Wider die Steingärten

Seit der im Jahr 2020 vom Landtag beschlossenen Verschärfung des Naturschutzgesetzes leitete die Mühlacker Baurechtsbehörde insgesamt gegenüber fünf Eigentümern von Grundstücken mit Schottergärten ein förmliches Verfahren ein.  Das geht aus der Antwort von Bürgermeister Winfried Abicht auf meine Gemeinderatsangfrage hervor. Angesichts des relativ kurzen Zeitraums und der geringen Anzahl von Fällen könne noch keine statistisch aussagekräftige Aussage zur Entwicklung der Zahl der Schottergärten getroffen werden.

Dabei  bezog ich mich auf Beratungen des Gemeinderates im Jahr 2018 zu diesem Thema und wollte wissen, welche Erfahrungen die Stadtverwaltung inzwischen gemacht habe. Ich wurde in jüngster Zeit mehrfach von Leuten angesprochen, die den Eindruck haben, das Problem nehme zu. Sogenannte Schottergärten werden, so 2018 vom Gemeinderat beschlossen, in neuen Bebauungsplänen ausgeschlossen, erinnerte Abicht. Eine allgemeine Satzung zum Ausschluss von Schottergärten gab und gibt es dagegen nicht, so der Bürgermeister.  Sie wäre auch vor dem Hintergrund der zwischenzeitlichen Neufassung des Paragrafen 21a des baden-württembergischen Naturschutzgesetzes vom Juli 2020 nicht mehr erforderlich, weil seither eine eindeutige und vollziehbare gesetzliche Regelung existiere.

Der Vollzug der gesetzlichen oder bauleitplanerischen Regelungen sei abhängig von der Kenntnis der Baurechtsbehörde über entsprechende Verstöße, steht in der Antwort aus dem Rathaus. Soweit die Baurechtsbehörde durch eigene Feststellungen oder Anzeigen Dritter Kenntnis über die Anlage von Schottergärten erlange, würden die Eigentümer zum Rückbau aufgefordert. Häufig würden sie Rechtsmittel gegen die Anordnungen der Baurechtsbehörde einlegen. Infolgedessen greife der vorläufige Rechtsschutz, wodurch die Anordnungen bis zur abschließenden Überprüfung der Sach- und Rechtslage zunächst nicht befolgt werden müssen.

Die Baurechtsbehörde hat laut Bürgermeister den Schottergarten auf einem Grundstück an der Danziger Straße im Juni 2020 aufgegriffen. Da zum Zeitpunkt der Errichtung des Schottergartens die Änderung des Naturschutzgesetzes noch nicht gegolten habe, konnte lediglich aufgrund des geltenden Bebauungsplans Bannholz Nord durchgesetzt werden, dass im Vorgarten ein standortheimischer Laubbaum gepflanzt wird, beschreibt Abicht das Ergebnis.

Mit der Problematik der Anlage von Steinbeeten, Schottergärten oder ähnlichen Materialschüttungen mit allenfalls spärlicher, in der Regel zudem exotischer Bepflanzung ist die Verwaltung im Bereich der Gestaltung von  Vorgärten zunehmend konfrontiert, hatte sie schon 2018 im Gemeinderat dargelegt. Diese Gärten, die häufig aus Gründen einer vermeintlichen Pflegeleichtigkeit angelegt würden, seien in ihrer ökologischen und stadtgestalterischen Wirkung (insbesondere Klimaausgleich, Artenvielfalt und Straßenraumgestaltung) eher mit versiegelten Flächen als mit bepflanzten Flächen gleichzusetzen, so die Stadtverwaltung. (bä)

 

Weitere Kita-Plätze in Mühlacker dringend

Notfalls mit Provisorien oder Übergangslösungen muss der zunehmende Mangel an Kindergartenplätzen in Mühlacker überbrückt werden, nachdem es trotz klarer Gemeinderatsaufträge versäumt wurde,  Planungen rechtzeitig umzusetzen. Das fordern wir von der CDU-Fraktion im Gemeinderat. Das über lange Jahre vorhandene Gleichgewicht zwischen angebotenen und nachgefragten Kita-Plätzen ist zügig wiederherzustellen.

Ihrer Zeit voraus: In den fünfziger fragten bei einem Festumzug Lienzinger Kinder deutlich: Wo bleibt der Kindergarten? Wenn die Stadt Mühlacker 2023 nicht zügig handelt und die Kita-Pläne umsetzt: Wie wäre es mit einer kleinen Demo? (Foto: Volker Ferschel)

Ein Beispiel: der Stadtteil Mühlhausen. Dort seien die Möglichkeiten, weitere Kinder unterzubringen, ausgereizt, so Fraktionskollege Wolfgang Schreiber. Wenn durch die entsprechende Gewichtung der Aufnahmekriterien die letzten zwei freien Plätze an Flüchtlingskinder gehen, führe dies zu Unmut vor Ort.  Dabei solle erreicht werden, dass diese Kinder wenigstens mit ersten deutschen Sprachkenntnissen in die Schule kommen. Ein Zielkonflikt. Was tun?

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Im Rettungsdienst kommt es auf die Minute an - RTW in Lienzingen stationiert - Zum Vorteil für östlichen Enzkreis

Die Kreisverwaltung bewertet die Unterbringung des Rettungstransportwagens  (RTW) der Malteser in Lienzingen als positiv, da dieser bei Notfällen die Eintreffzeiten in Teilbereichen des nordöstlichen Enzkreises verkürzt hat. Das unterstreicht Landrat Bastian Rosenau in einem Antwortschreiben auf meine Fragen. Den Anlass lieferte hatte die Debatte im Mühlacker Gemeinderat zur derzeit nur provisorischen Unterbringung des RTW an der Friedrich-Münch-Straße. 

1. Welche Auswirkungen hat das Urteil für das Rettungsdienstwesen im Enzkreis?
Bislang hat das Urteil keine Auswirkungen auf die Tätigkeit des Bereichsausschusses für den Rettungsdienst für den Rettungsdienstbereich Pforzheim-Enzkreis. Die Hilfsfrist ist im Rettungsdienstgesetz festgelegt und wurde dort nicht geändert.

2. Wie reagiert der Bereichsausschuss?
Der Bereichsausschuss für den Rettungsdienst setzt weiterhin die beschlossenen Maßnahmen zur Erreichung der gesetzlichen Hilfsfrist um, ein Beispiel dafür ist die Vorhalteerweiterung an der Rettungswache Lienzingen auf 24-Stunden-Betrieb.
Eine Änderung des Bereichsplans im Rettungsdienstbereich Pforzheim-Enzkreis steht in Folge des aktuellen VGH-Urteils derzeit nicht an.
Im Umgang mit dem neu gefassten Rettungsdienstplan, dessen § 6 (Hilfsfristregelung) aktuell vom VGH für unwirksam erklärt worden ist, wartet der Bereichsausschuss auf Anweisungen durch das Innenministerium.

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Immer wieder Stadtmitte: Genügend Zündstoff, der den Meinungsstreit entfacht, und die Gemüter erhitzt

Umstritten war sie von Anfang an die Neugestaltung unserer Stadtmitte. Sie löste ein Für und Wider in der Bürgerschaft und lange, manchmal auch hitzige Debatten im Gemeinderat aus.

Grußworte nach der Errichtung des Rathauses als letztem Baustein des neuen Stadtzentrums Mühlacker: Rolf Leo (SPD, damals) und Günter Bächle (CDU, immer noch) anno 1990

Zwei Sätze, die die aktuelle kommunalpolitische Diskussion um die Neue Mitte für Mühlacker auf den Punkt bringen. Sie treffen voll zu auf die Sitzung des Gemeinderates am vergangenen Dienstag. Auf der Tagesordnung: Varianten und (Gegen-)Positionen rund um Stadthalle und Stadthaus – ausgehend vom Vorschlag des Stuttgarter Architekten Bernd Reiser.

Nein! Dieser Passus ist nicht über den aktuellen Diskurs geschrieben worden, sondern vor 33 Jahren. Er ist ewig gültig. ist für mich ein Déjà-vu-Erlebnis. Die beiden Sätze beschreiben tatsächlich die Entwicklung zwischen 1970 und 1990, die zur gänzlich neuen Stadtmitte führte. Vor allem aber brachte sie 1990 ein Stadtrat zu Papier, der damals wie heute zu den Wortführern im Mühlacker Stadtparlament gehört: Rolf Leo – mit dem kleinen Unterschied, dass der langjährige Realschullehrer vor drei Jahrzehnten die SPD-Fraktion anführte, inzwischen die Gruppe der Freien Wähler. Der andere bin ich: Beide zogen wir 1975 in den Gemeinderat ein, ich sitze durchgängig seit 1984 der CDU-Fraktion vor.

Wie der Zufall es so will, fiel mir vor einiger Zeit eine bunte Broschüre in die Hände. Titel: Ein schöner Tag. Das 60-seitige Heft, erschienen 1990, anlässlich der Einweihung des Schlusspunktes der Stadtkernsanierung, dem neuen Rathaus, zusammengestellt und herausgegeben von der Stadtverwaltung. Eine Bilanz, auf die Mühlacker durchaus stolz sein konnte. Um diese zu bewerten, waren auch die vier Gemeinderatsfraktionen aufgerufen, sich in je einem Grußwort zu äußern. Zumindest in der ersten Auflage, in der zweiten 1992 fielen diese Beiträge dem Rotstift zum Opfer.

Also erinnerte Genosse Leo an den Streit: Sollte die Kelter abgebrochen, ein Theater- und Konzertsaal mitten im Zentrum gebaut und wie die B 10 künftig durch die Stadt geführt werden? Der Architektenwettbewerb für den Rathausbau, Wettbewerbe zur Platzgestaltung, Grünordnungs- und Bebauungspläne: sie alle boten genügend Zündstoff, der den Meinungsstreit entfachte, und die Gemüter erhitzte.

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Wie wir mit Ausnahmen den Umweltschutz aushebeln und die Ausgleichsmaßnahmen vergessen

Wie viel ist Natur wert? Der Fall der Alten Ziegelei in Mühlacker zeigt, dass eine naturschutz- und planungsrechtliche Einschätzung des Naturwertes nicht trivial ist.

Eine von mehreren Ausgleichsmaßnahmen in den Waldäckern und im Aischbühl in Mühlacker: Neues Zuhause für Zauneidechsen.

Aktuell gilt: Unter der Annahme, dass ein Eingriff in den Naturhaushalt ausgeglichen werden kann, sind Eingriffe unter Umständen genehmigungsfähig. Die Bewertung liegt in der Bauleitplanung im Ermessensspielraum von Gemeinderat und Verwaltung, zunehmend auch bei den Gerichten.

Eingriffshierarchie und Wert der Natur

Am Anfang der Eingriffshierarchie steht immer das Gebot der Vermeidung und Minimierung. Erst dann folgt das Ausgleichsgebot (Kompensation). Ein Ausgleich muss im räumlichen und funktionalen Zusammenhang zum Eingriff stehen. Die letzte Möglichkeit stellen Ersatzmaßnahmen dar, die nicht im räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehen, aber qualitativ gleichwertig sein müssen. Ein großes Problem stellt dabei die Bewertung dar.

Was ist die Natur wert, die wir zerstören? Was für Arten kommen vor? Wie wirkt sich der Verlust auf die Gebiete drum herum aus? Und wie bewerten wir den sogenannten Time-lag? Beispielsweise können gewachsene Strukturen und alte Bäume nicht in wenigen Jahren und Jahrzehnten (Time-lag) kompensiert werden. 

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Die Sache mit den Anfragen

Gemeinderatsanfragen der Kern allen Übels? Ganz so meinte es Thomas Eier heute im Wochenend-Kommentar des Mühlacker Tagblatts sicherlich nicht. Aber er geht der Verwaltung schon etwas auf den Leim, wenn er schreibt: Anfragen und Hinweise aus dem Gemeinderat sind jederzeit legitim, doch in der Praxis kostet ihre Beantwortung halt ebenfalls Arbeitszeit. Und ob sich in der Folge ein Problem, nur weil es öffentlich angeprangert ist, wirklich zeitnah lösen lässt, hängt vom Personal, vom Geld – und letztlich von den Prioritäten im Gemeinderat ab.

Gemeinderatsanfragen als Arbeitszeitfresser? Natürlich erfordert die Beantwortung einer Anfrage Zeit. Aber diese Zeit muss bei der Personalbemessung schon berücksichtigt sein. Denn über allem steht der gesetzliche Auftrag, nachzulesen in Paragraf 24 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg. Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt. Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister.

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Zwei Maultaschen, ein Bier und einen Schnaps für frierende Ehrengäste. Der 69-er Maientag oder: War früher eigentlich vieles besser?

Streitobjekte: Historische Stadtansicht als Massenware

Der Maultaschen-Krieg von Vaihingen. Dazu fuhren die beiden Parteien in der Sitzung des Gemeinderates (an einem Abend anno 1969)im Rathaus der Kreisstadt schwere Geschütze auf. Und die sonst mehr der Ruhe zugewandten Volksvertreter schossen diesmal aus allen Rohren. Als Ziel hatten sie sich den einzigen CDU-Stadtrat Karl Jelden, seit 18 Jahren Mitglied des Gremiums und schon immer ein kritischer Außenseiter, ausgesucht. Als Rechtsanwalt in juristischen Dingen bewandert, hatte er beschlossen, sich die Ausgaben beim Maientag vorzuknöpfen. Was dabei herauskam, waren schwerwiegende Beschuldigungen gegen Bürgermeister Gerhard Palm.

Am 23. Juli 1969 hatte Jelden seinen Brief geschrieben. In dieser Bombe in Papierform, stand gleich zu Beginn: „Beiliegend gebe ich Ihnen den Nachdruck des Stichs der Stadt Vaihingen a. d. Enz, den Sie mir am Maientag überreicht haben, zurück und bitte Sie, dafür zu sorgen, daß der Betrag für den Stich wieder der Stadtkasse zugeführt wird."

und zwei Maultaschen.

Für die Ausgabe von Geschenken an die Gemeinderäte, so schrieb der streitbare Jurist, am Maientag durch Palm sei kein Gemeinderatsbeschluß vorgelegen. Dafür sei auch im „Haushalt keine Deckung vorhanden.“ Da für die Stadt ein Defizit von 2000 Mark entstanden sei, sei der Haushalt um diesen Betrag überschritten worden.

Da die Gemeinderäte ehrenamtlich tätig seien und sie lediglich für ihre Sitzungen Tagegelder erhalten, bestehe keine Veranlassung, „den Gemeinderatsmitgliedern am Maientag noch Sonderzuwendungen zu machen". Und so stand weiter in dem Brief: „Ich vermag deshalb in Ihrer (Palms Red.) Handlungsweise nur einen Verstoß gegen die Haushaltsvorschriften und eine Veruntreuung von Haushaltsmitteln und Steuergeldern in Höhe von mehreren hundert DM zu erblicken.

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