Zuerst abrechnen, dann Antrag stellen: Zweites Sanierungsgebiet für den historischen Ortskern
Bevor ein neues und damit zweites Sanierungsgebiet für den historischen Ortskern von Lienzingen genehmigt wird, muss zuerst das bisherige abgerechnet werden, so Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder auf meine Nachfrage als Vorsitzender der CDU-Fraktion im Mühlacker Gemeinderat. Ein nahtloser Übergang von einem zum anderen Sanierungsprogramm noch 2022 sei fraglich, so die Chefin der staatlichen Mittelbehörde. Das bisherige Gebiet soll bis April 2022 abgerechnet sein. Ich hatte die Möglichkeit der Überlappung ventiliert, freue mich jedenfalls über das von Felder bekräftigte klare Signale aus dem Karlsruher Regierungspräsidium für ein neues Sanierungsgebiet, auch wenn nicht überlappt wird.
Die Städtebauförderung unterliege wie alle Förderungen bestimmten Regeln. Die jährliche Programmausschreibung durch das Ministerium enthalte Vorgaben für die antragstellenden Kommunen, die auch Geltung für die Bewilligungsstellen hätten, wozu ihre Behörde zähle, so die Präsidentin. Sie zitiert dabei aus den Richtlinien, wonach Gebietsteile, die bereits Gegenstand eines Sanierungsverfahrens gewesen seien, nur dann in ein neues Sanierungsgebiet einbezogen werden könnten, wenn die alte Maßnahme vorher mit Schlussbescheid abgerechnet und die frühere Sanierungssatzung aufgehoben worden sei, aber weiterhin städtebauliche Missstände vorliegen. Maßgeblich für ein neues Sanierungsgebiet sei zunächst das Vorliegen städtebaulicher Missstände, welche auch bei einem Etterdorf vorhanden sein müssten.
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