Dann mal los - Hintergründiges eines Widerspruchs
Harte Tage liegen hinter Gemeinderat und OB. Nervenaufreibende zumal. Zuerst ein fast einstimmig gefasster Beschluss Ende Juli aufgrund eines gemeinsamen Antrags aller Fraktionen, dann der Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den zentralen Punkt der Entscheidung - was wiederum dazu führte, ausgerechnet jenes zu tun, was beim Mühlacker Stadtparlament verpönt ist: Ratssitzungen in den Ferien.

Aber das war diesmal nicht zu umgehen. Der Widerspruch des OB, durch den er doch noch dem Enzkreis den Bau eines 80-Personen-Wohnheimes ermöglichen wollte, was wiederum die Fraktionen durch ihren gemeinsamen Vorstoß verhindert hatten, zwang die Stadträte zum Nachsitzen. Am Dienstag, den 11. - um 18.30 Uhr rückten wir im Rathaus an.
Ein Termin, der in meinem Familienleben eigentlich eine feste Größe ist, der Geburtstag meiner Mutter – sie wäre an diesem Tag 110 Jahre alt geworden. Ein Gedanke von mir an sie und schon war ich wieder beim aktuellen Streitpunkt in der Mühlacker Kommunalpolitik mit Ausstrahlungen bis ins Landratsamt des Enzkreises an der Pforzheimer Güterstraße.
Darf der Landkreis das 5,4-Millionen-Euro-Projekt am Wallfahrtsweg und somit am Rand der Eckenweihersiedlung bauen – trotz Widerstandes vor Ort, strengster Ablehnung durch die lokalen Freien Wähler und Sozialdemokraten, inzwischen auch durch CDU, LMU und FDP, sowie der von den einen früher, von anderen erst später offenkundig gewordenen Unverträglichkeit mit der vorhandenen Bebauung. Vor einem Jahr stimmte der Gemeinderat, wiewohl nicht Bauherr, den Plänen zu. Dies sollte eine Einrichtung zur vorläufigen Unterbringung (VU) werden, in denen die Geflüchteten bis zu maximal zwei Jahren bleiben. Wenn die Frist abgelaufen ist, sie danach jedoch noch keine eigene Wohnung haben, gelten sie als obdachlos. Und fallen damit in die Zuständigkeit die Städte und Gemeinden. Sie müssen generell dafür sorgen, alle Menschen unterzubringen, die kein Dach überm Kopf haben – egal, ob Einheimischer, Zugereister, Brandopfer, Flüchtling. Das nennt sich just bei den Geflüchteten die Anschlussunterbringung (AU). In der bleiben sie, bis sie Wohnung und Arbeit haben. Der Flaschenhals heißt Wohnungsmarkt. Bezahlbarer Wohnraum fehlt seit Jahren, Asylbewerber aus Kriegs- oder Armutsländern verschärfen den Mangel. So bleiben die Flüchtlinge aus Afghanistan, Syrien, Türkei oder Schwarzafrika die Letzten in der Schlange. Und die beißen bekanntlich die Hunde.
Mehrjährigen Schaden befürchtet
Gewitzte Kommunalpolitiker indessen wissen: VU drückt AU! Wer vom Landkreis als Stadt oder Gemeinde ein VU-Domizil bekommt, spart Geld, hält dies fast schon für ein Geschenk. Die Zahl der vorläufig Untergebrachten wird von Land und Kreis angerechnet auf die Zahl derer zur Anschlussunterbringung. Da sind wir bei des Pudels Kern: Für die VU bezahlt zu 100 Prozent das Land, für die AU müssen ausschließlich die Kommunen aufkommen. Ergo: Wenn Mühlacker eine VU erhält, leben zwar nicht weniger Geflüchtete in der Stadt, aber das Rathaus muss nicht für alle bezahlen. Der OB bezifferte bei einer Ablehnung des vom Enzkreis vorgesehenen VU-Baues am Wallfahrtsweg in der Sitzungsvorlage für den Gemeinderat - Nummer 140/2026 - den mehrjährigen Schaden für die Stadt auf mehrere Millionen Euro. Dies wiederum war der einzige Grund für ihn zum Widerspruch, über den der Gemeinderat innerhalb von zwei Wochen entscheiden musste. Der Gemeinderat hatte in den letzten Juli-Tagen die Zustimmung zum VU-Standort Wallfahrtsweg - bei nur zwei Gegenstimmen (OB Stephan Retter und CDU-Stadtrat Tobias Scheytt) zurückgezogen, ohne im Gegenzug einem konkreten neuen Standort in Mühlacker zuzustimmen. Das Stadtparlament machte zugleich deutlich, sich einen anderen Standort auf der Markung durchaus vorstellen zu können.

Denn niemand im Gemeinderat will den kostspieligen Verzicht auf ein VU-Projekt. So gesehen bestand und besteht trotz formalem OB-Widerspruch in der Sache gar kein wirklicher Widerspruch zwischen Retter und uns Stadträten. Doch bekanntlich ist nicht die Stadt, sondern der Landkreis der Bauherr. Die eigentliche Entscheidung fällt in Stuttgart, Karlsruhe, vor allem aber in Pforzheim. Weil das Land alle Kosten übernimmt, muss das Regierungspräsidium im Einklang mit dem Ministerium für Justiz und Migration einverstanden sein. Dieses Vorspiel ist also Sache des Landratsamtes als unterer staatlicher Verwaltungsbehörde, der der Kreistag nicht hineinreden darf. Die Kreisräte kommen erst dann zum Zuge, wenn es um die konkrete Umsetzung geht: Planung, Bauantrag, die Ausschreibung der Arbeiten, Vergabe…
Zwar braucht der Landkreis nicht das Ja der Standort-Gemeinde, er könnte auch gegen deren Willen bauen, wenn ihm Grund und Boden, aber auch die Baugenehmigung durch die Baurechtsbehörde sicher sind. Aber die Kreisverwaltung setzt auf Harmonie. Falls der Gemeinderat seinen Beschluss vom Juli 2025 aufheben sollte, würden wir das Projekt nicht weiterverfolgen, da uns eine vertrauensvolle sowie konstruktive Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden insbesondere im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung sehr wichtig war und ist, macht Holger Nickel als zuständiger Dezernent des Landkreises in einer Antwort an mich als Kreisrat deutlich. Schon am 24. November 2025 hatte Nickel vor dem zuständigen Kreistagsausschuss Richtiges gesagt: Die Stadt Mühlacker habe sich zunächst mehrheitlich für einen anderen Standort ausgesprochen. Der Gemeinderat habe aber die finale Entscheidung für diesen Standort (Wallfahrtsweg) getroffen und die Landkreisverwaltung maße sich nicht an, die örtlichen Begebenheiten besser beurteilen zu können. (Quelle: Protokoll, Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss des Kreistags, 24. November 2025, S. 90 ff)
Im Dezember 2025 beschloss der Kreistag den Bau der Unterkunft im Eckenweiher. Lange davor, schon am 28. Juli 2025, hatte der Gemeinderat von Mühlacker die Priorisierung des Vorschlags der Stadtverwaltung den Standort "Wallfahrtsweg" für die Schaffung von Unterkünften zur vorläufigen Unterbringung von Geflüchteten durch den Enzkreis zu verwenden. Die Entscheidung fiel zwischen den beiden Standorten im Eckenweiher: „Wallfahrtsweg“ und „Grünfläche östlich der Kerschensteiner Schule“.
Entscheidung von 2025 unter großem Druck der Zuweisungszahlen
Zur Erinnerung: Mühlacker stand unter Druck: Die Stadt war mit der Unterbringung der Flüchtlinge so im Rückstand, dass die Stadt allein von Mai bis Juli 2025 genau 206.646 Euro Fehlbelegerabgabe an den Enzkreis bezahlen musste, um jene Gemeinden zu entschädigen, die mit Wohnraum für uns einsprangen. Vom August 2024 bis November 2025 Mühlacker waren insgesamt 839.453 Euro fällig. Es ist, als ob Geld einfach verbrannt wird, brachte ein Ratskollege seine Gefühlslage auf den Punkt. Zeit war also Geld. Deshalb stimmte ich für den Wallfahrtsweg - wenn auch weniger aus Überzeugung und trotz zahlreicher Besucher aus der Siedlung auf den Zuhörerbänken, sondern durch die Macht der Fakten sowohl im Gemeinderat als auch im Kreistag. Denn auf der Fläche bestand und besteht Baurecht, der Landkreis hätte also rasch starten können. Für die städtische Fläche östlich der Kreisberufsschule hätte zuerst ein Bebauungsplan aufgestellt werden müssen. Zeitdauer: mindestens ein Jahr.

Ich kündigte damals aber an, bevor die Pläne umgesetzt werden, müsse der Bedarf nochmals überprüft werden und an diese Zusage halte ich mich. Denn dieser Zeitpunkt war da, als beim Baurechtsamt der Stadt Mühlacker Mitte Juni 2026 der Bauantrag einging. Gleichzeitig wurde bekannt, dass der Enzkreis seine ersten vorläufigen Unterkünfte wieder schloss. Die Landes-, Bundes- und Europapolitik meldete deutlich gesunkene und immer noch sinkende Asylbewerberzahlen. Muss da ein sowieso für nicht ideal gehaltene Platz mit einem Wohnheim bebaut werden?
Ich schrieb den interfraktionellen Antrag auf Rücknahme der Zustimmung der Stadt sonntags an den Oberbürgermeister – und alle machten mit. Somit war die überwiegende Mehrheit des Gemeinderates für die Kehrtwende sicher. Und so fiel am 27. Juli, somit fast auf den Tag ein Jahr nach dem Ja, das glasklare Nein und sorgte erwartungsgemäß damit im Landratsamt für Verärgerung. Der Landrat lehnte eine Neuplanung an einem anderen Standort in einer ersten Reaktion strikt ab. Wir haben keine personellen Ressourcen mehr. Als ich mit ihm telefonierte, klang es zwar noch nicht so hart, im Schreiben an den lieben Stephan wenige Stunden danach schon. In der Mail vom 4. August an mich: Ich hatte Ihnen am Telefon bereits avisiert, dass die Kreisverwaltung derzeit keine Ressourcen für weitere Standortplanungen in Mühlacker hat und dies auch keine "Strafmaßnahme" gegenüber der Stadt Mühlacker darstellt.
Immerhin. Klar war relativ rasch, trotz zunächst gegenteiligen Eindruckes, dass nicht der Landrat entscheidet, sondern der Kreistag. Er werde, so Bastian Rosenau, einen eventuellen Antrag der Stadt Mühlacker auf einen neuen Standort dem Kreistag zur Entscheidung vorlegen. Meine CDU-Fraktion, von mir extra deshalb zu einer digitalen Sitzung eingeladen, pensionierte sich nach einer durchaus längeren Debatte fest: Sie werde einen Antrag der Stadt auf einen neuen Standort unterstützen. Ähnliche Signale erhielt ich aus anderen Fraktionen des Kreistags. Am Freitag vor der Entscheidung über den Widerspruch ermöglichte Holger Nickel einen Besuch der VU des Landkreises im Gewerbegebiet von Knittlingen – die Blaupause für den Wallfahrtsweg. Meine Gemeinderatskollegen Theo Seemann, Vorsitzender der LMU-Fraktion, und Dr. Peter Napiwotzky hatten von der, zurzeit nur zu 37 Prozent belegten Einrichtung einen guten Eindruck. Das Gebäude passt von Höhe, Ausmaß und Volumen ins Gebiet. Und das unterscheidet diese Immobilie von der, die der Enzkreis am Wallfahrtsweg plant / e.
Schon beim Gespräch in Knittlingen zeichneten sich zwei Punkte ab: Natürlich wäre es dem Landkreis am liebsten, so Nickel, wenn der Gemeinderat das Projekt am Wallfahrtsweg doch noch ermöglichen würde. Sollte aber am Dienstag der Beschluss doch dagegen fallen, womit er wohl rechnete, werden wir uns Gesprächen nicht verweigern.

Mühlackers Rathauschef und sein Widerspruch. Retter forderte wohl von Rosenau deutliche Worte gegen den Ausstiegsbeschluss des Gemeinderates, blieb somit zuerst ein Stück auf dem Abwehrkurs des Landrates, kehrte aber wieder relativ rasch den Pragmatiker in ihm heraus. Entscheidend sei, so Retter jetzt, dass der Enzkreis in Mühlacker eine VU baue. Am Montagnachmittag, einen Tag vor der Entscheidung über den Widerspruch, zeichnete sich ab, dass der OB seinen eigenen, knapp zwei Wochen alten Beschlussvorschlag an den Gemeinderat für Dienstag, 11. August, kassierte und so auf die veränderte Gefechtslage reagierte. Denn in seinen und des Baubürgermeisters mit einzelnen Räten geführten Gesprächen zeichnete sich ab, dass die Mehrheit gegen seinen Widerspruch stand. Aber was dann? Jedenfalls griff der Verwaltungschef einen Formulierungsvorschlag aus einer Räte-Runde auf, mit der in der Sache wieder Einheit entstehen könnte. Und so war es. Die meisten Fraktionen signalisierten schon am Montagabend die Zustimmung zu diesem neuen Beschlussvorschlag. Eine Fraktion tagte erst eine Stunde vor Beginn der Ratssitzung, einigte sich ebenfalls auf ein Ja, und als Retter danach im Ratssaal die Öffentlichkeit mit dem neuen, wesentlich kürzeren Antrag überraschte, war die Messe eigentlich schon gelesen und der Landkreis einverstanden. Nach einer zehnminütigen Sitzungsunterbrechung fiel der einstimmige Beschluss: Unter Berücksichtigung der zuletzt vorgebrachten Punkte zum VU-Standort Eckenweiher wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Enzkreis einen neuen Standort für eine VU zu suchen und die Frage der Kostentragung zu klären.
Die Zuhörer, so viele wieselten, zeigten sich zufrieden mit dem Ergebnis.
Ernsthafte Suche nach Alternativen
Ein interfraktioneller Antrag hat Seltenheitscharakter im Mühlacker Stadtparlament. Umso stärker ist der Einigungsdruck Allen ist klar, dass wir uns nun auf einen Standort einigen müssen. Eine dritte Chance wird es nicht geben. Theo Seemann schickte schon am Freitag vor der Widerspruchssitzung eine Liste von Standortvorschlägen auch aus anderen Fraktionen an den Oberbürgermeister, der zusagte, alle prüfen zu lassen, doch alle schaffe man bis Dienstag nicht. War auch klar. Inzwischen lieferte ich für die CDU-Fraktion weitere Standort-Varianten zwecks Prüfung ab. Zügig soll beraten werden, aber nicht unter Zeitdruck.

Bleiben wir beim Formalen. Beide Seiten gingen aufeinander zu. Formal genommen besteht der Widerspruch des OB weiter, weil er am 11. August nicht auf Antrag aus dem Gremium erneuert worden war. Retter konnte sein Gesicht wahren und mit dem Rat zu neuer Einheit finden. Aus meiner kommunalpolitischen Erfahrung heraus halte ich das für den besten Weg. Eine solche Entscheidung umsetzen zu wollen, ohne den Verwaltungschef an seiner Seite zu haben, ist allemal schwieriger selbst für den Gemeinderat als Hauptorgan der Stadt. Eine Verwaltung kann verzögern, verhindern, behindern, tricksen – sie kann aber auch das Gegenteil dessen tun. Dieses Gegenteil ist wohl eher Marke Mühlacker.
Das letzte Kapitel kann noch nicht geschrieben werden. Doch die eine oder andere Lehre lässt sich bereits aus dieser Geschichte ziehen. Wenn der Rathauschef bei der Sitzung Ende Juli in Richtung der zahlreichen Zuhörer aus dem Eckenweiher sagte, er sei dem Wohle aller 26.000 Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, nicht nur den 220 aus dem Eckenweihern, so ist das formal richtig. Doch wiegen zum Beispiel 1400 Mühlhäuser schwerer als 4000 Enzberger oder 1000 aus dem Heidenwäldle? Wo ist das Maß der Dinge und der Größen? Entscheidend ist doch die Sache – und wenn Interessen gegeneinanderstehen, müssen OB und Gemeinderat sich die Zeit nehmen zu einem Ausgleich und zum Versuch, einen Kompromiss zu finden. So wie jetzt.
Offen gesagt: Erschwerend wirkte sich in der Debatte um die Suche nach einem neuen Wohnheim-Standort die Befürchtung aus, überall auf Ablehnung zu stoßen nach dem Motto: Man muss nur laut und lange dagegen schreien, dann lässt sich das verhindern! Ich sehe die Gefahr auch, lasse sie aber bezüglich des Eckenweiher nicht gelten. Die Ablehnung dort war leise, ohne öffentliche Aktionen, ohne Dauerpräsenz in den Leserbriefspalten der Lokalzeitungen. Der Bauantrag des Enzkreises machte – von den Planern sicherlich nicht so gewollt – die Unverträglichkeit des Projektes mit der Umgebung deutlich. Spätestens zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Inhalts des Bauantrags Mitte Juni 2026 konnte es kein Vertun mehr geben. Als Basis ein 44 Jahre alter Bebauungsplan, ein Gebäude mit fast tausend Quadratmeter Wohnfläche, die die Grenzen des Grundstücks sprengen. Selbst im beigefügten Datenblatt zum Antrag wird unumwunden eingeräumt: Aufgrund des erforderlichen Raumprogramms und der hierfür notwendigen Anzahl von Holzmodulen kann das Gebäude innerhalb der festgesetzten Baumgrenze nicht vollständig angeordnet werden.

Verändert hat sich für das Eckenweiher in den vergangenen Wochen und Monaten einiges. Der Erfolg der Migrationspolitik der Schwarz-Roten Koalition im Bund wird mit dem Rückgang der Flüchtlingszahlen deutlich, der Druck ließ nach, dafür veränderte sich zeitlich parallel dazu die lokale Lage eher zum Negativen: Als täglich zu erduldenden optischen Horror empört immer noch manche Menschen aus der Siedlung die entlang der Osttangente zwischen Mahle und Welsche Wiesen in die Höhe gewachsene Logistikhalle mit ihrer grau-schwarzen, massiven, vom Eckenweiher aus als nahezu erdrückend empfundenen Einheitsfront. Davor auch noch einen Wohnheim-Komplex zu knallen, kann in dieser Stimmungslage als willkürlich und ungerecht gelten, gipfelnd in der Frage: Weshalb gerade alles bei uns? Ein solcher Wohnheim-Bau angrenzend an die Mahle-Logistikhalle - beides passt nicht neben- und nicht zueinander. Die 2025 eingeweihte Logistikhalle, 16.500 Quadratmeter groß, in zwei Einheiten teilbar mit einer nutzbaren Höhe von zwölf Metern - ein fester, massiver Riegel zwischen Eckenweiher und Osttangente.
Deshalb: Nein zur weiteren Bebauung des Grünstreifens zwischen Logistikhalle und Wallfahrtsweg, ob nun als Wohnheim oder für andere Zwecke. Egal, wer dort bauen sollte. Und egal, wer darin wohnen würde. Geflüchtete oder Nicht-Geflüchtete.
Zurück auf los, sagte mein Ratskollege Ulrich Hagenbuch. Dann mal los.
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