Windpark-Planung im Forst von Großglattbach: Zum Bauantrag fehlen noch Unterlagen, sagt der Enzkreis

Meine am 25. Januar 2026 als Kreisrat der Kreisverwaltung gestellte Frage, wie es um das Genehmigungsverfahren für den Windpark Großglattbach stehe, beantwortete heute die Erste Landesbeamtin beim Enzkreis,  Dr. Hilde Neidhardt, in gewohnt kurzer Zeit. Hier im Original die Mail der Umweltdezernentin:

Zum aktuellen Sachstand im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für einen Windpark in Großglattbach können wir Ihnen Folgendes mitteilen:

Die Ecowerk GmbH reichte am 22.05.2025 den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag für den Windpark Großglattbach mit vier WEA (Windenergieanlagen) ein. Da der Antrag vor dem 30.06.2025 eingereicht wurde, profitiert er von den Verfahrenserleichterungen des § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG). Voraussetzung ist allerdings, dass der spätere Teilregionalplan "Windenergie" an der Stelle tatsächlich ein Windenergiegebiet ausweist. Ausgehend von der aktuellen, sich noch im Verfahren befindlichen Regionalplanung dürfte dies der Fall sein (Windenergiegebiet WE 11). Somit bedarf es in diesem Genehmigungsverfahren keiner Artenschutzprüfung und auch keiner Umweltverträglichkeits(vor-)prüfung, wenn und soweit eben das Vorhaben in einem Windenergiegebiet liegt. Die Vorhabenträgerin hat ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 19 BImSchG, somit ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung, beantragt. Gründe, die für ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung sprechen würden, sind  - gerade bei Anwendung des § 6 WindBG - nicht ersichtlich. Zum Zeitpunkt der Vorantragskonferenz am 16.01.2024 war noch unklar, ob das Vorhaben von den Verfahrenserleichterungen des § 6 WindBG profitieren kann, weshalb mit der Vorantragskonferenz auch ein Scoping erfolgte und die dazugehörenden Unterlagen seinerzeit öffentlich gestellt wurden.

Der am 22.05.2025 eingereichte Antrag war nicht vollständig. Vor allem fehlten noch wesentliche Gutachten. Die Antragsunterlagen wurden nach und nach, zuletzt am 27.11.2025, ergänzt. Da der Genehmigungsantrag anfangs noch nicht vollständig war, wurde das Verfahren auf Antrag der Vorhabenträgerin am 13.06.2025 ruhend gestellt und am 12.12.2025 auf deren Wunsch wieder aufgenommen.

Unter Beteiligung der im Genehmigungsverfahren maßgeblichen Behörden erfolgt aktuell die Prüfung, ob die derzeit vorliegenden Antragsunterlagen so vollständig sind, dass die Einhaltung der fachrechtlichen und der verfahrensrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen abschließend geprüft werden kann. Die beim Umweltamt eingegangenen Rückmeldungen der in diesem Verfahrensschritt beteiligten Behörden wurden der Vorhabenträgerin zeitnah zugeleitet, so dass sie nunmehr die fehlenden Unterlagen erarbeiten kann. Allerdings besteht zu einigen Rückmeldungen noch Klärungsbedarf. Die dafür nötigen Abstimmungsgespräche werden momentan terminiert.

Eine andere Variante des Themas Windpark stand gestern Abend auf der Tagesordnung des Gemeinderates von Mühlacker:  Der CDU-Antrag, sich mit der geplanten Zuwegung zu den Baustellen der vier geplanten Windmühlen in einem Vor-Ort-Termin des Ratsausschusses für Umwelt und Technik zu befassen - das wurde denn auch einstimmig beschlossen. Unabhängig davon wird die Ecowerk GmbH der Bevölkerung eine Begehung am 6. März anbieten, zudem folgt im Mai eine Einwohnerversammlung. 

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