Auf Persönlicher-Eindruck-wirkt-schwerer-Tour
Windräder I:
Mein Kreistagskollege Professor Dr. Erik Schweickert und ich sind sich in puncto Windkraft-Anlagen in unserer Region des Öfteren nicht einig. Doch in einem stimmen wir voll überein: Forst-BW, ein Tochterunternehmen des Landes Baden-Württemberg, muss die Vermarktung von Staatswaldflächen für Windenergie außerhalb der von den Regionalverbänden ausgewiesenen Vorranggebiete umgehend stoppen. Im Enzkreis betrifft dies auch eine Fläche südlich und südwestlich von Mühlacker, die seitens der staatlichen Forstverwaltung Forst BW bereits im Jahr 2022 ausgeschrieben wurden.
Von bis zu 13 Anlagen war die Rede, die im Plattenwald über Dürrmenz und Lomersheim hätten entstehen können; bis der Regionalverband Nordschwarzwald – was manche auf der Platte gerne ausblenden - die Flächen mit Rücksicht auf die FFH-Gebiete, wo gemäß der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie Tiere und Pflanzen besonderen Schutz genießen, aus dem Teilregionalplan Windkraft strich. Im Nachgang hatte die Forstbehörde des Landes ausdrücklich erklärt, auf die Regionalplanung Rücksicht zu nehmen. Auch wenn das Windparkprojekt im Plattenwald vom Betreiber VSB Deutschland wegen der fehlenden planungsrechtlichen Grundlage derzeit nicht weiterverfolgt wird, muss die Behörde Forst-BW das Thema endgültig zu den Akten legen.
Windräder II
Laut Pforzheimer Zeitung (Ausgabe Mühlacker vom 15. April 2026) wollen die Gemeinden Eberdingen und Wiernsheim gemeinsam eine schriftliche Demarche auf den Weg nach Stuttgart bringen, um doch noch das Vorranggebiet Windkraft WE 11 auszuhebeln. Auf vier Seiten fassen sie ihre Bedenken gegen diese Fläche im Wald an der Grenze zwischen Großglattbach und Serres zusammen - wohltuend: gänzlich ohne Schärfe.
Der Eberdinger Gemeinderat stimmte vor drei Tagen formell zu. In dem Schreiben an das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen wird nochmals deutlich, dass es allein um juristische Finessen geht. Die Frage aller Fragen: Sind die von einem Stadtwerke-Verbund, darunter den Stadtwerken Mühlacker, dort geplanten vier Windräder weit genug von der Mini-Siedlung Sonnenberg entfernt, die zu Nussdorf, einem der drei Ortsteile der Gemeinde Eberdingen gehört? Je nach Auslegung der Gesetze reichen die bei Wochenendhausgebieten mindestens 500 Meter aus oder sie bleiben unter den 850 Metern, die bei normalen Wohnsiedlungen verlangt werden. Wir ersuchen das Ministerium (…) um Prüfung des Sachverhaltes. Ein angesichts der juristischen Differenzen ein durchaus verständliches Verlangen.
Nein, Kaffeesatz-Leserei will ich nicht betreiben, aber die Prognose wagen, dass das Ministerium schon gewaltige Bedenken haben müsste, um anzuordnen, das WE 11 auszugliedern und in einem gesonderten Verfahren mit der dann dritten Offenlage auf Reise zu schicken. Just dies hatte die Verbandsversammlung des Regionalverbandes bei ihrer Sitzung Mitte März im Mühlacker Rathaus abgelehnt und dann den Teilregionalplan Windkraft mit breiter Mehrheit verabschiedet.
Das Werk mit den 49 Vorranggebieten in den Landkreisen Freudenstadt, Calw, dem Enzkreis und der Stadt Pforzheim liegt inzwischen bim Ministerium vor, das drei Monate Zeit hat zur Prüfung. Bleiben Einwände der obersten Landesplanungsbehörde aus, kann der Regionalplan vom Regionalverband als Satzung verkündet werden, erhält somit Rechtskraft. Nun können die zuständigen Kreisbehörden über Bauanträge für Windräder entscheiden – oder die Gegner vor den Kadi ziehen.
Wildwuchs allein wegen WE 11
Die Krux: Um Windmühlen schneller genehmigen zu können, strich des Land die Regelung, wonach diese Regionalpläne vom zuständigen Ministerium nicht mehr förmlich abgesegnet werden müssen. Stattdessen muss der Landesbehörde der neue Teilregionalplan nur angezeigt zu werden. Beim vorherigen Genehmigungsverfahren konnten die Chef-Landesplaner ein Werk durchwinken, kritische Teile aber von der Genehmigung ausnehmen. Im jetzigen Anzeigeverfahren wandert das Gesamtwerk an den Absender retour, wenn auch nur ein einziges Vorrangebiet beanstandet wird. Der Regionalverband müsste dann mit allem nochmals ins Verfahren – mit Beteiligung und allem drum herum. Nicht nur das – Mit-Warten müssten auch die Investoren, die schon jetzt mit den Hufen scharren. Verschenkt wäre dann die Zeit für die bisherigen Verfahren. Und ob der Regionalverband dann noch die Frist schafft, innerhalb derer er die Windkraft-Standorte steuern muss, also bis Ende September 2025, erscheint fraglich. Verpasst er diese, sind Windmühlen einfach privilegierte Vorhaben, die überall dort gebaut werden dürfen, an denen die Voraussetzungen vorliegen. Ein Wildwuchs in unserer Region? Alles nur wegen WE 11 in Glabbich? Ich wage die Prognose, dass das Ministerium dies nicht wagen wird.
Sonst wären 49 Vorranggebiete auf einen Schlag weg. Und das trotz des hohen landespolitischen Ziels, die Windkraft auszubauen. Das wäre wie die berühmte Faust aufs Auge.
Windräder III
War es nur ein ungünstiger Termin oder aber die Befürchtung, seine wohlbehüteten Vorurteile gegen die Windkraft revidieren zu müssen durch die Macht des Faktischen des Alltags - und die persönliche Sicht auf 11 Windräder im Straubenhardter Forst? Jedenfalls bot die CDU-Fraktion im Gemeinderat von Mühlacker am Samstag nach Ostern eine Persönlicher-Eindruck-wirkt-schwerer-Tour an. Hans Vester, mein Kollege im Kreistag und im Vorsitz einer Regionalverbandsfraktion, war auf Anhieb bereit, vor Ort bei einem Rundgang durch den Windpark zu führen. Die CDU lud öffentlich dazu ein – bewusst auch die Kritiker der Windkraft-Pläne die Großglattbach. Schade, dass niemand aus der BI teilnahm. Ach ja, ich hab‘ es vergessen: Man ist ja für Windkraft, aber nicht vor der eigenen Haustür.
Viel Erfolg wünsche ich jedenfalls den Gemeinden Eberdingen und Wiernsheim für ihre spannende Informationsfahrten rund um moderne Windkraftanlagen ein. Vor Ort erhalten Sie Einblicke in Technik, Planung und Auswirkungen der Windenergie direkt an & in den Anlagen durch Fachleute!
Windpark Magolsheim & Böttinger Buch war gestern, Bürgerwindrad Ingersheim: folgt am 25. April 2026, 10:30 Uhr, Treffpunkt? Lerchenhof 2, Ingersheim im Kreis Ludwigsburg. Die Anmeldung übernahm die Lokale Agenda Eberdingen 21. Sie unterstützt die Organisation der Fahrten und bietet bei Bedarf eine Mitfahrgelegenheit an. Anmeldungen per Mail an: lokale_Agenda_eberdingen@outlook.de
Windräder IV
Während das Landratsamt Enzkreis schon an der Genehmigung von WE 11 arbeitet, führen manche noch Nachhutgefechte zur Verabschiedung des Teilregionalplanes Windkraft. Bürgermeister Heiko Faber aus Kieselbronn, bei den Freie-Wähler-Fraktionen in Kreis und Region mit an der Spitze, geht der Frage nach, ob ich befangen gewesen sei beim Beschluss über den Windkraft-Plan, weil ich Aufsichtsratsmitglied der Stadtwerke Mühlacker bin und just diese, mit fünf anderen kommunalen Werken, den Windpark Großglattbach verwirklichen wollen.
Lieber Kollege Faber, nicht der Aufsichtsrat der Stadtwerke Mühlacker entscheidet über diese Investition, sondern der Aufsichtsrat des Energieversorger-Verbundes Kommunal-Partner.
Vorher fragen, hilft!
Und die Genehmigungsbehörde, also das Landratsamt Enzkreis, braucht zwar ein rechtskräftiges Vorranggebiet, um eine Anlage genehmigen zu können: Doch in ihren Händen liegen noch weitere Instrumemnte. Zu Beispiel die Technische Anleitung Luft (TA Luft). Wenn sie eingehaltgen werden kann, zählen nackte Mindestabstände nicht. Dier TA Luft wiegt schwerer.



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