Petitionsausschuss lässt Gnade vor Recht ergehen

Die einer Mutter aus Enzberg angedrohte Erzwingungshaft beschäftigte mich schon mehrmals im Blog. Zuletzt Anfang März. Jetzt hat der Landtag den Karlsruher Regierungspräsidenten aufgefordert, Gnade vor Recht ergehen zu lassen. Das ist das Ergebnis eines Petitionsverfahrens. Die Abgeordneten haben richtig entschieden und den Behörden Grenzen gesetzt. Es ging letztlich nicht mehr um das eigentliche Thema Schulschwänzerei, sondern um das Augenmaß auch von Verwaltungshandeln. Die Stadtverwaltung Mühlacker wollte mit aller behördlichen Macht die Bezahlung eines zweiten Bußgeldes zum gleichen Fall durchsetzen, das Amtsgericht unterstützte sie dabei.

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