltung vom August 2014 war die gleiche wie die der Anrufer: Wie ist der Stand? Die Botschaft aus dem Rathaus daraufhin vor acht Jahren:

Nach derzeitigem Stand bietet sich ein Spielplatzstandort für das Gebiet Ulmer Schanz auf der städtischen Ackerfläche östlich des Hohlweges/Maulbronner Weges hinter dem Sparkassengelände an. Er könnte bei einer Bebauung des Ziegeleigeländes bestehen bleiben und in den an dieser Stelle vorgesehenen Grünzug eingebunden werden. Einen Spielplatz innerhalb des Baugebietes Ulmer Schanz, wie ursprünglich gewünscht, zu schaffen, erwies sich nicht als zweckmäßig.

Doch danach fing die Verwaltung an, bei Anfragen zum Thema einsilbig zu werden, teilweise gar zu verstummen, so zum Beispiel 2019. Jetzt wollte ich es genau wissen und brachte die nun beantwortete Gemeinderatsanfrage ein.  Den erneuten Anstoß gab ein Gespräch mit Kritikern der geplanten und inzwischen zur Hälfte erfolgten Abholzung der Feldhecke zwischen dem neuen Stadtquartier Ziegelhöhe und dem Wohngebiet Ulmer Schanz. Ein Lokaltermin Anfang Januar bei kaltem und regnerischem Wetter, bei dem deutliche Defizite in der Kommunikation der Verwaltung mit den steuerzahlenden Stadtmenschen zu Tage traten.

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Windkraft - Eine Zeitreise ins Jetzt

Was bisher geschah? Was uns erwartet?

Die Windkraft beschäftigt wohl seit 15 oder gar 20 Jahren die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Nordschwarzwald, der für die regionale Note der Landesentwicklungsplanung zuständig ist. Die Mehrheit war dieser Art der Energiegewinnung durchweg sicher, zumal sie eine höchst urschwäbische Art der  Stromerzeugung darstellt. Denn der Himmel schickt keine Rechnung.

Heute im Sitzungssaal des Landratsamtes Calw: Hinter dem Vorsitzenden Klaus Mack MdB und Verbandsdirektor Sascha Klein die neue Karte der Suchräume, die nun in die Anhörung geht.

Segen oder Fluch? Jedenfalls war es ein ständiges Auf und Ab. Nach vielen Jahren der Flaute ist nun kräftiger Aufwind für Windenergieanlagen zu spüren. Hoffentlich trägt er und verhindert Abstürze der zahlreicher werdenden Projekte, Wind in Strom zu verwandeln. Es ist höchste Zeit!

Gesetzlich dienen sie der öffentlichen Sicherheit, anderen gelten sie als Teufelszeug. Die einen hätten sie gerne, aber nicht in der Nähe ihres Wohngebiets, andere freuen sich über lokale Energiegewinnung nebenan und finden sie schöner als Hochspannungsleitungen: Windräder. Die günstigste Art, Strom zu erzeugen. Doch kaum ist eine Planung im Werden, kam bisher heftiger Gegenwind auf. Allerdings verliert der momentan an Geschwindigkeit, seit klar ist, dass wir die Energiewende umsetzen müssen, damit nicht buchstäblich die Lichter ausgehen. Wie weiland Ministerpräsident Hans Filbinger wähnte, als die Kaiserstühler ein Atomkraftwerk in Wyhl verhindern wollten, was ihnen dann letztlich auch gelang.

Der Wind dreht sich. Mehr Rücken- als Gegenwind.

Ein politisches Trauerspiel neigt sich dem Ende zu. Denn seit Jahren soll auch der Regionalverband Nordschwarzwald einen Teilregionalplan Windkraft aufstellen. Anläufe dazu scheiterten an Konflikten vielfältigster Art. Dabei war unsere Region schon einmal Pionier mit dem Windpark Simmersfeld im Kreis Calw und Seewald (Kreis Freudenstadt).

Eine Zeitenreise ins Jetzt.

Der erste Blog-Beitrag zu diesem Thema, das sich dann zum Dauerbrenner entwickelte, findet sich unter dem Datum 15. Februar 2006 - nach der Entscheidung des baden-württembergischen Landtags gegen eine Petition, mit der dem geplanten Windpark in Simmersfeld der Garaus gemacht werden sollte. Ausdrücklich unterstützte die CDU-Fraktion in der Regionalversammlung das Veto des Umweltministeriums gegen die vom Petitionsausschuss vorgeschlagene Reduzierung von Zahl und Höhe der Windkraftanlagen. Die Begründung:

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Das spart Lienzingen ein kleines Baugebiet auf der grünen Wiese: 4,7 Millionen Euro von Land und Stadt für einen vitalen Ortskern

Lienzingens historischer Ortskern mit seinen gut erhaltenen mittelalterlichen Strukturen gelte als ein  Sonderfall gerade bei jenen Stellen der Landesverwaltung in Karlsruhe und Stuttgart, die sich mit Sanierungsprogrammen beschäftigen und zu deren Beritt der 2100 Einwohner zählende Stadtteil Mühlackers gehört. Das sagte jüngst eine Expertin in puncto Sanierungen.

Lienzingens Sanierungsgeschichte liefert Stoff für mehrere Infotafeln. Hier im großen Saal des Rathauses Mühlacker, 21. März 2023

Lienzingen, der Sonderfall, der  nicht mit den üblichen Maßstäben zu messen sei. Das zeigte sich auch, als Bund und Länder 50 Jahre Städtebauförderung feierten. Zu den 50 Musterbeispielen aus Baden-Württemberg gehörten Lienzingen und seine 85 Kulturdenkmale. Fazit des Landes: Mit Hilfe der Städtebauförderung konnte das historische Ortsbild erhalten und die vorhandenen Strukturen zeitgemäß weiterentwickelt werden.

Und weiter lobt das Land unser Dorf:

Der Stadtteil Lienzingen in Mühlacker mit seinem dörflichen Charakter besteht aus einem fast geschlossenen Scheunengürtel mit zahlreichen Fachwerkhäusern. Mit Hilfe der Städtebauförderung konnte diese historische Ortsanlage erhalten und zahlreiche denkmalpflegerisch wertvolle Gebäude modernisiert werden. Funktionslose Scheunen konnten umgenutzt und rückwärtige Bereiche erschlossen werden. Auch viele Gassen und Wege, Grünflächen sowie der Vorplatz der Festhalle wurden neugestaltet. Das Rathaus sowie die Kelter wurden saniert; im Rathaus ist nun das Heimatmuseum untergebracht. Zwischen 2008 und 2011 wurde zudem im Rahmen des Bund-Länder-Programms Investitionspakt energetische Modernisierung sozialer Infrastruktur die Festhalle energetisch und baulich saniert.

Grün gleich private Maßnahmen 2006/22, rot öffentliche Maßnahmen - alles im Sanierungsprogramm, 60 Prozent des Geldes vom Land, 40 Prozent von der Stadt Mühlacker. . . (Plan: KE)

Der Sonderfall sei hoch angesiedelt, wird erzählt. Der Sonderfall beschäftigte diese Woche auch den Gemeinderat.

Ein Programm der guten Taten.

Eine Gebäudesanierung, zumal bei einem Kulturdenkmal, kostet häufig beträchtliche Summen. Gut, dass Land und Bund einen Teil der finanziellen Lasten mittragen, einmal über Zuschüsse aus den gemeinsamen  Modernisierungsprogrammen mit den Kommunen, zum anderen über zehn Jahre durch erhöhte steuerliche Abschreibungssätze für die Hauseigentümer.  Auch wenn an den Immobilienbesitzern trotzdem eine erkleckliche Summe hängen bleibt - diese Art der Subventionen durch die öffentliche Hand hilft wenigstens tragen. Ohne solche Hilfen wären manche Häuser im historischen Ortskern von Lienzingen nicht zu Schmuckstücken herausgeputzt worden wie es seit 2006 der Fall ist. Lienzingen steht auf der Liste der erfolgreichen Sanierungsgebiete unter anderem mit der Bahnstadt in Heidelberg, der Bodan-Werft in Kressbronn am Bodensee und dem Dörfle in Karlsruhe.

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Die Neue Mitte

Bruddelnd stehen sie vor dem, was sie Mühlehof-Loch nennen. Beklagen Stillstand, wünschen sich Macher im Rathaus für die Stadt, die sie lieben. Und dann wagen sich dort welche, Neues zu denken, bricht der Leserbriefprotest über diese herein. Was liegt auf dem Tisch? Eine Machbarkeitsstudie über die Neue Mitte. Sind Stadthaus und Stadthalle als B10-Deckel machbar? Die Antwort auf diese Frage. Ja! Mehr nicht, aber auch nicht weniger. Sind keine Baupläne, ist nicht einmal das Ergebnis eines Wettbewerbs. Hält sich mehr im Grundsätzlichen auf. Und ist so ideal für den Einstieg in die Diskussion in und mit der Bürgerschaft. Doch was weiß die Öffentlichkeit? Eine ausgesprochen geraffte Schilderung der Pläne in den Printmedien - der Platz ist dort beschränkt, denn Zeitungsseiten sind bekanntlich nicht ausklappbar. 146 Seiten Studie. Wo ist sie geblieben? Wer sie sucht, findet sie nicht auf der Homepage der Stadt. Dafür hier.

Sie wenigstens zu lesen, sollte sich zur Aufgabe machen, wer sich äußern will. Deshalb: Muehlacker_Machbarkeitsstudie.pdf

Mühlackers prominenteste Feldhecke und der Kammmolch bringen Stadt auf neue Linie

Zwar erlaubte die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Enzkreis, vorerst nur den südlichen Teil von Mühlackers prominentester Feldhecke jetzt zu roden und nicht die ganze wie von der Stadt beantragt, doch sie verband damit klare Auflagen. Nur deshalb, weil die BI Ulmer Schanz hartnäckig insistierte und das Regierungspräsidium Karlsruhe in letzter Minute doch noch die Schutzwürdigkeit sah. Damit löste sie ein Rechtswerk aus, wie eine Mitteilung der Stadtverwaltung an die Stadträte  von heute zeigt. Ohne Schutzstatus wäre das grüne Band gänzlich und ohne geordnetes Verfahren  vor dem 1. März verschwunden.

Bekanntlich hat die untere Naturschutzbehörde am Montagabend die Genehmigung zur Rodung der Feldhecke in der Ziegelei erteilt. Die Genehmigung enthält verschiedene Nebenbestimmungen, darunter ein Kammmolch-Monitoring. Bei einem Ortstermin am gestrigen Mittwoch wurde zwischen unterer Naturschutzbehörde, einem Vertreter des BUND und der von der Hofkammer beauftragten ökologischen Baubegleitung eine Untersuchung von Wanderbewegungen aus der Hecke zu den Laichgewässern (das heißt Teich und Schönenberger Tal) vereinbart. Die Beteiligten gingen zwar davon aus, dass eher nicht mit Wanderungen zu rechnen ist, auf diesem Wege lässt sich diese Frage aber rechtssicher und abschließend beantworten. Die Untersuchungen dauern bis Ende März.

Um die Ergebnisse dieser Untersuchung in die Abwägung und den Umweltbericht aufnehmen zu können, kündigte die Stadtverwaltung an, den Beschluss zur Abwägung und erneuten Offenlage, der ursprünglich für den 7. März im Ausschuss für Umwelt und Technik und am 21. März 2023 im Gemeinderat vorgesehen war, im April in die Sitzungen bringen. Der Satzungsbeschluss vor der Sommerpause sei durch diese Verschiebung nicht gefährdet. Mit dem Satzungsbeschluss hätte der Bebauungsplan alte Ziegelei Rechtskraft. Dann könnte gebaut werden.

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