Stuttgarter Windplan-Panne bringt die Region Nordschwarzwald unerwartet in eine Vorzugsposition
Seltsam. Da schickt das Landesministerium für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) dem Verband Region Stuttgart (VRS) dessen Entwurf eines Teilregionalplanes Windkraft zum Nacharbeiten zurück. Ein Vorgang, nicht gerade alltäglich unter Regionalplanern, in diesem Fall aber zudem von besonderer – auch politischer – Brisanz ist. Denn diese Entscheidung der obersten Landesplanungsbehörde, angesiedelt beim MLW, verzögert die Windrad–Verfahren in der Region Stuttgart um Monate - wohl bis weit ins Jahr 2027 hinein.
Doch der Regionalverband mit Sitz in der Stuttgarter Kronenstraße schweigt, äußert sich keinen Deut dazu, verschickt schon gar keine seiner sonst so gelungenen Pressemitteilungen. Er stellt nur eine knappe Information auf seine Web-Seite. Seltsame Windstille im Windpark.
Dafür äußert sich das Ministerium auf meine heutige Anfrage, lässt keinen Zweifel an den Verursachern dieser Panne, sieht die Fehler ausschließlich beim VRS, Die aber kann sich niemand erlauben just auf einem solchen Feld der Kontroversen, auf denen mit harten Bandagen gekämpft wird. Befürworter und Gegner schenken sich nichts. Im Zweifelsfall entscheiden die Gerichte. Windkraft-Planungen und die Sicherung ihrer rechtlichen Basis sind inzwischen eine gute Einnahmequelle für Fachanwälte. Leute, die sich darauf spezialisiert haben. Die kleinste Schwachstelle kann die Planung vor dem Kadi schnell scheitern lassen. Die Erfahrung mit Klagen gegen Windrad-Standorte zeigen dies.
Also: Die Schuldigen für diese Panne sitzen beim VRS, sagt das Ministerium. Weil der Verband Region Stuttgart trotz frühzeitigen Hinweisen des MLW auf die Schwachstellen des Planes nicht reagiert, geschweige denn sie berücksichtigt habe. Millionen Euro, die bereit liegen, können somit noch nicht ausgegeben werden, weil es beim Genehmigungsverfahren hakt. Nicht nur das: Erklärtes Ziel der Grün-Schwarzen-Landespolitik ist es, potenzielle Windkraftstandorte nicht zum Wackeln zu bringen, sondern sie rechtssicher zu machen, und beim Tempo gleich mehrere Gänge zuzulegen. Der Südwesten will nachholen.
Nach dem offiziellen Energieatlas Baden-Württemberg liefen im März 2025 insgesamt 788 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 1.875 MW. Zusätzlich waren 147 weitere Anlagen genehmigt, aber noch nicht in Betrieb. Nur drei Prozent der Windräder in Deutschland stehen in Baden-Württemberg. Die größten Windkraftländer sind Niedersachsen mit 20,5 Prozent, Brandenburg (14 Prozent) sowie Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen mit jeweils 14 Prozent. Bayern kommt auf gut vier Prozent.
Regionalpläne sollen den Weg für den deutlichen Ausbau der Anlagen zur Erzeugung von Windenergie freimachen. Dazu will auch der Verband Region Stuttgart beitragen. Im Entwurf seines Teilregionalplanes sind immerhin 90 Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen auf rund 1,9 Prozent der Regionsfläche vorgesehen. Damit wird das gesetzliche Mindestziel sogar um ein Zehntel überschritten. Aber der Plan liegt nun vorerst auf Eis.
Drei Monate Zeit für den Einspruch des Ministeriums
Die Landeshauptstadt sowie die Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Rems-Murr und Ludwigsburg - die württembergischen Kernlande bilden diese Region. Doppelt so viel Vorranggebiete wie sie der Regionalverband Nordschwarzwald (NSW) gesichert hat will der Verband Region Stuttgart ausweisen. Während nun die dicht besiedelte Zentrumsregion Stuttgart wohl bis Herbst 2027 auf ihren Teilregionalplan Windkraft warten muss, kann der Nordschwarzwald frohlocken. Der wurde zwar später fertig, aber sein Windräder-Plan ist seit 1. Juli 2026 rechtskräftig. Denn das Ministerium erhob in der Drei-Monate-Frist nach Einreichung der Planung keine Einwände. Die Causa Region Stuttgart belegt, dass die oberste Landesplanungsbehörde genau draufschaut. Beim Regionalplan Nordschwrazwald gab es demnach nichts zu beanstanden. Und das, obwohl die Geschäftsstelle des RV NSW in Pforzheim personell weitaus sparsamer besetzt ist als die des VRS in Stuttgart.
Regionen Nordschwarzwald und Stuttgart liefern mehr als 1,8 Prozent
Die Region Stuttgart zählt 2,8 Millionen Einwohner auf einer Fläche 3653,96 Quadratkilometer – dagegen leben in der Region Nordschwarzwald 651.000 Menschen auf 2.339,88 Quadratkilometer. Oder: 260 Personen leben im Nordschwarzwald auf einem Quadratkilometer, 762 in der Region Stuttgart. Zu Beginn des Verfahrens argwöhnten manche Nordschwarzwälder, das Land Baden-Württemberg erwarte, dass die Region zwischen Sternenfels und Alpirsbach mehr als die geforderten 1,8 Prozent ihrer Fläche für die Windkraft ausweist, damit der Ballungsraum Stuttgart unter der Zielmarke bleiben könne, und man trotzdem das Soll erreicht. Doch das trat nicht ein. Der Nordschwarzwald bringt 2,2 und damit 0,4 Prozent mehr auf seiner Fläche ein, Stuttgart aber auch mehr, wenn auch nur plus 0,1 Prozent. Immerhin.
Die Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart fasste Anfang Dezember 2025 den Satzungsbeschluss über den Windkraft-Standorte-Entwurf. Vorausgegangen waren zwei Beteiligungsrunden. Insgesamt gingen mehr als 10.000 Stellungnahmen von Kommunen, Behörden, Verbänden und Bürgerinnen und Bürgern ein. Nach dem Satzungsbeschluss muss der Plan dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW) angezeigt werden. Erst nach dem Anzeigeverfahren und der anschließenden öffentlichen Bekanntmachung wird die Teilfortschreibung verbindlich. Dieses Verfahren ist für Regionalpläne inzwischen an die Stelle der früheren Genehmigung getreten.
Nordschwarzwald hat jetzt die Nase vorn
Der Regionalverband NSW (Oberzentrum: Pforzheim), bestehend aus dem Stadtkreis Pforzheim, dem Enzkreis sowie den Kreisen Calw und Freudenstadt war erst am 11.März 2026 so weit: Eine breite Mehrheit des Regionalparlaments stimmte im Mühlacker Rathaus zu. Nachdem Stuttgart nun nachsitzen muss, haben die Nordschwarzwälder erstmals bei dem Teilregionalplan Windkraft die Nase vorn.
Eine Unstimmigkeit auf der Website des Verbands Region Stuttgart: Die englische Windkraft-Seite nennt eine erwartete Rechtskraft bereits für April 2026, während die aktuelle deutsche Seite zu den laufenden Änderungsverfahren weiterhin formuliert, das Windkraftverfahren werde wieder aufgenommen, sobald ein Planentwurf erarbeitet und von der Regionalversammlung beschlossen wurde.
Fachleute sprechen von einem Desaster. Das wird am Beispiel Kreis Ludwigsburg deutlich, der zur Region Stuttgart gehört. Einen Windpark kann das für den eigentlichen Bauantrag zuständige Landratsamt oder die untere staatliche Verwaltungsbehörde eines Stadtkreises nur genehmigen, wenn die entsprechende Fläche bereits im rechtswirksamen Regionalplan als Gebiet für regionalbedeutsame Windkraftanlagen (Vorranggebiet) festgelegt ist. Die Windkraft im Landkreis Ludwigsburg stand kurz vor einem nie da gewesenen Schub, schreibt die Stuttgarter Zeitung.
Mindestens 120 Millionen Euro Investitionen im Kreis Ludwigsburg vertagt
Der Landkreis Ludwigsburg wollte bei der Windkraft durchstarten, weiß die Ludwigsburger Kreiszeitung. Beim Landratsamt stapeln sich demnach die Anträge zum Bau von insgesamt 24 Anlagen, verteilt auf sieben potenzielle Vorranggebiete. Ob Vorranggebiete verändert werden müssen, gilt als offen. Fest steht, dass der neue Plan nicht vor Herbst 2027 rechtskräftig sein wird.
Die Investitionen müssen jedenfalls warten. Ein typisches modernes 5-MW-Windrad an Land kostet heute im Durchschnitt etwa fünf bis sechs oder sieben Millionen Euro. Nehmen wir einen Stückpreis von fünf Millionen Euro, dann warten mindestens 120 Millionen Euro darauf, investiert zu werden. Vorsichtig gerechnet. Millionen, die dafür sorgen könnten, dem von der Politik, allen voran von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gewünschten Konjunktur-Aufschwung zusätzliche Schubkraft zu verschaffen.
Ministerium: Gewarnt und nicht gehört
Schlamperei beim Verband Region Stuttgart? Offene Worte dazu findet der Sprecher des Ministeriums, Benjamin Hechler: Der Windplan des Verbands Region Stuttgart ist fehlerhaft und muss dringend überarbeitet werden. Das ist ärgerlich, ändert aber nichts am Gesamtbild: Baden-Württemberg kann das Flächenziel von 1,8 Prozent für die Windenergie erreichen. Noch sind wir nicht am Ziel. Wir können aber stolz darauf sein, wie weit die zwölf Regionalverbände im Land insgesamt mit ihren anspruchsvollen Windkraftplanungen bereits gekommen sind.
Bei der Region Stuttgart gab es handwerkliche und rechtliche Fehler, die nicht übergangen werden können, schreibt der Ministeriumssprecher heute auf meine Anfrage für diesen Blog-Beitrag. Das haben wir dem Verband im März mitgeteilt. Unter anderem wurden zahlreiche FFH- beziehungsweise Vogelschutzgebiete trotz Warnung nicht ordentlich berücksichtigt und selbst gesetzte Kriterien nicht durchgängig angewandt. Diese Fehler müssen jetzt so schnell wie möglich behoben werden..
Projektierer müssen sich auf Plan verlassen können
Gerade bei der Windkraft muss die Planung rechtssicher sein, betont Hechler. Schon bei möglichen Standorten einzelner Windräder gebe es zahlreiche Versuche, gegen Planungen vorzugehen. Projektierer müssten sich deshalb darauf verlassen können, dass die planerische Grundlage trägt. Es wäre nach Meinung des Ministeriums niemandem geholfen, wenn ein fehlerhafter Plan später vor Gericht angreifbar ist, weil nicht ordentlich gearbeitet wurde, und dadurch noch mehr Zeit verloren ginge. Das gehöre zur Investitionssicherheit, auf die Unternehmen in Baden-Württemberg setzen können müssen.
Die entstandenen Fehler nennt der Sprecher behebbar. Jetzt liege es am Verband Region Stuttgart, die notwendigen Prüfungen und Abwägungen zügig nachzuholen und das Verfahren zum Abschluss zu bringen.
Zum Prozess schreibt das Ministerium außerdem:
Der Verband Region Stuttgart hat seinen Windplan im Dezember 2025 als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss wurde gemeinsam mit den Plan- und Abwägungsunterlagen gemäß § 13a Absatz 2 Landesplanungsgesetz dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) als oberste Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde angezeigt. Mit der Bestätigung der Vollständigkeit der Unterlagen wurde eine Dreimonatsfrist für eine Rechtsprüfung bis zum 23. März 2026 in Lauf gesetzt. Die Rechtsprüfung des MLW ergab, dass die bisherige Planung des Verbands erhebliche handwerkliche und rechtliche Fehler aufweist. Der Verband hat zum einen die Vorgaben zur FFH-Verträglichkeit nicht eingehalten und zum anderen seine selbstgesetzten Planungskriterien zum sogenannten Überlastungsschutz nicht für alle Vorranggebiete gleichermaßen angewandt. Dies führte zu rechtlichen Einwendungen im Sinne der Paragrafen 13a Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes, die das MLW gegenüber dem Verband mit Schreiben vom 23. März 2026 erhoben hat.
Klartext aus dem Ministerium. Es muss Labsal sein auf die Seele des Klaus Mack (CDU), Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender des Regionalverbandes sowie Sascha Klein, der Verbandsdirektor, die ihre Gremien beharrlich davor warnten, selbstgesteckte Planungsziele der Opportunität, Einsprüchen oder dem politischen Spiel zu opfern, sondern – einmal formuliert - streng und konsequent an ihnen festzuhalten. Auch deshalb verfügt der Regionalverband Nordschwarzwald jetzt über einen rechtskräftigen Windplan.
Ironie: WE 11 bestand Ministeriumstest, ist seit zwei Monaten rechtskräftig. Eberdingen gestoppt
Während der Windkraftstandort WE 11, also im Wald von Großglattbach und damit in der Region NSW, rechtskräftig festgesetzt ist, müssen die Eberdinger auf ihren wohl noch bis 2027 warten, da in der Region Stuttgart liegend: Es ist der projektierte Windpark Nussdorf-Eberdingen. Ein Projekt, das ein Unternehmen für die Gemeinde Eberdingen betreut. Bis zu sieben Windräder könnten hier errichtet werden. Den Bauantrag habe man zwar noch nicht eingereicht. Dennoch verzögere sich das Vorhaben nur, schreibt die Stuttgarter Zeitung. Ähnliches passiert beim Windpark, geplant zwischen Eberdingen-Hochdorf und Vaihingen-Enzweihingen auf Vaihinger Gemarkung mit vier Anlagen. Die Eidgenossen zeigen sich trotz allem zuversichtlich, ihre Vorhaben umsetzen zu können - wenn auch mit Verzögerung.

Dieser Rückschlag für Eberdingen entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Denn noch Mitte April 2026 versuchten just die Gemeinden Eberdingen und Wiernsheim, das Mühlacker Vorranggebiet Windkraft WE 11, selbst noch nach Verabschiedung des Teilregionalplanes, auszuhebeln. In einem vierseitigen Brief an das Landesministerium für Landesplanung und Wohnen fassten sie ihre Bedenken gegen das zwischen Großglattbach und Serres, nahe der Kreis- und Regionsgrenze zu Eberdingen, liegende Vorranggebiet WE 11 zusammen. Sie meinen, die von einem Stadtwerke-Verbund, darunter den Stadtwerken Mühlacker, dort geplanten vier Windräder seien nicht weit genug von der Mini-Siedlung Sonnenberg entfernt, die zu Nussdorf, einem der drei Ortsteile der Gemeinde Eberdingen gehört.
Und? WE 11 bestand den Ministeriumstest, ist seit zwei Monaten rechtskräftig, das Landratsamt Enzkreis kann die Baugenehmigung erteilen. Die Standorte in Eberdingen sind vorerst gestoppt. Das Landratsamt Ludwigsburg muss weiter warten und würde gern das tun, was es sollte - die Anträge für die 24 Windräder genehmigen. Somit ist steht vorerst weiterhin in Ingersheim die einzige Windmühle im Kreis Ludwigsaburg, finanziert und gebaut von einer Bürgerenergiegenossenschaft.
Aktuelles zur Windkraft:
Der Bundesverband WindEnergie (BWE) warnt vor erheblichen Folgen für regionale Wertschöpfung, Arbeitsplätze, Klimaschutz und Energieversorgung, sollten die Pläne der Bundesregierung für EEG und Netzpaket nicht korrigiert werden Er spricht von unausgegorenen Gesetzesplänen, insbesondere die komplexen Wechselwirkungen von regulatorischen Eingriffen würden schon heute reale Investitionen gefährden, weil keine Folgeabschätzungen vorliegen. Nur so kann die unabhängige, resiliente und bezahlbare Stromversorgung gewährleistet werden, die Deutschland angesichts der fossilen Energiekrisen dringend benötigt. Weiterlesen
Offshore- und Onshore-Windenergie sind entscheidende Säulen für Energieunabhängigkeit, Klimaschutz und eine bezahlbare Stromversorgung. Der BWE fordert die Bundesregierung deshalb auf, die anstehenden Gesetzesvorhaben praxistauglich zu gestalten. WindSeeG sowie EEG-Novelle und Netzanschlusspaket müssen Investitionen ermöglichen, statt sie durch drohende Ertragseinbußen zu erschweren. Weiterlesen
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