Stromautos gleich Stadtautos. Diese Gleichung stellen selbst Autohersteller wie Nissan teilweise bis heute auf. Lange ging die Fachwelt davon aus, dass sich Elektrofahrzeuge vor allem aufgrund der erzielbaren Reichweiten für den Einsatz in ländlichen Gebieten kaum eignen. Laut der vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Auftrag gegebenen Studie zur Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Ländlichen Raum Baden-Württembergs (hier herunterzuladen
2018_05_04_Studie_LIS_MLR.pdf ) wandelte sich diese Diskussion, auch dank schrumpfender Reichweitenangst. So werde die Elektromobilität verstärkt für ländliche Regionen diskutiert. Doch wer zum Beispiel im Schwarzwald vor einer Tour die Lademöglichkeiten recherchiert, findet sie in Mittelzentren, viel weniger auf dem flachen Land.
Da setzt die Studie der Initiative Zukunftsmobilität in Trossingen an: Sie widerspricht der Auffassung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, die Errichtung der Ladeinfrastruktur ausschließlich dem Markt zu überlassen und die staatlichen Zuschüsse nach dem Windhundeprinzip zu verteilen. Die Studie fordert, eine systematische Grundstruktur im Ländlichen Raum zu schaffen, die die Mobilität mit Stromautos auch abseits des Autobahnnetzes sicherstellt, die Verdichtung könne dann dem Markt überlassen werden. Ohne eine Steuerung der Standortwahl für dieses Grundnetz, so ein zentrales Fazit der Studie, würden Nutzer von E-Autos auch in Zukunft trotz hoher Förderung des Bundes und trotz der Investitionen von Kommunen und Privatwirtschaft kaum planbar mit einem Elektroauto unterwegs sein.
Nicht mehr als 50 Kilometer Distanz zwischen zwei Stationen des Grundnetzes werden empfohlen. Daraus errechnet sich ein Bedarf von 35 bis 40 Stationen, die gleichzeitig auf eine deutlich höhere Ladeleistung (mindestens 150 kW statt aktuell 50 bis 70) auszurichten seien.
Die Studie ist auf ihren 81 Seiten eine Fundgrube an Informationen rund um Ladestationen. Weil etwa 90 Prozent der Ladevorgänge in der heimischen Garage oder beim Arbeitgeber erfolgen, werden die Kommunen aufgefordert, in ihren Bebauungsplänen Voraussetzungen für Ladestationen zu schaffen unter anderem für Laternenparker und in Mehrfamilienhäuser. Das Elektromobilitätsgesetz (EMoG) gehöre von den Städten und Gemeinden genutzt, weil es den Rathäusern die Möglichkeit biete, Anreize für E-Mobilität zu schaffen. Überhaupt: Kommunen müssten besser informiert werden.
Wie nutzt die Stadt Mühlacker das EMoG? Eine Frage, die jüngst auf Twitter an mich gerichtet wurde. @frankfeil: Was natürlich ziemlich deutsch ist wieder: Welche Vorteile das E-Kennzeichen bringt, regelt jede Kommune selbst. Es kann also sein, in Ort A kann man kostenlos parken und die Busspuren nutzen, zwei Orte weiter gar nicht. Wie sieht es aktuell in #Mühlacker aus @baechle? Gibt es da schon Regelungen?
Leider musste ich verneinen. Die Stadtverwaltung begründete ihr Nichthandeln mit fehlenden Personalressourcen. Darauf @frankfeil: Eigentlich schade, wäre ein dankbares Thema und vergleichsweise einfach umsetzbar. Aber naja. – Ich kann nicht widersprechen, schickte heute jedenfalls eine Anfrage ins Rathaus, nachdem Mühlackers Umwelt- und Tiefbauamt eine auf vier Jahre befristete Stelle für E-Mobilität, Radverkehr etc. erhielt, zur Hälfte finanziert aus dem Bundesprogramm „Saubere Luft“: Ist vorgesehen, dass Mühlacker die im EMoG den Kommunen eingeräumten rechtlichen Möglichkeiten nutzt?
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