Wohnheim-Pläne des Enzkreises am Wallfahrtsweg - OB blockiert Ratsbeschluss durch seinen Widerspruch
Es geschieht wahrlich höchst selten, dass alle Fraktionen des Gemeinderats der Stadt Mühlacker gemeinsam einen Antrag einreichen. Dass die Stadtverwaltung auf diesen heute vorliegenden interfraktionellen Antrag so negativ reagiert, lässt mich staunend zurück. Das Thema: Der vom Enzkreis geplante Bau eines Wohnheimes für Geflüchtete am Wallfahrtsweg im Eckenweiher.

Der Antrag wurde mit überwältigender Mehrheit angenommen, doch Oberbürgermeister Stephan Retter legte gleich Widerspruch ein, da er Nachteile für die Stadt sieht. Über den Widerspruch entscheidet der Gemeinderat in einer Sondersitzung am 11. August 2026 - so lange wird die Entscheidung von heute Abend nicht umgesetzt. Weist der Gemeinderat in zwei Wochen den Widerspruch zurück, gilt der Beschluss von heute.
Die CDU stimmt dem interfraktionellen Antrag zu. Hier zum Herunterladen: A-26-23-32-Interfraktioneller-Antrag-Wohnheim-Eckenweiher.pdf
Der Beschluss: 1. Die Stadt Mühlacker zieht die Zustimmung vom Juli 2025 zu den Wohnheimplänen des Enzkreises am Wallfahrtsweg (Eckenweiher) angesichts des Rückgangs der Zahl der Geflüchteten zurück. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen der Zurücknahme der Zustimmung zu klären. 3. Die Stadt Mühlacker ermöglicht dem Enzkreis, bei nötigem Bedarf an einem anderen Standort eine VU mit bis zu 80 Plätzen zu bauen. (www.muehlacker.de) (bei 2 Nein-Stimmen und einer Enthaltung).
Meine namens der Fraktion heuite Abend abgegebene Stellungnahme im Wortlaut:
Nicht nur als Stadtrat, sondern auch als Kreisrat verweise ich zur Einordnung der Dinge auch auf die Kreistagsvorlagen: Nr. 119 aus dem Jahr 2025 und Nr. 69 aus dem Jahr 2026. Thema ist jeweils der geplante Wohnheimbau für Geflüchtete am Wallfahrtsweg in Mühlacker, vom Regierungspräsidium Karlsruhe im Einvernehmen mit dem Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg 2025 genehmigt – nachdem das RP zuerst dafür keine Notwendigkeit sah.
Der Enzkreis betrieb vor gut sieben Monaten im Rahmen der vorläufigen Unterbringung noch 21 Unterkünfte. Die Gesamtkapazität betrug zirka 1.050 Plätze (Stand: Dezember 2025). Die sprunghaft angestiegenen Zugangszahlen hätten in den letzten Jahren einen möglichst schnellen Aufbau neuer Unterbringungskapazitäten notwendig gemacht (Vorlage 119 / 2025). Um der gesetzlichen Verpflichtung zur Aufnahme weiterer Menschen zeitnah nachzukommen, hätten auch unwirtschaftliche Objekte genutzt werden müssen, so die Kreisverwaltung.

Jetzt, sieben Monate später, nachstehend die Antwort, die ich am 10. Juli 2026 vom zuständigen Dezernenten des Landratsamtes, Holger Nickel, erhielt auf meine Kreistagsanfrage nach dem aktuellen Bedarf aufgrund eines für uns auch als Kreisräte überraschenden Berichtes der PZ.
Inzwischen sind – ich zitiere den Dezernenten - wie von der Kreisverwaltung der PZ auf Anfrage mitgeteilt, planmäßig sechs Unterkünfte in Kämpfelbach, Kieselbronn, Maulbronn, Neulingen, Straubenhardt und Wiernsheim mit 267 Plätzen weggefallen. Aktuell sind damit ca. 57 % der Plätze belegt. Bis zu einer dato vom Enzkreis noch geplanten Inbetriebnahme einer Unterkunft am Wallfahrtsweg werden, wie angekündigt, weitere Unterkünfte wegfallen. Danach ist mittelfristig weiterhin ein Abbau von ca. 320 Plätzen (Wegfall von zirka 400 Plätzen und Aufbau von etwa 80 Plätzen) der Vorläufigen Unterbringung geplant, auch wenn ein stärkerer Rückgang der Zugangszahlen genauso möglich sei wie ein erneuter Anstieg der Zugangszahlen. Denn es gebe keine neuen Erkenntnisse über die in den nächsten Jahrzehnten zu erwartenden Zugangszahlen. Die aktuellen Zugangszahlen bewegen sich laut Enzkreis auf einem konstanten und ungefähr dem Vorjahr entsprechenden Niveau.
Der Enzkreis geht von einer bleibenden Grundstruktur über 20 bis 30 Jahre mit 600 Plätzen aus, die immer vorgehalten würden. Einer davon wäre das Heim im Wallfahrtsweg. Ich sehe durchaus, dass wir uns auf zwei verschiedenen Ebenen bewegen – der aktuelle und der langfristige Bedarf.
Ich hatte bei der Gemeinderatsitzung im Juli 2025 und im Kreistag im Dezember 2025 für mich persönlich, aber auch für die CDU-Fraktion erklärt, wenn es auch schwerfalle, würden wir für den Standort Wallfahrtsweg im Eckenweiher stimmen. Denn die Zahl der Geflüchteten in der Anschlussunterbringung sei unverändert hoch, wachse womöglich noch, Mühlacker habe ein Defizit in der Unterbringung und bezahle eine Fehlbelegerabgabe an den Enzkreis, brauche also dringend weitere Unterkünfte für Geflüchtete. Dies war ein Akt der Verzweiflung, Aber ich habe immer betont, nachzulesen auch im MT, vor dem Bau des Wohnheimes müsse der aktuelle Bedarf überprüft und der Beschluss bei einer entspannteren Lage aufgehoben werden. Diese Zusage halten CDU-Fraktion und ich ein. Glaubwürdig sein – hier lassen wir uns von der Stadtverwaltung auch durch solche Vorlagen wie der heutigen nicht den Schneid abkaufen, schon gar nicht ins Boxhorn jagen
Dass ein solches Wohnheim am Wallfahrtsweg zur kreisweiten Notfallreserve - oder Grundversorgung genannt - in diesem 20- bis 30-Jahr-Konzept wäre bei gleichzeitigem Abbau der Zahl der unwirtschaftlichen Unterkünfte spricht auch gegen das Projekt: Ein Reserve-Heim, eingezwängt zwischen Mahle-Halle und einstöckiger Wohnbebauung – das wäre maximal zu vertreten gewesen, wenn es nicht anders gegangen wäre, um rasch zu Unterkünften zu gelangen, weil dort Baurecht besteht.
Aber jetzt? Ein klares Nein. Dort richteten Menschen ihr eigenes kleines Refugium ein _ Menschen, die ihr Leben lang brav ihre Steuern bezahlen, ordentliche Bürger sind, sich einbringen in die Gemeinschaft – und die plötzlich auf der anderen Seite des Wallfahrtsweges auf eine zehn Meter hohe Mauer blicken sollen – quasi bis zum Lebensende. Es nicht die Art der Nutzung, es sind die massiven Bauformen neben Einfamilienhäusern, die Protest in der Siedlung auslösen. Das Fass zum Überlaufen brachte in jüngster Zeit die Mahle-Halle, genehmigt nach einem 44 Jahre alten Bebauungsplan – der würde auch angewandt bei dem Wohnheim. Zu viel, zu massiv… und dann, so scheint es, werden auch noch Ausgleichsmaßnahmen nur halbherzig umgesetzt. Das ist das zentrale Problem. In den nächsten Tagen wird es Initiativen aus dem Gemeinderat geben, den Bebauungsplan „Welsche Wiesen“ aus dem Jahr 1984 zu überarbeiten, dies mit einer Veränderungssperre zu sichern und besagte Ausgleichsauflagen unter die Lupe zu nehmen.
Und nun zu den Einwänden der Stadtverwaltung gegen den interfraktionellen Antrag.
Wir haben mit solchen Einwänden schon gerechnet. Wenn der Enzkreis ein Wohnheim für die vorläufige Unterbringung baut, werden der Stadt diese Plätze doppelt auf ihre Unterbringungszahl angerechnet. Richtig! Es sei denn, es gebe keine Personen zum Anrechnen mehr. Das Contra lassen wir deshalb nicht gelten. Wenn die Verwaltung schreibt, dann müsse die Stadt den dann nicht mehr durch den Landkreis gedeckten Bedarf an Unterbringungsplätzen selbst decken – fragt man sich, wo sind denn momentan diese Plätze? Es gibt sie nicht!
Kommen wir nun zur Kostenerstattung für die beim Enzkreis aufgelaufenen Planungskosten für dieses Projekt. Der Betrag liegt nach meiner Kenntnis zwischen 100.000 und 200.000 Euro. Grundsätzlich ist die Forderung der Mehrheit des Kreistags richtig, weshalb ich dem Antrag auch zustimmte – aber er muss auch rechtlich sauber sein und begründet werden können. Da hege ich in diesem Einzelfall große Zweifel. Statt stehenden Fußes die Forderung aus dem Landratsamt nach Kosten-Ersatz zuzustimmen, muss zuerst eine juristische Prüfung erfolgen. Der Vorlage 119/2025 zur Kreistagsentscheidung am 6. Dezember 2025 beigefügt war ein nichtöffentlicher Projektbericht von Stadt Mühlacker und Enzkreis, gefertigt vom Planungsbüro lennermann krämer architekten in Karlsruhe.

Der Projektbericht trägt kein Datum, er wurde am 12. November 2025 in das Ratsinformationssystem des Kreistages hochgeladen. Der Projektbericht mit dem Lageplan für Eckenweiher - Wallfahrtsweg Flst. 2443, mit Grundrissen und Lageplänen, erkennbar und genannt für den Standort am Wallfahrtsweg – diese Pläne finden sich im Bauantrag an die Baurechtsbehörde der Stadt Mühlacker wieder – nur minimal verändert. Was verwundert ist der Werbecharakter dieses Projektberichtes für den Holzmodulbau befasst. Der Grundrissmix des Hauptgebäudes aus verschiedenen Wohnungsgrößen (ein, zwei, drei und vier Zimmer) ermögliche eine differenzierte, bedarfsgerechte Unterbringung der Geflüchteten. Je nach Zimmerbelegung fänden rund 80 Personen Platz. Die Holz-Modulbauweise decke sich mit den Vorgaben der Holzbau - Offensive Baden-Württemberg. Ein Plan von der Stange?
Die Kostenschätzung der lennermann krämer architekten vom 22. September 2025 für das Bauvorhaben beläuft sich auf 5.440.433,12 Euro.
Weil der Enzkreis mit dem Abschluss des Erbpachtvertrages wartet, bis die Baugenehmigung vorliegt, werden hier keine irgendwie gearteten Entschädigungen zu bezahlen sein.
Das weitere Abschreckungsmodul der Stadtverwaltung heißt Fehlbelegerabgaben an den Landkreis, sollten diese Plätze nicht geschaffen werden können. Die Stadtverwaltung Mühlacker sieht keine Veranlassung, die Bedarfsplanung des Landkreises in Frage zu stellen, heißt es in der Vorlage. Man fragt sich unweigerlich, ob die Stadtverwaltung die Stadt ist. Der Gemeinderat sieht dies anders – und der Gemeinderat ist bekanntlich das Hauptorgan der Stadt. Und das entscheidet für die Stadt.
Also nun zu den Zahlen.
Mühlacker bekam von 1. Mai 2025 bis 30. April 2026 zur Anschlussunterbringung 220 Personen zugewiesen, weniger als zunächst nach der Prognose erwartet. Seit wenigen Tagen liegt die neue Prognose für Mühlacker vor. In den nächsten zwölf Monaten rechnet der Enzkreis nach der mittleren Variante mit 80 Geflüchteten für Mühlacker in einem Jahr. Die Zahlen erhielt ich heute vom Landratsamt.
Zeitdruck oder nicht mehr? ich zitiere aus der Vorlage vom Dezember 2025, also zum Zeitpunkt der Entscheidung des Kreistages. „Um der Verpflichtung des Enzkreises zur vorläufigen Unterbringung nachkommen zu können, ist ein zügiger Beginn der Bauarbeiten erforderlich.“ (Achtung: Aussage vom Dezember 2025). Ein Bezug des Gebäudes bis Ende 2027 erscheine realistisch, so die Botschaft vor gut sieben Monaten. Mit einem Baubeschluss im Dezember 2025 würde die Erstellung und Einreichung des Bauantrags zum Jahreswechsel erfolgen. Mit der Baugenehmigung wäre im März 2026 zu rechnen. Anschließend würde die Ausschreibung der Bauleistungen erfolgen. Im Juli 2026 würde dem Kreistag der Vergabevorschlag für den Modulbau vorgelegt werden. (…) Der Baubeginn vor Ort wäre für Oktober 2026 vorgesehen. Wir erinnern uns: Ursprünglich geplant Dezember 2025.

Die Dringlichkeit schwand. Jetzt, gut sieben Monate später, hat sich alles nach hinten verschoben. Voraussichtlich im ersten Quartal 2027 (ursprünglich im Juli 2025) werde dem Kreistag der Vergabevorschlag für den Modulbau vorgelegt und der Kreistag solle sich mit dem Thema erneut befassen können.
Soll heißen: Dass auch im ersten Quartal 2027 nochmals über den Bedarf gesprochen werden könne, so in der Vorlage Nr. 69/2026. Die durch den interfraktionellen Antrag im Gemeinderat von Mühlacker losgetretene Debatte wäre also im ersten Quartal 2027 im Kreistag erfolgt. Ergebnis: offen.
Die Fertigstellung des Gebäudes war nun für 2028 (ursprünglich 2027) vorgesehen.
Wir stellen fest:
1. Seit einem Zeitpunkt X im Jahr 2025 bezahlen wir keine Fehlbelegerabgabe mehr. Bis heute warten wir noch auf Daten, bis wann wir diese Abgabe an den Enzkreis überweisen mussten
2. Die Stadt kaufte inzwischen als Unterkunft für Geflüchtete das Hotel Post, richtete die alte Feuerwache dafür her, mietete dazuhin für maximal vier Jahre für teures Geld Container am Lienzinger Tor an. Die Container sind bis jetzt nur zur Hälfte belegt und wie mächtig und mit Nachdruck hat die Verwaltung gedrängt, diese anzumieten. Die CDU-Fraktion blieb standhaft und lehnte ab. Wir wissen, dass ein Drittel der von der Stadt angemieteten Wohnungen nicht genutzt wird – aktuelle Zahlen gibt es hier bisher nicht.
3. Zu all dem kommt der Plätze-Abbau beim Enzkreis, wie dargestellt, der weitergeht. Dass der Unterbringungsdruck deutlich nachließ, belegt auch die Tatsache, dass der Enzkreis für das Wohnheim einen deutlich späteren Bezug vorsieht.
Niemand würde es verstehen, wenn trotz dieser deutlichen Entspannung – auch eine positive Folge der entsprechenden Politik der Bundesregierung und der EU – ein Wohnheim im Eckenweiher für 5,5 Millionen Euro gebaut werden würde. Egal,

wer es baut, der Steuerzahler muss dafür blechen, über die Kommune oder das Land: Es ist Geld des Steuerzahlers.
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