Regulär, planmäßig und somit im 10-Jahres-Rahmen: Mehr Licht für die Bäume

In unserem Stadtteil Großglattbach hält sich das Gerücht, der Forst fälle im Bereich des geplanten Windparks Großglattbach und somit auf städtischem Boden Bäume im Vorgriff auf den Bau der Windräder. Ich forschte als Kreisrat nach bei der zuständigen Abteilung des Landratsamtes nach. Ergebnis: Da ist nichts dran, was auch logisch ist, denn der Bauantrag der Kommunalpartner für die vier Windräder ist – wie berichtet – noch nicht genehmigt.

Die Öffentlichkeit übersieht meist, dass nach einem Ja der Baurechtsbehörde noch nicht die Bagger anrollen. Nach einer Baugenehmigung gibt es noch eine weitere Hürde: Die Beteiligung an den Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land (Onshore) durch die Bundesnetzagentur. Damit wird die finanzielle Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wettbewerblich ermittelt.

Wettbewerb und günstige Preise

Statt festen staatlichen Vergütungen bestimmt der Markt den Preis. Betreiber bieten an, für wie viel Cent pro Kilowattstunde Strom sie ihre Anlage betreiben möchten. Den Zuschlag erhalten die günstigsten Gebote. Das senkt die Kosten für den Verbraucher. Dazu legt die Bundesnetzagentur zu festen Terminen (wie dem 1. Mai oder 1. August) Ausschreibungsvolumina fest. Damit steuert die Politik, wie viel neue Leistung zu bestimmten Zeiten gebaut werden darf, um die nationalen Klimaziele zu erreichen, so die in Bonn angesiedelte Bundesbehörde. Der Antrag für den Windpark Großglattbach bei der Bundesnetzagentur kann jedoch erst gestellt werden, wenn die Kosten der Anlage feststehen – dazu gehört auch, welche Auflagen das Landratsamt in der Genehmigung macht und welche finanziellen Folgerungen daraus entstehen.

Was sagt nun der Leiter des Kreisforstamtes, Andreas Roth, zu den Abholz-Gerüchten?  Seine Antwort auf meine Nachfrage im Original:
 
Bei der aktuellen Maßnahme handelt es sich ausdrücklich um eine reguläre, planmäßige Holzerntemaßnahme. Grundlage ist die sogenannte Forsteinrichtung, ein Zehn-Jahres-Plan, der die forstwirtschaftlichen Maßnahmen festsetzt und zwischen dem Forstamt, der Stadt Mühlacker als Waldeigentümerin sowie der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt ist. Der Plan sieht für die betroffenen Bestände zwei Eingriffe pro Jahrzehnt vor, wobei einzelne Bäume oder kleine Gruppen von drei bis vier Bäumen entnommen werden, um der natürlichen Verjüngung Licht zu verschaffen. Da der letzte Eingriff vor rund fünf Jahren stattfand, ergibt sich der aktuelle Zeitpunkt aus diesem Rhythmus.
Ein Zusammenhang mit der geplanten Windkraftanlage besteht nicht.

Eine formelle naturschutzrechtliche Prüfung ist nicht erforderlich, da keine entsprechenden Schutzkategorien vorliegen. Dennoch werden Naturschutzbelange gewissenhaft berücksichtigt: Habitatbäume die besondere ökologischen Strukturen aufweisen werden markiert und bleiben stehen. Darüber hinaus gibt es in unmittelbarer Nähe ein größeres Waldrefugium (Bannwald) in dem die Forstwirtschaft ebenfalls ruht. So entstehen zusammenhängende Lebensräume und Vernetzungsmöglichkeiten für sensible Tierarten.


Zuständig für die Durchführung dieser Maßnahme ist das Forstamt Enzkreis, das von der Stadtverwaltung Mühlacker mit der Waldbewirtschaftung beauftragt wurde. Das eingeschlagene Holz bleibt im Eigentum der Stadt und wird durch das Forstamt vermarktet.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
 

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