Die neue Schulart und die Opposition
Ein Schüler-Arbeitsplatz in der Gemeinschaftsschule Mühlacker.
Renate Allgöwer kommentiert in der StZ: "Die Gemeinschaftsschule ist ein lernendes System. Das sollte sie sich eingestehen. Sie braucht Zeit. Die sollten ihr Kritiker lassen – ohne Schaum vor dem Mund." Aber Zeit will die Opposition dieser neuen Schulform nicht geben. Keineswegs aus sachlichen Gründen, sondern weil man eine Steilvorlage für den Wahlkampf sieht und eine Möglichkeit, sich von Grün-Rot abzugrenzen. Das macht der erste Vize-Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Peter Hauk, in seinem Facebook-Kommentar deutlich: "Die Gemeinschaftsschule, wie die Landesregierung euphemistisch ihre Variante der Gesamtschule nennt, taugt nichts. Das Urteil fällt vernichtend aus." Guido Wolf, CDU-Spitzenkandidat zur Landtagswahl 2016, versucht mit seinem 7-Punkte-Katalog die Rückabwicklung durch die Hintertür eines von ihm ungeliebten Projekts zu erreichen. Darauf reagierte der Verein für Gemeinschaftsschulen in Baden-Württemberg: Es sei der Versuch, eine unfertige Studie über eine einzige Schule zu verallgemeinern, um die neue Schulart zu verunglimpfen.
Nur wegen billigem Wahlkampfgetöse bleibt die Sachlichkeit auf der Strecke. Das ist traurig. Weil damit alle Gemeinschaftsschulen abgestempelt werden, engagierte Lehrer und zufriedene Schüler nicht mehr zählen. Plötzlich wird so getan, als sei beim herkömmlichen Schulwesen alles in bester Ordnung. Ich finde, die Gemeinschaftsschule Mühlacker leistet gute Arbeit. Wie viele andere auch. Das zählt für mich. Meinen Wolf, Hauk & Co, nur Wähler der Grünen und Roten schicken ihre Kinder auf Gemeinschaftsschulen? Es sind auch Schwarze, die sich ihre Schule nicht kaputt reden lassen und die überzeugt sind, eine gute Entscheidung getroffen zu haben - sie möchten nicht der Spielball möglicherweise wechselnder Mehrheiten im Landtag werden. Vertrauensschutz muss auch die jetzige Opposition garantieren. Jetzt aber versucht sie sich als Kaputtredner. Leider. Doch der Philologenverband als Wahlvolk reicht als Mehrheitsbringer nicht.