60.000 Euro oder Steuergelder für was?

Die CDU-Gemeinderatsfraktion Mühlacker hat folgenden Antrag bei der Stadtverwaltung gestellt:

Antrag nach § 34, Abs. 1, Satz 4 GemO Baden-Württemberg


Kosten der anwaltlichen Beratung der Stadt im Zusammenhang mit dem Verkauf des städt. Teil des Mühlehofs sowie der Maklergebühren – Zustandekommen und Abwicklung


Der Gemeinderat möge beschließen,

die Stadtverwaltung wird beauftragt,

umgehend offenzulegen,

wer den Vertrag mit Rechtsanwalt W. zur juristischen Beratung der Stadt im Zusammenhang mit dem Verkauf des städt. Anteils des Mühlehofs bzw. bei Gesprächen der Stadt mit Investoren abgeschlossen hat weshalb als Basis des Honorars ein Gegenstandswert von 3,5 Millionen Euro angenommen wurde, obwohl der Verkaufspreis letztlich bei nur 1,2 Millionen Euro lag welche Honorare bisher einschließlich Nebenkosten angefallen sind, wann diese ausbezahlt wurden und welcher Betrag im Haushaltsplan auf der HHSt. 035.655 zur Verfügung stand weshalb die Zustimmung des Verwaltungsausschusses weder zum Vertrag noch zu außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben eingeholt wurde weshalb es einer juristischen Beratung bedurfte, obwohl es doch in der Spitze der Stadtverwaltung auch juristischen Sachverstand gibt ob der Beigeordnete an allen Verhandlungen im Zusammenhang mit dem Verkauf beteiligt war ob es sich bei der Bezahlung der Maklergebühr für den Makler G. von 35.000 Euro auch um eine außer- bzw. überplanmäßige Ausgabe handelte und wer dafür zuständig war.



Begründung:

Mit Mail vom 18.1.2007 hat die Stadtverwaltung die Anfrage von StR Bächle vom 1.12.2005 (!) wegen den Honorarzahlungen an Rechtsanwalt W. beantwortet. Darin heißt es, der Anwalt habe 25.200 Euro erhalten und der Betrag werde über die HHSt. 035.655 finanziert. Nachdem 2005 auf dieser HHSt kein ausreichender Betrag zur Verfügung stand und vor dem Hintergrund, dass die jetzige Zuständigkeitsregelung in der Hauptsatzung der Stadt erst im Juli 2005 verabschiedet wurde, stellen sich – genauso wie bei der Auszahlung des Honorars für den Makler – Fragen nach Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten.

Wir bitten um eine zeitnahe Behandlung und Bearbeitung des Antrags.


Die CDU-Fraktion hat diesen Antrag gestellt, weil wir
a) die Bezahlung des Anwaltshonorars bzw. die Einschaltung eines Anwalts für nicht hinnehmbar ansehen
b) weder der notwendige Auftragsbeschluss des Gemeinderats bzw. des Verwaltungsausschusses vorliegt und auch keine ausreichenden Mittel im Haushalt 2005 bereitstanden
c) die außerplanmäßigen Ausgaben getätigt wurden, ohne einen Ausschussbeschluss einzuholen
insgesamt also für eine nicht notwendige Ausgabe weder Haushaltsmittel bereitstanden noch die notwendigen formalen Voraussetzungen erfüllt waren.
25.200 Euro an Honorar für einen Anwalt und 35.000 Euro als Provision für einen Makler, der den kulturellen Teil des Mühlehofs feilbot, bedeuten: 60.000 Euro, die der Steuerzahler aufbringen muss, um den Mühlehof zu verkaufen - und dies mit den bekannten Folgen, dass der Käufer seine Zusagen bisher nicht einlöste. Auch vor diesem Hintergrund muss der OB erklären, wie er diese 60.000 Euro vor den Bürgern vertreten will. Wir sind der Auffassung, dass hier Steuergelder auf unverantwortliche Weise - zudem am Gemeinderat vorbei - ausgegeben worden sind.

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