Pleite Nummer 2 bei der Vergabe des Auftrags (genauer: zweier Aufträge) für die Buslinien im Bereich Straubenhardt/Birkenfeld: Sie ist heute überraschend geplatzt. Dabei schien alles klar zu sein: Busunternehmer Eberhardt aus Engelsbrand sollte den einen Auftrag, die Firma Engel in Mühlacker den anderen erhalten. Ein dritter, namentlich uns nicht bekannter Bieter, zog den Kürzeren. Doch letztlich gingen alle drei leer aus. Den juristische Berater des Enzkreises patzten beim Rechnen.
Denn am Vormittag bemerkte die Kreisverwaltung einen Ausschreibungsfehler, gestand diesen am Nachmittag bei der medienöffentlichen Videokonferenz des Umwelt- und Verkehrsausschusses des Kreistages (UVA) ein. Die vorherige Vergabe war im November 2020 vom Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe als rechtswidrig aufgehoben worden. Deshalb musste das Landratsamt Enzkreis in Pforzheim den Linienauftrag neu ausschreiben - und diese Ausschreibung wanderte heute wegen dieses Fehlers in den Schredder.
Am späten Nachmittag informierte die Kreisverwaltung über die peinliche Panne mit die Dinge glättenden Formulierungen. Aufgrund eines Fehlers konnte über die vorgesehene Vergabe der Buslinien im westlichen Enzkreis am heutigen Mittwoch nicht entschieden werden. Nun wird – wie bereits im Dezember – eine übergangsweise Notvergabe im Februar erfolgen. Dazu werden alle Unternehmen im VPE-Gebiet um ein Angebot gebeten. Was fehlerhaft war, erfuhr der Leser nicht.
Auf ein Neues: Parallel wird das nun gescheiterte Verfahren neu gestartet. Die Busse rollen weiter, so dass für die Fahrgäste im westlichen Enzkreis keine Lücke entsteht. Die Zusammenarbeit mit der beauftragten Kanzlei sei mit sofortiger Wirkung beenden worden. Der Kreis prüfe die Möglichkeit, die juristischen Berater aus Bremen in Regress zu nehmen, so die angeführten Fakten. Übrigens: Ein Büro, das auch die Stadt Mühlacker bei der europaweiten Ausschreibung des Stadtbusverkehrs juristisch zur Seite stand. Problemlos.
Für die Zeit ab Dezember 2022 bis Ende 2030 wird der Verkehr für den westlichen Enzkreis dann regulär europaweit ausgeschrieben. Für die Beratung in diesem Verfahren wird nun eine neue Kanzlei gesucht - doch sie sind rar.
Das Bus-Desaster hat noch kein Ende! Mein Fraktionskollege Kurt Ebel, Sprecher der Union im UVA, bringt es in einer Mail auf den Punkt. Das beratende Anwaltsbüro hat in einem peinlichen Anfängerfehler die Ausschreibungsfrist falsch berechnet (um 11 Stunden zu kurz – aber zu kurz ist eben zu kurz!), so dass in Abstimmung mit der Stadt Pforzheim keine Vergabe möglich ist.
Neuer Fahrplan für einen weiteren Vergabeversuch: Kurzfristige weitere Notvergabe wie nach OLG-Entscheid für Februar bis Mitte/Ende März, dann eine Entscheidung wie für heute geplant (für den Anschlusszeitraum bis Ende 2022) mit anschließender regulärer Vergabe. Nicht auszumahlen, so mein Kollege, wenn dann ein anderes Ergebnis herauskommt – und die, die heute nicht zum Zug kamen sich dann dagegen wehren würden …
Meine Stellungnahme für die Fraktion am frühen Abend:
- Wenn die Kreistagsfraktionen von CDU und FDP nicht gefordert hätten, Medienvertreter an der heutigen Videokonferenz des Ausschusses für Umwelt und Verkehr des Kreistages zuzuschalten, wäre dieser Akt von Pleiten, Pech und Pannen vor der Öffentlichkeit verheimlicht worden.
- Bereits nach dem Urteil des OLG KA hatte die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt und Verkehr gefordert, sich von dem beratenden Anwaltsbüro zu trennen. Die Verwaltung hat sich darüber erhaben hinweggesetzt.
- Es gibt nicht nur eine Verantwortung des beratenden Anwaltsbüros, sondern auch der Zuständigen im Landratsamt, die nicht zum ersten Mal eine Ausschreibung über Buslinien begleitet haben. Insoweit muss darüber auch im von CDU, Grünen und FDP beantragten und vom Kreistag am 14. Dezember 2020 bereits beschlossenen Ausschuss für Akteneinsicht gesprochen werden. Wir erwarten, dass der Landrat umgehend mit den Fraktionen sich auf das Verfahren der Einsichtnahme verständigt.
- Der Landrat muss Ordnung im eigenen Haus schaffen und den eigenmächtig operierenden Apparat zurechtstutzen.
Übrigens: Der zeitlich parallel das selbe Thema beratende Werksausschuss des Gemeinderats Pforzheim tagte hinter verschlossenen Türen.
Die Vorgeschichte: Die Vergabe von Buslinien mit Schwerpunkt im westlichen Enzkreis war rechtswidrig. Der 15. Senat des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter dem Vorsitz von Dr. Hannelore Hemmerich-Dornick hat diese Entscheidung der Vergabekammer Baden-Württemberg, die am 31. Juli 2020 auf Antrag der Müller Reisen GmbH & Co. KG aus Birkenfeld ergangen war, mit Beschluss vom 4. Dezember 2020 bestätigt. Eine Ohrfeige erster Güte. Vernichtende Niederlage in allen Punkten.
Das muss aufgearbeitet, die Verantwortlichkeiten müssen klargelegt werden. Ein Antrag auf Akteneinsicht stellten die Fraktionen von CDU, Grünen und FDP Anfang Dezember. Mitte Dezember setzte der Kreistag bei seiner Sitzung in der Kulturhalle Remchingen den entsprchenden Ausschuss mit je einem Mitglied aus jeder Fraktion ein. Bis heute ist allerdings das erste Treffen noch nicht terminiert.