Einzelhandel: Schlusspunkt nach drei Jahren

Für die Ansiedlung von Einkaufsmärkten gelten in der Region Nordschwarzwald künftig einheitliche Regeln auf der Basis des Landesplanungsgesetzes. Die Vorgaben sichern einerseits die verbrauchernahe Grundversorgung, dämmen gleichzeitig Verdrängungswettbewerbe zwischen den Gemeinden ein. Damit hat die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Nordschwarzwald gestern in Altensteig einen Schlusspunkt unter einen dreijährigen Prozess gesetzt, der von den Sprechern aller Fraktionen als Kompromiss bewertet wurde. Ein Kompromiss, der sowohl dem traditionellen, gewachsenen Einzelhandel in den Innerortslagen Rechnung trage, wie auch kleineren Gemeinden entgegen komme.

Ich sagte für die CDU-Fraktion, die Festsetzungen würden keinen Eingriff in die Planungshoheit der Gemeinden bedeuten, sie hätten eine Ordnungsfunktion und würden einem Wildwuchs vorbeugen. Wichtig ist für uns, dass durch die Änderung die wohngebietsnahe Versorgung ermöglicht wird. Obwohl großflächiger Einzelhandel - beginnt mit 800 qm Verkaufsfläche - nur in Kommunen mit zentralörtlichen Funktionen erlaubt ist, schaffen wir erstmals ein Ventil für Gemeinden, die Kleinzentren sind und die keine zentralörtliche Aufgabe haben: Auch bei ihnen ist großflächiger Einzelhandel möglich, wenn Nachbargemeinden damit nicht beeinträchtigt werden. Damit haben wir ein flexibles Instrument geschaffen, mit dem alle gut leben können.

Allerdings werden nicht alle Gemeinden zufrieden sein. Zum Beispiel Neuenbürg. Dort haben wir einen zweiten Versorgungskern abgelehnt. Eine Bewertung im Blog meines Fraktionskollegen Michael Seiss.

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