Auch das noch: Jetzt gibt es ein GaFöG-Meldeportal
Das Enzkreis-Jugendamt kann nicht garantieren, dass in allen Kommunen bedarfsgerechte Ferienbetreuungsangebote vorgehalten werden, erfuhr ich heuter aus des Landrats Antwort auf meine Anfrage. Und das, obwohl der Bund einen Rechtsanspruch festgeschrieben hat.
Einen belastbaren Zwischenstand zur flächendeckenden Ferienbetreuung gibt es derzeit noch nicht, schreibt Bastian Rosenau. Hintergrund sei, dass eine seriöse Bedarfsabstimmung erst möglich ist, wenn sowohl die Angebotsmeldungen der Kommunen als auch die verbindlichen Elternanmeldungen vorliegen. Die Eltern könnten diese erst bis Mitte März melden.
Die CDU-Fraktion griff das Thema auch unter dem Gesichtspunkt auf, dass der Rechtsanspruch der Eltern sich an das Jugendamt des Enzkreises richtet, das jedoch keine eigenen Angebote hat. Laut Landrat kann der Landkreis beziehungsweise das Jugendamt nicht garantieren, dass in allen Kommunen bedarfsgerechte Ferienbetreuungsangebote vorgehalten werden. Der gesetzliche Auftrag bestehe darin, darauf hinzuwirken. Die konkrete Umsetzung und Angebotsvorhaltung obliege den Kommunen. Rosenau: Sollte es zu Unterversorgungen kommen, bleiben dem Jugendamt die Möglichkeiten, Gespräche mit den betroffenen Kommunen zu führen und gegebenenfalls die Vermittlung alternativer Angebote in benachbarten Gemeinden.
Jedes Kind hat von Klasse eins bis Klasse vier Anspruch auf eine ganztägige Betreuung an fünf Werktagen (Montag bis Freitag) im Umfang von acht Stunden. Vom Schuljahr 2026/2027 an werde der Rechtsanspruch stufenweise, beginnend mit der Klassenstufe 1, umgesetzt. Der Rechtsanspruch im Umfang von acht Stunden werktäglich gelte auch in den Schulferien, mit Ausnahme von 20 Ferientagen pro Jahr.
Der Rechtsanspruch richtet sich gegen den örtlichen Träger der Jugendhilfe, im Enzkreis somit gegen den Landkreis beziehungsweise das Jugendamt. Denn keine Kommune im Enzkreis hat ein eigenes Jugendamt.
Die konkrete Ausgestaltung erfolge bei den Städten und Kommunen sowie bei freien Trägern. Wir sind hier mit den Kommunen im Austausch. Dem Landkreis können hierbei Kosten für Personal sowie gegebenenfalls für die Gebührenermäßigung oder -befreiung entstehen. Der genaue finanzielle Umfang ist abhängig von der jeweiligen Ausgestaltung der Angebote und dem tatsächlichen Bedarf der Eltern. Die Gebühren für die Betreuung werden von den jeweiligen Kommunen festgelegt. Im aktuellen Haushalt des Enzkreises sind 50.000 Euro eingeplant, schreibt der Landrat.
Ob und in welchem Umfang bereits in allen Städten und Gemeinden entsprechende Angebote vorhanden seien, hänge vom jeweiligen kommunalen Ausbaustand ab. Der Landkreis stehe hierzu im Austausch mit den Kommunen.
Bedarfsberechnung
Um eine valide Datenbasis für Planungen im Bereich Ganztagsausbau zu schaffen, wurde gesetzlich die Einrichtung einer Ganztagsausbaustatistik festgelegt. Die Erhebung wurde in Baden-Württemberg dem Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) übertragen, legt Rosenau weiter dar. Der KVJS hat ein GaFöG-Meldeportal eingerichtet. Die Erhebung erfolgte erstmals zum Stichtag 1. März 2025. Laut KVJS sind alle Schulen ihrer Auskunftspflicht nachgekommen. Die Daten wurden aufbereitet und an das Statistische Landesamt übermittelt. Der KVJS arbeitet derzeit an einer Lösung zur Rückspiegelung der erhobenen Daten zur Ausbaustatistik an die Kreise, um eine kreisbezogene Planung bezüglich der Ganztagesförderung zu ermöglichen. Für die zum Stichtag 1. März 2026 erhobenen Daten wird es eine solche Lösung geben. In der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschuss des Kreistags wird die Verwaltung über das weitere Vorgehen berichten.
Kommentare
Noch keine Kommentare