Die Idylle vom Notarzt und der kleinen Schwarzwald-Klinik trügt
(Fortsetzung zu: Die Klinik-Entscheidung 2/5)
Weil das Vertrauen in den RKH-Vorstand zumindest strapaziert, aber auch gelitten hatte in der Enzkreeis-Kliniken-Debatte, sollte eine neutrale Stelle die Vorschläge der Unternehmensspitze bewerten: die Beteiligungsverwaltung. Personell sind solche Stellen meist unterbesetzt, obwohl sie eime starke Rolle spielen müssten. Sie dürfen es nicht damit bewendet sein lassen, einmal im Jahr öffentlich dem Gemeinderat oder Kreistag den gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsbericht zu präsentieren, gelegentlich leider mit veralteten Daten, was wohl in der Natur der Sache liegt.
Meist an das Finanzdezernat angebunden, soll diese Abteilung die Beteiligung der Kommune an anderen oder eigenen Unternehmen koordinieren, verwalten und Strategien entwickeln, die die Kommune als Gesellschafter optimale Erträge einbringt. Nicht nur das: Beteiligungsverwalter haben auch die Vertreter der Kommune rechtlich und finanzpolitisch zu beraten. Deshalb sollen sie die Sitzungsvorlagen für die Aufsichtsräte ebenfalls erhalten – natürlich vor der Sitzung!
Nicht von allen geliebt: die Beteiligungsverwaltung
Doch einen solchen Ratgeber lieben manche Stadt- oder Kreisräte ganz und gar nicht, halten den Beteiligungswächter für überflüssig und die Vorlagen-Überlassung an ihn für verzichtbar. Denn diese kommunal abgeordneten Aufsichtsräte wähnen sich häufig im Vollbesitz der Wissens- und Entscheidungskenntnisse, sobald sie in das Kontrollgremium gewählt worden sind.
Häufig anzutreffen ist diese Auffassung etwa bei manchen Aufsichtsräten von Stadtwerken. Im Enzkreis dagegen sind zwei Vertreter der Beteiligungsverwaltung immer dabei. Einer davon: der Finanzdezernent des Landkreises, Frank Stephan. Aus Vertrauen bat ich am Ende der Kreistagssondersitzung Kliniken am 19. Januar um eine Bewertung und Empfehlung für die zu treffenden Entscheidungen durch die Beteiligungsverwalter.
Der Rat des Beteiligungsmanagements in diesem aktuellen Fall: Die Situation mit vielfältigen Aspekten sei sehr komplex, einzelne Entscheidungen stünden in einem direkten Zusammenhang zueinander. Es sei offensichtlich, dass die Grundsatzentscheidung zur Einstellung oder zur Fortführung des Stationären Betriebs in Neuenbürg elementar sei und zeitnah erfolgen müsse. Diese biete zum Beispiel die Möglichkeit, intensiv in die Überlegungen einer Nachnutzung zu gehen. Fragen wie die Transformation des Standortes in Neuenbürg, der Aufbau eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) sowie die Entscheidung über einen Neubau am Standort Mühlacker müssten möglichst zeitnah folgen. Das Beteiligungsmanagement empfahl, trotz der schwierigen Lage zeitnah zu beschließen, was auch letztlich geschah.
Nur 16 von 89 Betten für die Grundversorgung in der Raumschaft Neuenbürg
Die Ausarbeitung der Beteiligungsverwaltung lag erstmals zur Aufsichtsratssitzung am 10. März 2026 vor und wurde, zumindest in der CDU-Kreistagsfraktion, in den anschließenden Beratungen vor dem entscheidenden Kreistagsplenum als das klarste, fundierdeste und überzeugendste Papier empfunden. Leider ging es in ihrer Gesamtheit in der medialen Öffentlichkeit etwas unter. Manche Journalisten setzen eben auf die schnelle Schlagzeile und nehmen sich nicht die Zeit, zum Beispiel diese neun Seiten zu studieren, die Finanzdezernent Frank Stephan ausgearbeitet hatte. Die Zustimmung der Unionsfraktion zur letztlich beschlossenen Konzeption stützt sich auf die Empfehlungen des Stephan-Papiers. Es verbindet interne und externe Sichtweisen, bezieht die Kreisfinanzen und die Umlagendebatte - am Beispiel Birkenfeld - sowie die Aufgaben der Städte und Gemeinden zu einer Gesamtschau zusammen. Das ist der große Pluspunkt.
Riesengroße Überraschung: Von den derzeit 89 Betten im Krankenhaus Neuenbürg sind nur 16 Betten mit Patienten aus dem Bereich der Grundversorgung in der Inneren Medizin für die Raumschaft belegt. Die Mehrzahl der Betten erbringe überwiegend elektive Leistungen der Orthopädie und Rheumatologie, also das Gelenkzentrum Nordschwarzwald, die nicht Teil der Notfall- und Akutversorgung seien. Das sind geplante medizinische Untersuchungen oder Behandlungen, die nicht dringend notwendig sind und nicht unmittelbar nach Diagnosestellung erfolgen müsse.
Es besteht nach Auffassung des Finanzdezernenten Frank Stephan die Möglichkeit, eine zukunftsorientierte Gesundheitsversorgung für den Enzkreis zu entwickeln und dies mit einer wirtschaftlichen Sanierung zu verbinden. Zuvor war er zum Ergebnis gekommen, dass der Enzkreis die Sanierung beider Häuser gleichzeitig finanziell nicht stemmen kann. Dazu würden etwa 50 Millionen Euro fehlen.
Wenn in Leserbriefen zur umstrittenen Schließung eine Idylle beschrieben wurde vom Notarzt um die Ecke, der kurze Wege garantiert und den Patienten schnell in die Neuenbürger Klinik bringt, wo der eingelieferte Mensch liebevoll versorgt wird, so trifft dies die Lage nicht (mehr). Liebevoll schon – aber sonst? Da muss der Patient erst mal nach Neuenbürg kommen. Dazu passt, was Fabian Bunzel, Geschäftgsführer der Enzkreis-Kliniken, auf meine Kreistagsanfrage nach dem Rettungsdienst am 25. März 2026 antwortete:
Die Zahl der Rettungsdienste, die den Standort Neuenbürg anfahren, ist seit Jahren rückläufig. Hintergrund ist insbesondere die zunehmende Spezialisierung in der Notfallversorgung. Viele Krankheitsbilder werden heute unmittelbar in dafür besonders ausgestattete Krankenhäuser transportiert. So werden etwa Herzinfarkte in Kliniken mit Herzkatheterlabor, wie zum Beispiel Mühlacker, verbracht. Vergleichbares gilt für zahlreiche weitere Akuterkrankungen, unter anderem Schlaganfälle. Auch die strukturellen Voraussetzungen in Neuenbürg begrenzen das notfallmedizinische Spektrum. Am Standort besteht lediglich eine IMC-Station, jedoch keine Intensivstation.
Bereits deshalb können schwerer erkrankte oder instabile Patientinnen und Patienten regelmäßig nicht nach Neuenbürg disponiert werden. Auch im chirurgischen Bereich ist das Leistungsspektrum begrenzt. Da dort keine Allgemeinchirurgie vorgehalten wird, werden etwa unklare Bauchschmerzen oder vergleichbare Akutfälle direkt in Krankenhäuser mit entsprechender chirurgischer und bei Bedarf gynäkologischer Versorgungsstruktur transportiert.
Hinzu kommt, dass hüftgelenksnahe Femurfrakturen aufgrund der gesetzlichen und strukturellen Anforderungen seit einigen Jahren am Standort Neuenbürg nicht mehr erbracht beziehungsweise abgerechnet werden können. Die notfallmäßige Versorgung in Neuenbürg konzentriert sich daher im Wesentlichen auf einfachere internistische und unfallchirurgische Fälle.
Greifen wir den Rat der Beteiligungsverwaltung auf und klopfen das Konzept für ein MVZ daraufhin ab, wie dieses für Neuenbürg aussehen könnte.
Die RKH MVZ Enzkreis-Kliniken gGmbH ist eine Tochtergesellschaft der RKH Enzkreis-Kliniken gGmbH und betreibt aktuell medizinische Versorgungszentren an mehreren Standorten. In Mühlacker werden derzeit ein gastroenterologischer Sitz, ein hausärztlicher Sitz sowie ein Viertelsitz Orthopädie betrieben. In Neuenbürg unterhält die Gesellschaft bereits heute ein rheumatologisches MVZ mit einem KV-Sitz sowie ein orthopädisches MVZ mit einem KV-Sitz.
Beide Sitze in Neuenbürg übernehmen bereits heute einen wesentlichen Teil der ambulanten Versorgung am Standort und sind zugleich maßgeblich für die Generierung der stationären Fälle verantwortlich, informiert Geschäftsführer Bunzel in einer Mail an die CDU-Fraktion, die Details angefordert hatte. Insbesondere bei einer Verlagerung der stationären Orthopädie nach Mühlacker seien diese ambulanten Strukturen von zentraler Bedeutung, um weiterhin Patienten für den stationären Bereich zu gewinnen.
Nach der Einstellung der stationären Versorgung ist vorgesehen, das derzeit im Klinikgebäude befindliche MVZ an einen besser geeigneten Praxisstandort innerhalb von Neuenbürg zu verlagern und dort weiterzuentwickeln, sofern sich im Nachnutzungskonzept für die Krankenhausimmobilie das MVZ nicht sinnvoll integrieren lassen würde. Der Kreistag beschloss aber, zunächst vorrangig einen Standort im jetzigen Krankenhaus-Areal prüfen zu lassen.
Entsprechend der bisherigen Konzepte soll das MVZ insbesondere um einen hausärztlichen Sitz erweitert werden, um die ambulante Grundversorgung zu stärken und zugleich Perspektiven für vorhandenes ärztliches Personal zu schaffen. Darüber hinaus ist die Einrichtung einer BG-Sprechstunde anvisiert, um insbesondere Arbeits- und Wegeunfälle ambulant versorgen zu können und damit die Notfallversorgung im ambulanten Bereich weiter auszubauen. Der Standort für ein Notarztfahrzeug bleibt.
Unser Ziel auch als CDU-Fraktion: Den Standort Neuenbürg langfristig als ambulanten Gesundheitsstandort zu erhalten und gleichzeitig eine enge Verzahnung mit der stationären Versorgung in Mühlacker sicherzustellen.
Bericht Beteiligungsmanagement zum Herunterladen; Einschaetzung_des_Beteiligungsmanagements_des_Enzkreises.pdf


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