Enzkreis und Pforzheim schärfer als das Land: Hier gelten 5 – 50 – 250

Grafik: Landratsamt Enzkreis, Stand der Daten 22. Okdtober 2020

Die Corona-Fallzahlen steigen unaufhörlich und zuletzt rapide an. Im Amtsbezirk des Enzkreis-Gesundheitsamts, zu dem auch die Stadt Pforzheim gehört, wurde der Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner am Mittwoch überschritten. Landrat Bastian Rosenau und Pforzheims Oberbürgermeister Peter Boch haben heute der Öffentlichkeit die Maßnahmen vorgestellt, auf die sie sich gemeinsam mit den Rathauschefs der 28 kreisangehörigen Kommunen einen Tag zuvor verständigt hatten, um die Infektionsrate zu bremsen, so ist einer Mitteilung des Landratsamtes zu entnehmen.

Kernpunkte der Allgemeinverfügung, die von Samstag an gilt, sind eine Halbierung der Obergrenzen aus der Corona-Verordnung des Landes für Teilnehmer von Treffen und Veranstaltungen, eine einheitliche Sperrstunde und ein Alkoholverbot von 23 Uhr abends bis 6 Uhr morgens sowie eine Festschreibung der Maskenpflicht in Fußgängerzonen und bei Beerdigungen. Rosenau wird zitiert: Wir haben uns ganz bewusst für einheitliche Regeln entschieden, um einen Flickenteppich in der Region zu vermeiden und damit hoffentlich die Akzeptanz zu erhöhen.

Schulterschluss in der Region: Neulingens Bürgermeister Michael Schmidt (vorn), Pforzheims Bürgermeister Dirk Büscher und OB Peter Boch mit Landrat Bastian Rosenau, Erstem Landesbeamten Wolfgang Herz und Gesundheitsamtsleiterin Dr. Brigitte Joggerst (von links nach rechts). Bild: Enzkreis; Fotograf: J.Hörstmann

Neulingens Schultes Michael Schmidt als Sprecher der Enzkreis-Bürgermeister betonte die Einigkeit aller Rathauschefs. Zusätzlich zur Allgemeinverfügung des Kreises hatte man sich darauf verständigt, Hallen und andere Gebäude in Gemeindebesitz nur noch für eigene und schulische Veranstaltungen sowie Vereinssport zur Verfügung zu stellen, zusätzlich im Einzelfall auch für Proben zum Beispiel von Musikvereinen. Für Vereins- und vor allem private Feste stünden diese Liegenschaften vorläufig in allen Kommunen nicht mehr zur Verfügung.

OB Boch lobte die Bevölkerung für ihre Geduld und die Mitarbeit und verband dies mit dem Appell: Nicht alles, was erlaubt ist, muss man derzeit machen. Jeder solle versuchen seine Kontakte um die Hälfte zu reduzieren. Boch dankte zudem allen Menschen, die in der Corona-Krise an vorderer Front kämpfen –  zum Beispiel die Mitarbeiter, die auch am morgigen Samstag an der Corona-Hotline die Anrufe besorgter Menschen beantworten werden.

Weniger Kontakte bedeutet weniger mögliche Infektionen. 5 – 50 – 250 – so lassen sich die reduzierten Teilnehmerzahlen zusammenfassen.

Ärgerlich: Aufgrund einer IT-Umstellung beim Gesundheitsamt konnten bis zum Zeitpunkt noch nicht alle Fälle erfasst werden. Um Missverständnisse zu vermeiden, verzichtete die Behörde ausgerechnet heute daher auf die Berechnung von Inzidenzzahlen. Trotzdem gesichert ist angeblich die Zahl der Neuinfizierten: Pforzheim 8, Enzkreis 12 ( davon Remchingen 3, Ötisheim 2, Birkenfeld, Ispringen, Königsbach-Stein, Maulbronn, Neuenbürg, Neuhausen, Straubenhardt). Somit erstmals seit Tagen kein neuer Fall in Mühlacker.

Das Risikogebiet: Pforzheim und Enzkreis also schärfer als das Land im Kampf gegen die Pandemie: Wegen der steigenden Corona-Zahlen hat der Enzkreis eine Allgemeinverfügung erlassen, die morgen, 24. Oktober, in Kraft tritt:

Ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gilt im Enzkreis und in der Stadt Pforzheim

I.

1. Ansammlungen von mehr als 5 Personen sind untersagt.

2. Ausgenommen von der Untersagung nach 1. sind Ansammlungen, wenn die teilnehmenden Personen ausschließlich in gerader Linie verwandt sind, Geschwister und deren Nachkommen sind oder höchstens zwei Haushalten angehören, einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner. Die Untersagung nach Absatz 1 gilt ferner nicht für Ansammlungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge dienen.

II.

1. Private Veranstaltungen mit über 5 Teilnehmenden und sonstige Versammlungen mit über 50 Teilnehmenden sind untersagt.

2. Veranstaltungen in Kunst- und Kultureinrichtungen sowie in Kinos mit über 250 Personen sind untersagt. 

3. Die Anzahl nach II. 1. darf überschritten werden, sofern eine Ausnahme nach I. 2. vorliegt. Bei der Bemessung der Teilnehmerzahl bleiben Beschäftigte und sonstige Mitwirkende an der Veranstaltung außer Betracht.

III.

Landrat: Steigende Tendenz. Bild: Enzkreis, Hörstmann

1. Die Sperrzeit für Speise –und Schankwirtschaften nach dem Gaststättengesetz beginnt bereits um 23.00 Uhr – soweit für den Beginn keine frühere Uhrzeit festgelegt ist –und endet um 6.00 Uhr.

2. Der Ausschank, die Abgabe und der Verkauf von alkoholischen Getränken sind in der Zeit von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr des Folgetages in Speise- und Schankwirtschaften nach dem Gaststättengesetz sowie an allen Verkaufs- und sonstigen Ausgabestellen, wie Tankstellen, Supermärkten usw., verboten.

3. Auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und in Anlagen dürfen in der Zeit von 23:00 bis 6:00 Uhr des Folgetags keine alkoholischen Getränke konsumiert werden.

IV.

1. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht unabhängig von der tatsächlichen Einhaltung eines Abstandes von 1,5 Metern zu Dritten innerhalb von Fußgängerbereichen im Sinne des §3 Abs. 2 Nr.4c) Straßengesetz.

2. Bei Beerdigungsfeiern (Beerdigung oder Trauerfeier) besteht für alle teilnehmende Personen während des Aufenthalts auf dem Friedhof die Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

3. Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr oder für Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Die Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe hat in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung zu erfolgen.

Bei Verstößen drohen Zwangsgelder in Höhe von 50 bis 500 € - genaueres dazu in der Verordnung.

Eine Folge der Allgemeinverfügung: in den Entsorgungseinrichtungen des Enzkreises muss von heute an zum Schutz der Anlieferer und des Betriebspersonals ein Mund- und Nasenschutz getragen werden. Das gilt für das Entsorgungszentrum Hamberg bei Maulbronn ebenso wie für die Recyclinghöfe. Auch auf den Häckselplätzen ist die Maske Pflicht, wenn dort ein Mindestabstand von zwei Metern zu anderen nicht eingehalten werden kann. Personen, die sich nicht an die Vorschrift halten, werden von der Anlieferung ausgeschlossen, so die Ankündigung der Verwaltung des Enzkreises.

Die Verordnung zum Download:23.10.2020_Allgemeinverfuegung_ueber_infektionsschuetzende_Massnahmen_Enzkreis.pdf

Die Pressemitteilung im Original: PM_Allgemeinverfuegung_UEberschreitung_Schwellenwert.pdf

 

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Wolf im Schafspelz: Die Lienzinger mochten ihn - Der Fall Hermann Oppenländer

Aufstellen zum Umzug beim Kinderfest anlässlich der Heimattage Lienzingen Anfang Juli 1958 mt Lehrer Hermann Oppenländer (helle Kopfbedeckung). Foto: Smlg. Roland Straub

Als Erst- und Zweitklässler hatten wir in der Volksschule Lienzingen einen Lehrer, den wohl alle mochten: Hermann Oppenländer. Nicht nur wir Sieben- oder Achtjährige erlebten ihn als freundlich, gingen gerne zu ihm in den Unterricht. Selbst bei der Aufsicht  in der großen Pause auf der Straße vor der Schule, bei  der sich die Mädchen und Jungen austobten, behielt er die Ruhe, wenn ein Auto oder ein Fuhrwerk diesen ungewöhnlichen Pausenhof passieren wollte. Denn unsere Schule an der heutigen Kirchenburggasse fehlte ein eigenes Pausengelände. Ein hochgewachsen, leicht beleibter, jovialer Mensch vom Typ Familienvater. Der 56-Jährige wohnte in der Bannholz-Siedlung in Mühlacker. Sein Auto – ich meine, ein DKW – parkte er während des Unterrichts im Hof schräg gegenüber vor einer Scheune.


Lienzinger Geschichte(n) mit einem Beitrag über Hermann Oppenländer, der von 1956 bis 1959 dritter von drei Lehrern an der Volksschule in Lienzingen war. Auf einer Stelle, die das Obeschulamt 1955 streichen wollte, wogegen sich der Lienzinger Gemeinderat heftig und letztlich erfolgreich wehrte. Wegen seiner NS-Vergangenheit entwickelte sich Oppenländer zu einem Fall der Landespolitik. Somit reicht der Beitrag zur Blog-Serie über unser Dorf hinaus - ein beklemmendes Stück auch lokaler Nachkriegsgeschichte


Doch von einem Tag auf den anderen blieb Hermann Oppenländer weg. Wir konnten uns keinen Reim darauf machen, weshalb er fortan die Volksschule in Lienzingen meiden werde. Keiner sagte zunächst, offen und ehrlich, was Sache ist. Aber die Fakten hätten wir wohl in diesem Alter in der ganzen Dimension nicht voll begriffen. Heute noch gilt der Vorgang bei jenen, die sich erinnern können, als rätselhaft. Dabei gab Oppenländer eigentlich keine Rätsel auf all jenen, die sich informieren wollten. Der Lehrer trug eine schwere persönliche Last: Er war vor 1945 eine regionale Nazi-Größe mit nun allen für ihn zurecht beschwerlichen Folgen, die er aber partout nicht akzeptieren wollte. Er sah sich ohne persönliche Schuld.

  • Dienstunfähig nach Nervenzusammenbruch 

Er sei krank und werde auch nicht wieder kommen. So kurz und bündig die dann doch offizielle Absage eines weiteren Gastspiels ihres Kollegen durch die beiden verbliebenen Lehrer, Wilhelm Wagner und Karl Kießling. Diese Botschaft haftet heute noch in meinem Gedächtnis. Jedoch hält sich hartnäckig das Gerücht, Oppenländer (Jahrgang 1900) sei während des Unterrichts in der Klasse verhaftet worden wegen nicht näher benannter Straftaten zu Zeiten der Nazi-Diktatur. Die Wahrheit: Er erlitt im Herbst 1959 durch den Stress um seine Person einen Nervenzusammenbruch. Sein Mühlacker Hausarzt  schrieb ihn daraufhin dienstunfähig. Da aber war zumindest für ihn klar, dass seine Zeit an der Lienzinger Schule endgültig abgelaufen war. Denn er wusste um die Strippen, die andere wegen seiner Arbeitsstelle an der Lienzinger Bildungseinrichtung zogen: Der Fall Oppenländer drohte zum Zündstoff für die baden-württembergische Landespolitik zu werden. Zwei Minister waren bereits damit befasst: der für Justiz und sein Kollege vom Kultusbereich.

  • Kultusministerium auf Schadensbegrenzung aus

All das wussten wir Lienzinger Erst- und Zweitklässler nicht. Kinder, denen die Verbrechen in der Nazi-Zeit noch wenig sagten. Und wohl die wenigsten Eltern lasen seinerzeit eine der Stuttgarter Tageszeitungen, in denen der Fall schon seit einigen Monaten des Jahres 1959 für Aufregung sorgte – der Fall des Hermann Oppenländer aus Mühlacker, aufgewachsen in Dürrmenz, ehemaliger hauptamtlicher NSDAP-Kreisleiter in Schwäbisch Gmünd, von der Spruchkammer als Hauptbelasteter eingestuft, zwölf Jahre Zuchthausstrafe (von denen er nur drei Jahre abzusitzen hatte), weil er mit einem anderen Verantwortlichen einen Tag vor dem Einmarsch der US-Truppen in Gmünd zwei Männer erschießen ließ, da sie auf der Straße lautstark  – und betrunken – Parolen gegen Hitler schrieen. Und jener Oppenländer unterrichtete nun wieder - wie ein Wolf im Schafspelz - Kinder wie vor 1937, diesmal an der Volksschule Lienzingen. Das rief Widerspruch hervor. Nicht in Lienzingen. Doch es sprach sich bis nach Stuttgart herum und drohte, hohe Wellen zu schlagen. Schadensbegrenzung lautete das Ziel der Schulbehörden bis hinauf ins Ministerium. 

  • Heimatfest Juli 1958: Der Lehrer lief als Begleiter beim Umzug mit 
Hermann Oppenländer (rechts) auch beim Umzug 1958. Foto; Smlg. Roland Straub

Offen bleibt im Rückblick für mich, was Eltern und Kollegen im Dorf von der Oppenländer-Welt wussten. Uns Schulanfängern war das Thema noch weitgehend unbekannt. Einzig das Gerücht, da sei etwas im „Dritten Reich“ mit Oppenländer vorgefallen, waberte durch den Ort.  So blieb es zunächst – und Oppenländer versank allmählich in der Vergessenheit. Er hatte nur drei Jahre an der Lienzinger Schule unterrichtet. Sein Name taucht jedoch sporadisch auf vor allem bei jenen, die bei ihm – wie ich - die Schulbank drückten. So bei einem Fotonachmittag in der vollbesetzten Gemeindehalle des Ortes am 6. Januar 2016 und damit zu Beginn des Jubiläumsjahres 1250 Jahre Lienzingen. Dabei zeigte der örtliche Historien-Mann Roland Straub – auch einer der Schüler von Oppenländer - vor mehr als 300 Besuchern alte Aufnahmen vom Leben früher im heute 2100 Einwohner zählenden Ort, seit 1975 Stadtteil von Mühlacker. Darunter Fotos vom Kinderumzug beim Heimatfest Anfang Juli 1958 mit Hermann Oppenländer, wie er neben Schülergruppen lief. Oppenländer sei, so Straub, im Klassenzimmer festgenommen worden, als gerade die Zweitklässler unterrichtet habe. Wir waren schockiert. Danach haben wir ihn nicht mehr gesehen. Doch: Die Aktenlage spricht nicht dafür. Auch in der Personalakte beim Oberschulamt Nordwürttemberg steht nichts von einer Verhaftung.

Was wussten die Lienzinger über Oppenländer? Angeblich nicht viel oder sie redeten nicht gerne darüber. Doch der gelernte Lehrer, geboren in Mühlacker als Sohn eines Lokomotivführers aus Dürrmenz, war von 1934 bis 1937 nebenamtlich Chef der NSDAP im damaligen Kreis Vaihingen. Und die Rolle des Kreisleiters spielte er sicherlich nicht im Geheimen. Wer was wusste, nicht wusste oder nicht wissen wollte? Fragen blieben bis jetzt ohne Antworten.

Kirchenburggasse als Pausenhof bis 1960, aufgenommen 1927. (Quelle: Stadtarchiv Mühlacker=STAM, Smlg. Roland Straub)
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Staatsgerichtshof, Stuttgart, Neues Schloss, Weißer Saal, um 9: Vor 45 Jahren das Aus für Lienzingens Unabhängigkeit

Lienzingen soll selbstständig bleiben - Gemeinde warb 1975 mit einem Sonderdruck für ihren Kurs. Leider ohne Impressum. Erinnerungsstück aus meinem Archiv.

Heute vor 45 Jahren, am 23. Mai 1975, vormittags um fünf Minuten nach neun Uhr, im Weißen Saal des Neuen Schlosses in Stuttgart: Der amtierende Präsident des Staatsgerichtshofes Baden-Württemberg, Peter Rößler, verkündete das Urteil: Der Paragraph 121 des Besonderen

Aus meinem Beitrag zum Verlust der Selbstständigkeit in: Konrad Dussel, Ortsbuch Lienzingen, 2016, Verlag Regionalkultur. 19.90 Mark. Text für diese Blog-Serie Lienzinger Geschichte(n) erweitert.

Gemeindereformgesetzes ist verfassungsmäßig. Damit war die Normenkontrollklage der Gemeinde Lienzingen gegen die Entscheidung des Landtags vom 9. Juli 1974, Lienzingen in die Stadt Mühlacker einzugliedern, gescheitert. Laut Urteil mussten Lienzingen und Mühlacker bis zum 20. Juni 1975 eine Eingliederungsvereinbarung abschließen, die dann am 5. Juli 1975 in Kraft treten sollte [Mühlacker Tagblatt, 24. Mai 1975, S.  11].

Lienzingen fehlten 200 Einwohner

In der mündlichen Verhandlung vor dem Staatsgerichtshof, heute Landesverfassungsgericht, am 2. Mai 1975 hatte der Heidelberger Professor Uhle als Rechtsvertreter der Kommune argumentiert, dass auch die Landesregierung keine Zweifel an der Leistungsfähigkeit der Gemeinde hege. Die viel zitierten Verflechtungen zwischen Lienzingen und Mühlacker sah Uhle nicht. Dem Wunsch Mühlackers, sich nach Norden auszudehnen, sei die Gemeinde Lienzingen nicht abgeneigt, dazu bedürfe es keiner Eingliederung. Die Erfahrung zeige, dass Randgemeinden in der Regel vernachlässigt würden. Über kurz oder lang werde die Gemeinde Lienzingen die 2000-Einwohner-Grenze überschreiten, die mit Entscheidungsfaktor war, ob eine Kommune ihre Selbstständigkeit behalten kann oder nicht. Lienzingen fehlten zu diesem Zeitpunkt gut 200 Einwohner [Württembergisches Abendblatt, 3. Mai 1975, S. 11).

Die Frage ist eindeutig: Tafeln an den Ortseingängen von Lienzingen vor der Abstimmung im Januar 1974 über die umstrittene Eingemeindung, zu der alle Lienzinger Wahlberechtigten aufgerufen waren. (Foto: Sabine Straub)

Doch die Richter folgten nicht den Argumenten der Gemeinde Lienzingen, sondern denen der Stadt Mühlacker und der Landesregierung, wie sich in der Urteilsbegründung zeigte. Vorrangig war laut Gericht die Stärkung Mühlackers als Mittelzentrum, die Schaffung einer größeren, tragfähigeren Verwaltung auch für das Gebiet der Gemeinde Lienzingen. Die Entwicklungsmöglichkeiten Mühlackers seien im Enztal beschränkt, weil sie dort in Konflikt mit raumordnerischen und ökologischen Grundsätzen träten, wobei besonders auf den Bedarf an neuen Gewerbe- und Industriegebieten abgehoben wurde.  Andererseits habe aber Lienzingen selbst vorgetragen, dass auf seiner Gemarkung noch beträchtliche Gebiete für Industrie und Gewerbe erschlossen werden könnten. Nachteile für die Bevölkerung seien durch eine Eingliederung nicht erkennbar.  [Württembergisches Abendblatt, 24. Mai 1975, S. 9].

Ehrenbürgerschaft und Verabschiedung in einem

Am 5. Juli 1975 erfolgte die Eingemeindung, allerdings ohne Vertrag, denn am Tag nach der Entscheidung des Gerichts traten alle zehn Lienzinger Gemeinderatsmitglieder geschlossen zurück und begründeten dies in einer nichtöffentlichen Sitzung damit, dass die Württ. Landesregierung (…) den Bürgerwillen aufs Gröblichste missachtet habe [STAM, GR 104 vom 24. Mai 1975, S. 364].  Schließlich hätten sich 96 Prozent der Lienzinger bei einer Bürgeranhörung 1974 für die weitere Selbstständigkeit ihrer Kommune ausgesprochen. Öffentlich gemacht wurde die Amtsaufgabe am selben Tag, am 24. Mai, im festlich geschmückten kleinen Saal der Gemeindehalle vor Vertretern der Vereine, der Schule und weiterer  Honoratioren. Verbunden war diese Zusammenkunft aber auch mit der Ernennung von Richard Allmendinger, Bürgermeister von Lienzingen, zum Ehrenbürger und seiner Verabschiedung [STAM, GR 104 vom 9. Mai 1975,  S. 359]. Vize-Schultes Wilhelm Tochtermann

Stuttgarter Zeitung, 5. April 1972 (Auszug)

bescheinigte Allmendinger in einer Laudatio echten schwäbischen Fleiß, nie erlahmenden Unternehmergeist und Verhandlungsgeschick. Er habe für Lienzingen das Optimale erreicht (Vaihinger Kreiszeitung, 27. Mai 1975). Begonnen hatte die Veranstaltung mit dem Lied „Land wir kommen und wir gehen“, gesungen vom Männergesangverein „Freundschaft“ Lienzingen.  Im Mittelpunkt standen die Leistungen Allmendingers  in seiner 28-jährigen Amtszeit, sein Lebenswerk solltegewürdigt werden. „Brüder reicht die Hand zum Bunde“, zum Abschluss vorgetragen vom Gesangverein, sollte sich – wie sich bald darauf zeigte – nicht auf Mühlacker beziehen [Mühlacker Tagblatt, 26. Mai 1975, Seite 9].

An dem Kollektiv-Rücktritt änderte auch ein Schreiben von Landrat Dr. Heinz Reichert nichts, der als oberster Kommunalaufseher des Landratsamtes Enzkreis, dem stellvertretenden Bürgermeister Wilhelm Tochtermann schrieb, volles Verständnis dafür zu haben, dass die Gemeinde alle Rechtsmöglichkeiten gegen den Landtagsbeschluss ausgeschöpft habe und nach dem Ergebnis nun enttäuscht sei. Doch die Gemeinderäte könnten und sollten sich ihrer Verantwortung für das Schicksal der Gemeinde nicht entziehen. Aber die Ratsmitglieder blieben ihrer Linie treu und erklärten, der Rücktritt richte sich ausschließlich gegen eine Landesregierung, die eine allzeit lebensfähige Gemeinde in grotesker Weise abgewürgt habe [Mühlacker Tagblatt, 14. Juni 1975, S. 9].

Alle Gemeinderäte traten aus Protest zurück

Aufruf der Gemeinderäte von Lienzingen zum Protest, 1. Oktober 1973 (Smlg. Günter Bächle)
Der Rücktrittstext aus der Pforzheimer Zeitung

Mit dieser Mandatsniederlegung scheiterte in Lienzingen auch die Behandlung einer Rechtsfolgevereinbarung, die von der Stadtverwaltung Mühlacker ausgearbeitet und vom Mühlacker Gemeinderat am 24. Juni 1975 mit 42 gegen 0 Stimmen bei einer Enthaltung gebilligt wurde. In 15 Paragraphen wurde vor allem die formale Seite der Eingemeindung geregelt und unter anderem eine zweckmäßige und bürgernahe Betreuung zugesichert. Nach der nächsten regulären Gemeinderatswahl  am 7. September 1975 (die Wahl musste wegen der Lienzinger Abstimmung um einige Monate verschoben werden, s. MT 24.11.1974) solle Lienzingen zwei Sitze im Gemeinderat haben. Stadtrat Jörg Sattler (SPD) sagte in der Aussprache, die Stadt habe mit der Vorlage der Vereinbarungsentwürfe eine Aufgabe erfüllt, die über ihre Verpflichtung hinausginge. Unverständlich sei, dass der Gemeinderat von Lienzingen seine Tätigkeit einstelle, denn das gehe ja letztlich zu Lasten des Bürgers. [STAM, GR-Protokoll Mühlacker, 24. Juni 1975, § 81, S. 64ff].  Doch im Gegensatz zu den freiwillig abgeschlossenen Eingemeindungsvereinbarungen mit den jetzigen Stadtteilen Enzberg, Großglattbach, Lomersheim und Mühlhausen beinhaltete der Vertragsentwurf keinen Investitionskatalog. Im Gemeinderat von Lienzingen wurde das Papier nie behandelt.

Das Lienzinger Rathaus nach der Sanierung 2016/18, bis 1975 Amtssitz des Bürgermeisters der bis dato selbstständigen Gemeinde. (Fotos: Günter Bächle)

Denn zu den von Bürgermeister Allmendinger – bis zum 4. Juli 1975, 24 Uhr, im Amt - einberufenen Sitzungen am 6. Juni und 11. Juni erschien kein Ratsmitglied, so dass eine weitere Sitzung für den 18. Juni angesetzt wurde. Doch auch bei diesem dritten Versuch blieb der Bürgermeister wieder allein, aber anstelle des Gemeinderats hätte er nun entscheiden können. Er wollte es bewusst nicht.

Im Protokoll heißt es zur Eingliederungsvereinbarung: Da der Gemeinderat auf seinen Rücktritt beharrt, ist weder eine Beratung noch eine Beschlussfassung hierüber möglich.

In dieser letzten Lienzinger Ratssitzung entschied der Bürgermeister nur über eher formale Punkte wie über das Zehrgeld für die Lienzinger Teilnehmer des Kreisfeuerwehrtages in Großglattbach, Baugesuche und Bürgschaften für den Wohnungsbau. Es gab neben dem öffentlichen noch einen nichtöffentlichen Teil, in dem die noch wenige Wochen selbstständige Gemeinde Baudarlehen absicherte [STAM, GR 104 vom 6. Juni, 11. Juni, 18. Juni 1975,  S. 365-367].

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Von Müll, Lärm und anderem Ärgernis in Mühlackers Innenstadt

Zurückgelassener Müll auf der alten Eisenbahnbrücke (Foto von Anfang Oktober 2019)

Von nächtlichen Partygästen zurückgelassener Müll auf der alten Eisenbahnbrücke, Lärm in Bahnhofstraße und am Igelsbach, Ärger der Bewohner der Seniorenanlage am Katzenbuckel – ein ganzes Paket von Beanstandungen aus de Bürgerschafft in der Innenstadt legte ich für die CDU-Gemeinderatsfraktion in drei Anfragen der Stadtverwaltung vor. Sie hat jetzt darauf geantwortet und sicherte auch Gegenmaßnahmen zu. Mir ging es auch darum, Verursacher von Müll zur Kasse zu bitten und nicht den Steuerzahler dafür blechen zu lassen. Aber das ist garnicht so einfach, entnehme ich den Antworten aus dem Rathaus Mühlacker.

Brennpunkt Alte Eisenbahnbrücke: Der städtische Bauhof kontrolliere diesen Bereich dreimal wöchentlich und entferne gegebenenfalls dort liegenden Abfall. Bei Bedarf werde die Kehrmaschine eingesetzt. Sonntags morgens erfolge die Mülleimerleerung und Reinigung durch die Beschäftigungsgesellschaft des Enzkreises, GSI. Ob Verschmutzungen vorliegen, sei insbesondere witterungsabhängig. Bei den Kontrollen durch die Citystreife werde von den Jugendlichen ein Müllverantwortlicher benannt und aufgenommen beziehungsweise die Jugendlichen würden angehalten, den Müll gleich zu entfernen, heißt es in der Antwort von Oberbürgermeister Frank Schneider.

Der OB verneinte meine Frage, ob hier das Verursacherprinzip angewendet und die Schmutzfunken für die Reinigung durch die Stadt zur Kasse gebeten werden können. Schneider: „Der Verursacher muss bei der Tat erwischt werden.“. Den Angaben aus dem Rathaus zufolge fanden 2018 rund 50 Kontrollen durch die City-Streife an der alten Eisenbahnbrücke statt. Bei 13 Kontrollen seien  Jugendliche angetroffen worden, in neun Fällen eine Vermüllung protokolliert worden. In zwei Fällen seien die Abfälle im Beisein der Citystreife entsorgt, in vier Fällen ein Verantwortlicher für die Mitnahme des Mülls aufgenommen worden. Im Jahr 2019 (bis 30. September) erfolgten laut Stadtverwaltung 42 Kontrollen durch die City-Streife an der alten Bahnbrücke, bei zehn Kontrollen seien Jugendliche angetroffen, in  13 Fällen eine Vermüllung registriert worden.

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Klare Botschaft an die Geheimniskrämer

Hier und heute eine Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts  Düsseldorf, das ich all jenen mit einem Hang zur Geheimniskrämerei widme, die heikle Dinge immer gleich in den nicht öffentlichen Teil einer Ratssitzung verweisen wollen. Das macht keinen Unterschied zwischen der Gemeindeordnung Baden-Württemberg ("Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich.", § 35,1) und dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein Westfalen (IFG NRW). Das IFG Baden-Württemberg fiel etwas zurückhaltender aus, dabei sind die Grünen doch Regierungsfraktion. Hier also die Mitteilung des Verwaltungsgerichts Düsseldof im Original mit der klaren Botschaft pro Öffentlichkeit:  

"Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat sich zu Unrecht geweigert, den anlässlich der Tour de France 2017 mit der französischen Gesellschaft Amaury Sport Organisation (A.S.O.) geschlossen Vertrag offenzulegen. Das hat die 29. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf durch Urteil entschieden und die Stadt verpflichtet, dem Kläger eine Kopie des Vertrages zu übersenden.
Das Gericht stellte fest, dass der Kläger – ein Journalist – einen Auskunftsanspruch nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein Westfalen (IFG NRW) hat. Dem könne die Stadt ein Geheimhaltungsinteresse nicht entgegenhalten. Die Stadt habe dem Gericht nicht ausreichend erläutert, dass der Vertrag Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der A.S.O. enthalte. Auch könne die Stadt sich nicht auf eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit der A.S.O. berufen. Durch eine solche Vereinbarung dürfe die Stadt den umfassenden Auskunftsanspruch nach dem IFG NRW nicht einschränken.
Zudem habe die Öffentlichkeit ein überwiegendes Interesse an der Offenlegung des Vertrages, besonders weil die Durchführung und Finanzierung des Grand Départ im Rahmen der Tour de France 2017 Düsseldorf bereits kontrovers in der Öffentlichkeit diskutiert worden seien.
Gegen das Urteil kann die Landeshauptstadt Düsseldorf beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster die Zulassung der Berufung beantragen. (Aktenzeichen: 29 K 2845/18)"

Enzkreis will Unterkunft in Enzberg schließen

Als Kreisrat nahm ich mich im Mai des Ärgers der Anwohner des Flüchtlingswohnheimes des Enzkreises in Enzberg an und bat die  Kreisverwaltung, diese Einrichtung zu schließen, nachdem der Bedarf insgesamt zurückgegangen ist und sie auch in einem Wohngebiet liegt. Es folgten Gespräche am Rande von Sitzungen mit der zuständigen Dezernentin Dr. Hilde Neidhardt. Mehrmals fasste ich  nach, vor allem dann, wenn sich wieder Anwohner beschwerten (zuletzt Anfang der Woche). Jetzt erhielt ich die untenstehende Antwort von Frau Dr. Neidhardt. Diese Antwort lässt hoffen - vor allem die Anwohner. Hier der Text: 

“Sehr geehrter Herr Bächle, Sie haben uns zuletzt die Mail (...) mit der Beschwerde über die erneute Lärmbelästigung zukommen lassen und sich in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder nach der aktuellen Situation und unseren weiteren Planungen hinsichtlich dieser Unterkunft erkundigt. Gerne möchte ich Ihnen heute diesbezüglich den aktuellen Sachstand mitteilen: 

Der bedauerliche Vorfall am vergangenen Montag Abend beruhte offensichtlich auf Spannungen, die sich dort im Laufe der Monate des Zusammenlebens auf engem Raum zwischen einzelnen Familien entwickelt hatten, die Gemeinschaftsbereiche gemeinsam nutzen. 

Wie ich Ihnen bereits mündlich mitteilte, planen wir derzeit die Auflösung dieser Gemeinschaftsunterkunft und sind daher seit dem 2. Quartal in Gesprächen mit den Vermietern über eine vorzeitige Rückgabe der Immobilie. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. (...)

Ungeachtet dessen haben wir zwischenzeitlich bereits mit der sukzessiven Leerung der Unterkunft begonnen. Dabei suchen wir Mehrfachumzüge - z.B. wegen anschließender Zuteilung in die Anschlussunterbringung - zu vermeiden, da sie sowohl für die Bewohner eine Belastung darstellen als auch für alle beteiligten Stellen deutlichen Aufwand mit sich bringen. Hier geht es z.B. auch um Plätze in Kindergärten oder Arbeitsstellen und deren Erreichbarkeit. 

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Die Drumpfs

Das gibt es nur selten bei Twitter: Während ein Tweet gelesen wird, schnurrt das Zählwerk so rasend schnell, das die Zahl derjenigen anzeigt, die dieses Gezwitscher weiterverbreiten („retweeten“), so wie ein Stromzähler bei gewaltigem Energieverbrauch. Ja, das schafft (nur?) Donald Trump, der Nachkomme von Pfälzern auf dem Präsidentenstuhl der USA. Freilich, nicht nur Fans folgen seinen gefürchteten Kurz-Kommentaren, doch er sammelt Follower wie Stimmen bei der Präsidentenwahl. Wer dann noch gerade „Die Akte Trump“ zur Seite gelegt hat, fragt sich wieder einmal, wie dieser Mann an die Spitze einer Weltmacht gewählt werden konnte. David Cay Johnston zeichnet auf 343 Seiten seines Buches das Bild eines Mannes, der bei dieser Vergangenheit in einem europäischen Land zum Teufel gejagt worden wäre, schon gar in Deutschland, wo eine nicht korrekt verfasste Doktorarbeit zum Verlust eines Ministerpostens führt.

Autor Johnston, ein investigativer Journalist, 2001 mit dem Pulitzerpreise für Journalismus ausgezeichnet,  sagt von sich selbst, sich seit fast 30 Jahren intensiv mit Trump befasst zu haben und über ein umfangreiches Archiv mit Dokumenten über den jetzigen Chef im Weißen Haus zu verfügen.  Dazu gehören Interviews, Gerichtsakten und Finanzdokumente. Die Ausbeute ist reichlich und zeichnet das Bild eines Mannes, der in seiner Großspurigkeit bebauptete, das beste Gedächtnis der Welt zu haben, aber bei Gerichtsprozessen den Kopf aus der Schlinge zu ziehen versuchte, indem er angab, ausgerechnet in dieser Sache sich an nichts erinnern zu können. Ein Geflecht aus Lügen und Halbwahrheiten. Mehrere Pleiten legte er hin, seine Verbindungen zur Mafia versuchte er zu vertuschen, blieb das Bezahlen von Rechnungen schuldig, Anleger brachten ihn wegen Betrugs vor Gericht, er lenkte behördliche Ermittlungen gegen ihn von sich ab. Der Autor beginnt mit der Familiengeschichte, die „tief ins kriegsgeplagte Deutschland des 17. Jahrhunderts zurück“ reichte, als die Familie noch Drumpf hieß. Großvater Friedrich sollte mit 16 Jahren zum Kriegsdienst eingezogen werden und floh deshalb aus dem pfälzischen Kallstadt in die Vereinigten Staaten, erhielt 1892 die US-Staatsbürgerschaft, nachdem er ein falsches Alter angegeben hatte.

Johnston schöpft aus einem Fundus von Details, belegt seine Fakten, zitiert auch aus Gesprächen mit Donald Trump. Er nennt ihn geldbesessen, der dazu neige, sich in den Fallstricken seines Reichtums zu verheddern. Und belegt, wie Trump sich ums Steuerzahlen drückte und dabei Ausgaben, die er in seiner Steuererklärung anführte, nicht belegen konnte. „Donald Trump versucht nicht zu verstehen, wie andere ihn wahrnehmen. Stattdessen entwertet und diskreditiert er alle, die ihn nicht so wahrnehmen wie er sich selbst. Das macht ihn zu einem Narzisten von Weltrang“, so der Autor in seinem Epilog. Ein höchst lesenswertes Buch, das eine Frage verstärkt, die sich viele seit seinem Wahlsieg im November 2015 stellen: „Warum, Amerika?“ Und der das Land ein Stück seiner Glaubwürdigkeit beraubte. Johnston arbeitet Fakten auf, der Leser ist entsetzt über die Person Trump und wendet sich mit Grauen ab, auch von USA. 

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