Geplanter Windpark Großglattbach: Noch fehlen Unterlagen

Der Antrag aller Fraktionen muss noch vom Gemeinderat behandelt werden

Voraussetzung für die Baugenehmigung von Windrädern durch die Landratsämter ist die vorherige Ausweisung eines Standortes als Vorranggebiet im Regionalplan. Wie steht es um den geplanten Windkraft-Standort WE 11 bei Großglattbach? Mit der Rechtskraft des Teilregionalplanes Windkraft für die Region Nordschwarzwald wurde die erste Hürde am 1. Juli 2026 genommen.

Wie ist der Sachstand bei dem im Juni 2025 von den Kommunalpartnern beim Landratsamt Enzkreis eingereichten Antrag auf Genehmigung?

Meine Fragen als Kreisrat an die Erste Landesbeamtin beim Landratsamt Enzkreis, Dr. Hilde Neidhardt, und deren Antworten:

Aktuell werden die Antragsunterlagen vervollständigt. Es müssen unter anderem noch Unterlagen zu den Themen Naturschutz, Waldinanspruchnahme, Gewässer (insbesondere Grundwasser) und Boden vorgelegt werden.

Welche Schritte stehen noch aus?

Wenn die aktuell noch fehlenden Unterlagen eingereicht sind, muss nochmals die Vollständigkeit des Antrags geprüft werden. Kann diese bejaht werden, erfolgt die Beteiligung der in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden.  

Wie ist der weitere Zeitplan? 

Da der weitere zeitliche Ablauf vom Einreichen vollständiger Unterlagen abhängt, kann zum weiteren Zeitplan keine Aussage getroffen werden.  

Welche Gesetze werden bei der Beurteilung des Bauantrags angewandt?

Die für den Windpark erforderliche und beantragte immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt andere, das Vorhaben betreffende Genehmigungen ein. So schließt sie z.B. die Baugenehmigung, die Genehmigung zur Umwandlung von Wald und eventuell erforderliche Befreiungen ein.

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung darf nach § 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) nur erteilt werden, wenn die Vorschriften zum Immissionsschutz und alle anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die beim Bau und Betrieb dieses Windparks zu beachten sind, nicht entgegenstehen. Solche  andere öffentlich-rechtliche Vorschriften  sind beispielsweise die Vorschriften des Immissionsschutzrechts, des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts, des Natur- und Artenschutzrechts,  luftverkehrsrechtliche Vorschriften, denkmalschutzrechtliche Vorgaben und Regelungen zum Schutz von Grundwasser und Boden.  

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