Sieben Punkte zur alten Ziegelei

Die alte Ziegelei Ende Mai 2019.

Hier die Positionen der CDU-Fraktion im Gemeinderat der Stadt Mühlacker:

1. Mühlacker braucht dringend die im Entwurf des Bebauungsplanes „Alte Ziegelei“ aus Juli 2016 vorgesehenen – auch öffentlich geförderten - Wohnungen. Zudem warten Toom, Edeka, Aldi und der Enzkreis (Jobcenter), die Keppler-Stiftung (altengerechte Wohnungen, Pflegeheim anstelle des Standorts Erlenbachstraße, Service für Senioren, Begegnungsstätte) sowie ein Kindergarten-Neubau. Weitere Verzögerungen darf es nach Meinung der CDU-Fraktion nicht geben. Deshalb wollen wir verbindliche Entscheidungen unmittelbar nach der Sommerpause 2019 (!).

2. Wir halten an der Planung aus 2013 und 2016 für das Areal alte Ziegelei fest. Das Unternehmen Craiss hatte die Möglichkeit nach Lug/Osttangente umzusiedeln, nutzte diese Chance nicht. Bei einem Gespräch im Oktober 2018 mit der Unternehmensleitung äußerte die CDU-Gemeinderatsfraktion ihre erheblichen Zweifel über die Realisierbarkeit eines Standortes Waldäcker-Ost zur Verlagerung von Craiss auch wegen des regionalplanerischen Vorrangs Landwirtschaft. Wir verwiesen stattdessen auf die Möglichkeiten, die - ohne Verzögerung - der Regionalplan 2015 auf Gemarkung Mühlacker auf seinerzeitigen Antrag der Stadt bietet. Davon machten weder die Firma noch die Stadtverwaltung Gebrauch. Bis jetzt ist dem Gemeinderat – und wohl auch nicht der Stadtverwaltung - nicht bekannt, unter welchen Konditionen bei der Verwertung des jetzigen Standortes eine Umsiedlung überhaupt möglich wäre. Über Geld wird offenbar nicht gesprochen, obwohl dies eine der zentralen Fragen ist. Der Gemeinderat hat dies aber im Januar 2019 auf Antrag der CDU verlangt.

3. Die CDU-Fraktion geht nach dem Scheitern des Ersatzstandortes Waldäcker-Ost davon aus, dass die Spedition an ihrem jetzigen Standort bleiben wird. Eine eventuelle Erweiterung der Firmenfläche kann nach Osten bis zur „Mammuthalle“ erfolgen. Die nach dem städtebaulichen Wettbewerb von 2013 fürs Wohnen vorgesehenen Flächen dürfen nicht geschmälert werden. Im Auslobungstext des Wettbewerbs steht: „Voraussetzung für die Entwicklung der Ziegelei ist es deshalb, Lösungen für ein dauerhaft funktionierendes Miteinander von Wohnen und Spedition aufzuzeigen, ohne dabei eine eventuelle Nachnutzung auch der Speditionsfläche für den Fall einer Verlagerung des Betriebs zu vernachlässigen.“ (Beilage 116/2013, Anlage 1).  Der Siegerentwurf basiert genauso darauf wie der Entwurf des Bebauungsplanes „Alte Ziegelei“ aus Juli 2016 (Beilage  083/2016).  Darauf werden wir uns weiterhin verlassen und rechnen fest damit, dass die Stadtverwaltung auch bei dieser Position bleibt.

4. Allein die Stadt bestimmt die städtebauliche Entwicklung des Gebiets „Alte Ziegelei“. Wir fordern die Verwaltung auf, dieses Primat zu sichern. Der fürs Wohnen vorgesehene Bereich – wir sagen dies vorsorglich, ohne die weiteren Überlegungen von Stadtverwaltung und Spedition zu kennen - darf genauso wenig zum Restposten reduziert werden wie der Geländestreifen für Handel, Gewerbe und Büros entlang der Ziegeleistraße. Sollte sich das nicht sichern lassen, können wir gleich alles zum Gewerbegebiet erklären. Das Wohngebiet muss attraktiv bleiben.

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Einst Erfolg von Bürgern - die Holzwand am Heidenwäldle

Lärmschutzwand am Heidenwäldle. Eine Holzkonstruktion, die sich inzwischen unter großen Bäumen fast zu verstecken scheint.

Sie steht um die 40 Jahre, ist Ergebnis des seinerzeitigen hartnäckigen Einsatzes einer Bürgerinitiative, die Lärmschutz zur Landesstraße hin forderte und von deren Notwendigkeit schließlich nach längeren Debatten eine Mehrheit des Mühlacker Gemeinderates überzeugte: Eine Holzwand, die die Wohnungen an den Stichwegen, die zum Berliner Ring hin auslaufen, vom Krach des Straßenverkehrs auf der Straße Lienzingen - Mühlacker abschirmt. Für einen Erdwall fehlte das Gelände. Der Kompromisss: eine Holzwand. Kürzlich hatten sich Teile von ihr gelöst. Anlass für meine Gemeinderatsanfrage an die Stadtverwaltung - im April gestellt, gestern beantwortet. Die Lärmschutzwand am Heidenwäldle zur Landesstraße hin ist in die Jahre gekommen.

Sie wurde im Zuge der Erschließung des Wohngebietes Heidenwäldle entlang derdamaligen L 1134 hergestellt, so die Stadtverwaltung in ihrer Antwort in großzügiger Zeitinterpretation. Bautechnische Unterlagen zur Lärmschutzwand, aus welchen sich auch die Eigentumsverhältnisse ableiten lassen würden, lägen nicht vor, schreibt das zuständig Amt in seiner Antwort. Nach Auskunft der Straßenmeisterei des Enzkreises befinde sich das Bauwerk nicht im Unterhalt des Enzkreises. Es sei daher davon auszugehen, dass das Bauwerk sich im Eigentum und Unterhalt der Stadt Mühlacker befinde. (Ist ja irgendwie logisch, wenn die Stadt der Bauherr war!)

Die konstruktiv tragenden Teile der Lärmschutzwand seien vollständig aus Holz hergestellt worden. Beim kürzlich aufgetretenen Schaden ist laut Stadtverwaltung  eine Holzstütze am Eintritt in das Betonfundament durchgefault:  „In der Folge stürzte ein Feld der Lärmschutzwand ein.“  Zur bautechnischen Bewertung des verbleibenden Bauwerkes bedürfe  es einer detaillierten Bauwerksprüfung und Bauwerksaufnahme. Nur so könnten weitere Schwachstellen ermittelt werden. Die Prüfung soll noch im Jahr 2019 vorgenommen werden, kündigte die Verwaltung an. Mit Hilfe der dann gewonnenen Erkenntnisse könne ein  Unterhaltungs- oder Sanierungskonzept erarbeitet werden. Gelder für Reparaturarbeiten sind im laufenden Haushalt nicht berücksichtigt, heißt es abschließend in der  Antwort aus dem Rathaus.

Übrigens: Seinerzeit zweifelte ein Kollege der SPD-Fraktion aus Lomersheim am ausreichenden Schutzzweck der Holzwand. Sein Ergebnis bei der folgenden Gemeinderatswahl war im Heidenwäldle gekennzeichnet durch ein kräftiges persönliches Stimmen-Minus.

Die Mühlen mahlen halt langsam ;)

Elektrotankstelle Enzgärten/Wertle
Die Stadtverwaltung will nicht alle Möglichkeiten des Elektromobilitätsgesetzes (EMoG), die der Bund 2015 den Kommunen eröffnete,  für Mühlacker nutzen. Das geht aus der Antwort von Bürgermeister Winfried Abicht auf meine Anfrage hervor, für die die Stadtverwaltung rund neun Monate brauchte. Teilweise fehlen die Voraussetzungen, so die Begründung im Rathaus. kommentar eines Users dazu im Netz:

Die Mühlen mahlen halt langsam ;-)

Das Elektromobilitätsgesetz erlaubt Kommunen für E-Fahrzeuge nach diesem Gesetz einige Bevorrechtigungen: für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen, bei der Nutzung von für besondere Zwecke bestimmten öffentlichen Straßen oder Wegen oder Teilen von diesen, durch das Zulassen von Ausnahmen von Zufahrtbeschränkungen oder Durchfahrtverboten sowie im Hinblick auf das Erheben von Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen. Mögliche Bevorrechtigungen nach zwei dieser vier Punkte seien in Mühlacker nicht möglich, so Abicht, da es hier keine Busspuren oder passende Zufahrtsbeschränkungen gebe, die für E-Fahrzeuge freigegeben werden könnten.

An den öffentlichen Stromtankstellen an der Bahnhofstraße und im Wertle seien keine Parkgebühren zu entrichten, sondern die Kosten für den Strombezug. In Dürrmenz (Stromtankstelle St.-Andreas-Straße) würden überhaupt keine Parkgebühren verlangt, schreibt Abicht. Es würden nur noch Parkgebühren an der Stromtankstelle in der Tiefgarage Stadtmitte/Rathaus erhoben. „Dafür fallen dort keine Gebühren für den Strombezug an, da dort noch keine Abrechnungseinheit an der E-Tankstelle installiert ist. Sobald die Stromtankstelle entsprechend nachgerüstet wird, sind dort auch keine Parkgebühren mehr zu bezahlen.“

Eine gänzliche Befreiung der E-Fahrzeuge von den Parkgebühren in der Innenstadt hält die Stadtverwaltung nicht für sinnvoll. Bei einer Befreiung von den Parkgebühren könnten die E-Fahrzeuge rund um die Uhr kostenlos ohne Zeitbegrenzung auf bewirtschafteten Parkplätzen abgestellt werden. Insbesondere an den Parkplätzen in der Bahnhofstraße sei dies im Interesse der Gewebetreibenden an freien Parkplätzen und an einer gewissen Fluktuation des Parkverkehrs nicht zu befürworten, so der Bürgermeister weiter. Eine zusätzliche Parkraumbewirtschaftung nur für E-Fahrzeuge mit einer Parkscheibenregelung wäre seiner Meinung nach für den Verkehrsteilnehmer kaum noch  zu durchschauen beziehungsweise würde den Bedarf an einer Vielzahl zusätzlicher Verkehrsschilder auslösen, für die nicht ausreichende Befestigungsmöglichkeiten vorhanden seien.

Angesichts der niedrigen Parkgebühren in Mühlacker und der hohen Anzahl an Parkplätzen ohne Parkgebühren ist die Stadtverwaltung der Ansicht, dass eine Gebührenbefreiung für die öffentlichen Parkplätze in Mühlacker kein  entscheidender Anreiz zum Kauf eines E-Autos sein werde. Insbesondere bei dem genannten Deckerparkplatz an der oberen Bahnhofstraße handle es sich jedoch um einen Teil des „Betriebs gewerblicher Art Parkierung“. Dieser sei im Rahmen der letzten Betriebsprüfung des Finanzamtes zu gründen gewesen. Für die entsprechenden Stellplätze auf diesem Areal müsse demnach steuerlich eine Einnahmenerzielungsabsicht vorliegen. Kostenloses Parken nur für E-Fahrzeuge (unter gleichzeitigem Ausschluss von nicht E-Fahrzeugen) auf diesen Stellplätzen wäre daher steuerschädlich, so Abicht.

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Mühlacker hat ein Luxusproblem

Die Stadtverwaltung will für die Spedition als Minimal-Lösung die etwa sechs Hektar große Fläche östlich der Waldäcker, noch auf Mühlhäuser Markung, zum Gewerbegebiet umwandeln - ein Areal, das aber von einer Hochspannungsleitung gekreuzt, im Regionalplan als landwirtschaftliche Fläche gesichert wird.
Der entscheidende Fehler passierte 2008, als der Gemeinderat Mühlacker beschloss, die Ausweisung eines neuen größeren Gewerbegebiets wegen Uneinigkeit im Gremium auszuklammern und später aufzurufen. Das passte dem damaligen Grünen-OB ganz gut ins Konzept, zumal es seinerzeit genügend Reserven im Gewerbe- und Industriegebiet "Waldäcker" gab.

Jetzt, mehr als zehn Jahre später, sind diese weg, obwohl inzwischen die Westerweiterung der Waldäcker um mehr als fünf Hektar realisiert und ganz für die Ansiedlung von ThyssenKrupp verwendet wurde. Der jetzige FDP-OB liegt ganz auf dem Kurs jener, die ein neues Gewerbeareal in der Größe von 25 Hektar für notwendig halten - nur die LMU lehnt dies ab. Doch genauso wie 2008 ist kein Standort mehrheitsfähig. Nichts Neues im Rathaus.

Zu unserer aller Überraschung stellte der OB das umstrittene Thema vergangenen Monat an die Spitze seiner Haushaltsrede:  Lassen Sie uns gemeinsam an das Geld denken, welches wir zukünftig brauchen werden. Dabei gehe ich persönlich davon aus, dass wir für mehr Einnahmen neue Gewerbeflächen brauchen. Wobei - so mein Einwurf - ständig verschwiegen wird, dass von einer zusätzlichen weiteren Million Gewerbesteuer nur 250.000 bis 300.000 Euro in der Stadtkasse bleiben. Brutto wird hervorgehoben, Netto gerne übergangen.

Der OB weiter: Ich habe das immer betont und bin auch bereit, dafür die bittere Pille des Landschaftsverbrauchs und andere bittere Pillen zu schlucken - dennoch ist eine solche Entwicklung bislang gescheitert. (...) Der Bürgerentscheid brachte keine Entscheidung. Der Gemeinderat hat sich dann, wie gesagt und meiner Meinung nach zu Recht,  in großer Mehrheit für eine neue Gewerbegebietsentwicklung ausgesprochen. Leider ist dann eine gemeinsame gewerbliche Entwicklung mit unserer Nachbargemeinde Illingen am Votum des dortigen Gemeinderates gescheitert. Wir respektieren das selbstverständlich. Ich denke aber, wir können gesprächsbereit bleiben, sollte der Gesprächsfaden seitens unserer Nachbarn wieder aufgenommen werden. Das bliebe abzuwarten. Eine Entscheidung in Mühlacker für eine Gewerbefläche auf der Gemarkung Mühlacker wird in diesem Jahr (2018)  nicht mehr getroffen. So ist es beschlossen.  Perspektive also: ungewiss.

Zur Dringlichkeit schwieg der Verwaltungschef. Dabei wissen wir aus den nichtöffentlichen Beratungen (über die jüngst die lokalen Medien informierten), dass der Logistiker an der Vetterstraße den dortigen Standort gerne aufgeben würde, um spätere Konflikte aus dem 24-Stunden-Betrieb mit der auf dem benachbarten Ziegeleiareal geplanten Wohngebiet zu vermeiden. Der Standortwechsel wäre auch im Interesse der Stadt, da die Wohnbaufläche größer, eine Lärmquelle weg, das Wohnen dort also noch attraktiver wäre. Gleichzeitig brächte dies eine Entlastung der Lienzinger Straße. Unabhängig vom Preis: Wohin mit dem traditionsreichen Logistiker, der in Mühlacker bleiben möchte? Gleichzeitig wünscht ein Autohändler händeringend eine Erweiterungsmöglichkeit, spielt offenbar mit dem Gedanken, notfalls der Stadt den Rücken zu kehren. "Mühlacker hat ein Luxusproblem" vollständig lesen

Kanaldeckel als Krachmacher in der Lienzinger Straße

Mühlacker. Beim Lokaltermin der CDU-Gemeinderatsfraktion im September in der Lienzinger Straße war ein Punkt von Beschwerden zu tief sitzende Kanaldeckel als Krachmacher. Das zuständige Umwelt- und Tiefbauamt der Stadtverwaltung teilte jetzt dem Vorsitzenden der Fraktion, Günter Bächle, mit, inzwischen seien auf der Straße die kritischen Stellen gekennzeichnet worden.

Da umfangreiche Änderungen der Verkehrsführung erforderlich sein würden, hätten auch schon die ersten Abstimmungsgespräche mit der Straßenverkehrsbehörde stattgefunden. Auch der Busverkehr werde davon betroffen sein. Aufgrund der schnell sinkenden Temperaturen könne es sein, dass witterungsbedingt die Arbeiten sich verzögern. Hier würden Amt und das Bauunternehmen spontan reagieren.

Abgleich mit dem Ziegeleiareal: Zu lange in der Schwebe

Ergebnisse der Studie in Stuttgart vorgestellt
Zugegeben, der Titel der Studie ist sperrig: Erfolgsfaktoren für Wohnungsbauvorhaben im Rahmen der Innenentwicklung von dynamischen Städten. Heute wurden die Ergebnisse des 2015 gestarteten Forschungsprojekts bei einer Regionalkonferenz in Stuttgart von Vertretern des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) vorgestellt. Das Bonner Institut Quaestio hat im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und des BBSR in einer bundesweiten Studie 13 Wohnungsbauvorhaben in sechs Kommunen analysiert.
Im Fokus der Studie stand die Frage, vor welchen Herausforderungen Kommunen und Vorhabenträger in der Innenentwicklung stehen und wie diese überwunden werden können.  Die Wohnungsfrage ist die soziale Frage unserer Zeit. Stetiger Zuzug sowie steigende Miet- und Kaufpreise stellen Bund, Länder und Kommunen vor große Herausforderungen. Ziel der Bundesregierung ist es daher, die Rahmenbedingungen für mehr Wohnungsbau zu verbessern: Wir wollen 1,5 Millionen neue Wohnungen entstehen lassen und den Bestand an bezahlbaren Wohnraum sicherstellen, schreibt Gunther Adler, Statssekretär im Bundesministreium für Inneres, Bau und Heimat, der bei der Tagung sprach, im Vorwort zum 101-seitigen Heft.
Merkmale der 13 Fallstudien:  Überwiegend handelt es sich um vorher gewerblich genutzte Areale (zum Beispiel Industrie, Einzelhandel, Büro). Daneben findet sich eine weitere bunte Palette der vorherigen Nutzung: Bahnanlage, Streitkräfteamt, Feuerwehrschule, Krankenhaus. Auf den Flächen stattdessen geplant: Bauprojekte mit 30 bis 600 Wohneinheiten. Öffentlich geförderte Wohnangebote entstehen in sechs der analysierten Projekte, teilweise in Form von speziellen Angeboten für Senioren oder für Menschen mit Behinderungen.
Damit lassen sich die 300 Wohneinheite gut vergleichen, die bei uns in Mühlacker auf dem Gelände der ehemaligen Ziegelei gebaut werden sollen und bei dem die Öffentlichkeit den Eindruck hat, dass es nicht richtig vorangeht. Eigentlich sollten die ersten Wohnhäuser schon in die Höhe wachsen, doch wir sind weit davon entfernt. Wie sah es bei den 13 Fällen in der Innenentwicklung aus, die untersucht worden sind? "Abgleich mit dem Ziegeleiareal: Zu lange in der Schwebe " vollständig lesen

Da ist noch mehr drin

Was schert den Fahrer das Hinweisschild: Benziner vor der Wallbox-Ladestation

Der Alltag eines E-Mobilisten ist leichter geworden. Weniger böse Überraschungen, mehr Ladestationen, längere Reichweiten - die Nerven werden nicht mehr so heftig strapaziert (auch wenn die SZ jetzt fragte: Ja, wo laden sie denn?). Doch gelegentlich kommt's zu Rückschlägen. So jetzt bei der Klausurtagung des Enz-Kreistags in einem Hotel in Waldbachtal-Lützelhardt im Kreis Freudenstadt. Dabei kann der gastronomische Betrieb mit einer 7,4-kW-Ladestation - eine Wallbox - aufwarten. Bei der Auswahl des Hotels muss die Verwaltung des Enzkreises den eigenen Ansprüchen gerecht werden, die Verkehrswende zu unterstützen. Doch manchmal kommt es anders als man denkt. Mein Pech: Der Stecker des  Kabels der Ladestation passte nicht bei meinem Leaf. Stecker-"Vielfalt" der ärgerlichen Art!

Doch kein Grund zur Hektik. Ein Lob der gemeinen Haussteckdose: Während im Konferenzraum wir Kreisräte über Immobiliensanierung, Digitalisierung und anderes diskutierten, lud mein 30-kW-Akku langsam, aber stetig: in sechs Stunden von 48 auf 86 Prozent, was zur Heimfahrt reichlich reichte. Nur eilig hätte ich es an diesem Tag mit dem der Start zur Retourfahrt nicht haben dürfen. Die Kabelverbindung zur Steckdose gelang freilich nur, weil ich vor dem Restaurant entgegen der Fahrtrichtung meinen Wagen abstellte und die Tür eines der Hauseingänge während der Ladezeit offen blieb. Die ersten Regentropfen fielen zum Glück erst, als ich den Stecker zog. Ach so: Auf einem der beiden Parkplätze, reserviert für Stromautos, stand stundenlang ein Benziner und blockierte die Fläche.

Da ist noch mehr drin, zeigt diese Nachricht. Acht Länder, zwei Kontinente und 16.000 Kilometer: Der Polarforscher Marek Kaminski hat einen regelrechten Husarenritt gemeistert und ist mit dem neuen Nissan Leaf (40 kW) problemlos von Polen nach Japan gefahren. "Da ist noch mehr drin" vollständig lesen