Es macht vor keinen Grenzen halt! Zu unser aller Glück und Gesundheit

Fast 20 Quadratkilometer groß: Das neue Wasserschutzgebiet für die Tiefbrunnen I Brühlwiesen und IV Pfahlwiesen in Illingen reicht bis nach Mühlacker, Lienzingen, Lomersheim und Mühlhausen.

Es macht vor keinen Grenzen halt! Zu unser aller Glück und Gesundheit. Jahrelang dauern die Vorarbeiten. Jetzt wies der Enzkreis wieder ein Gebiet aus. Kleiner Plan für eine große Sache: In der Regel soll das Schutzgebiet - so die Experten - das gesamte oberirdische wie auch unterirdirsche Einzugsgebiet der Trinkwasser-Gewinnungsanlage umfassen. Unterteilt wird ein Wasserschutzgebiet in drei verschiedene Zonen. Ganz außen findet sich die weitere Schutzzone (Zone III), danach folgt die engere Schutzzone (Zone II) und im Zentrum dann der Fassungsbereich (Zone I). Exemplarisch dargestellt am neuen Wasserschutzgebiet Illingen - es macht vor keinen Grenzen halt. Zum Glück!

Um die Wasserversorgung der Gemeinde Illingen zu sichern und auf den neuesten Stand zu bringen, hat das Umweltamt des Enzkreises ein neues Wasserschutzgebiet für die Tiefbrunnen I Brühlwiesen und IV Pfahlwiesen ausgewiesen. So steht es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes, aber auch in dessen Amtlicher Bekanntmachungen. Ein Projekt allein für die Illinger also? Nein, für das Illinger Tal zwischen Lienzingen und Illingen, und darüber hinaus - dabei sind große Teile von Lienzingen. Es umfasst zudem weitere (Stadt-)Teile: Flächen auf den Gemarkungen von Lomersheim, Mühlhausen und Mühlacker.  

Im Wasserschutzgebiet gelten Regelungen, die unter anderem den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die Bodenbewirtschaftung oder das Bauen einschränken oder gänzlich verbieten, wenn dadurch Nachteile für das Grundwasser zu befürchten sind. Ob dies der Fall ist, hängt in erster Linie von der Empfindlichkeit des Untergrunds ab; deshalb ist das Gebiet in unterschiedliche Wasserschutzzonen unterteilt, heißt es in einer Darstellung der Kreisverwaltung.

Bereits 1994 hat die Gemeinde beim Landratsamt beantragt, dass das Schutzgebiet für den Tiefbrunnen I Brühlwiesen und den Tiefbrunnen IV Pfahlwiesen neu gefasst wird. Das Verfahren kam dann aber nie richtig in Gang. Es ruhte von 1995 bis 2006 während der Standortsuche für eine Siedlungsabfalldeponie am Hochberg bei Lienzingen - die verhindert werden konnte - sowie von 2014 bis 2018 wegen des Baus der Westtangente von Illingen. Jährlich benötigt die Gemeinde etwa 350000 Kubikmeter Trinkwasser, so die Fachleute.

 

Das Foto zeigt das Gebäude, in dem sich der Trinkwasserbrunnen der Gemeinde Illingen befindet. (Foto: Enzkreis, Fotografin Andrea Winter)

Der jetzigen Festsetzung des Wasserschutzgebiets ging die Vorstellung der Planung im Illinger Gemeinderat und die Beteiligung der Bevölkerung voraus – aufgrund der Pandemiesituation wie in vielen anderen Bereichen auch – unter erschwerten Bedingungen, steht weiter in der Mitteilung des Landkreises. Weil dies alles natürlich ein höchst amtlicher Akt ist, hat es sozusagen der Pflicht-Textteil mit einer Vielzahl von Paragrafen voll in sich.

Rechtsverordnung des Landratsamtes Enzkreis zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Tief-
brunnen I "Brühlwiesen" und IV "Pfahlwiesen" der Gemeinde Illingen (RVO WSG TB Brühl-/Pfahlwiesen)LUBW-Nr. 236113 vom 15. November 2021
- lockt genausowenig auf den ersten Blick zum Lesen wie die juristischen Quellen, die folgen, die aber so genannten Pflichtprogramm sind:

Aufgrund der Paragrafen 51 Abs. 1 Nr. 1 und 52 Abs. 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts   (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31.Juli 2009 (Bundesgesetzblatt - BGBl. - I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3901), und §§ 80 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 3, 82 Abs. 1 und 95 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG) in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Wasserrechts in Baden-Württemberg vom 3. Dezember 2013 (GBl. S. 389), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233, 1248), wird verordnet.

Wer holt sich schon die Gesetzbücher heraus, um die diversen Vorschriften zu studieren? In den lokalen Medien stand die Nachricht in einer langen einspaltigen Meldung beziehungsweise einem kleinen Mehrspalter. Eine Karte des Einzugsbereichs des Wasserschutzgebietes hatte das Landratsamt mit seiner Pressemitteilung nicht mitgeliefert, die finden sich nur in den Amtlichen Bekanntmachungen. Dafür gab es von der Pressestelle ein Foto vom Trinkwasserbrunnen-Haus der Gemeinde Illingen.

Das Amtschinesisch setzt sich fort: Das Wasserschutzgebiet gliedert sich in die weiteren Schutzzonen (Zone III A und Zone lll B), in die engere Schutzzone (Zone II) und in die beiden Fassungsbereiche (Zonen I). Es ist ein Areal von 19,435 Quadratkilometer, aufgeteilt in die Zonen I und II mit 0,584 Quadratkilometer, auf die Zone III A 10,924 und auf die Zone III B 7,927 Quadratkilometer.

Die Trinkwasserversorgung der 7600 Einwohner der Gemeinde Illingen basiert auf eigenem Grundwasser, die in den Gewannen Brühlwiesen und Pfahlwiesen gefördert werden, sowie auf der Nutzung von Bodenseewasser, das im Hochbehälter Blaue Heide zu
rund 65 Prozent mit dem Eigenwasser vermischt wird. Das Versorgungssystem von Eigen- und Fremdwassernutzung gewährleistet auch in trockenen Zeiten eine hohe Versorgungssicherheit, so die Stadtverwaltung Mühlacker am 22. Oktober 2019 im Gemeinderat (GR-Vorlage 247/2019).

Innerhalb der fachtechnisch abgegrenzten Zone IIIA liegen die bestehenden Mühlacker Industriegebiete Lugwald und Waldäcker. In beiden Gebieten gab es im Oktober 2019 noch Flächen für Betriebserweiterungen beziehungsweise war die Aufsiedlung noch nicht abgeschlossen, so dass hier für die sich in naher Zukunft ansiedelnden und erweiterungswilligen Betriebe mit nicht unerheblichen Einschränkungen zu rechnen ist, so damals die weitere Argumentation im Mühlacker Rathaus.

Der Rat von OB, Dezernent und Amtsleiter: Der geplanten Abgrenzung des Wasserschutzgebietes IIIA unter Einbeziehung der bestehenden Baugebiete Lugwald und Waldäcker sollte die Stadt aus diesem Grund nicht zustimmen.

Die Entscheidung im Mühlacker Gemeinderat über das Ja oder Nein zu den Plänen für das Wasserschutzgebiet Illingen fiel keineswegs einheitlich aus. Ich votierte gegen die Position der Stadtverwaltung, wie die übrigen Kollegen der CDU auch, weil Wasser unser wichtigstes Lebensmittel ist. Die Mehrheit argumentierte ähnlich. Die Stadtverwaltung hatte ein Nein beantragt, obwohl die fachlichen Voraussetzungen für ein Wasserschutzgebiet klar waren. An ihrer Niederlage schluckte die Verwaltungsspitze doch deutlich.

Wasser unser wichtigstes Lebensmittel muss geschützt sein (Foto: lamNotPerfect)

Und was gehört von Mühlacker dazu?

Die Flächen in Lienzingen fallen in die Zone II.

In den (weiteren) Zonen III A und III B, liegen Flächen von Lienzingen, Lomersheim, Mühlhausen und Kernstadt Mühlacker. Die genauen Grenzen des Wasserschutzgebietes und seiner Schutzzonen ergeben sich aus der Übersichtskarte im Maßstab 1:15.000 (Anlage 1K) mit Darstellung des Einzelplanrasters für 20 Detailkarten, der Detailkarte Engere Schutzzone II im Maßstab 1:2.500 (Anlage 2K)
und aus den 20 Detailkarten im Maßstab 1:2.500 (Anlagen 3.1K - 3.20K) mit Datum vom 5. Juli 2019. Die Karten stehen auf der Homepage des Landratsamtes in der Rubrik Amtliche Bekanntmachungen.

In Paragraf 5 steht auch, was in den einzelnen Zonen erlaubt ist und was nicht. Auf mehreren Seiten.
 

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