Baukosten laufen den Sanierungsgeldern von Stadt und Land davon

Finanzspritzen für die Sanierung privater Gebäude in den historischen Ortskernen von Lienzingen, Lomersheim und Mühlhausen gibt das Land zu 60 und die Stadt zu 40 Prozent, zusammen maximal 75.000 Euro im Einzelfall. Doch die Baukosten laufen den Fördergeldern davon. Kann nachgebessert werden? Am Dienstag steht der Satzungsbeschluss für das zweite Sanierungsgebiet in Lienzingen auf der Tagesordnung des Gemeinderates Mühlacker. Jetzt liegt die Antwort aus dem Rathaus vor.

Beispiel für Eigenarbeit: Sanierung Knittlinger Straße (Foto: Günter Bächle)

Demnach erfolgte die letzte Änderung der städtischen Richtlinien zur Förderung privater Maßnahmen im Jahr 2018. Der Baukostenindex für Wohngebäude betrug laut Statistischem Landesamt 87,4 und stieg bis 2024 auf 126,9 (Basisjahr 2021 gleich 100). Um auf gleichem Niveau zu bleiben wie 2018 müssten etwa 108.000 Euro pro Fall gewährt werden.

Die Erhöhung des Zuschusses wirkt sich nicht sofort auf den Haushaltsplan der Stadt aus. Die Stadtverwaltung: Erst ab Vertragsabschluss seien Aufträge beziehungsweise Handwerkerleistungen möglich. Abschlagszahlungen auf Zuschüsse könnten beantragt werden, sobald mindestens 10.000 Euro an Baukosten angefallen und nachweislich auch bezahlt wurden.

Wie oft Abschlagszahlungen geleistet werden, hängt somit ganz von den Privaten selbst ab. In den vergangenen Jahren gab es sowohl Sanierungen, für die während der gesamten Bauzeit nur eine oder zwei Abschlagszahlungen beantragt wurden, aber auch Bauherren, die zehn und mehr Abschlagszahlungen beantragt und auch erhalten haben, schreibt die Sanierungsstelle der Stadtverwaltung.  Zwischen Zuschussantrag und der tatsächlichen Zuschusszahlung würden in der Regel nur vier Wochen liegen. Haushaltswirksam werde dieser Zuschuss mit der Auszahlung. Die Stadt gehe damit in Vorleistung bis zum nächsten Auszahlungsantrag an das Land.  Im Durchschnitt würden zwei Auszahlungsanträge pro Jahr und pro Sanierungsgebiet ans Land gestellt. Die Zahlung des 60-prozentigen Zuschussanteils von Bund und Land an die Stadt erfolge bestenfalls nach einer Woche, könne aber auch erst nach mehreren Monaten eingehen.  Damit ist aber klar, dass die Zuschüsse nicht sofort haushaltswirksam werden mit dem Abschluss der Sanierungsvereinbarung zwischen Stadt und Privaten.

Lienzingen: 40 Prozent Kulturdenkmale

Der Anteil der denkmalgeschützten Gebäude in den aktuellen Sanierungsgebieten Ortskern Lomersheim beträgt sechs Prozent, Mühlhausen 30 und Lienzingen 40 Prozent, gibt die Verwaltung an.   Bei sehr hohen Sanierungsaufwendungen beziehungsweise sehr umfangreichen Sanierungsmaßnahmen sei die ausnahmsweise Gewährung von Förderungen bis zu einer Obergrenze von 200.000 Euro möglich. Dies muss auch in Zukunft so gehandhabt zu werden, um die Eigentümer mit entsprechend umfangreichen Maßnahmen unterstützen zu können. Dies kam von 2013 bis 2022 in vier Fällen vor - drei in Mühlhausen, einer in Lienzingen. Bei allen Objekten handelte es sich um Kulturdenkmäler. Voraussichtlich 2025 kämen zwei weitere in Mühlhausen dazu.

Dass das Land ein Sanierungsgebiet mehr oder minder gleich über ein altes, schon abgerechnetes Sanierungsgebiet legt, ist die Ausnahme. Im Fall Lienzingen lagen zwischen Abrechnung und neuem Förderungsbeginn zwei Jahre. Weil Hauseigentümer nicht wussten, wann der neue Förderrahmen vom Land verbindlich genehmigt wird, begannen sie in einigen Fällen ohne Fördermaßnahmen, so Herzenbühlstraße 30, Knittlinger Straße 15, Friedenstraße 3. Wie könnte hier eine Härtefallregelung aussehen, weil die beiden Sanierungsprogramme nicht nahtlos ineinander übergegangen sind?

Eine tatsächliche Härtefallregelung sehen die Richtlinien nicht vor, so die Stadtverwaltung. Es gebe aber bei jedem Sanierungsgebiet die Möglichkeit einer Restmaßnahmenvereinbarung für alle Sanierungen, die nur wenige Jahre vor der Rechtskraft der Sanierungssatzung begonnen, und noch nicht zum Abschluss gebracht wurden. Berücksichtigt werden könnten dabei jedoch nur Gewerke, mit denen noch nicht begonnen wurde. Bereits angefallene Kosten könnten nicht nachträglich gefördert werden. Die Möglichkeit zum Abschluss einer solchen Restmaßnahmenvereinbarung werde in jedem Einzelfall geprüft.

Wie wäre es dann wenigstens mit einer Anerkennungsprämie?

Wie wirken sich Eigenarbeiten aus?

Wie wird Eigenarbeit bei der Förderung berücksichtigt? So eine weitere Frage des Ratsmitglieds. Es müsse eine bestimmte Summe an Handwerkerrechnungen da sein, damit man Eigenleistung anrechnen könne. Betroffene: Wir haben Handwerkerrechnungen für Gas, Wasser, Abwasser und Strom. Den Rest haben wir komplett selbst gemacht und das ist auch das, was auf uns noch zukommt: Dämmen, Verputzen, Spachteln, etc. Und dafür gibt es nichts.

Die Stadtverwaltung: Eigenleistungen werden bis zu 15 Prozent der Handwerker- beziehungsweise Materialkosten gefördert.  Ihr angeführtes Beispiel: Handwerker- beziehungsweise Materialkosten betragen insgesamt 100.000 Euro. Dann dürfen 15.000 Euro an Eigenleistungen zur Förderung angemeldet werden. Bei einem Mindestlohnsatz von 12,50 Euro entspräche dies 1.200 Stunden an förderfähigen Eigenleistungen. In der Praxis würden Eigenleistungen jedoch nur selten eine Rolle spielen, da die meisten Bauherren den Maximalzuschuss auch ohne Eigenleistungen erreichen würden.  Zudem könnten Eigenleistungen steuerlich nicht geltend gemacht werden.

Kita und Gemeindehalle

Doch Mittel aus dem Sanierungsprogramm gibt es nicht nur für alte Gebäude. Da es sich beim geplanten Kindergarten zwischen Scherbentalbach und Gemeindehalle um einen Neubau handelt, könnten nur 30 Prozent der förderfähigen Kosten zur Förderung angemeldet werden. Zudem müssten - aufgrund spezieller Förderprogramme für unter Drei-Jährige - die anteilmäßigen Kosten für diese Altersgruppe in Abzug gebracht werden. Der tatsächliche Zuschuss liege dadurch vermutlich nicht höher als 15 Prozent. Die geplante Innensanierung der Mehrzweckhalle steht ebenfalls im Programm Ortskern Lienzingen II  enthalten und als Gemeinbedarfseinrichtung dürfe mit einem tatsächlichen Zuschuss von 21,6 Prozent gerechnet werden. 

 

 

 

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