Kleine Fristen-Kunde

Manchen Windkraft-Standorte-Gegnern, vesuchten Planungsverzögerern und Energie-Besserwissern ins Stammbuch geschriebn - die Fristen! Das gaben Bund und Land den Regionalverbänden vor:

  • Frist zur Erreichung der Flächenziele: Die Bundesländer müssen bis zum 31. Dezember 2027 ihre festgelegten Flächenziele für Windenergie erreichen.
  • Frist in Baden-Württemberg: Das Landesplanungsgesetz BW (2023) nennt den 30. September 2025 als Frist für den Satzungsbeschluss der Teilregionalpläne für Wind- und Solarenergie.
  • Auswirkungen bei Fristversäumnis: Werden die Teilflächenziele nicht fristgerecht erreicht, tritt eine sogenannte „Super-Privilegierung“ ein. Das bedeutet, dass Windkraftanlagen im gesamten Außenbereich des Planungsraums privilegiert sind, auch außerhalb ausgewiesener Windenergiegebiete.
  • Bestandsplanungen: Bestehende Konzentrationszonen, die bis zum 01. Februar 2024 wirksam ausgewiesen wurden, genießen Bestandsschutz, höchstens jedoch bis zum 31. Dezember 2027. 

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