Schwieriges Gelände

Im bretonischen Goulien

Heute las ich im „Geo“ (Ausgabe 08/2019, Seite 44 ff) eine kritische Auseinandersetzung mit der Windkraft. Titel: „Gut fürs Klima, schlecht für die Natur?“. Der Text von Johanna Romberg, festgemacht an der angeblichen Gefährdung des Rotmilans, ließ mich als Windkraft-Befürworter etwas ratlos und irritiert zurück. „Jedes Jahr sterben Hunderttausende Vögel und Fledermäuse sowie Milliarden von Insekten beim Zusammenstoß mit den Rotoren“, schreibt sie. Die Zahlen pro Anlage seien nicht hoch, die Gesamtzahl von 30518 Anlagen bundesweit summiere diese jedoch zu „bedrohlichen Gesamtwerten“. Hinzu komme eine Dunkelziffer. Sie wirft die Frage auf: „Wie viele Windkraftanlagen verträgt die Umwelt?“ Die Antwort bleibt die Autorin des Buches „Federnlesen. Vom Glück, Vögel zu beobachten“ schuldig.

Ein lesenswerter Text ist der in „Geo“ allemal. Man muss sich dieser Debatte stellen. Doch wer den Alltag der Standortsuche als Mitglied der Gremien der Regionalplanung kennt, wundert sich. Denn viele windreiche Standorte in unserer Region sind für Windmühlen wegen Auerhahn, Rotmilan & Co - KO-Kriterium - gleich gestrichen worden. Die Autorin gibt zu, als Naturschützerin keine neutrale Beobachterin des Konflikts zwischen Gruppen zu sein, die eigentlich die gleichen Ziele hätten: Schutz der Umwelt und Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen. Und sie bekennt:  Ohne Windkraft keine Energiewende, keinen Klimaschutz.Verstärkt werde nach Mitteln und Wegen gesucht, den Schutz der Biodiversität mit dem Ziel des Ausbaus erneuerbarer Energie zu versöhnen. Immerhin: In Berlin arbeitet das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende.

Da sind wir längst dabei. Und was sagt das Stuttgarter Umweltministerium zu solchen Positionen? Gefahren für windkraftempfindliche Vogel- und Fledermausarten könnten in der Regel durch eine sorgfältige Standortwahl vermieden werden. Für Fledermäuse könne das Kollisionsrisiko zudem durch zeitweise Abschaltung der Windenergieanlagen wirksam vermindert werden. Die Vereinbarkeit zwischen der Windenergienutzung und dem Artenschutz stellten Planungs- und Genehmigungsverfahren sicher.  Insgesamt werde durch die Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes sichergestellt, dass der Ausbau der Windenergie an naturschutzverträglichen Standorten erfolge.  Auch die Naturschutzverbände BUND und NABU in Baden-Württemberg beispielsweise befürworten einen naturverträglichen Ausbau der Windenergie. Bei der Festlegung von Standorten im Wege der Bauleitplanung ebenso wie im Genehmigungsverfahren werde. durch eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung sichergestellt, dass die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes eingehalten werden.

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