"nP mit eID": Elektronische Signatur bisher von Kommunen oft verkannt - Online wäre mehr drin
Heute kam die Nachricht per Mail an die "sehr geehrten Mitglieder des Gemeinderats", die schon vor Wochen geplant war: Sie erhalten ab sofort Ihre Sitzungsunterlagen in papierloser Form und können über die Dipolis-App auf Ihren Tablets die jeweils aktuellen Sitzungsunterlagen einsehen, bearbeiten und für Ihre Sitzungsvorbereitungen aufrufen. Damit ist auch in Mühlacker die - historische - Zeit der dicken großen Briefumschläge vorbei, die der Postbote meistens an den Samstagen zu den Adressaten brachte.
Doch das Online-Rathaus ist mehr als Tablet-Einsatz in den Sitzungsräumen. Da stolpern wir auch vor uns hin.
Als vor einem Jahr die Gültigkeit meines Personalausweises (nPA) ablief und ich einen neuen beantragte, war klar: Die Funktion der elektronischen Unterschrift nutze ich bei Behörden, auch den kommunalen. Wie alles funktioniert, erläutert das Bundesinnenministerium in einer Broschüre, die einem mit dem druckfrischen Ausweis im Rathaus in die Hand gedrückt wird.
Bewaffnet mit dem für rund 30 Euro beschafften ReinerSCT cyberJack RFID Chip-Kartenleser basis, extra für den neuen Personalausweis auf dem Markt, mache ich mich ans Werk. Alles einzurichten über die dafür vorgesehene Webseite des Bundesinnenministeriums. Viele Klicks und manche Suche: Ganz so kinderleicht ist die Registrierung auch nicht. Als seien Trostworte nötig, liest der Online-Fan auf der gleichen Seite: Mit der Online-Ausweisfunktion weisen Sie sich sicher im Internet oder an Automaten aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.
Das erinnerte mich an die Worte des Ersten Landesbeamten des Enzkreises im Verwaltungsausschuss des Kreistages vor etlichen Jahren, als E-Government noch am Anfang stand: Das Kernproblem sei das Fehlen der elektronischen Unterschrift bei Verwaltungsvorgängen, die online abgewickelt werden sollen. Doch mit dem am 1. August 2013 in Kraft getretenen E-Government-Gesetz schien die Lücke geschlossen worden zu sein. Die IT-Beauftragte der Bundesregierung, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe damals: Konkret sind die Behörden nun aufgefordert, Bürgern und Wirtschaft eine elektronische Bezahlmöglichkeit, elektronische Akteneinsicht bei elektronischer Aktenführung und umfangreiche Online-Informationen anzubieten. Gleichzeitig haben die Bürger mit dem heutigen Tag weitere Möglichkeiten, die Online-Ausweisfunktion ihres neuen Personalausweises zu nutzen. Über Webformulare der Behörden können Sie ihre Identität nachweisen und sich so viele Wege- und Wartezeiten ersparen.
Doch die Wege sind (viel zu) lang.
Sechs Jahre später, mit dem nPA im Geldbeutel, wollte ich endlich auch diesen Service nutzen, Anträge am heimischen PC erledigen, mich per E-Unterschrift legitimieren. Heile, neue, digitale Welt! Hoffnungsvoll und voller Begeisterung hielt ich im Dezember ein Schreiben der Stadt Pforzheim in den Händen, denn ich las - ganz entzückt - darauf: Die Schriftlichkeit eines Einspruchs sei auch dann gewahrt, wenn der Rechtsbehelf elektronisch mit qualifizierter Signatur übersandt werde. Ich war begeistert, musste dann aber doch meinen Eifer jäh bremsen: Nach längerem Suchen auf der Internetseite der Stadt Pforzheim machte sich Enttäuschung breit, denn: Es war eine totale Fehlanzeige! Keine einzige Verwaltungsleistung, die sich dank elektronischer Unterschrift online erledigen lässt. Der eingedruckte Text im Brief war einfach seiner Zeit voraus.
Stell Dir vor, alle haben eine elektronische Signatur und keiner sieht ihre Verwendung vor. Dabei könnten durch die elD-Funktion mehr Verwaltungsleistungen online angeboten werden.
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