Nachschlag möglich - Sanierungsgebiet Ortskern Lienzingen
Es könnte eine geringfügige Verlängerung des Sanierungsprogramms für den historischen Ortskern von Lienzingen in Betracht kommen, wenn vor Ablauf des Bewilligungszeitraums konkret weitere Modernisierungsvereinbarungen mit Eigentümern abgeschlossen werden können. Diese Zusage gab die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut mir als Vorsitzendem der CDU-Gemeinderatsfraktion Mühlacker und Lienzinger Stadtrat. Auch stehe der Stadt die Möglichkeit offen, zu gegebener Zeit bei weiterhin bestehenden städtebaulichen Missständen und konkretem Bedarf erneut ein Sanierungsgebiet für Lienzingen zu beantragen - ein durchaus ungewöhnlicher, aber interessanter Vorschlag.
Grundsätzlich ist, so die für die Städtebauförderung zuständige Ministerin, auch die Unterstützung von Projekten aus Mitteln des Denkmalförderprogrammes des Landes möglich, mit dem das Ministerium den Eigentümern von Kulturdenkmalen finanziell zur Seite springt. Bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 Euro pro Projekt und Programmjahr würden Ausgaben zur Sicherungs-, Instandsetzungs- und Erhaltungsmaßnahmen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bezuschusst, die allein oder überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege erforderlich seien. Darüber hinaus fördere die Denkmalstiftung Baden-Württemberg, weitere Stiftungen sowie der Bund (Denkmalpflegeprogramm „Nationale wertvolle Kulturdenkmäler“ und Denkmalschutz-Sonderprogramm") den Erhalt von Kulturdenkmalen.
In meinem Schreiben an die Ministerin hatte ich auf den hohen Stellenwert des Ortskerns Lienzingen im Denkmalschutz hingewiesen. Durch die Gestaltungssatzung „Etterdorf Lienzingen“ sei der Lienzinger Ortskern 2012 auf eine Stufe mit den historischen Stadtkernen von Heidelberg, Freiburg, Ravensburg und Konstanz gestellt worden. Der Dorfkern gelte als einzigartig. Experten ermittelten nicht nur eine Vielzahl von denkmalgeschützten Häusern und Scheunen, sondern auch den einzigartigen Konservierungsgrad. Es habe den prägnanten Ortsrand (Etter). Das Gebiet der Gesamtanlage umfasse den historisch belegten und auch heute noch ablesbaren Ortskern wie im Primärkatasterplan von 1835. Diese Urkarte aus dem 19. Jahrhundert und der heutige Ortsplan übereinander gelegt, belege, dass die Struktur erhalten geblieben sei.