Den Kurs geben die Tübinger vor - oder doch nicht ganz?
Wer sind eigentlich die Kommunalpartner? Eine anonyme Masse, die alleinigen Entscheider über den Windpark Großglattbach? Dies ist einer der erfolgreichsten Versuche eines Stadtwerkeverbundes seit der Liberalisierung des Energiemarktes. Gründer und Gesellschafter sind sechs kommunale Energieversorger aus Baden-Württemberg: Die Energieversorgung Filstal, das Stadtwerk am See, Bietigheim-Bissingen, Mühlacker, Schwäbisch Hall und Tübingen. Das Unternehmen ist seit 2005 aktiv und konzentriert sich vor allem auf die Realisierung von Windkraftprojekten im Ländle, wobei die Geschäftsführung bei den Stadtwerken Tübingen liegt. Daher fallen die Beschlüsse bezüglich des Windparks Großglattbach in Tübingen, nicht entscheidend in Mühlacker. Denn die Kommunalpartner sind die Bauherren, und da sind wir nur einer von mehreren. Dennoch sind wir in Mühlacker nicht machtlos, wie die Antwort der Stadtverwaltung auf meine Anfrage zu den Plänen für die Zuwegung und Baustellen für die vier geplanten Windräder zeigt.
Hier meine Fragen und die vom OB unterschriebenen Antworten:
Sind Baustelle und Zuwegung für die vier Windräder auch Thema im Pachtvertrag zwischen der Stadt und dem Projektbetreiber?
Im Gestattungsvertrag sind die zu den Windenergieanlagen (WEA) gehörenden Nebeneinrichtungen wie Kranstell-, Lager- und Montageflächen, Wege mit Kurvenradien, die zum Anschluss der WEA an das öffentliche Netz und zu ihrem Betrieb erforderlichen Leitungen ohne weitere Detaillierung erfasst.
Mit wem ist der Pachtvertrag abgeschlossen? Sind weitere Vereinbarungen vorgesehen?
Der Gestattungsvertrag wurde mit den Stadtwerken Mühlacker geschlossen. Die Stadtwerke haben den Vertrag an die Kommunalpartner übertragen.
Kann die Verwaltung sicherstellen, dass die Pläne für Zuwegung und Baustellen von den Kommunal-Partnern/SWM rechtzeitig im Gemeinderat vorgestellt und vor Ort erläutert werden?
Für den Bau der geplanten WEA ist eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erforderlich. Für die Erteilung der Genehmigung ist die untere Immissionsschutzbehörde (Landratsamt Enzkreis) zuständig. Die Stadt Mühlacker wird als Trägerin öffentlicher Belange im Rahmen einer förmlichen Anhörung an dem Verfahren beteiligt. In diesem Zusammenhang sind die Unterlagen vor allem in Bezug auf deren baurechtliche Zulässigkeit zu prüfen.
Nach Rückmeldung des Landratsamts ist der Antrag auf Genehmigung der WEA dort bereits eingereicht worden. Allerdings sind die Unterlagen nicht vollständig bzw. prüffähig. Daher wurde auch noch keine Anhörung der Träger öffentlicher Belange gestartet. Somit hat die Stadtverwaltung derzeit auch keine Kenntnis darüber, ob Pläne für die Zuwegung und Baustelleneinrichtung ausgearbeitet und beim Landratsamt eingereicht wurden. Sollte dies der Fall sein, wären die Zuwegungspläne auch straßenverkehrsrechtlich zu prüfen. Weiterhin sollte die Stadt als Trägerin der Straßenbaulast für die betroffenen Feldwege und als Eigentümerin der Waldflächen die Unterlagen prüfen und gegebenenfalls mit Auflagen versehen.
Sobald entsprechende Unterlagen zur Anhörung bei der Stadtverwaltung vorliegen und dies innerhalb der gesetzlich festgelegten Anhörungsfrist von drei Wochen umsetzbar ist oder das Landratsamt einer Fristverlängerung zustimmt, kann die Vorstellung der Unterlagen im Ausschuss für Umwelt und Technik erfolgen. Die Vorstellung der Unterlagen direkt durch die Kommunalpartner setzt voraus, dass die Vertreter des Unternehmens hierzu bereit sind.
Gibt es bei den Planungen für Zuwegung und Baustellen nach Auffassung der Verwaltung kritische Punkte? Kann verhindert werden, dass in den alten Baumbestand wegen Zuwegungen und Baustellen eingegriffen wird?
Konkrete Pläne für den Bau der WEA und der Zuwegung liegen der Verwaltung noch nicht vor.
Welche Möglichkeiten hat die Stadt, auf diese Planungen (Fragen 3 und 4) Einfluss zu nehmen?
Die Stadtverwaltung kann im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Auflagen formulieren, die wiederum durch die Genehmigungsbehörde in die Genehmigung aufzunehmen sind.
Kann die Stadt in Erfahrung bringen, weshalb der Projektbetreiber bisher keine weitere Informationsveranstaltung für die interessierte Bürgerschaft angeboten worden ist und wann diese erfolgt?
Laut Auskunft der Kommunalpartner soll diesbezüglich abgewartet werden, bis der Antragsprozess abgeschlossen ist, der Projektfortschritt neue gesicherte Erkenntnisse hergibt und sich für die Bürgerschaft relevante Neuigkeiten ergeben.


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