Mühlackers Budget 2019: Was noch zu sagen war

Haushaltskommentar als Wort-Wolke

Das Gefühl, das die Menschen vom Staat haben, entscheide sich nicht in Berlin oder Brüssel, sondern vor ihrer eigenen Haustür, brach jüngst in Huchenfeld die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer eine Lanze für die Kommunalpolitik.

Die Kommunalpolitik muss Aufgaben lösen, darf sie nicht ewig vor sich herschieben.

So hatten die Menschen in unserer Stadt die Nase voll von den ewigen Diskussionen um den Mühlehof. Endlich ist eine wichtige Etappe geschafft,  der Abbruch-Beschluss des Gemeinderats auch umgesetzt worden. Das Mühlehofareal ist fast geräumt und damit auch ein Stück verfehlter und gescheiterter Stadtpolitik. Der Mühlehof scheiterte letztlich an seiner Struktur, an der Mischung von öffentlichem (Kultur) und gewerblichem Eigentum (Käse), zu dem dann noch das Gemeinschaftseigentum mit dem Einstimmigkeitsprinzip als dritter Ebene kam.

Die damalige CDU-Gemeinderatsfraktion hatte seinerzeit diesen Kombi-Bau abgelehnt und stattdessen die Errichtung einer reinen Stadthalle gefordert, war aber damit unterlegen. Jetzt kommt die Stadthalle pur, nach   Jahren sind wir am Ziel. Wir fordern eine rasche Schließung der durch den Abbruch entstandenen Lücke in der Stadtmitte durch eine Stadthalle. Rasch ans Werk, muss die Devise heißen, denn der Uhlandbau ist schön, aber keine Dauerlösung: Planung, Wettbewerb, Öffentlichkeitsbeteiligung, Finanzierung und Realisierung – es muss Hand in Hand gehen, ohne weitere Verzögerung. Der Gemeinderat steht im Wort.

Wir sind ansonsten in vielen Bereichen auf der Erfolgsspur:

  • Die Enzgärten sind höchst beliebt und vermitteln ein nachhaltiges Gartenschau-Feeling
  • Die Sanierungsgebiete in Dürrmenz, Lienzingen und Mühlhausen sind eine Erfolgsgeschichte, der sich mit Lomersheim ein neues Kapitel anschließen wird
  • Die Feuerwache wird trotz höchst ärgerlicher Verteuerung ein schönes und passendes Haus der Feuerwehr. Erfreulicherweise bestätigen die aktuellen Stellplatzplanungen des Feuerwehrkommandanten, dass alle für den Ersteinsatz der Feuerwehr erforderlichen Fahrzeuge in der neuen Feuerwache Platz haben
  • Wir sind mit den Angeboten in der Kinderbetreuung auf der Höhe des Bedarfs, passen dieses Angebot der Nachfrage ständig an: mehr Tagesmütter, die in Betrieb gegangene, sehr gelungene Kinderkrippe im Käppele seien beispielhaft genannt, ebenso die Finanzierung des neuen Friedrich-Münch-Kindergartens in Lienzingen 2019 mit 1,8 Millionen Euro
  • Der stetige Abbau des Sanierungsstaus bei den Schulen und Hallen
  • Wir steigen mit den Planungsaufträgen für Lienzinger Straße und Hermann-Hesse-Straße sowie für die Höhenstraße in Enzberg endlich in die Sanierung städtischer Straßen ein. Wir müssen zuverlässig nach und nach Straßen erneuern. Hier besteht Nachholbedarf – wir verweisen unter anderem auch auf die Lindachstraße und Teile der Industriestraße
  • Vorne mit dabei sind wir mit der Ladeinfrastruktur für Elektroautos. Vorbildlich!
  • Wir haben die Vereinsförderung deutlich ausgebaut, auch um das Ehrenamt zu stärken und zu belohnen
  • Nachhaltig wirken die Zukunftswerkstätten, die unter anderem auf einen Antrag der CDU-Fraktion zurückgingen. Dauerhafte Erfolge sind Hello Lomersheim, Herzenssache Lienzingen, Bürgeraktivitäten in Großglattbach, Initiativen in Enzberg und als Highlight der Bürgertreff mit Einkaufsmöglichkeiten als eingetragene Genossenschaft im schönen  Mühlhausen.

Wir sind an wichtigen Weichenstellungen:

„Bei der Stadthalle, der neuen Stadtmitte also, der Entwicklung eines neuen Stadtteils - dem Ziegeleigelände - und der Schulsanierung im Lindach als zweiten großen Schulstandort handelt es sich um entscheidende Weichstellungen für die Zukunft“, sagte der OB in seiner Haushaltsrede. Die CDU-Fraktion stimmt ausdrücklich zu. Auch der baldige Einstieg in die Sanierung und Erweiterung von Mörike-Realschule und Gemeinschaftsschule muss uns gelingen. Alles auf einmal ist personell und finanziell nicht darstellbar, mehrere Baustellen im Schulgelände gleichzeitig wären bei laufendem Schulbetrieb von Lehrern und Schülern nicht hinnehmbar. Wichtig ist, termingerecht den Zuschussantrag beim Land für das Gesamtprojekt zu stellen
Beim Ziegeleiareal hat die CDU-Fraktion ihre Vorstellungen in Anträgen formuliert. Wir müssen im laufenden Jahr entscheidend vorankommen, die offenen Fragen rasch klären, in die Vermarktung eintreten. Wir gehen davon aus, dass sich noch im Februar 2019 die möglichen Investoren dem Gemeinderat vorstellen. "Mühlackers Budget 2019: Was noch zu sagen war" vollständig lesen

Neue Stadthalle: Dem Abbruch folgt der Neubau, aber zügig

Neue Ein- und Aussichten: Nur der Treppenturm steht als Rest des Mühlehofs.

Der Abbruch des Mühlehofs soll bis zum 31. Dezember 2018 abgeschlossen sein. Der Baubeginn der neuen Stadthalle soll unmittelbar nach Beendigung der Abbrucharbeiten des Mühlehofs stattfinden. Das beschloss der Gemeinderat am 4. Juli 2017. Nach dem seinerzeit vorgelegten Terminplan müsste derzeit der städtebauliche Wettbewerb für die Neubebauung des zentralen Geländes der Innenstadt laufen. Doch noch sind wir nicht so weit. Das Abbruchsende ist absehbar. Während als letzter Rest unweit der B10 das Treppenhaus, einst Aufgang zur VHS, wie ein freistehender Eckzahn in einem zahnlosen Mund in die Höhe ragt, kommen wir in kleinen Schritten voran. Zwar ist der Beschluss, der Baubeginn der neuen Stadthalle solle  unmittelbar nach Beendigung der Abbrucharbeiten des Mühlehofs stattfinden, nicht mehr einzuhalten, doch er bleibt weiterhin Orientierungspunkt. Die CDU-Fraktion will eine zügige Ersatzbebauung auf dem einstigen Mühlehofareal und keine jahrelange Baulücke.

Vergangenen Dienstag legte die Stadtverwaltung ihre Eckpunkte für eine neue Stadthalle vor, die angesichts derr vorgeschlagenen Nutzung auch Kulturhalle heißen darf: Theater, Konzerte, Feste, Vereinsveranstaltungen, Schulfeiern... Ein Kongresszentrum soll es nicht werden. Ich denke, da sind sich die Fraktionen einig. Eine Halle für den Eigenbedarf und ein bisschen mehr. Überhaupt: Kontroverses steckt maximal im Detail, nicht im großen Ganzen. Orchestergraben? Vorrbühne? Geschenkt! Mobile ansteigende Sitzreihen? Die Verwaltung ist da zurückhaltend, aber als Theaterabonnent in der Übergangsspielstätte Uhlandbau - siebte Reihe, Platz 45 - habe ich jedesmal einen Sitzriesen vor mir und das nervt. Da stimme ich dem Kommentator des MT voll zu: Es wird sich als Eigentor erweisen, wenn bei geschätzten 800 Sitzplätzen – die Größenordnung des Mühlehof-Saals – das letzte Drittel des Publikums nicht die Stars auf der Bühne, sondern nur Hinterköpfe sieht. In Remchingen wurden die ausfahrbaren Sitzstufen noch nachträglich installiert, und das nicht ohne Grund. Bei einer unserer Besichtigungsfahrten zu Stadthallen zeigte das Beispiel Schorndorf, dass sich eine gute Lösung finden lässt so man will.

Die Verwaltung brachte jedenfalls, quasi als Weihnachtslektüre, ihre Vorlage in den Gemeinderat - und damit für die Öffentlichkeit - ein, erläuterte sie, beantwortete Fragen. Verwundert war nicht nur ich, dass ein FW-Kollege die Erläuterung mit dem lauten Zwischenruf unterbrach: Das soll doch nur eine Einbringung sein und forderte, die Einführung abzubrechen. Dass aber nicht nur informations-, sondern auch sonst Redebedarf bestand, zeigten anschließend die längeren Ausführungen seines Fraktionsvorsitzenden zum Prinzipiellen. Uns von der CDU-Fraktion war das weitere Verfahren und die Termine der Beratungen wichtig, genauso  die Bürgebeteiligung zu den Plänen. Ursprünglich sollte über die Eckpunkte für die neue Stadthalle am 29. Januar entschieden werden, doch da stehen auch die Haushaltsreden auf der Tagesordnung, möglicherweise nicht nur das. Aber die Stadthalle darf nicht Top 28 a sein. Der OB griff unseren Antrag auf eine Sondersitzung zur Stadthalle auf und das Gremium einigte sich auf den 12. Februar mit der Halle als einzigem Punkt. Zustimmung auch zur Bürgerbeteiligung!

Neben dem Rathaus wird abgebrochen.
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Straßenschäden: Warten aufs Land und die Stadtwerke

Mühlacker. Die Stadtverwaltung hat Anfragen von Stadtrat Günter Bächle (CDU) zum Sanierungsbedarf von städtischen und Landesstraßen unter anderem in Dürrmenz beantwortet.

Obere Königstraße: Bürger beklagten, so der Stadtrat,  die Buckelpiste der städtischen Oberen Königstraße ab der Wiernsheimer- bis zur Ernst-Händle-Straße, die bisher immer unerwähnt worden sei, und forderten die Aufnahme ins Sanierungsprogramm. Dazu schreibt Oberbürgermeister Frank Schneider,  der Zustand der Oberen Königstraße sei dem Tiefbauamt bekannt. Sofortiger Handlungsbedarf bestehe nicht. Die Stadtwerke Mühlacker beabsichtigen, so der OB, die Versorgungsleitungen in Bereich der Oberen Königstraße zu ersetzen. In diesem Zusammenhang würde dann eine Sanierung der Straßen und Gehwege stattfinden. „In einer grob aufgestellten Terminplanung wäre aktuell eine Sanierung 2020 angedacht.“

Herrenwaagstraße: Zuständig für die Herrenwaagstraße ist das Land. Zur Klage von Bächle über erhebliche Schäden stadteinwärts und seine Auffassung, bisher gebe es nur reine Flickschusterei, die zusätzliche Unebenheiten nach sich ziehe, antwortete die Stadtverwaltung, die Schäden seien dem Regierungspräsidium Karlsruhe bekannt. Der OB: „Die Verwaltung hat hier keinen Einfluss, wann die Sanierungsmaßnahmen an der Strecke vorgenommen werden.“

Landesstraße Lienzingen-Mühlacker und Osttangente: Die in der Anfrage des CDU-Fraktionsvorsitzenden im Gemeinderat  beklagten Straßenschäden auf dieser Strecke seien von der Stadt beim Land noch einmal angesprochen worden. „Die Schäden sind bekannt. Leider sind derzeit keine Mittel vorhanden, um sie zu beseitigen.“  Die Fahrbahnschäden auf der Osttangente sowie den übrigen Umleitungsstrecken würden nach Ende der Sperrung der B10 (Stuttgarter Straße) gemeinsam mit dem Regierungspräsidium überprüft und erforderliche Maßnahmen eingeleitet, so die Antwort aus dem Rathaus.

Seitdem machen sie's dem Wimmer nach

Durchatmen, ruhig bleiben, konzentrieren, genau zielen. Die Anstrengung lässt trotzdem die Röte ins Gesicht steigen, gleich draufschlagen - auf den Hahn, nicht auf die eigenen Finger, die eben diesen auf der Gummidichtung halten. Nach 13 bis 20 Schlägen (genaue Zahl ist nicht leicht zu ermitteln) fließt der erste Gerstensaft (mehr der Schaum), der so Erfolgreiche stemmt vor lauter Freude über die eigene Laeistung den ersten gefüllten Glaskrug in die Höhe und schleudert in bester Stimmung ein "Ozapft isch" ins jubelnde Publikum, während die Musiker ein "Prosit der Gemütlichkeit" schmettern. Und das alles in 45 Sekunden. Fassanstich: OB Frank Schneider bei der Eröffnung des 45. Straßenfestes im Zelt des Musikvereins Mühlacker.

Wie heißt es bei Wikipedia? Ein Fassanstich ist das Öffnen des Fasses mit einem Stich. Dieser Vorgang heißt auch Fass anstechen oder Fass anstecken. Das Getränk aus dem gerade geöffneten Fass wird als frischer Anstich bezeichnet. Gut. Damit ist auch das erklärt. Wer es einmal probieren will, für den gibt's Anleitungen im Netz. Doch Vorsicht: Beim Bier-Fass richtig zapfen benötigt man etwas Feingefühl beim Einschlagen des Hahns, da sich ansonsten das in einem Schwall über die Gäste ergießt. So gesehen hatte der OB viel Feingefühl, wofür wir ihm alle dankbar waren, die unmittelbarer Nähe zum Holzfass der Hochdorfer Brauerei an den Biertischen saßen. Es hätte besonders seine FDP-Parteifreunde Schweikert und Rülke getroffen, aber auch mich und die Vertreter aus Schmölln.

Fassanstich durch den (Ober-)Bürgermeister bei Volksfesten hat inzwischen Tradition, begründet von Thomas Wimmer: Der erste offizielle Fassanstich auf dem Münchner Oktoberfest erfolgte 1950 und der seinerzeitige Bürgermeister Wimmer benötigte dazu 17 oder 19 Schläge, eine eindeutige Angabe gibt es nicht. Anschließend wird laut gerufen: „Ozapft is!“ („Es ist angezapft!“) Seitdem machen sie's dem Wimmer nach. Dabei hatte Thomas Wimmer einst gar nicht die Absicht gehabt, eine Anstichzeremonie zu schaffen, schreibt der Focus. Der Zufall stand Pate: Beim Einzug der Festwirte – so die Legende – hatte Wimmer seine Kutsche verpasst. Michael Schottenhamel (der Großvater des jetzigen Festwirts Peter Schottenhamel) ließ den Oberbürgermeister in seine einsteigen. Auf der Fahrt fragte er Wimmer ganz spontan, ob dieser nicht auch gleich im Zelt das erste Fass anzapfen wolle. Gesagt, getan.

Update 11. September 2018: Der lokale Schläge-Vergleich...

Eigentum verpflichtet - aber wenn das Geld fehlt?

Akuter Handlungsbedarf: marodes Kulturdenkmal
Kann verhindert werden, dass ein Kulturdenkmal dem Verfall preisgegeben wird? Eine Frage, die in historischen Ortskernen wie in Lienzingen immer wieder gestellt wird. Ich habe sie als Gmeinderatsanfrage eingereicht. Die Antwort  der Stadtverwaltung hier im Original, ohne Kommentierung meinerseits. Der Text aus dem Rathaus ungekürzt:
  • Die Erhaltungspflicht ergibt sich aus § 6 Denkmalschutzgesetz:  „Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen haben diese im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und pfleglich zu behandeln. Das Land trägt hierzu durch Zuschüsse nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bei.“
  • Grundlage dieser gesetzlichen Regelung ist die Sozialpflichtigkeit des Eigentums gem. Art. 14
  • Abs. 2 Grundgesetz: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
  • Grundsätzlich sind hinsichtlich der Erforderlichkeit einer Ansprache der Eigentümer folgende
  • Fallkonstellationen zu unterscheiden:
  •  
  • a) Kulturdenkmale in Sanierungsgebieten
  •  
  • In Sanierungsgebieten werden alle Grundstückseigentümer auf die finanziellen Möglichkei-
  • ten im Rahmen der Sanierung angesprochen. Dies erfolgt mehrfach und umfassend z.B. im
  • Rahmen von Bürgerinformationsveranstaltungen, Fragebögen und Einzelberatungen. Im
  • Zuge dessen erfolgt standardmäßig bei Eigentümern von Kulturdenkmalen auch ein Hinweis
  • auf die Erhaltungspflicht. Bei Bedarf (d.h. schlechtem Gebäudezustand und mangelndem
  • Modernisierungsinteresse) wird auch mehrfach nachgefasst. Dennoch sind manche Eigen-
  • tümer nicht zu baulichen Maßnahmen bereit. Dies liegt aber nicht an mangelnder Informati-
  • on über die Erhaltungspflichten, sondern in der Regel trotz großzügiger Fördermittelbereit-
  • stellung an den zu geringen finanziellen Möglichkeiten der Eigentümer. 
  • Erneute Hinweise auf die Erhaltungspflicht sind deshalb aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend.
  • Dies insbesondere, weil es keinerlei Durchsetzungsmöglichkeiten gibt.  
  •  
  • b) Kulturdenkmale außerhalb von Sanierungsgebieten in gutem Zustand
  •  
  • Dies ist der Regelfall, in dem es keinen Bedarf an einer Ansprache gibt. Im Gegenteil dürfte
  • der interessierte Eigentümer, der sein Denkmal pfleglich behandelt, eher irritiert oder sogar
  • verärgert reagieren, wenn er ein Schreiben solchen Inhalts erhält. Er wird daraus nämlich
  • den Schluss ziehen, dass er aus Sicht der Denkmalverwaltung nicht genug für die Erhaltung
  • des Denkmals tut. Eine pauschale schriftliche Ansprache aller Eigentümer von Kulturdenkma-
  • len wäre deshalb aus Sicht der Verwaltung eher kontraproduktiv.
  •  
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Die Preisfrage: Pauschale oder Nicht-Pauschale

Quelle: BVI

Mal wieder E-Mobilität im Blog. Zunächst lokal: Jetzt steht eine zweite vom Bund geförderte Schnellladestation an der Sankt-Andreas-Straße in Dürrmenz. Die erste, an der oberen Bahnhofstraße, könnte jedoch stärker frequentiert sein, aber der Pauschalpreis der Stadtwerke Mühlacker (SWM) schreckt all jene ab, die nur nachladen wollen, weil ihr Akku immerhin noch 70 oder 55 Prozent anzeigt. Dafür ist dort der Strom zu teuer. Für eine faire Abrechnung kilowattscharf und damit nach echtem Verbrauch sehen die SWM ein rechtliches Problem - die noch fehlende eichrechtskonforme Messung der elektrischen Energie an AC- und DC-Ladepunkten. Manche wie die EnBW lassen sich davon nicht ins Boxhorn jagen, ganz peniblen Menschen dagegen treibt es aber den Angstschweiß auf die Stirn, zumal dann, wenn der Bund in seinen Förderbedingungen für E-Tankstellen eine exakte Handhabung fordert, wie die SWM sagen. Da lässt sich ein ganzes Merkblatt füllen. Auch andere schwören auf die Pauschale. Doch zum 1. April 2019 soll sich die Lage entspannen.

Warten wir ab und schauen einmal auf die Palette der E-Mobile, die derzeit international auf dem Markt sind: Der ADAC liefert eine Übersicht und nimmt sich liebevoll eines Details an, der Lebenserwartung der Batterie. Greifen wir einen heraus: den Nissan Leaf, das neue Modell mit einem 40-kWh-Akku (ich fahre seit März 2016 einen mit 30 kWh-Speicher). Acht Monate Lieferzeit wegen Engpässen in der Batterieherstellung. Ich muss mich beeilen, denn im März 2019 läuft nach drei Jahren mein Leasingvertrag ab. Rund 320.000 Stück hat der japanische Autobauer vom Leaf der ersten Generation verkauft. Wenn schon, denn schon: Ein Video über einen Opel Ampera e, der eine deutlich längere Reichweite hat als der jetzige Leaf.

Apropos Reichweite: von Lienzingen bis zur Landesgartenschau Lahr 2018 (LGS) sind es gut 130 Kilometer. Die Kapazität meines Leaf reicht gut für die Hinfahrt. Aber ich will auch retour. Doch auf der Homepage der Gartenschaugesellschaft findet sich kein Hinweis auf eine E-Tankstelle, bei den fünf angewählten Telefonnummern meldet sich immer nur ein Anrufbeantworter. Offenbar sind alle in einer Konferenz. Lahr verfügt über Ladestationen, wie der Blick auf going.electric.de zeigt: Doch welche steht in der Nähe des LGS-Geländes? Der Planungs- und Suchaufwand nervt. Die LGS-Website könnte einem die Suche erleichtern. Übrigens: An der LGS-GmbH ist auch das Land Baden-Württemberg beteiligt, dessen Regierung den Ausbau der E-Mobilität propagiert. Aber das haben offenbar noch nicht alle im eigenen Laden gemerkt. Bei der LGS Bad Schwalbach hat man dagegen die Zeichen der Zeit erkannt.

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Vertröstungen aus dem Verkehrsministerium

Noch steht nicht endgültig fest, ob die Landesstraße 1134 zwischen Lienzingen und Mühlacker sowie die Osttangente kommendes Jahr saniert werden können, ist einem Antwortschreiben des baden-württembergischen Verkehrsministeriums  zu entnehmen, das ich jetzt erhielt. Seit vorigem Jahr weisen Warnschilder entlang der Straße auf die schadhafte Fahrbahn hin. Leider bietet das Ministerium nicht mehr als eine erneute Vertröstung. Derweilen werden die Schäden zunehmen.

Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel für die Landesstraßen seien auch bei den Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen Prioritäten zu setzen, so das Verkehrsministerium. Es habe  daher auf der Basis der Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) 2016 ein Erhaltungsprogramm für die Jahre 2017 bis 2020 in Abhängigkeit von den Finanzierungsmöglichkeiten aufgestellt. Die Priorisierung seien 2018 anhand neuer Finanzzahlen aktualisiert worden.

Die beiden Teilabschnitte der L 1134 bei Mühlacker hätten im Erhaltungsprogramm 2017-2020 nicht berücksichtigt werden können, da es im Regierungsbezirk Karlsruhe noch zahlreiche weitere Landesstraßen gebe, bei denen die Fahrbahndecke vergleichsweise noch schlechter sei. Danach könnten Maßnahmen, die sich nicht im Erhaltungsprogramm 2017-2020 befinden, nur in wenigen Ausnahmefällen vor dem Jahr 2020 umgesetzt werden.

Der Teilabschnitt der L 1134 zwischen Mühlacker (Einmündung Osttangente/B 10) und Lienzingen besitzt laut Ministerium eine höhere Dringlichkeit als der Teilabschnitt zwischen Lienzingen und Zaisersweiher: „Er sollte möglichst vor 2020 instandgesetzt werden. Eine Finanzierung ist in diesem Jahr jedoch nicht mehr möglich. Ob dies im nächsten Jahr gelingen wird, hängt von den dann zur Verfügung stehenden Mitteln ab.“ Beim Teilabschnitt zwischen Lienzingen und Zaisersweiher bestehe noch kein dringender Handlungsbedarf. Eine Sanierung sei daher erst nach 2020 zu erwarten.

Grundsätzlich sei es Aufgabe der Straßenmeisterei des Enzkreises, auftretende Schäden im Rahmen der Straßenunterhaltung zu beheben beziehungsweise Maßnahmen zu ergreifen, so dass die Straße weiterhin verkehrssicher genutzt werden könne, heißt es in dem Antwortschreiben weiter. "Vertröstungen aus dem Verkehrsministerium" vollständig lesen