Nussdorfs Mini-Weiler Sonnenberg wird zum regionalen Politikum: 41 Bewohner, 14 Häuser, aber kein Windrad?
Kurz vor Toresschluss der Beratungen um die regionale Windkraft-Planung im Nordschwarzwald schlägt das Thema Sonnenberg mit einer überraschenden Heftigkeit auf. Tatsächlich ist das der letzte Strohhalm für jene, die das Windkraft-Vorranggebiet WE 11 bei Großglattbach kippen wollen. Der Mini-Ort im Kreuzbachtal bei Nussdorf ärgert Mühlacker, den großn Nachbarn und erhält Schützenhilfe aus dem Ludwigsburger Kreishaus.
Bereits Ende September 2025 forderte der Gemeinderat von Wiernsheim eine genaue Abstimmung zwischen den Landkreisen Ludwigsburg und Enzkreis, da hier ein erhebliches Informations- und Abstimmungsdefizit aufgrund der Gemeinde-, Landkreis-, Regierungspräsidiums- und Regionalverbandsgrenzen bestehe. Zwar wird die Siedlung Sonnenberg im Beschluss nicht namentlich genannt, doch war wohl das Areal im Wald jenseits der Kreisgrenze gemeint.
Andererseits waren in der Pforzheimer Zentrale des Regionalverbandes die Meinungsunterschiede in der Einstufung des Wald-Quartiers nicht unter den Tisch gekehrt worden, auch wenn dies manche Kritiker argwöhnen. Die BI Vernunftenergie auf der Platte zeigte sich verwundert, dass man, wenn man um das Problem weiß und die Konflikte sieht, derartige Planungsgebiete zum jetzigen Zeitpunkt festsetzt (Schreiben vom 20. Februar 2026 an die Fraktionsvorsitzenden in der Regionalverbandsversammlung). Auch die Gemeinde Wiernsheim sieht Nutzungskonflikte schon auf Ebene der Regionalplanung.
Doch nichts wurde unter den Teppich gekehrt. Denn in der öffentlichen Vorlage 3/2026 stellte sich die Verwaltung des Regionalverbandes dem Konflikt. Exakt 1157 Seiten umfasst die Beratungsvorlage für den Planungsausschuss am 4. Februar und die Verbandsversammlung am 11. März 2026. In das digitale Konvolut flossen alle Stellungnahmen ein - über den Sommer in der zweiten – öffentlichen! - Runde vorgebracht von insgesamt 129 Trägern öffentlicher Belange. Genau 674 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung waren es, teilweise mit Unterschriftenlisten.
Lokalisieren wir den Ort. Zum Ortsteil Nussdorf der Gemeinde Eberdingen gehören das Dorf Nussdorf und die Häuser Sonnenberg und Sorgenmühle. Aktuell leben in der Sonnenberg-Siedlung rund 45 Menschen in 14 Haushalten. Im Jahr 1978 wurde der Absetzteich für die Sonnenbergsiedlung für damals 400?000 Mark gebaut. Er liegt im Kreuzbachtal und nimmt das Abwasser der Bewohner der Mini-Siedlung auf. Die Häuser befinden sich zwischen Nussdorf und Großglattbach auf einer Anhöhe über dem Kreuzbachtal im Wald verborgen.
Dieses kleine Fleckchen Erde inmitten von Wald und Wiesen, am äußersten westlichen Rand des Kreises Ludwigsbug, droht zum Politikum zu werden. Sonnenberg, eine Idylle - ein schönes Stückchen Land. Erst durch den kürzlich vorgebrachten Vorschlag, die Handvoll Häuser an die Kläranlage im Glattbachtal anzuschließen, nachdem diese aktuell erweitert werden soll - ein 93-jähriger Großglattbacher, fit und geistig rege, machte mich als Stadtrat auf diese Möglichkeit aufmerksam. Da läuft dies ganze Sch... in den Teich. Das ist unmöglich. Ganz aktuell durch das Verfahren zum Teilregionalplan Windkraft in der Region Nordschwarzwald rückte das Quartier in mein Blickfeld. Sonnenberg begann, in Gedanken irgendwie Formen anzunehmen, ohne es jemals gesehen zu haben. Das holte ich dann schleunigst nach.
Ganz normale Siedlung?
Am vergangenen Freitag schickten Bürgermeister Matthias Enz um 13 Uhr 51 und getrennt von ihm die wohl aus 120 Glattbachern und Serenerem bestehende windradkritische Bürgerinitiative Vernunftenergie auf der Platte um 13 Uhr 03 jeweils eine Mail an Mitglieder des Regionalparlaments und an Verbandsdirektor Sascha Klein. Kernpunkt des schriftlich ausgetragenen Disputs: Bilden die Häuser auf dem Sonnenberg eine ganz normale Siedlung oder handelt es sich um ein Wochenendhaus-Gebiet? Wäre letzteres der Fall, müssten mindestens 500 Meter zwischen dem vom Regionalverband geplanten Vorranggebiet Windkraft, sozusagen dem vierten von vier Windrädern, liegen. Würde der Sonnenberg als normales Wohngebiet eingestuft, wäre das nächste Windrad auf einen Abstand von 850 Meter zu halten – tatsächlich sind es nach Berechnung des Landratsamtes Ludwigsburg 720 Meter. Um das Ergebnis vorneweg zu nehmen: Die Status-Frage kann der Regionalverband für sich entscheiden. Denn er hat den Flächennutzungsplan der Gemeinde Eberdingen auf seiner Seite.
Weil ich ungern über Dinge rede, die ich nicht kenne, wollte ich mich wenigstens vor Ort grob kundig machen. Letztlich wird es eine Frage des Planungsrechtes – das tut der Schönheit, Abgeschiedenheit und Einzigartigkeit der Siedlung keinen Abbruch. Ob Siedlung, Wochenendhausgebiet, Wohnplatz, Häuser Sonnenberg – allesamt Bezeichnungen, die man im Netz findet. Der Anteil von Villen ist nachgerade hoch.
Am 11. März 2026 soll der Teilregionalplan Windkraft Nordschwarzwald in Mühlackers Rathaus verabschiedet werden, und zwar auf der Basis der Empfehlung des Planungsausschusses des Regionalverbandes, der diese bei einer Sitzung am 4. Februar im Rathaus der Stadt Calw mit großer Mehrheit ausgesprochen hatte. Die planungsrechtliche Einstufung des Sonnenbergs? Wochenendhausgebiet! Bleibt es dabei, würde das letzte Quäntchen Hoffnung für BI und Gemeinde Wiernsheim sich wie eine Dampfwolke über einem Kochtopf nach Abheben des Deckels auflösen. Die Hoffnung, entweder das gesamte Vorranggebiet Windkraft mit der Nummer ME 11 zu streichen - damit könnte der schon in Wartestellung verharrende Fünf-Stadtwerke-Verbund seinen Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Windparks Großglattbach durch das Landratsamt Enzkreis in Pforzheim einpacken und entsorgen oder doch wenigstens die dem Wiernsheimer Ortsteil Serres am nächsten geplante der vier Windmühlen.
Punkt für Punkt: Auf den Seiten 205, 362 und 400 der Vorlage Nummer 3 aus 2026 des Regionalverbandes Nordschwarzwald – unter der laufenden Nummer 268 das Landratsamt Ludwigsburg, 461 der Verband Region Stuttgart und 547 Private. Just die Privatperson ist lesbar wütend: Der Abstand der östlichen Grenze des WE11 zur Bebauung im Sonnenberg hält die vorgeschriebenen Mindestabstände bei weitem nicht ein. Die Person wählt kräftige Formulierungen. Die dort legal lebenden Menschen würden ihrer Rechte beraubt. Dies sei eine unfassbare dreiste Art von Behördenwillkür.
Immerhin Zweifel meldete auch der Verband Region Stuttgart an, ob auf Gemarkung Eberdingen der in den selbst aufgestellten Kriterien des Regionalverbandes Nordschwarzwald angegebene Mindestabstand eingehalten wird, womit die Nußdorfer Klein-Siedlung gemeint ist. Weitere Belange der Region Stuttgart würden nicht tangiert.
Die ausführlichste Stellunnahme schickte das Landratsamt Ludwigsburg, das schon in der ersten Runde Bedenken äußerte, da WE 11 einen zu geringen Abstand vom nächst gelegenen Windrad haben würde. Die Kreisverwaltung greift die Nummer 314 der Synopse des Regionalverbandes auf. Dort werde ausgeführt, dass laut Kriterienliste ein Vorsorgeabstand von 500 Meter einzuhalten sei. Der Vorwurf auch hier: Der Regionalverband halte sich nicht an seine selbstaufgestellten Kriterien für die Standortsuche Windräder.
Streit: Was wiegt schwerer?
Die Abrundungssatzung der Gemeinde für den Sonnenberg stehe über dem Flächennutzungsplan, sagen die Planungsrechtler im Ludwigsburger Kreishaus. wiege also schwerer.
Doch umgekehrt wird ein Schuh daraus, hält der Regionalverband Nordschwarzwald dagegen. Das Hin-und-Her geht weiter. Erneut Widerspruch meldet die Ludwigsburger Behörde in der zweiten Runde an: Die Gebäude dienten überwiegend dem Wohnen, es sei eine gemischte Baufläche im Bestand, zudem werde hobbymäßig Pflegehaltung betrieben. Die Kommune habe dort eine Abrundungssatzung aufgestellt und die Siedlung zum Innenbereich nach Paragraf 34 Bundesbaugesetz erklärt.
Die entscheidenden Fragen:
- Bringt der Flächennutzungsplan mehr Gewicht auf die Waage als eine Abrundungssatzung?
- Verstößt der Regionalverband Nordschwarzwald gegen seine eigenen Kriterien, als er von 500 Meter Mindestabstand ausging?
Die erste Frage beantwortet NSW-Verbandsdirektor Sascha Klein mit einem klaren Ja, die zweite mit einem dicken Nein. Er hält in seinem Abwägungs- und Beschlussvorschlag dagegen: In einer Abrundungssatzung werde die Art der baulichen Nutzung nicht festgesetzt.
Am stärksten wiegt aber dies: Laut Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Vaihingen, Eberdingen, Sersheim und Oberriexingen handelt es sich um ein Wochenendhausgebiet. Und das ist der entscheidende Punkt. Entsprechend dem Kriterienkatalog gelten in diesem Fall 500 Meter, der zum Vorranggebiet WE11 eingehalten werde. Der gleiche Vorsorgeabstand von 500 Meter gelte zu wohngenutzten Einzelgebäuden im Außenbereich, was ebenfalls auf die Wohngebäude in Sonnenberg übertragen werden könne. Beim Teilregionalplan Windenergie wird nach Aussage der Pforzheimer Regionalplan-Experten der Flächennutzungsplan als Grundlage herangezogen.
Die faktsche Nutzung werde durch den Enzkreis im immissionsrechtlichen Verfahren geprüft. Die tatsächliche Nutzung sei durch dieses nachgelagerte Verfahren hinreichend geschützt – süffisant verweist Klein darauf, dass der Windpark Großglattbach genehmigungsfähig sei auch nach der Technischen Anleitung Luft (TA-Luft). Sozusagen als doppelter Boden. Dies sei auch die Auffassung des Landratsamtes Enzkreis.
Der Regionalverband macht bei der Regionalplanung keinen Deut anderes als eine Gemeinde bei einem Bebauungsplan. Anregungen und Bedenken werden gesammelt, müssen rechtlich bewertet werden und – da sie sich auch widersprechen können – gegeneinander abgewogen. Manche werden im Sprachgebrauch der Planer dann weggewogen. Aber das wissen Bürgermeister und Gemeinderäte aus ihrer Alltagsarbeit - um so erstaunlicher sind die heutigen Angriffe des Wiernsheimer Bürgermeisters in der heutigen PZ.
Trotzdem bleibt bei all dem ein Restrisiko: Ob alles ein Richter auch so sieht, wenn ein Beteiligter klagt. Aber das ist bekanntlich nicht neu.
Hoch über dem Kreuzbachtal
Wie entstand eigentlich der Kleinst-Weiler, der jetzt in eine große Rolle geschoben wird? Informationen zur Entstehungsgeschichte der Sonnenbergsiedlung, die gut zweieinhalb Kilometer vom Nussdorfer Ortskern entfernt liegt, erhält der Leser des Sonderbands 3 der Heftreihe Nussblätter der Gemeinde Eberdingen. In dem gut 220 Seiten starken Büchlein Nussdorf – Das Nussdorfer Kreuzbachtal. Geschichte einer Kulturlandschaft hat Autor Friedrich Schurr auch die Geschichte der Landsiedlung Sonnenberg beleuchtet.
Demnach stellte sich der damalige Gärtner des Nussdorfer Schlosses, Eugen Plocher, um 1914 in der Werbebroschüre für die von ihm geplante Landsiedlung als Obstbergbesitzer vor. Der Schlossgärtner initiierte die Sonnenberg-Siedlung um 1914 – aus bislang unbekanntem Grund.
Die Rebhänge am dortigen Südhang waren um 1911 der Reblaus anheim gefallen. Über die Beweggründe Plochers, dort Grundstücke zu erwerben und eine Siedlung zu schaffen, sei nichts bekannt, erzählt Heimatforscher Schurr auf Nachfrage (Quelle: VKZ). Plocher habe Verbindung zum damaligen Landtagsabgeordneten Eugen Eisele aus Vaihingen gehabt und die ersten Siedler im Sonnenberg seien weitgehend Stuttgarter gewesen. Schon damals sei mit dem wohlklingenden Kunstnamen Sonnenberg für das Projekt geworben worden. Der ursprüngliche Name des Gewanns lautet Wurmberg und hätte womöglich „unappetitliche Assoziationen wecken“ können, so Schurr im Nussdorf-Buch.
Die beiden ersten Häuser der Sonnenberg-Siedlung, heute Nummer 31 und 33, habe Plocher schon 1914 auf eigene Rechnung bauen lassen und 1916 für die junge Siedlung eine Wasserversorgung aus dem Kreuzbach eingerichtet, schreibt Schurr. 1949 lebten im Sonnenberg 51 Menschen in 15 Behausungen von ganz unterschiedlicher Wohnqualität, lässt der Autor wissen.
Heutzutage gebe es allerhand Um- und Ausbauten im Sonnenberg, einige der Häuser hätten Villencharakter, auf einer Reihe von Grundstücken befinden sich Pferde-ställe. „Das ist im Sonnenberg problemlos möglich, da es hier – ein Relikt aus der ‚gesetzlosen‘ Entstehungszeit – bis heute keinen Bebauungsplan gibt“, schreibt Heimatforscher Schurr in seinem Buch von 2018.




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