Baulücken: Jedesmal viel Tamtam und kein Ertrag
Baulücken, die ewige Geschichte Mühlacker Kommunalpolitik. Jedes Jahr legt das Baurechts- und Planungsamt der Stadtverwaltung eine Statistik vor, die mit der Botschaft endet: In der Sache sind wir nicht wesentlich erfolgreich gewesen. Jedesmal die berechtigte Klage, zu viel erschlossenes Bauland stehe dem Markt nicht zur Verfügung, sei weiterhin unbebaut. Und dies in einer Zeit starker Nachfrage. Jedesmal eine endlose Diskussion über die Möglichkeiten zur Aktivierung dieser Flächen mit guten Ratschlägen. Jedesmal das Klagelied über diese Grundstücke, die fürs Enkele aufgehoben werden. Jedesmal die fruchtlose Debatte, der Staat solle exakt für diese Flächen den Kommunen die Möglichkeit einer höheren Grundsteuer eröffnen. Jedesmal viel Tamtam und keinen Ertrag.
So war es schon 2009. Jedesmal kehrt alles wieder.
Vor 14 Monaten listete ich in meinem Blog – nicht zum ersten Mal - die Möglichkeiten auf, die andernorts zur Reaktivierung der Baulücken unternommen werden. Und zwar erfolgreich. Interessiert nicht – das Desinteresse beginnt beim Oberbürgermeister und endet beim Amtsleiter für Baurecht und Stadtplanung. Nicht einmal der Versuch wird unternommen, bei diesen Kommunen die Ergebnisse von Flächenmanagement abzufragen. Seit das Land Baden-Württemberg ein entsprechendes Förderprogramm zur Innenentwicklung aufgelegt hat, heißen die Inhaber der Stellen, die gefördert werden, Flächenmanager. Diese Job-Bezeichnung ist nicht meine Erfindung.
Doch dann stellte sich Optimismus bei mir in diesem Punkt ein. Von sich aus brachte die Stadtverwaltung meine Anfrage S19-088-60 vom 14. Juli 2019 auf die Tagesordnung des Gemeinderats. Höchst ungewöhnlich, aber der Sache offenbar durchaus dienlich. „Wie steht die Verwaltung zu einer eventuellen Anwendung von § 176 Baugesetzbuch durch die Stadt Mühlacker? Gäbe es Voraussetzungen?“ Im Zuge der Bearbeitung dieser Anfrage sei deutlich geworden, dass die Fragestellung grundsätzlichen Charakter habe und eine Meinungsbildung im Gemeinderat zielführend wäre. Dies nicht zuletzt, weil aktuell das im Rahmen der Beratungen über die Situation der Baulücken vom Gemeinderat gewünschte Anschreiben an die Eigentümer in Bearbeitung sei. Immerhin beschloss der Gemeinderat, die Eigentümer von Baulücken anzuschreiben und hierbei deren Nutzungsabsichten zu erfragen. Allein 175 Baulücken in Gebieten, über die ein Bebauungsplan liegt, nannte die Verwaltung – eine Nettozahl. Brutto: 254.
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