Mühlacker. 264,1.
Die Grafik … die haut einen um! Mühlacker, der Ausreißer nach oben bei Corona.
Die Ausbreitung des Virus hat im Enzkreis und insbesondere auch in der Großen Kreisstadt Mühlacker aktuell einen sehr hohen und besorgniserregenden Stand erreicht. Die 7-Tages-Inzidenzen bezogen auf die Große Kreisstadt Mühlacker liegen seit mehreren Wochen immer deutlich über dem Landesschnitt und auch deutlich über dem Schnitt des Enzkreises. Laut den dem Kreis-Gesundheitsamt nach IfSG übermittelten Daten betrug die Sieben-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner bezogen auf die Große Kreisstadt Mühlacker am 13. Mai 2021, 16.00 Uhr, 264,1. Der Landesdurchschnitt (119,0) sowie der Wert des Enzkreises (152,3) bleiben deutlich darunter.
Diese Zahlen nennt das Landratsamt Enzkreis in seiner Allgemeinverfügung, mit der die Behörde endlich die Testpflicht in den Kindertagesstätten von Mühlacker anordnet. Diese Allgemeinverfügung tritt morgen, 17. Mai in Kraft und ist bis zum 4. Juni 2021 befristet. AV_Testpflicht_KiTas_Muehlacker_14052021_mit_Begruendung.pdf
Eine richtige und wichtige Entscheidung.
Der Landrat am Freitag, 14. Mai, auf meine Anfrage:
Wie bereits mitgeteilt, beobachten wir die aktuelle Lage auch sehr intensiv und reagieren bei Bedarf. So wird beispielsweise heute eine Allgemeinverfügung nach Rücksprache mit der Stadt Mühlacker für eine Testpflicht in KiTa im Stadtgebiet erlassen, da die Lage in Mühlacker dies rechtfertigt.
Seine Antwort vom 11. Mai:
Ich würde nicht pauschal sagen, dass Land, Kreis und Gemeinden nicht zuständig wären. Auf die Möglichkeit der Gemeinden (als Träger) zur Gestaltung der Notbetreuung und Testpflicht hatte ich hingewiesen. Präventiv hat der Landkreis nur eine Möglichkeit, eine Testpflicht zu begründen. Durch Erlass einer Allgemeinverfügung. Auf die rechtliche Problematik hatte ich hingewiesen, wie auch, dass wir unabhängig dazu das Infektgeschehen sehr aufmerksam beobachten. Damit möchte ich nur nochmals kurz betonen, dass auch wir die Lage kritisch im Blick haben. Über weitere rechtliche Möglichkeiten verfügen wir bzw. das Gesundheitsamt jedoch leider nicht. Das Gesundheitsamt als Fachbehörde kann ansonsten nur tätig werden, wenn infektiologische Gründe dies rechtfertigen. Dies betrifft aber in erster Linie reaktionäre Möglichkeiten. Beispielsweise kann eine kurzzeitige (nicht grundsätzliche) Testpflicht angeordnet werden, wenn infektiologische Gründe (z.B. aufgetretene Fälle in einer Einrichtung, dann zur Aufdeckung weiterer Fälle) vorliegen. Bei allen Maßnahmen ist selbstverständlich der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu berücksichtigen. Ansonsten versuchen wir durch unsere Öffentlichkeitsarbeit zu sensibilisieren.
Meine Anfrage als Kreisrat:
Nochmals zum Thema Kindertagesstätten. Teilweise befinden sich in der sogenannten Notbetreuung mehr als die Hälfte der Kinder solcher Einrichtungen. Es gibt offenbar zunehmend infizierte Kinder, wenn getestet wird. Wenn man sich nun vorstellt, dass offenbar häufig nicht getestet wird, ist eine Dunkelziffer vorhanden, die man eigentlich bei dem heutigen Wert von über 200 nicht hinnehmen kann. Müsste es nicht Aufgabe des Gesundheitsamtes sein, den Kindergartenträgern eine Testpflicht zumindest zu empfehlen, wenn nicht gar vorzuschreiben und auch den Begriff Notbetreuung genau zu definieren? Hat das Kreisgesundheitsamt eine Übersicht, wieviel des Kindergartenpersonals geimpft worden ist?
Was mich umtreibt:
Weshalb braucht der Landkreis allerdings so lange, bis der Test in Kitas zur Pflicht gemacht wird? Mein Mailwechsel mit dem Landrat In diesem Punkt blieb von Seiten des Behördenchefs zunächst weitgehend im Unverbindlichen. Bei den Antworten hatte ich zunehmend das Gefühl, als lästiger Kreisrat abgetan zu werden. Sind diese Zahlen neu? Warum werden sie nicht täglich kommuniziert? Täglich erscheinen nur die absoluten Fallzahlen, die nicht umgerechnet werden auf den 7-Tage- Inzidenz-Wert. Was kann die Stadt Zusätzliches tun zur Verringerung dieses Wertes?
Hierzu zwei Kommentare auf meiner Facebookseite:
- Siehe Testzentrum Pforzheim, Kiosk mit Menschenansammlungen ohne Maske oder Abstand, Polizeiwache schräg gegenüber, noch Fragen?
- Man muss einfach nur mal schauen, wie sich die Leute vor den Testzentren und in der Fußgängerzone verhalten, keine Masken tragen, sich umarmen, auf den Boden spucken. Alles live mit erlebt in den vergangenen Tagen. Von den Menschenansammlungen in den Enzgärten, wo sich auch keiner für Abstände interessiert, fange ich gar nicht erst an. Ordnungsamt scheint nicht existent zu sein.
Nun aber weiter im Text der Allgemeinverfügung - hier der O-Text (Auszug):
Nach Daten des DIVI-Intensivregisters (www.intensivregister.de) von Krankenhaus-Standor-
ten mit Intensivbetten zur Akutbehandlung sind mit Datenstand 14.05.2021, 12:19 Uhr, 578
COVID-19-Fälle in Baden-Württemberg in intensivmedizinischer Behandlung, davon werden
ca. 381 (65,9 %) invasiv beatmet. Insgesamt sind derzeit 2.374 Intensivbetten von betreibba-
ren 2.833 Betten (83,8 %) belegt. Auch in den Kliniken im Enzkreis, u.a. im RKH Krankenhaus
Mühlacker, ist die Lage sehr angespannt.
Bei dieser Ausgangslage ist es zwingend notwendig, die Zahl der infizierten Personen und
gerade die Personen ohne Symptome, die oft keine Kenntnis über ihre Infektion haben, so
gering wie möglich zu halten. Da der Großteil der Bevölkerung noch nicht gegen diesen Krank-
heitserreger geimpft ist, bleiben nicht-pharmazeutische Maßnahmen essentielle Bausteine,
um das Infektionsgeschehen zu begrenzen. Die Durchführung von Testungen hat dabei einen
enorm hohen Stellenwert, da Infektionen frühzeitig erkannt und neue Infektionsketten unter-
brochen werden können. Eine wirksame Reduzierung der Weiterverbreitung des Virus unter
Zuhilfenahme von Testungen kann allerdings nur dann erfolgreich gelingen, wenn die Tests
auf breiter Basis durchgeführt werden.
Die von dieser Allgemeinverfügung erfassten Einrichtungen sind gerade für Familien elemen-
tar wichtige Einrichtungen des täglichen Lebens. Durch Ausbrüche in ebenjenen Einrichtungen
kommt es auch in Mühlacker und dem umliegenden Enzkreis zu notwendigen Schließungen
dieser Einrichtungen. Eine Kinderbetreuung, auch im Rahmen der Notbetreuung, kann in die-
sen Fällen nicht gewährleitet werden, was mit erheblichen Belastungen der Familien v.a. auf-
grund der Berufstätigkeit der Eltern einhergeht. Neben den allgemeinen Zwecken können und
sollen durch präventive Testungen Schließungen der Einrichtungen verhindert werden.
Kommentare
Norbert Weimper am :
Günter Bächle am :
Anfrage nach § 19, Abs. 4 LKrO B-W
1. Ist das Kreis-Gesundheitsamt bereit, wenigsten zwei Mal wöchentlich den 7-Tage-Inzidenz-Wert für Mühlacker zu veröffentlichen, und zwar so lange, bis Mühlacker tägliche Werte hat, die nicht wesentlich vom Enzkreis-Durchschnitt abweichen?
2. Wie erklärt sich das Kreis-Gesundheitsamt die über 400 hinausgehenden Werte in Mühlacker vom 8. April an bis Ende April 2021?
3. Weshalb wurden diese Zahlen nicht zeitnah veröffentlicht?
4. Welche Maßnahmen haben Kreis-Gesundheitsamt und im Einklang damit die Stadt Mühlacker aufgrund der latent erhöhten 7-Tage-Inzidenzen ergriffen? Wurden die Kontrollen ausgeweitet? Welche Schwerpunkte haben die Kontrollen? Wer veranlasst diese?
5. Wie steht Mühlacker im Vergleich mit anderen, größeren Enzkreis-Gemeinden?
6. Mühlacker hat eine schwierige soziale Struktur durch einen relativ hohen Migrantenanteil? Lassen sich unterem anderem damit die 7-Tage-Inzidenzen erklären?
7. Was unternimmt das Kreis-Gesundheitsamt, um Migranten mit den Informationen zu erreichen (auch sprachlich) und sie für das Problem zu sensibilisieren?
8. Weshalb wurde die Testpflicht für Kindertagesstätten in Mühlacker nicht zeitgleich mit der in Pforzheim eingeführt?
Günter Bächle
Kreisrat
Joachim Stretz am :