Geschafft! 49 mal Vorrang für die Windräder - Investitions- und Klimaschutz-Programm für die Region
Morgens um neun begann der Marathon: Zuerst eine Stunde Vorbesprechung in der Fraktion, nahtlos übergegangen in drei Stunden Debatten- und Abstimmungsstress in der Regionalverbandsversammlung. Doch dann war es geschafft. Da kommt einem spontan das Wort von der historischen Stunde in den Sinn.
Denn erstmals verfügt die Region Nordschwarzwald über eine verbindliche Festlegung von regional bedeutsamen Standorten für Windräder. 25 an der Zahl, fachtechnisch: Vorranggebiete, festgelegt im Teilregionalplan Windkraft, seit 2023 im Auftrag von Bund und Land erarbeitet. 25 Stimmen für den Satzungsbeschluss, zehn dagegen und eine Enthaltung. Das ist auch ein kleines Konjunkturprogramm: Rechtlich abgesicherte Windkraft-Standorte setzen Millionen-Investitionen frei.
Die Gesamtfläche der Vorranggebiete von 6.567 Hektar entspricht rund 2,8 Prozent der Regionsfläche und erfüllt die bundes- und landesrechtlichen Teilflächenziele von mindestens 1,8 Prozent gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz (was für ein Wort!) in Verbindung mit dem Klimaschutz- und Klimawandel-Anpassungsgesetz Baden-Württemberg.
Das ist jedoch noch kein Freifahrschein für Investoren und Projektierer, denn für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Anlagen sind die Landratsämter beziehungsweise die Stadtverwaltung Pforzheim - jede für das eigene Gebiet - zuständig. Dabei gehen die Prüfungen der Bauanträge tiefer als die Ergebnisse der Suchläufe durch den Regionalverband.
Vorbildlich: Ein Teilregionaplan mit umfassender Bürgerbeteiligung.
Als Regionalrat informierte ich auch immer wieder hier in meinem Blog über den jeweils aktuellen Stand des Projekts, zuletzt besonders über Wind Enzkreis 11 (WE 11), das Vorranggebiet im Wald an der Grenze von Großglattbach und Serres. Nein, Freunde machte ich mir damit nicht immer, obwohl ich die Kritik ernstnahm. Bei einem dreieinhalbstündigen Spaziergang zu zwei der vier möglichen Windrad-Standorten im Großglattbacher Forst am vergangenen Freitagnachmittag kam es mir nochmals auf den persönlichen Augenschein an. Wichtig: Der Regionalverband sichert eine klar umrissene Fläche, er entscheidet nicht, wo genau innerhalb dieses Areals die Windmühlen stehen. Hier werden die Kommunal-Partner beim Verorten des östlichen Windrades noch nacharbeiten müssen.
Ich zitierte Klaus Mack, Verbandsvorsitzender und Bundestagsabgeordneter aus dem Wahlkreis Calw-Freudenstadt, aus einer Mitteilung des Regionalverbandes:
Mit dem Beschluss schaffen wir eine klare und rechtssichere Grundlage für den Ausbau der Windenergie im Nordschwarzwald, wie es uns gesetzlich vorgegeben ist. Uns war wichtig, die Energiewende geordnet zu gestalten und Wildwuchs zu verhindern – ohne Regionalplan müssten Windkraftanlagen weiterhin überall genehmigt werden.
Die Energiewende braucht regionale Verantwortung und klare Steuerung, wenn wir künftig eine sichere Energieversorgung wollen. Gerade aktuelle Entwicklungen, etwa im Nahen Osten, zeigen, wie wichtig eine dezentrale erneuerbare Energieversorgung und weniger fossile Abhängigkeiten sind. Gleichzeitig stärken wir die Wertschöpfung auch in unserer Region.
Auch in diesen Debatten gilt das Sankt-Florians-Prinzip: Für Windräder, aber nicht bei mir. Punktum. Windkraftfanatiker stand in einem anonymen Brief an mich - vor dem Hintergrund kontroverser Debatten um den Standort WE 11, auf dem die Kommunal-Partner, ein Verbund aus sechs Stadtwerken, darunter Mühlacker, vier Windräder errichten wollen. Versuche, WE 11 (vorerst) zu kippen, scheiterten heute vor der Verabschiedung des Teilregionalplanes - auch mit meiner Stimme.
Natürlich melden sich bei solchen Streitthemen vor allem die Gegner und Kritiker, leider weniger die Befürworter. Deshalb entsteht in der Öffentlichkeit ein Negativ-Bild der Windkraft. Doch wir sollten die eindeutigen Vorteile sehen, denn Energie aus Wind ist sauber und preisgünstig. Es ist die Energie der Zukunft. Im Gegensatz zum Atom entsteht auch kein Müll, der auf Kosten des Steuerzahlers entsorgt werden muss, den aber niemand haben möchte.
Schon in früheren Jahren nahm der Regionalverband immer mal wieder neue Anläufe zu einem Windkraft-Plan für die Region, doch sie scheiterten allesamt - an Widersprüchlichem auf Landesebene zum Artenschutz, bis der Grünen-Umweltminister Franz Untersteller die diversen Behörden auf einen gemeinsamen Kurs brachte. Dass er dann auch noch den Windatlas überarbeitete, zwang uns, das schon begonnene Verfahren zu stoppen. Damit fiel auch der seinerzeit ebenfalls einzig vorgesehene Standort in der Gesamtstadt Mühlacker weg: im Wald südwestlich von Großglattbach. 5,5 bis 5,75 Wind pro Meter in der Sekunde in 140 Meter Höhe verhieß dieser Standort PF 01 Tiefenweg im Wald südwestlich von Großglattbach laut Windatlas von TÜV Süd aus dem Jahr 2012. Und bei WE 11? Basierend auf dem Windatlas Baden-Württemberg (LUBW 2019) wurden die Gebiete aufgenommen, die über eine mittlere gekappte Windleistungsdichte von ≥ 215 W/m² in 160 Meter über Grund verfügen. Und die liegen in der Großen Kreisstadt allein im Raum Großglattbach.
Dem heute gefassten Beschluss ging ein rund fünfeinhalbjähriger Planungsprozess voraus. Sämtliche Gebiete wurden umfassend ujn ter die Lupe genommen, unter anderem bei einer Strategischen Umweltprüfung. In zwei formellen Beteiligungsrunden für Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gingen insgesamt mehrere tausend Stellungnahmen ein, die vollständig geprüft und in der Abwägung berücksichtigt wurden. Es war ein sehr transparentes Verfahren mit enger Einbindung von Fraktionen, Kommunen und der Öffentlichkeit. Wir haben immer versucht, die gesamte Thematik sachlich abzuwägen und eine gerechte Lösung für die gesamte Region zu finden, um am Ende die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, so Mack. Recht hat er.
Spaziergang zu zwei der geplanten Standorte der Windräder im Wald an der Grenze von Serres und Großglattbach. Eingeladen hatten die Kommunal-Parter (Foto: Antonia Bächle)
Zum Herunterladen:
Die Steckbriefe der 49 Vorranggebiete 4c_Umweltbericht_Anhang-II_Steckbriefe.pdf
Teilregionalplan Windkraft 3_B_2026_Anlage-3a_TRP-Windenergie_Empfehlungsbeschluss_3OL_Textteil_Lesefassung.pdf





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