WE 11 fällt nicht! So die Empfehlung

Zwar nicht im Wald - Windpark bei Lichtenau im Raum Paderborn. (Foto: Antonia Bächle)

Die Sitzungsvorlage 3/2026 zählt 1157 Seiten, immerhin digitalisiert. Erstmals wird sie am 4. Februar vom Planungsausschuss des Regionalverbandes Nordschwarzwald beraten. Das Gremium tagt von 10 Uhr an im Rathaus von Calw. Eine Woche danach soll die Verbandsversammlung in Freudenstadt den Schlusspunkt setzen und den Plan als Satzung verabschieden, ihn also für rechtskräftig erklären. Von da an läuft eine Drei-Monatsfrist, in der das baden-württembergische Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen sein Veto einlegen kann. Bleibt das aus, ist das der gültige Maßstab für Windkraft-Standorte in der Region.

Erst dann können Anträge von Investoren, unter anderem der Kommunal-Partner mit dem Windpark Großglattbach (WE 11), vom zuständigen Landratsamt oder der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde des Stadtkreises   Pforzheim genehmigt werden. Vorher geht nichts. Natürlich bleibt Gegnern immer noch der Gang zum Verwaltungsgericht.

WE 11 fällt nicht! Das Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen WE11 an der Grenze von Großglattbach zu Serres soll allerdings an den Rändern marginal zugeschnitten werden zum Überlastungsschutz von Wiernsheim-Iptingen – ein Erfolg für die Gegner und Kritiker, darunter auch der Gemeinderat von Wiernsheim. Notwendig wurde dieser Zuschnitt, heißt es in der Vorlage, da die Vorranggebiete WE11 und WE13 sowie das „dazwischenliegende“ Vorranggebiet des Verbands Region Stuttgart LB-11, das zwischenzeitlich durch Satzung festgestellt wurde, in Summe zu einer Umzingelung geführt hätte.

Die Forderung, WE 11 zu streichen, hat keine Chance. Denn das Vorranggebiet entspricht den Kriterien, die der Regionalverband zu Beginn des gesamten Verfahrens festgelegt hat.  Obwohl gesetzlich nicht verlangt, schalteten wir hier auch eine Anhörung der Öffentlichkeit vor, korrigierten die achtseitige Kriterienliste darauf auch an einigen Stellen, verlängerten zum Beispiel den geforderten Mindestabstand zu Wohngebieten.  Kriterien sind Kriterien. Die Dinge können und dürfen nicht nach Belieben verschoben werden.  

Noch eine kleine Ergänzung. Im Umweltbericht wird nun bei WE 11 auf den Wildkatzenwegeplan des BUND hingewiesen. Was zahlreiche Kritiker der Planung übersahen:  Durch die Regionalplanung werden Standorte für Windräder nur rechtlich gesichert, der Regionalverband baut nicht, viele Details müssen erst im Genehmigungsverfahren geklärt und von den Landratsämtern entschieden werden. Das spiegelt sich auch in den Stellungnahmen des Regionalverbandes zu zahlreichen Einwänden wider.

Beim Windpark Straubenhardt sind im Wald so gut wie keine Freiflächen zu erkennen - sieben Jahre nach der Einweihung. Es fallen keine Vögel vom Himmel - im Gegenteil: es gab noch nie so viele Rotmilane in diesem Gebiet wie zurzeit. Und einen ordentlichen Gewinn macht die Betreibergesellschaft auch! (Hans Vester (SPD), Regionalrat, Straubenhardt, in einer Mail an den Autor)

Das liest sich in 3/2026 so:

Beispiel 1: Die tatsächlichen Betroffenheiten und Auswirkungen ergeben sich maßgeblich aus der Projektausgestaltung. Die Aspekte können in einem möglichen nachgelagerten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren geprüft werden, wenn die konkrete Anzahl, Standorte und Typen der Windenergieanlagen feststehen (siehe Kategorie „Nicht Regelungsgegenstand des Teilregionalplans Windenergie“, Abwägungs- und Beschlussvorschlag zum Thema „Abschichtung auf nachgelagertes Verfahren“)

Beispiel 2:

Für den Teilregionalplan Windenergie sind insbesondere die beschlossenen Kriterien mit den Eignungs-und Ausschlusskriterien (siehe Umweltbericht, Anhang III, Kriterienkatalog) sowie die Abwägungsgrundlagen (siehe Kategorie „Rechtliche und planerische Grundlagen“, Abwägungs-und Beschlussvorschlag zum Thema „Abwägungsgrundlagen“) maßgeblich. Die Kriterien sind für Großglattbach eingehalten. An dem Plankonzept wird deshalb festgehalten.

Beispiel 3:

Zur Behauptung, die Anlagen würden sich nicht rechnen. Die Antwort: Der Regionalverband erstellt keine Ertragsberechnung. Dieses in der Anregung aufgeführte Thema ist nicht Gegenstand des Regionalplanes Windenergie und damit auch nicht Gegenstand des aktuellen Beteiligungsverfahrens. Ebenfalls nicht Themen wie Bau und Anlagenplanung, Überflutungsgefahr, Starkregen und Hochwasserschutz.  

Beispiel 4:

Der Regionalverband führt für den Teilregionalplan Windenergie keine Windmessungen durch. Entsprechend dem beschlossenen Kriterienkatalog gilt die mittlere gekappte Windleistungsdichte von mindestens 215 W/m² in 160 m über Grund als Eignungskriterium. Basis: Der Windatlas Baden-Württemberg. Nach Vorliegen aller relevanten Informationen, auch aus der Strategischen Umweltprüfung, wurde laut Vorlage 3/2026 eine Gesamtabwägung vorgenommen.

Umzingelung und Riegelwirkung?

Einer der Schwerpunkte der Einsprüche zum Standort Großglattbach war der visuelle Überlastungsschutz (Umzingelung und Riegelwirkung). Wie der Regionalverband damit umgeht?  Er lehnt sich in seiner Bewertung an das Gutachten zur Umfassung von Ortschaften durch Windenergieanlagen (2021) an der UmweltPlan GmbH im Auftrag des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern. Demnach wurde, um eine Umfassung und damit eine räumliche Überlastung von Ortslagen zu vermeiden, der Umfassungswinkel geprüft, in der Regel mit einem Abstand von 2,5 Kilometer ausgehend vom Siedlungsrand. Im Fall, dass ein Vorranggebiet für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen innerhalb der 2,5 Kilometer einen Umfassungswinkel von mindestens 120 Grad um eine Siedlung ausschöpft und damit zu einer deutlich sichtbaren und geschlossenen Kulisse führt, wird beidseitig des 120-Grad-Umfassungswinkels ein Korridor von mindestens 60 Grad freigehalten.

Marginal an den Rändern neu zugeschnitten

Im Fall, dass der 120-Grad-Umfassungswinkel überschritten wurde, wird das Vorranggebiet in der Regel entsprechend zugeschnitten. Dabei handelt es sich um einen Orientierungswert. In Einzelfällen wurde von dieser Regelung abgewichen, zum Beispiel bei Arrondierungen von Vorranggebieten für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen. Durch jetzige moderate Korrekturen an den Rändern werden beim Vorranggebiet WE 11 diese 60 Grad nun erreicht – dass die WE-11-Planung bisher darunterblieb, galt als möglicherweise juristischer Angriffs(schwach)punkt.

Dezentrale Konzentration

Das vom Regionalverband in seinem Entwurf angewandte Prinzip der dezentralen Konzentration basiert auf dem Ansatz, die regional bedeutsamen Windenergieanlagen unter Berücksichtigung der Raumverträglichkeit und aus Gründen des Freiraum- und Landschaftsschutzes in möglichst großen Vorranggebieten zu bündeln und gleichzeitig eine möglichst ausgewogene Verteilung der Vorranggebiete in der Region zu gewährleisten. Zudem können größere Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen den Netzanschluss vereinfachen, da sie eine effizientere Nutzung der Infrastruktur und einen gezielten Netzausbau ermöglichen, nennt die Region auch als Pluspunkt.

Für alle Abwägungen wurde eine gesamträumliche Betrachtung vorgenommen, das heißt, Einwände und Entscheidungen wurden, soweit vergleichbar, in allen Planungsschritten untereinander verglichen und in ähnlichen Fällen entsprechend abgewogen. Ziel davon ist es, dem Teilregionalplan Windenergie ein gesamträumliches Konzept zugrunde zu legen, das sich über die gesamte Region erstreckt.

CO2-Bilanz

Die CO2-Bilanz von Windenergieanlagen ist abhängig vom Modell der Windenergieanlagen, sie amortisieren sich energetisch gesehen im Laufe des ersten Betriebsjahres. Auf die produzierte Kilowattstunde Strom (kWh) bezogen, erzeugen Windenergieanlagen weniger Treibhausgase als andere Energieträger wie Photovoltaik oder fossile Energieträger. Bei

Windrad-Baustelle im Wald - Beispiel beim Starnberger See © Markus Pfeiffer

Windenergieanlagen im Wald liegt die Einsparung von CO2 durch Windenergieanlagen um einen Faktor von mehr als 1000 höher als die durch die dafür notwendige Rodung von Wald verlorene CO2-Aufnahme. Der Regionalverband stützt sich dabei auf Berechnungen des Umweltbundesamtes.

Die vorliegende Planung zielt auf die räumliche Steuerung der Windenergienutzung, die an die Erfüllung des Teilflächenziels geknüpft ist. Der ansonsten entstehende ungesteuerte Zustand soll vermieden werden, sodass langfristige Planungssicherheit für die räumliche Entwicklung der Gemeinden gewährleistet und eine zielgerichtete Entwicklung unterstützt werden kann (O-Ton Regionalverband).

Windatlas Baden-Württemberg 2019

Die Ermittlung und Festlegung der Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen erfolgt auf Grundlage einer eigenständigen und in sich schlüssigen gesamträumlichen Plankonzeption und in mehreren Planungsschritten sowie einer Strategischen Umweltprüfung. Die Vorgehensweise ist im Umweltbericht dokumentiert. Die Verteilung der Vorranggebiete orientiert sich an der mittleren gekappten Windleistungsdichte von mindestens 215 W/m² in 160 Meter über Grund nach dem Windatlas Baden-Württemberg 2019 als Eignungskriterium.

Die Region wirbt auch für Waldstandorte wie bei dem in Großglattbach. Aktuelle Erhebungen zeigen, dass für die Dauer des Betriebes von Windenergieanlagen durchschnittlich zirka 0,48 Hektar Wald für den Betrieb einer Windenergieanlage gerodet werden müssen. Hiervon entfallen zirka 0,05 Hektar auf die Versiegelung für das Fundament. Während der Bauphase sind zusätzlich etwa 0,47 Hektar freizuhalten, die nach Abschluss der Bauphase dann wieder aufgeforstet werden (Quelle:  Fachagentur Windenergie an Land. 2024: Entwicklung der Windenergie im Wald. Ausbau, planerische Vorgaben und Empfehlungen für Windenergiestandorte auf Forstflächen in den Bundesländern).

Waldfläche ersetzt

Auch für Windräder abgeholzte Flächen müssen an anderer Stelle ersetzt werden. Dieser Waldausgleich wird auf Ebene des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens geregelt, wenn die genauen Standorte für die Windenergieanlagen bekannt sind, und ist daher nicht Gegenstand der Regionalplanung, wird in der Vorlage 3/2026 unterstrichen.

Windenergieanlagen werden im Freiraum errichtet, wodurch ein Konfliktpotenzial zwischen verschiedenen Flächennutzungen, -funktionen sowie deren Wechselwirkungen entstehen kann. Die Regionalplanung nimmt eine Abwägungsentscheidung vor, wie es die Regionalplaner nennen. Wir Regionalräte entscheiden über die Ergebnisse der Abwägung. Somit ist dies nicht nur eine rein politische, sondern auch fachlich untermauerte Entscheidung.

Günstigste Energieart

Das Verfahren zum Teilregionalplan ist langwierig. In der ersten Runde der Suchlauf, dann die Überprüfung der zuerst grundsätzlich tauglichen Standorte nach der Kriterienliste, schließlich die erneute Überprüfung durch Fachbehörden und Bürgerschaft – die „Windkraft-Fläche“ schrumpfte so von zehn über sechs bis auf jetzt 2,8 Prozent der Regionalfläche.

Windkraft ist die günstigste Energieart. Windräder sind für mich kein Schreckensbild. Sie sind allemal ansehnlicher als die gewaltigen Hochspannungsleitungen, die unsere Landschaft zerschneiden. Sie sind Symbole einer neuen Energiepolitik, die auf Erneuerbare setzt. Das muss einhergehen mit der Schaffung von Strom-Speichern. Die Stadtwerke Mühlacker zeigen, wie es geht: Sie sind beteiligt auch am Projekt Windpark Großglattbach, aber weil der Wind nicht immer bläst und die Sonne nicht immer scheint (PV-Erzeugung), kann sie die Strom-Lücken schließen durch verstromtes Biogas aus den Waldäckern und Speichern.

Wenn ich immer wieder höre oder in Mails lese, man sei ja für Windräder und erneuerbare Energie, dann aber beim Standort Großglattbach allerhand Gefahren formuliert, die angeblich bei Windrädern drohen, kommen mir Zweifel am Bekenntnis zu Erneuerbaren. Wenn am Ende eines (zu) langen und öffentlich geführten Planungsprozesses wie bei den Vorranggebieten in der Region, ein Ja steht, tut dies auch der klammen Stadtkasse gut. Windräder sind neue Einnahmequellen für Städte und Gemeinden.

Und wer ist die Stadt? Wir alle!

PS: wenn Forst BW seinen ursprünglichen Plan hätte umsetzen können, im Staatswald bei Serres und Pinache 14 Windräder genehmigt zu erhalten. Da der Regionalverband in besagter Kriterienliste FFH-Gebiete als Ausschlusskriterium aufnahm, war somit dort kein Vorranggebiet möglich: Forst BW musste seine Pläne wieder einpacken. Leider droht dies in Vergessenheit zu geraten.

PS:

Wenn Forst-BW 

3_B_2026_Anlage_2_TRP-Windenergie_Empfehlungsbeschluss_3OL_Kriterienkatalog.pdf  

20260115_Status_des_Windenergieausbaus_an_Land_Jahr_2025.pdf

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