„Erscheinungsbild höchst unbefriedigend“

Stillliegende Abbruchstelle am Kleinen Steigle in Enzberg.

Mühlacker-Enzberg. Ärgernis am Kleinen Steigle im Stadtteil Enzberg wegen den vor Monaten zum Stillstand gekommenen Abbrucharbeiten an einem Haus am Hang. „Kann beim Eigentümer auf einen rascheren Abbruch gedrängt werden? Trotz Sicherungsmaßnahmen rollt immer wieder  Material in den Gehwegbereich, weil der Zaun nicht ebenerdig abschließt und sich Material lockert“, so die beiden CDU-Stadträte Günter Bächle und Theo Bellon in einer Gemeinderatsanfrage.  Die Stadtverwaltung in ihrer Antwort: „Das Erscheinungsbild des Grundstücks ist in der Tat höchst unbefriedigend.“

Baurechtlich habe vom Eigentümer der Rückbau für die Gebäudeteile verlangt werden können, von denen eine Gefährdung ausgegangen sei, so die Stadtverwaltung. „Dies wurde auch vollzogen. Dem ist der Eigentümer inzwischen auch nachgekommen.“ Was bleibe, sei das völlig unbefriedigende Erscheinungsbild. Leider bestünden gegenüber dem Eigentümer keine rechtlichen Möglichkeiten, wegen des Erscheinungsbildes Verbesserungen  verlangen zu können. 

Auch die mit dem Vertreter des Eigentümers geführten Gespräche wegen eines möglichen Erwerbs des Grundstücks durch die Stadt hätten bisher nicht erfolgreich abgeschlossen werden können. Die Stadtverwaltung habe sich gegenüber dem Eigentümer bereit erklärt, das Grundstück nach der Räumung zu übernehmen. Dem Vertreter des Eigentümers sei  es bisher nicht gelungen, dass diese Voraussetzungen geschaffen werden.   

Wegen der befürchteten Straßenverschmutzungen wurde der Gemeindevollzugsdienst mit Kontrollen der Örtlichkeit beauftragt, heißt es weiter laut Pressemitteilung der CDU-Gemeinderatsfraktion in der Antwort aus dem Rathaus. Sollten Verstöße gegen die Räum- und Streupflichtsatzung festgestellt werden, werde das Bürger- und Ordnungsamt gegenüber dem Eigentümer entsprechend tätig, gegebenenfalls mit Ordnungswidrigkeiten-Verfahren.

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