Mit toller Aussicht, kaum Verkehr, Sackgasse" - Und Windräder unerwünscht
Sonnenberg – wie?! Vor allem: wo? Der Ort, der auf Google Maps in der entsprechenden Höhe winzig wirkt – wie der Kopf einer Stecknadel, die in eine Wolkenwolle gesteckt ist. Eine Mini-Siedlung, plötzlich im Blickfeld der Öffentlichkeit, wird in Schlagzeilen gepackt, weckt Interesse und lockt Besucher an. Alle suchen die Antwort auf die Frage: Was ist Sonnenberg?
Manche suchen vergeblich, fahren buchstäblich ins Leere, bis sie schließlich den Feldweg in Nussdorf finden, der in eine Sackgasse führt. Denn der Sonnenberg ist eben eine solche. Wer hinein fährt, muss an derselben Stelle wieder hinaus. Gut zwei Kilometer von Nussdorf entfernt, dorthin gehört er markierungstechnisch – zu einem Dorf, das zusammen mit dem Kernort Eberdingen und Hochdorf/Enz seit einem halben Jahrhundert die Dreier-Gemeinde Eberdingen bildet.
Der Sonnenberg ist ein herrliches Stück Erde, eine Siedlung der absoluten Ruhe, der vollkommenen Abgeschiedenheit, versteckt im Wald – aber nur etwas mehr als 700 Meter von einem geplanten Windpark entfernt, der im benachbarten Großglattbach entstehen soll. Großglattbach gehört zur Stadt Mühlacker, deren Stadtwerke gerne im Verbund Kommunal-Partner in Tübingen vier Windräder bauen lassen möchten. Ausgerechnet dort, wo sich im Dreieck Großglattbach/Serres/Nussdorf Hase und Igel gute Nacht sagen. Dazwischen verlaufen Gemeinde-, Kreis-, Regions- und Regierungspräsidium-Grenzen.
Als Windpark Enzkreis 11 (WE 11) steht dieses 134 Hektar große Areal in der Liste der 49 Vorranggebiete des Regionalverbands Nordschwarzwald. Festgelegt wurde dies in dieser Woche durch das Entscheidungsgremium, dem der Enzkreis, die Landkreise Calw und Freudenstadt sowie die Stadt Pforzheim angehören. Die Sitzung fand im Mühlacker Rathaus statt. Doch die mehr als 30 Bewohner des Sonnenbergs wehren sich gegen den Plan und drohen mit Klage. Zu klagen und zu richten haben als Alltagsgeschäft zumindest drei Sonnenberg-Bewohner, eine Rechtsanwältin und zwei Richter – eine auffällige Konzentration von Juristen in einem überschaubaren Wohngebiet.
Es bleibt offen, ob die Sache vor dem Verwaltungsgericht landet – wegen des angeblich zu geringen Abstands zwischen Windpark und einem Außenbereichsquartier, das fast schon putzig wirkt. Oder ob der Rechtsweg erst später oder gar nicht beschritten wird. Mein geschätzter Kollege Philipp Schneider titelte in der Ludwigsburger Kreiszeitung zugespitzt: Die Windkraft-Rebellen vom Sonnenberg.
Letztlich handelt es sich hier um einen Streit um Paragrafen. Kernfrage des schriftlich ausgetragenen Disputs ist: Bilden die Häuser auf dem Sonnenberg eine ganz normale Siedlung oder handelt es sich um ein Wochenendhausgebiet? Wenn Letzteres der Fall wäre, müsste der Abstand mit mindestens 500 Meter zwischen dem östlichen Windrad und dem Wochenendgebiet berücksichtigt werden. Wäre der Sonnenberg als normales Wohngebiet eingestuft, wäre das nächste Windrad auf 850 Meter Abstand zu halten – tatsächlich sind es nach Berechnungen des Landratsamts Ludwigsburg 720 Meter.
Regionalverband stützt sich auf den Flächennutzungsplan
So kurios es klingt: Der Regionalverband Nordschwarzwald hat den Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Eberdingen auf seiner Seite. Die Kommune möchte das nun gerne rückgängig machen. Im 1980 gemeinsam mit Vaihingen, Sersheim und Oberriexingen aufgestellten FNP ist bis heute der Sonnenberg jedoch als Wochenendhausgebiet ausgewiesen. Dieses Nutzungsprofil zählt – auch wenn mittlerweile glaubhaft ist, dass alle Sonnenbergler dort dauerhaft wohnen. Damit müsste der FNP entsprechend aktualisiert werden. Der Rechtsanwalt des Regionalverbands erläuterte, dass Regionalplaner sich auf solche Nutzungsangaben verlassen müssen und es ihnen nicht zuzumuten sei, einzelne Häuser nachzuzählen. Diese Rechtsauffassung ist nicht unumstritten, doch sie wird von vielen Fachleuten geteilt.
Eberdingen und das Landratsamt Ludwigsburg argumentieren, entscheidend sei eine 1994 vom Gemeinderat beschlossene Abrundungssatzung, die den Ortsteil zum Innenbereich nach Paragraf 34 des Bundesbaugesetzes mache. Diese Auffassung sorgt bei Fachleuten regelmäßig für Heiterkeit: Abrundung – von was? Wenn dort nichts ist, kann auch nichts abgerundet werden. Im Gegensatz zum FNP werde in der Abrundungssatzung keine Nutzung festgeschrieben, doch genau dies sei hier entscheidend.
Der Streit wird möglicherweise in die nächste Runde vertagt, und für diese ist der Enzkreis zuständig. Das sogenannte nachgeschaltete immissionsschutzrechtliche Verfahren ist umfassender, es geht in Breite und Tiefe. Die Baurechtsabteilung des Landratsamts Enzkreis in Pforzheim wird daher genauer hinsehen als der Regionalverband, auch im Hinblick auf Mindestabstände. Der Bauantrag für den Windpark Großglattbach liegt seit Ende Juni 2026 bei der Kreisbehörde.
Fahrplan für den Windkraft-Plan
Die erste Hürde hat der Antrag genommen: Die Regionalräte haben mit dem Ja zum Teilregionalplan das Vorranggebiet WE 11 rechtlich festgesetzt. Denn das ist die Voraussetzung: Nur Anlagen in Vorranggebieten können von den Kreisbehörden genehmigt werden. Allerdings kann das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen noch innerhalb von drei Monaten nach dem Beschluss der Regionalräte sein Veto gegen den verabschiedeten Plan einlegen. Passiert dies nicht, ist erneut der Regionalverband am Zug – mit seiner amtlichen öffentlichen Bekanntmachung des Planwerks erlangt diese Rechtskraft und kann nun – man beachte – auch beklagt werden.
Es ist gut möglich, dass der Sonnenberg so lange im Gespräch bleibt und immer wieder neugierige Menschen anlockt wie mich, für die dieses Viertele der besonderen Art bislang fremd war. Dann heißt es bei manchen: suchen, fragen, schauen. Zum Beispiel mit einer der beliebten Suchmaschinen im Internet.
Villa zu mieten: 1988 gebaut, 2024 saniert
So stößt, wer Sonnenberg Nussdorf googelt, bereits auf Angebote für den dicken Geldbeutel. Zum Beispiel dies:
Mietofferten wie diese: Luxuriöse 9-Zimmer-Villa mit Garage in Eberdingen, Sonnenberg 39, 71735 Eberdingen, Ludwigsburg (Kreis) …)
Stilvolle Villa in herrlicher, unverbaubarer Waldrandlage mit toller Aussicht, kaum Verkehr da Sackgasse (2024 saniert, ursprüngliches Baujahr 1988). Neue Einbauküche, großes Tageslichtbad mit Wanne, Dusche, WC, Bidet und zwei Waschbecken mit Badmöbel, neue Böden. Schön angelegtes Grundstück mit ca. 2.000 m², Außenpool, Gartenpavillon, Teich, usw. Die 3-geschossige Villa mit insgesamt 8 Zimmern und ca. 280 m² Wohnfläche verfügt über eine Einliegerwohnung im Gartengeschoss - ideal auch als Büro nutzbar. Große Terrassen, Balkone, offener Wintergarten, Kamin, Gewölbekeller, Garage, zwei Stellplätze, Grundstück komplett eingezäunt mit großem elektrischem Tor. Eine Reitanlage befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft, ideal für Reiter und Naturliebhaber. Die Villa ist frei und kann ab September bezogen werden.
Ein sozialer Brennpunkt am Rande des Dorfes? Das klingt weit entfernt – und stimmt doch nicht. Hier herrscht eine heile Welt: Rund 40 Bewohner in 14 Häusern leben in einer Idylle, eingerahmt von Grün. Verständlich, dass sie sich ungern stören lassen – auch nicht durch ein Windrad, das über die Baumkronen hinaus zu sehen ist. Ärgerlich ist für die Menschen vom Sonnenberg allerdings jetzt schon, dass der Fahrweg durch das Quartier nicht von der Gemeinde Eberdingen unterhalten wird. Denn die Wege seien privat – und was privat sei, müsse von privat bezahlt werden, so die Kommune.
Der westlichste Zipfel des Kreises Ludwigsburg
Eine Großglattbacherin raunte mir bei meiner vorsichtigen Frage zu, ob sie sich auf dem Sonnenberg jenseits der Grenze auskenne: Dort wohnen Menschen mit Einfluss bei Justiz und Verwaltung. Dazu würde tatsächlich passen, was schon auffällt: Wie sich das Landratsamt Ludwigsburg für die Interessen der Siedlung gehobenen Formats ins Zeug legt – sowohl bei der ersten als auch der zweiten Offenlage der Pläne des Regionalverbands Nordschwarzwald für das Vorranggebiet WE 11 (Gemarkung Mühlacker-Großglattbach). Streitpunkt bleibt der notwendige Mindestabstand zwischen 14 Häusern mit rund 40 Bewohnern und vier Windrädern. Schauplatz: Der westlichste Zipfel des Kreises Ludwigsburg.
Auf Anfrage heißt es von Dr. Andreas Fritz von der Pressestelle und Stabsstelle des Landrates: Das Landratsamt Ludwigsburg sei im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans der Region Nordschwarzwald zur Festlegung von Vorranggebieten für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen als Träger öffentlicher Belange beteiligt. In dieser Funktion – und ausschließlich auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen sowie der vorliegenden fachlichen Erkenntnisse – geben wir fachliche Stellungnahmen ab, soweit unser Aufgabenbereich berührt ist. Dies geschieht von Amts wegen.
Eigentlich hätte eine solche Splittersiedlung nie entstehen dürfen. Das Bundesbaugesetz lässt eine Genehmigung im Außenbereich nicht zu. Doch der Sonnenberg hat eine eigene Geschichte, die beginnt, als die Maßstäbe offenbar noch nicht so streng waren: In der Regionalverbandsversammlung rief ein Regionalrat aus, eigentlich müssten die Häuser abgebrochen werden; doch sofort erhob sich Protest auf den Zuschauerrängen. Denn selbst in den Listen der Bodenrichtwerte (Stand: 1. Januar 2025) der Gemeinde Eberdingen findet sich ein Extra-Abschnitt zum Sonnenberg. Im oberen, bereits bebauten Streifen wird mit 280 Euro pro Quadratmeter Bodenwert angegeben, in der darunter liegenden, nicht bebaubaren Fläche lediglich zehn Euro. In der „Muttergemeinde“ Nussdorf reicht die Spanne für Wohnbauland von 300 bis 520 Euro je Quadratmeter.
Die Sonnenberger wohnen jedenfalls dort, wo sich andere erholen – zum Beispiel beim Wandern. So gibt es einen Rundwanderweg Sonnenberg: Start am Sportplatz Nussdorf. Die 4,7 Kilometer lange Route umfasst rund 6.500 Schritte und einen Höhenunterschied von zirka 40 Metern. Durch das herrlich unterhalb des Sonnenberges gelegene Kreuzbachtal führen mehrere, naturbelassene Wanderwege, so dass man entweder dies- oder jenseits vom Kreuzbach wandern kann. An einigen Stellen ermöglich teilweise historische Steinbrücke die Überquerung des Gewässers.
Der Name Kreuzbach verweist auf einen ehemaligen Pilgerweg, der von Enzweihingen durch das Tal und die Alte Mühlsteige hinauf zur Wallfahrtskirche zum Heiligen Kreuz in Nussdorf führte. In der Kirche wurden zwei Splitter des Heiligen Kreuzes als Reliquien verehrt.
Ein schönes Fleckchen Erde. Das empfand ich schon bei meiner Kurzvisite aus Neugierde, wie und wo das Streitobjekt, das zum Politikum zu werden drohte, liegt. Schließlich meldete sich mit einer Mail ein liebenswürdiger Mensch, der seit 1998 in Sommerberg 41 wohnt: Andreas Hasselgruber hatte meinen Blog über das aktuelle Politikum rund um den Mini-Weiler gelesen. Er lud mich ein, schrieb seine Sicht der Dinge auf und war einverstanden, seine Schilderung als Gastbeitrag hier zu veröffentlichen.
Alles gipfelt in der Erkenntnis: Oh, wie schön ist Sonnenberg. Auch wenn der Sonnenberg eigentlich Wurmberg heißt. Dazu mehr in der nächsten Geschichte.



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