Treueprämie für Farren- und Eberhalter Eberhard Pfullinger anno 1969: 100 Mark und ein Geschenkkorb, denn fast 45 Jahre lang waren vor allem die Ställe der Landwirtsfamilie die Luststätten für viele Vierbeiner. Sauen und Rinder. Höchst notwendig in einem Bauerndorf. Das zeigen Zahlen über die Viehhaltung in Lienzingen: 1950 (in Klammer: 1961) Pferde 50 (20), Rinder 420 (477), Schweine 273 (217). Die Statistik wies die Zahlen von Schafen und Ziegen nicht aus (aus: Konrad Dussel, Lienzingen, Altes Haufendorf - moderne Gemeinde, 2016, Verlag Regionalkultur, S. 206).
Bei mehr als hundert landwirtschaftlichen Betrieben im Dorf gehörten deren Anliegen zum festen Teil der Kommunalpolitik, sie schlugen sich in Themen nieder, die heutzutage eher skurril wirken oder ein Schmunzeln abringen. Tiernachwuchs als kommunale Pflichtaufgabe. Noch keine künstliche Besamung gab's, die tierische Weiblichkeit wurde dem Bock, Eber oder Farren - letzterer ein geschlechtsreifes männliches Hausrind - zugetrieben. Für sie alle galt: Allzeit bereit.
In den Lienzinger Geschichte(n): Bock-, Eber- und Farrenhaltung - eine Kommunalaufgabe: mal heiter, mal ernst, mal skurril. Bulle Planer wegen Bösartigkeit abgeschafft, Verletzung beim Liebesakt brachte Farren in den Schlachthof, nichtöffentlicher Streit im Gemeinderat sprach sich im Flecken herum. Mühlacker Bock betörte auch Lienzinger Ziegen-Damen. Dies und weitere Details wie Pfullingers Ställe als tierische Luststätten in der Blog-Serie.
So stehen im Protokoll der
- Gemeinderatssitzung vom 14. April 1948 unter § 6, Wiese für die Bockhaltung, und als § 8, Farrenhaltung,
zwei Mitteilungen des Bürgermeisters:
- Wegen der Verwendung der seitherigen Bockwiese als Sportplatzgelände sei die Frage der Gewinnung eines Ersatzgrundstücks akut geworden. Es solle versucht werden, von dem Pächter Gotthilf Bristle (wahrscheinlich: Brüstle, Anm. d. Verf.), hier, eine von ihm von der Gemeinde gepachtete Wiese im Illinger Tal zurückzugewinnen.
- Eine Farren-Hauptkörung finde am 20. Mai 1948 statt. Zur Vornahme der Farrenschau wurden beauftragt: Ortsobmann Bonnet sowie die Gemeinderäte Häcker und Ross (wahrscheinlich: Roos, Anm. d. Verf.) (STAM, Li B 323, S. 82).
- GR 20. Juli 1957, § 7, Ergebnis der Farrenkörung
Die Farren stehen in guter Pflege, bescheinigte das Staatliche Tierzuchtamt Ludwigsburg bei ihrer Körung am 9. Juli 1957 laut Ratsprotokoll. Der vor zwei Jahren abgekörte Farren Kuno sei wieder in die Zuchtwertklasse II einbezogen worden. Dagegen habe leider der am 14. September 1956 in Herrenberg gekaufte Farren Proteus L 1099/5 wieder abgeschafft werden müssen, da er sich zu seinem Nachteil entwickelt habe. Welcher Art dieser Nachteil war, wird in den Aufzeichnungen über die Sitzung nicht erwähnt (STAM, Li B 325, S.157).
Selbst den Kauf eines Ziegenbockes mussten die Gemeinderäte genehmigen. Das geschah zum Beispiel in der Sitzung am 5. September 1958 (§ 5). Der Kaufpreis: 470 Mark und 25 Pfennige. Bockhalter und Landwirt Artur Benzenhöfer hatte Ende August bei einer Versteigerung in Heilbronn den Bock der Zuchtwertklasse III erstanden, sozusagen der Gemeinde-Bock, dem die Ziegen aus dem Flecken zwecks Nachwuchszeugung zugeführt wurden (STAM, Li B 325, S. 224).
Verpflegungs- und Sprunggeld
Den Ziegenbockhalter entlohnte die Kommune mit Verpflegungsgeld für das Tier und Sprunggeld. Einen neuen Vertrag über die Entlohnung genehmigte der Gemeinderat am 9. November 1951, ebenso eine Vereinbarung mit Farren- und Eberhalter Pfullinger, dem sozusagen als Fressensgeld 360 Mark pro Eber zugebilligt wurden plus 80 Mark Nutzungsentschädigung für 79 ar und 14 qm Wiesen. Da Landwirt Pfullinger den Farren Profoss der Zuchtwertklasse III selbst aufzog, dessen Wert bei der Körung mit 1350 Mark ermittelt wurde, entschädigte ihn die Gemeinde mit einem Viertel des Betrags und somit 337,50 Mark. Worauf noch zurückzukommen sein wird (STAM, Li B 324, S. 103).
Übrigens: Am 16. Juni 1959 verabschiedete der Gemeinderat eine Farrenstallordnung nach einer auf Landesebene erarbeiteten Muster-Ordnung (STAM, Li B 325, S. 270).
- Impotenter Ziegenbock sorgte für Streit mit Zaisersweiher: Gemeinde Lienzingen fühlte sich vom Nachbarn hereingelegt und forderte 300 Mark Schadensersatz
Einen delikaten Fall verhandelte der Gemeinderat am 15. Dezember 1952 gleich unter dem ersten Punkt der Tagesordnung. Der Ziegenbock-Tausch mit Zaisersweiher endete im Streit - denn die Nachbarn hatten ihren impotenten Bock den Lienzingern untergejubelt. Bis dies der Lienzinger Bockhalter bemerkte, war es zu spät. Daraufhin recherchierte er heftig und kam zum Ergebnis: Die machten's mit Absicht. Was blieb, war eine Schadensersatzrechnung, die im Zaisersweiher Rathaus landete. Dem Protokolleintrag zu § 1 von Bürgermeister Richard Allmendinger über die Sitzung, zu der sich drei der acht Gemeinderäte hatten entschuldigen lassen, entbehrt nicht einer gewissen Komik, die sich zur allgemeinen Heiterkeit auswachsen kann. Hier im Original:
Der Ziegenbock musste auf Veranlassung des Tierzuchtamtes Ludwigsburg bei der letzten Körung in Zaisersweiher zur Vermeidung von Inzuchtschäden mit dem der Gemeinde Zaisersweiher ausgetauscht werden. Ein gegenseitiges Aufgeld wurde nicht vereinbart, also gleichauf ausgetauscht. Da der Ziegenbock der Gemeinde Zaisersweiher gekört wurde, musste davon ausgegangen werden, dass der Bock zuchttauglich war. Es hat sich jedoch gezeigt, dass diese Annahme nicht der Wirklichkeit entspricht und letzthin angestellte Nachforschungen des hiesigen Bockhalters Artur Benzenhöfer brachten eindeutig den Beweis, dass der Bock bereits im letzten Jahr bei 4 und mehr Sprüngen nicht befruchtete, also bei seinem Eintausch schon zuchtuntauglich war. Seitens des Bockhalters von Zaisersweiher wurde diese Tatsache offensichtlich verschwiegen, denn sonst wäre der Bock abgekört worden. Es liegt demzufolge auf der Hand, dass sich die Gemeinde Zaisersweiher gegenüber der Gemeinde Lienzingen schadensersatzpflichtig gemacht hat, was auch das Tierzuchtamt Ludwigsburg mit Schreiben vom 3.12.1952 eindeutig bestätigte. Eine Zurücknahme des Bocks kommt allerdings nicht mehr in Frage, weshalb der Gemeinderat beschließt, von der Gemeinde Zaisersweiher Schadensersatz in Höhe von 300 Mark zu fordern (STAM, Li B 324, S. 146).
Für Laien: Körung der Farren heißt nichts anderes als die Auswahl junger Stiere zur Zucht. Womit auch dies geklärt wäre.
"Was es nicht alles gab: Lienzingern impotenten Ziegenbock untergejubelt" vollständig lesen