Die Stadt hat keinen Cent zusätzlich davon

Die gesplittete Abwassergebühr kommt. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat dies so entschieden. Damit sind alle Satzungen von Kommunen, die den Frischwassermaßstab als Berechnungsgrundlage haben, nichtig. Auch die der Stadt Mühlacker. Und zwar rückwirkend, weil die Richter schon 2010 geurteilt haben. Aber die Abrechnungen für 2010 wurden noch auf der Basis des Frischwasserverbrauchs verschickt. Eigentlich wollte die Stadtverwaltung, dass nur jene Bescheide nicht rechtskräftig werden, gegen die Einspruch eingelegt wird (das hätte Aldi, Lidl & Co mit ihren großen Asphaltflächen gefreut...). Der Gemeinderat hat aber erreicht, dass alle Bescheide vorläufig sind. Es folgt somit dann automatisch eine neue Abrechnung, wenn die neue Satzung vorliegt sowie die Erhebung der versiegelten und nicht versiegelten Flächen pro Grundstück erfolgt ist. Das ist dann in einem gesonderten Schreiben der Stadt an alle Gebührenzahler mitgeteilt worden. Daraus wiederum sind Fragen entstanden, mit denen wir Stadträte konfrontiert wurden. Einer Anrufer bei mir vermutete, die Stadt wolle nur mal wieder abzocken. Dabei stimmt das gar nicht: Die Kommune bekommt nicht mehr Geld, die Kosten werden nur neu aufgeteilt. Die einen bezahlen mehr (wenn sie viele versiegelten Flächen haben), die anderen weniger, für wiederum andere wird sich nichts ändern.

Die CDU-Fraktion hat beantragt, Informationsveranstaltungen anzubieten. Ich habe den Eindruck, dass die Verwaltung das Thema etwas schleifen ließ und nicht erkannte, dass die Menschen sensibel reagieren, wenn es an ihren Geldbeutel geht. Auf der Internetseite der Stadtverwaltung steht nichts zu dem Thema. Nun: Wenn ihr's nicht fühlt, ihr werdet's nicht erahnen.

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