Zuerst Warnschilder - und dann (vorerst) nichts mehr

Warnschild an der Osttangente

Immerhin: Die Tafeln sind standfest. An der Landesstraße 1134 zwischen Lienzingen und Mühlacker sowie entlang der Osttangente in Mühlacker, die ebenfalls Teil der L 1134 ist, stehen sie. Die Straßenbauverwaltung des Landes ließ sie 2017 montieren, um so auf den schadhaften Zustand der Fahrbahn hinzuweisen. Zwei Jahre später: Die Schilder stehen immer noch, der Zustand der Fahrbahn hat sich nicht verbessert, Maßnahmen sind bisher ausgeblieben. Nun wissen wir, dass das  zuständige Regierungspräsidium (RP) in Karlsruhe auf Geldzuweisungen durch das Verkehrsministerium Baden-Württemberg angewiesen ist, um solche ausstehenden  Maßnahmen realisieren zu können

Auf Anfrage hin ließ mich als Kreisrat das Landratsamt Enzkreis dieser Tage wissen, dass sein Amt für nachhaltige Mobilität diese Streckenabschnitte jedes Jahr erneut als notwendige Erhaltungsmaßnahmen dem RP melde. Dies ist demnach auch schon für 2020 geschehen. Die Entscheidung, ob außerhalb des Erhaltungsprogramms  eine Sanierung dieser Strecke erfolgt, obliegt dem Regierungspräsidium und steht offenbar noch aus. Klar ist: Die Zustandserfassung und -bewertung 2016 für Landesstraßen ist Grundlage dessen, was ins Erhaltungsprogramm aufgenommen wird. Doch wie wird verfahren, wenn sich bei dieser Bewertung eine Straße noch in einem offenbar ordentlichen Zustand dargestellt hat, aber der Zustand der Fahrbahn sich nach Abschluss der Bewertung so verschlechtert, dass Warnschilder aufgestellt werden müssen so wie bei uns?

Dazu Wolfgang Herz, Erster Landesbeamter beim Enzkreis, auf meine Anfrage: Auf Grundlage der Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) 2016 auf Landesstraßen hat das Verkehrsministerium Baden-Württemberg im Rahmen des Erhaltungsmanagements für vier Jahre ein Erhaltungsprogramm erstellt. Darin sind die im Zeitraum 2017-2020 am dringlichsten zu sanierenden und auch finanzierbaren Straßenabschnitte erhalten und nach ihrem Zustand priorisiert. Im Ergebnis der ZEB 2016 sind die Streckenabschnitte der L 1134 zwischen Mühlacker und Lienzingen sowie die Osttangente Mühlacker jedoch nicht als erhaltungsbedürftiger Abschnitt erfasst und dargestellt. Demzufolge ist eine Sanierung der Strecken auch im vierjährigen Erhaltungsprogramm bis einschließlich 2020 nicht enthalten. Dies ist der allseits bekannte, unveränderte Sachverhalt.

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